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Ebay Umweltplakette legal?

Themenstarteram 14. Januar 2021 um 2:33

Hallo,

Sind diese Plaketten wohl legal?

Sehen optisch ja sehr nice aus. Aber sind die auch legal?

Was mich stutzig macht, ist, dass sie anstatt des Stempels nur diese Nummer hat.

Kennt sich damit jemand aus?

Hier der ebay link: https://www.ebay.de/.../383452660823?...

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68 Antworten

Wahrscheinlich ist deine Frage, ob die Plakette gültig ist. (Legal, also gesetzlich zulässig, ist sie ohne Zweifel. Denn es besteht kein Verbot, sich diese Plakette zu kaufen und mit ihr nach Belieben zu verfahren.)

Sie ist auch gültig, wie mir scheint. Mit einem neuen Zertifizierungssystem hergestellt, das kein Siegel in herkömmlicher Form benötigt. Unter den Stichworten "EVA Umweltplakette" findet man weitere Informationen darüber.

Warum soll das nicht legal sein ? Das jeweilige Kennzeichen wird eh noch aufgedruckt, indem du eine Kopie des Fahrzeugscheins hinsendest.

Ich geh mal davon aus, dass die Plakette nicht blanko verschickt wird.

Die Frage bleibt ja schon, ob sie auch gültig ist. Die Antwort darauf beruht nicht allein darauf, ob das eigene Kennzeichen aufgedruckt ist oder nicht und ob man den Fahrzeugschein hinsenden muss.

Maßgeblich ist vielmehr, ob der Anbieter befugt ist, eine amtliche Plakette auszustellen. Das scheint gegeben.

Zitat:

@Mike.89 schrieb am 14. Januar 2021 um 03:33:41 Uhr:

Hallo,

Sind diese Plaketten wohl legal?

Sehen optisch ja sehr nice aus. Aber sind die auch legal?

Was mich stutzig macht, ist, dass sie anstatt des Stempels nur diese Nummer hat.

Kennt sich damit jemand aus?

Hier der ebay link: https://www.ebay.de/.../383452660823?...

Alle deine Fragen werden mit dem Lesen der Artikelbeschreibung beantwortet.

Macht der Verkäufer es sich dabei nicht zu leicht?

Es ist wie so oft.

So lange da kein massiver Missbrauch auffällt ist so ein lockerer Umgang mit der Plakette möglich.

Wenn es auffällt das da häufig manipuliert wird,werden die Regelungen verschärft dann dürfen die Plaketten nur noch von Zertifizierten Stellen ausgegeben erstellt werden, müssen von den Mitarbeitern in den Fahrzeugen angebracht werden und alles zentral in einer Datenbank erfasst werden.

herausfinden kann man das wohl nur, wenn man eine Plakette bestellt und einen FZ-Schein mit nicht berechtigter Schlüsselnummer hinschickt. Kennzeichen und Umweltplaketten für berechtigte Fahrzeuge drucken ist sicher legal. Unberechtigten Fahrzeugen eine grüne Plakette zu erteilen sicher nicht.

Was mich wundert, bin bisher immer davon ausgegangen, dass ein Stempel der ausgebenden Stelle auf der Plakette sein muss.

Zitat:

@Kai R. schrieb am 14. Januar 2021 um 09:49:07 Uhr:

Unberechtigten Fahrzeugen eine grüne Plakette zu erteilen sicher nicht.

Das zu überprüfen ist nicht die Aufgabe des Verkäufers. (siehe Hinweis auf seiner HP).

Und genau das ist es, was mich an der Legalität zweifeln lässt:

Natürlich darf die ausgebende Stelle nicht einfach so die Verantwortung per AGB an den Käufer abwälzen. Die ausgegebene Plakette muss zum vorgelegten Fahrzeugschein passen.

(und erst danach ist der Käufer dafür verantwortlich, die Plakette auch wirklich nur in dieses Fahrzeug zu kleben)

Mag sein, dass der Verkäufer das so gemeint hat, dann wäre er wohl im allgemein akzeptierten Rahmen. (natürlich davon ausgehend, dass das auch seine eigene Kontrollnummer ist, die da aufgedruckt wird...)

Zitat:

@Quertraeger schrieb am 14. Januar 2021 um 10:36:57 Uhr:

Zitat:

@Kai R. schrieb am 14. Januar 2021 um 09:49:07 Uhr:

Unberechtigten Fahrzeugen eine grüne Plakette zu erteilen sicher nicht.

Das zu überprüfen ist nicht die Aufgabe des Verkäufers. (siehe Hinweis auf seiner HP).

Doch, ist es. Falsche Plaketten oder Blanko-Plaketten zu liefern kann eine Beihilfe zur Straftat darstellen.

Zitat:

@hk_do schrieb am 14. Januar 2021 um 11:01:01 Uhr:

Und genau das ist es, was mich an der Legalität zweifeln lässt:

Natürlich darf die ausgebende Stelle nicht einfach so die Verantwortung per AGB an den Käufer abwälzen. Die ausgegebene Plakette muss zum vorgelegten Fahrzeugschein passen.

(und erst danach ist der Käufer dafür verantwortlich, die Plakette auch wirklich nur in dieses Fahrzeug zu kleben)

Mag sein, dass der Verkäufer das so gemeint hat, dann wäre er wohl im allgemein akzeptierten Rahmen. (natürlich davon ausgehend, dass das auch seine eigene Kontrollnummer ist, die da aufgedruckt wird...)

Aber bei dem Ebay verkauf ist es doch einfach geregelt:

1. Artikel Kaufen

2. Fahrzeugschein an den Verkäufer senden

3. Verkäufer erstellt die Plakette mit Kennzeichen und seiner Prüfnummer

oder habe ich da etwas falsch verstanden?

soweit sollte dies dann eigentlich Hand und Fuß haben. Wenn der Käufer dann Aufkleber von x x 1234 in x x 4321 klebt, liegt dann nicht in der Verantwortung des Verkäufers. -bei der Zulassungsstelle bekommst du die ja soweit fertig, dass du die selbst einkleben kannst.

Was mich nur wundert (ich weiß Korinthen...):

Die Plakette muss lt. 35. BImSchV mit einem lichtechten Stift schwarz RAL 9005 gekennzeichnet werden.

In der Anzeige steht allerdings FE-Schrift, welche nicht mit einem Stift geschrieben wird (lt. Anzeige werden die Plaketten mit einem Laserdrucker beschrieben)? Was verstehe ich da falsch?

Wenn sie mit einem Stift beschrieben wird, muss der lichtecht sein. Alternativ gehen natürlich alle anderen lichtechten Lösungen. Unsere Zulassungsstelle jagt die auch nur durch den Laserdrucker.

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