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Ebay :-(

Themenstarteram 9. Januar 2004 um 16:30

Hi Leutz

hab mir zum Weihnachten ein neues Radio bei Ebay bestellt bei nen Gewerblichen Händler, das Radio sollte neu sein so war es der Atrikelbeschreibung zu entnehmen. Nun war das Ding da :), die Freude war kurz, ich musste festellen das der Garantiesiegel gebrochen war also keine Garantie und noch besser das Radio ging immer aus. Da habe ich sofort den Verkäufer kontaktiert, der meinte "no problem" nicht unfrei zurückschicken und abwarten. Der verkäufer hat das Radio zurück an den Hersteller geschickt.

Und jetzt kommt die GROSE Frage wie will er denn das Ding ohne Garantie umtauschen? geht denn sowas.

Ich habe so nen verdacht das der Verkaufer mir absichtlich ein kaputes radio geschickt hat und jetzt nur die 2 Wochen abwarten will damit das Rückgaberecht erlischt.

Wie soll ich mich verhalten?

1. Abwarten bis das Radio zurück vom Hersteller ist .

2. Oder nen FAX schicken mitn Inhalt das ich auf rückgabe bestehe.

3. Hinfahren und ihm "nett" Bitten das geld rauszurückren natürlich unfrei:)

 

MFG

DIMONN

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36 Antworten
am 9. Januar 2004 um 16:46

ebay :-(

 

Hi DIMONN,

nach dem gesetz muss Dir der Gewerblichen Händler 2 Jahre Garantie auf das tel geben.

Mehr weis ich auch nicht.

Gruß

Rahry

hallo,

da kann ich Rahry nur zustimmen. die ganrantie muss er dir geben, da in der artikelbeschreibung ja drin stand, dass das radio neu oder neuwertig sei, und noch zwei jahre garantie hat.

wenn der weg nicht "ganz" so weit zu dem verkäufer ist, würde ich einfach mal vorbeifahren.

wenn er sich weigert umzutauschen, dann ANWALT!!!

du würdest 100%ig gewinnen, da der verkäufer eine falsche artikelbeschreibung verfasst hat, und dich somit "betrogen" hat.

so, mehr weiß ich auch nicht. aber kopf hoch, das klappt schon ;)

PS: kontaktiere doch mal ebay.

mfg

am 9. Januar 2004 um 19:36

haste auch richtig geschaut bei eBay ob auch wirklich nichts kleingeschrieben steht? von wegen "nix neu" oda so? ... un nein, braucht mich net steinigen- aber sowas gibts auch oft, das irgendwo unten dann sowas in der art steht ...

(gab auch mal jmd der nen leeren karton gekauft hat, weil es irgendwo drin stand)

wenn jedoch nichts drin steht, außa das es neu ist, gelten 2 Jahre garantie,... un rückgaberecht? ... sind wir hier ein teleshopping-kanal? ... also nein ....

wie mitch gesagt hat, wenn der weg net weit weg is, fahr vorbei, dann können se dich net gleich abwimmeln, un bleib hartnäckig, und lass dir kein blödsinn einreden von wegen "haja des radio schicken wir zurück dann wird es repariert" oda so,.. du hast ein NEUES gekauft un net ein repariertes ...

un wenn se mucken, schon wieda wie mitch gesagt hat, kollege Anwalt einschalten, allein das drohen mit ihm zeigt bei den meisten die einsicht! :)

Also hoffe es geht noch gut für dich aus :)

Greez Micha

Themenstarteram 9. Januar 2004 um 20:13

Danke für die Antworten ich werde euch aufn laufenden halten

Themenstarteram 16. Februar 2004 um 11:41

@ All

Hab das Radio nach ner Woche zurückbekommen "repariert" CD-laufwerk wurde getauscht, reparaturschein von Blaupunkt war dabei.

Das Radio hat nen Monat lang prima gefunzt, gestern kam aber der schei. wieder, das ding Restartete ständig. Habe heute Blaupunkt Hotline angeruffen die Line was sehr HOT wurde erstmal 4 mal aus der Leitung rausgeschmissen, nach 10 min wartezeit hat ein "Kompetenter" Blaupunkt Supportler abgehoben, hab dem das Prob geschildert da meinte der gleich Falsch angeschlossen " Schein ja die Standartantwort zu sein! nach dem ich Ihm klarmachte das es bei Car Akustik angeschlossen habe meinte er auf einmal Gerät Kapuuddd und ich soll es einschicken.

Wie mach ich das jetzt:

1 Übern verkaufer einschicken "dauert sehhhhr lange"

2 Direkt an Blaupunkt " kennt jemand die Adresse"

und was soll ich alles dazulegen Ebay Rechnung?

Reparaturschein?

MFG

DIMONN

hm soweit ich das noch im kopf habe, kannst du von deinem händler bei so was

entweder reperatur verlangen oder wandlung des vertrages (soll heißen, du geld zurück).

geb mal bei google aktuelle gewährleistung ein...oder so.

da hat sich vor einem jahr was getan in der richtung.

und da das radio anscheinend nicht wirklich neu war würd ich wandeln...wenn möglich! gar nicht lange rumzippen! nicht verhandeln.

aber wie gesagt, google erst mal, was im aktuellen BGB steht!

hi,

also wenn du das radio unbedingt behalten willst, weil es dir so gut gefällt (bis auf die technischen mängel :D), dann muss du es an den händler schicken, bei dem du es gekauft hast - wegen rechnung, garantie beim händler usw.

aber ich würde Necromant auch zustimmen und versuchen, dass radio wieder gegen geld einzutauschen. aber wie Necromant schon sagte, informiere dich erst ma über die neuen richtlinien.

mfg

so, des hab ich mal gefunden.....

1. Gewährleistung:

Unter Gewährleistung versteht man die gesetzliche Verpflichtung eines Verkäufers (bei Kaufverträgen §§ 459 ff. BGB a.F. - §§ 434 ff. BGB n.F.) bzw. Werkunternehmers (bei Werkverträgen §§ 633 ff. BGB a.F. und n.F.) für Rechts- und Sachmängel des Vertragsgegenstandes einstehen zu müssen.

 

Wegen Sach- und Rechtsmängel kann der Käufer bzw. der Werkauftraggeber Wandelung (= Rückgängigmachung des Kaufvertrags) oder Minderung (= Herabsetzung der Vergütung) verlangen. Beim Werkvertragsrecht hat der Werkunternehmer im Normalfall noch ein Nachbesserungsrecht (= Beseitigung eines Mangels an einer Sache).

 

In bestimmten Fällen kann der Käufer bzw. der Werkauftraggeber auch Schadensersatz wegen Nichterfüllung (vgl. §§ 463, 635 BGB a.F.) verlangen.

 

2. Garantie/Garantievertrag:

Unter einem „Garantievertrag“ versteht der Jurist nach den alten Regelungen bis zum 31.12.2001 eine vertragliche Vereinbarung, wonach der „Garantieversprechende“ sich verpflichtet, für den Eintritt oder Nichteintritt eines bestimmten Erfolges einzustehen oder die Gefahr für einen bestimmten eintretenden Schaden zu übernehmen.

Der Garantievertrag ist gesetzlich nicht geregelt, er darf aber nicht mit der Gewährleistung verwechselt werden!

In der Praxis kann ein „Garantieversprechen“ auch eine einseitig empfangsbedürftige Willenserklärung darstellen. Hierdurch verpflichtet sich der Garantiegeber zur Einstehung für einen bestimmten Erfolg (z.B. Fehlerfreiheit eines Produkts). Häufig geben Hersteller von Produkten ein solches Versprechen ab, wenn sie über die gesetzlichen Gewährleistungspflichten hinaus einstehen wollen.

 

3. Wo liegt der Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung?

Wie oben schon erwähnt, handelt es sich bei der Gewährleistung um eine gesetzliche Verpflichtung und bei der Garantie um eine freiwillige vertragliche Leistung. Der Umfang der Gewährleistung, die ein Verkäufer für das verkaufte Produkt leisten muss, ist gesetzlich vorgegeben (vgl. oben unter Punkt 1).

Dies ist bei der Garantie anders. Eine Garantie kann über und unter den gesetzlichen Verpflichtungen der Gewährleistung liegen. Häufig liegt sie unter den gesetzlichen Verpflichtungen (Bsp.: Der Verkäufer bezahlt im Garantiefall nur die Ersatzteile oder den Reparaturlohn, den „Rest“ muss der Käufer selbst tragen.).

Weiterhin kann in den Garantiebedingungen ausgeschlossen werden, dass diese auf einen Dritten übergeht ,z.B. beim Verkauf des Gegenstandes.

 

4. zwei Jahre Gewährleistung seit 01.01.2002:

Nach der Schuldrechtsreform hat man bei nunmehr seit 01.01.2002 2 Jahre Gewährleistung (vgl. hierzu § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB n.F.). Vgl. Sie auch hierzu die Ausführungen unter Schuldrechtsmodernisierungsgesetz!!

Themenstarteram 16. Februar 2004 um 13:11

So werde es heute zur Post bringen.

Ich schicke das Teil an den Händler mir der Abmahnung das es die letzte möglichkeit zur Nachbesserung ist danach Wandeln.

Das kann doch wirklich net sein das man so ein schei... verkauft.

Übrigens ich habe das teil bei Shop 7 Seven gekauft

ist so ein ebay handler sein ebayname ist " audio_power".

hat schon jemand erfahrungen mitn Händler gemacht ?

ich würde gleich wandeln....was bringt dir ein "neues" radio das schon tausend mal umgebastelt wurde....

würd ich mir nicht ins auto machen wollen!

Themenstarteram 16. Februar 2004 um 14:52

Ich denke nicht das die es Reparieren können.

Das Ding ist ja total im Ars.....

huHU!

heut steht inna bild, oder war es computerbild?! das man auf reparierte teile (wenn die selben teile wieder kaputt gehn) wieder ne neue garantie für 2 jahre bekommt.

nur mal so zur info...

Themenstarteram 28. Februar 2004 um 21:16

Gestern war es soweit das Radio ist Zurückgekommen "von Blaupunkt Service" ausgepackt und schnell einbauen, war nach 5 Min erledigt.

Heute war ich mitn paar kumpels Snowboard fahren und auf der fahrt nach Hause ging das scheiß Radio wieder aus "ich konnte Kotzen".

Kann mir jemand sagen wie ich es dem Verkaufer klarmachen kann das er das verdammte Ding gegen ein neues umtauschen solllllllll!

Hat schon jemand erfahrung mit Blaupunkt Reparaturservice gemacht?

bevor ich das Radio wegschickte habe ich es mit speziellen Klebestreifen markiert. Wenn man das Gerät aufmachen wurde sollte der Streifen reißen,

war aber nichtmal angerührt.

Kann man ein Radio reparieren ohne es aufzumachen ?

 

MFG

DIMONN

am 28. Februar 2004 um 21:27

Welches Blaupunkt ist das denn?

Nachdem man mir mein schönes, formvollendetes und immer zuverlässiges JVC gestohlen hat, habe ich mir das Blaupunkt "Hamburg" CD-Radio gekauft.

Optisch eine tolle Angelegenheit, aber super empfindlich. Es reicht ein Gulli-Deckel auf der Straße und die CD springt.

Ich habe es dann einschicken lassen und Blaupunkt hat - angeblich - eine Feder ausgetauscht. Besserung? Leider nicht...

Höhepunkt war letztens die Fahrt an die Ostsee... In Lübeck ist die rechte Fahrbahn der A1 durch die vielen LKWs so im Eimer, dass ich dann schon konsequent links fahren musste (es war 2.00 Uhr und die Bahn war komplett frei - bevor hier jemand meckert), damit ich einigermaßen die CD hören konnte...

Naja, ich habe es dann noch mal eingeschickt und Blaupunkt hat es repariert und drei Mal dürft ihr raten: Richtig! Es funktioniert immer noch nicht richtig...

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