Ebay Fehler........Was nun??

Mercedes CLK 208 Coupé

Hallo liebe Gemeinde!!
Wieder mal brauche euer Wissen und eure Erfahrung!!

Leider habe ich Gestern bei Ebay etwas gesehen was mir sehr gefallen hat!! Habe auch den Zuschlag bei 800Euro bekommen!!
An der Auktion ist alles Richtig!! Gut beschrieben, Garantie und Rückgabe sind ausgeschlossen und der Herr möchte von Spassbietern 20% des verkauf Preises........

Wo wir auch schon bei meinem Problem sind:

Habe den Zuschlag bekommen und 2 Stunden danach ein komisches Magengefühl bekommen!! Irgendwas habe ich doch falsch gemacht!! Und bin am ende zum Entschluss gekommen das ich den Sch.... doch gar nicht brauche!! Also wieder an den Laptop ran und dem Verkäufer eine Email geschrieben!! Von wegen das es mir leid tut und ich von meinem Kaufvertrag zutretten will!! Das Ebay die Ebay-Kosten wieder Gutschreiben wird und ich mögliche andere Kosten (die es nicht geben dürfte) natürlichen Zahlen werden!!

Doch leider lässt der Verkäufer nicht mit sich reden... Er will das ich die 800 Euro überweise ansonsten besteht er auf die 20%, in dem Fall 160 Euros!!

Bin ja eigentlich kein Spassbieter!!

Ich weiss jetzt nicht wie das Rechtlich so ist! Habe ja noch am selben Tag ihm ne Email geschrieben von wegen Rücktritt und so und würde auch die möglichen Umkosten zahlen aber bevor ich die 160 grundlos überweise dann zahle ich doch lieber die kompletten 800!!

Am liebsten wäre mir natürlich ne kleine Beschwerde von Ebay (ist nämlich zum ersten Mal passiert ) , der Verkäufer kriegt seine Gebühren wieder Gutgeschrieben und ich muss nix Zahlen!!
Was meint ihr wie sieht das rein Rechtlich für mich aus, vielleicht hatte ja hier Jemand schon so einen Fall!!

LG

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von 500er-Benz


wie gesagt mach dir keine sorgen. was will der schon machen??? du hast ausversehen den falschen betrag eingegeben und gut is.

CLOSEEEE

Der Verkäufer könnte zum Beispiel auf die Einhaltung der Verpflichtung des Käufers nach § 433 II BGB bestehen.

"Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und die gekaufte Sache abzunehmen."

Auf Irrtum zu plädieren ist lebensfern, denn Ebay hat ausreichende Sicherungen eingebaut, um dies auszuschließen.

Der Begriff "Spaßbieter" und die 20%-Pauschale ist vmtl. nicht durchsetzbar, aber jedenfalls entsteht ein Schadensersatzanspruch bei Nichterfüllung des 433. Und der könnte erheblich über den 20% liegen, die hier im Raum stehen.

Im Übrigen schließe ich mich den Vorrednern an, die solche Handlungsweise unverschämt finden. Ist es wirklich zuviel verlangt, dass ein erwachsener Mensch (Stichwort: Geschäftsfähigkeit) nachdenkt, ob er einen Vertrag abschließen will? Im Übrigen verweist Ebay m.W. auch auf die Rechtsverbindlichkeit der Vertrages vor Bestätigung des Angebotes.
Oder andersherum: Ist es wirklich akzeptabel, dass einem Verkäufer ein Geschäft von jemandem verdorben wird, der nicht in der Lage ist, dessen Tragweite vorab zu übersehen?

Für mich ist das einfach eine Frage des Anstandes, einen Kaufvertrag einzuhalten. Wenn das altmodisch ist, dann bin ich gerne altmodisch.

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Es geht mir echt nicht ums Geld!!
Eigentlich habe ich damit wirklich ein Schnäppchen gemacht!!
Denke mir nur bevor ich ihm 20% überweise zahle ich lieber die Teile und lass sie mir zukommen!!
Ich glaub zwar nicht das die Felgen und Reifen Nagelneu sind, wie in der Auktion beschrieben!!

Das mit dem Gebühren rückerstattung und Ebay und ich überweise ihnen die restlichen Kosten die er möglicherweise hatte, habe ich ihm schon geschrieben!! Ist er gar nciht drauf eingegangen!!

Achja!! Ich kann natürlich den Verkäufer verstehen!! Aber ich muss in dem Fall leider an mich denken!! 😉

Das beste ist ich überweise ihm das Geld und warte erstmal ab!! Kann mir echt nicht vorstellen das die Neu sein werden!! Wenn ja dann habe ich wirklich ein Schnäppchen gemacht!! entweder ich behalte die dann oder ich verkauf die im März!!

Oder was meint ihr?

Zitat:

Original geschrieben von Casino_Gino


Es geht mir echt nicht ums Geld!!
Eigentlich habe ich damit wirklich ein Schnäppchen gemacht!!

entweder ich behalte die dann oder ich verkauf die im März!!

Oder was meint ihr?

Wenn Du der Überzeugung bist ein Schnäppchen gemacht zu haben, dann spricht doch eigentlich nichts gegen die Bezahlung der Felgen, oder?

Wie "only" schon schrieb: Das ist der stressfreieste Weg.

Hallo
Überlege dir mal die Seite des Verkäufers:
Er stellt seinen Satz Räder ein, die für wirklich wenig Geld rausgehen. Plötzlich tritt der Käufer vom Kauf zurück. Kannst du dir vorstellen, wie andere Bieter denken, wenn der Verkäufer dieselben Räder dann nochmal einstellt?
Viele könnten dann von einem REALEN Gebot absehen, weil sie denken, du wärst nur ein Preispusher gewesen und der Verkäufer hätte halt mal Pech gehabt.
Insofern sind die 20% verständlich, denn eine neuerliche Auktion des Verkäufers könnte weniger Geld einspielen.
Und, ein Rücktrittsrecht bei Auktionen ist nur bei fehlerhafter Beschreibung oder sonstigen Fehlern möglich.
Leichti

Nehme sie und fertig, du bist ein mündiger, voll geschäftsfähiger Bürger und hast wissentlich darauf geboten. Dir bleibt immer noch die Möglichkeit, die Teile selbst wieder bei eblöd zu verhökern. Stellt wohl bei dem Preis kein Problem dar, ist halt Arbeit. Trotz allem wolltest du es so.

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Zitat:

Original geschrieben von Casino_Gino


http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?...

Hallo. Das sind doch nur 622 euro und keine 800... naja... was willst du denn mit nur 2 felgen oder sind deine hinteren kaputt...???

Mach dir keinen kopf drüber, der kann nichts tun... Wenn der sich so anstellt dann lass ihn warten!

Ich hab nen BMW mal verkauft bei ebay für 1300+euro und diese rumänen haben sich 6wochen zeit gelassen. solche hundesöhne. haben mich solange warten lassen und hab mehrmals anrufen müssen, weit über 15mal! die haben nix gezahlt, die polizei sagte.. die sind nicht in D gemeldet und ich könne nix machen. wenn ich aber sowas machen würde, dann würden diemich hinter gittern bringen, wegen sowas! und bei mir stand übrigens auch dass Spassbieter 25 prozent zahlen. Nun habe ich den BMW nach monaten und Standgebühren aus meiner tasche für 500euro verkauft. Er stand nur rum... Es ist zum durchdrehen!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! ich könnt kotzen!

Zitat:

Original geschrieben von 500er-Benz


[
Mach dir keinen kopf drüber, der kann nichts tun... Wenn der sich so anstellt dann lass ihn warten!

Das halte ich für falsch und äußerst unredlich! Der Themenstarter hat einen Kaufvertrag abgeschlossen und er hat grundsätzlich kein Rücktrittsrecht. Der Verkäufer muss liefern und der Andere abnehmen und zahlen (§ 433 ff BGB)

Aber ich habe einmal eine grundlegende Frage:
Wo ist der Anstand derer, die dem Themenstarter hier Tips geben, wie er sich von der Verpflichtung, die Sache abzunehmen und zu bezahlen befreien kann. Sind das diejenigen, die sich intensiv aufregen und nach rechtlichen Möglichkeiten des Schadensersatzes fragen, wenn sie selbst so behandelt werden?
Meiner Meinung nach ist es schäbig, einen Vertrag abzuschließen und sich hinterher aus fadenscheinigen Gründen überlegt, wie er da heraus kommt. War der Themenstarter nicht mündig genug, sich das vorab zu überlegen?

P.S.: Selbst wenn Du volltrunken gewesen wärst oder dies vorgeben würdest (diese Option hattest Du erwähnt), wäre das kein Rücktrittsgrund.

Kurz gesagt: Steh zu Deinem Handeln, nimm die Sache ab, zahle und mache dann das Beste daraus!

Zitat:

Original geschrieben von Das-Deichkind


Aber ich habe einmal eine grundlegende Frage:
Wo ist der Anstand derer, die dem Themenstarter hier Tips geben, wie er sich von der Verpflichtung, die Sache abzunehmen und zu bezahlen befreien kann. Sind das diejenigen, die sich intensiv aufregen und nach rechtlichen Möglichkeiten des Schadensersatzes fragen, wenn sie selbst so behandelt werden?
Meiner Meinung nach ist es schäbig, einen Vertrag abzuschließen und sich hinterher aus fadenscheinigen Gründen überlegt, wie er da heraus kommt. War der Themenstarter nicht mündig genug, sich das vorab zu überlegen?

P.S.: Selbst wenn Du volltrunken gewesen wärst oder dies vorgeben würdest (diese Option hattest Du erwähnt), wäre das kein Rücktrittsgrund.

Kurz gesagt: Steh zu Deinem Handeln, nimm die Sache ab, zahle und mache dann das Beste daraus!

Ganz genau meine Meinung!!!!!!!! Sei ein Mann und steh zu deinem Handeln!!!

Zitat:

Original geschrieben von Das-Deichkind



Zitat:

Original geschrieben von 500er-Benz


[
Mach dir keinen kopf drüber, der kann nichts tun... Wenn der sich so anstellt dann lass ihn warten!
Das halte ich für falsch und äußerst unredlich! Der Themenstarter hat einen Kaufvertrag abgeschlossen und er hat grundsätzlich kein Rücktrittsrecht. Der Verkäufer muss liefern und der Andere abnehmen und zahlen (§ 433 ff BGB)

Aber ich habe einmal eine grundlegende Frage:
Wo ist der Anstand derer, die dem Themenstarter hier Tips geben, wie er sich von der Verpflichtung, die Sache abzunehmen und zu bezahlen befreien kann. Sind das diejenigen, die sich intensiv aufregen und nach rechtlichen Möglichkeiten des Schadensersatzes fragen, wenn sie selbst so behandelt werden?
Meiner Meinung nach ist es schäbig, einen Vertrag abzuschließen und sich hinterher aus fadenscheinigen Gründen überlegt, wie er da heraus kommt. War der Themenstarter nicht mündig genug, sich das vorab zu überlegen?

P.S.: Selbst wenn Du volltrunken gewesen wärst oder dies vorgeben würdest (diese Option hattest Du erwähnt), wäre das kein Rücktrittsgrund.

Kurz gesagt: Steh zu Deinem Handeln, nimm die Sache ab, zahle und mache dann das Beste daraus!

Einen kaufvertrag hat auch dieser dreckige typ abgeschlossen, der das auto von mir ersteigert hat, aber abgeholt oder sich entschuldigt hat er sich nicht, ich bin auf den kosten sitzen geblieben!!!!

Hätte ich sowas gemacht, dann hätte ich ne anzeige usw bekommen. aber die leute haben eben glück. so ein beschissenes ungerechtes leben!!!!! hab wirklich bei ALLEM nur pech pech pech!!! manchmal denk ich, das ist nur ein sehr sehr böser alptraum!!!alles kotzt mich an!!!

Ach leute!!
Entweder ihr versteht es oder nicht!!
Die frage war nicht schwer gestellt!!
Was kann ich jetzt machen?? Wie komme ICH am besten raus!!
Brauche niemanden der mir hier einen Moralischen einreden will oder sonst was!!
ich frage euch nach einem Tipp wie ich da rauskomme und nicht danach was ich falsch gemacht habe und was ihr von einen Rücktritt hält!!
Ich weiss das es von seitens des Verkäufers nicht toll ist aber das ist mir (wenn ich ehrlich bin) erstmal egal!!
Es ist ja nicht so das ich ein Spassbieter bin! es halt dumm gelaufen und mehr kann ich dazu nicht sagen!!
Von mir aus kann der Thread geschlossen werden da hier sowieso nix mehr bei rumkommt!!

Danke an die, die an dem Thema ernsthaft teilgenommen haben!!

Was soll bei so einem Thema Neues kommen?

1. Der Vertrag war/ist gültig
2. Neue Felgen sind zugesichert

Und damit hast Du eine Verpflichtung zur Abnahme und der Verkäufer die Verpflichtung die Ware zu liefern.

Ich würde versuchen vom Verkäufer zu erfahren, wer als 21. der 22 Bieter geboten hat. Dann setze Dich mit dem in Verbindung. Wenn Du Glück hast, liegt er
nicht zu weit unter Deínem Gebot.

Guten Start in das neue Jahr!

Zitat:

Original geschrieben von Casino_Gino


Ach leute!!
Entweder ihr versteht es oder nicht!!
Die frage war nicht schwer gestellt!!
Was kann ich jetzt machen?? Wie komme ICH am besten raus!!
(...)

Was du machen kannst: zahlen und unter Erfahrung abhaken. Wie DU am besten aus der Sache kommst: alles Negative hat auch etwas Positives. Wenn du zum Ende des Angebots betrunken warst (so les' ich das raus), jammer jetzt nicht rum, sei Mann's genug, erfüll' deinen Vertrag und verschleuder die Dinger demnächst wieder. Wer weiß, vielleicht machst du dabei noch ein gutes Geschäft.

Ich hatte vor zwei Tagen als Verkäufer genau so einen Fall; nach Angebotsende bekam ich eine email mit Gechichten von Hunden, Katzen und auslaufenden Meeren. Kopf geschüttelt, tief durchgeatmet, per ebay Option das Angebot an 2 unterlegene Bieter gesendet und ruck zuck hat einer angebissen. Jetzt bin ich auf der Hatz nach den Verkaufsprovisionen vom ursprünglichen Höchstbieter. Es ist einfach ein Schmarrn, so was zu machen; erst bieten, dann doch nicht wollen. Ein Verkäufer, sowohl privat als auch gewerblich, hat einen rießen Aufwand und muss die Gebühren an ebay erst mal zahlen, um sie wieder einzufordern.

Zieh' für dich deine Lehren daraus, aber steh' deinen Mann. Ob du in Zukunft nicht mehr angesäuselt in ebay stöberst, oder 5x öfter überlegst, bleibt ganz bei dir. Jeder wird aus Schaden klug, es kann dir in Zukunft nur helfen. Jammern hilt nicht, macht dir nur dein Leben schwerer.

Guten Rutsch ins neue Jahr

Zitat:

Was kann ich jetzt machen?? Wie komme ICH am besten raus!!

Nicht zahlen. Brief vom Anwalt abwarten. Dann vor Gericht gehen. Und vermutlich am Ende das fünffache zahlen.

Bezahl das jetzt und gut ist.

Ich finde den Rat, den Bieter mit dem zweit höchsten Angebot zu kontaktieren, persönlich für alle Beteiligten am besten. Vielleicht ist er froh über dein Angebot an ihn. Das hätte für alle Beteiligten Vorteile:

- Der Verkäufer bekommt das ihm zustehende Geld.
- Du machst (vermutlich) nicht viel Miese dabei.
- Der Bieter mit dem zweit höchsten Angebot bekommt seine Wunschfelgen.

Sollte auch für dich nicht allzu viel Aufwand sein. Wenn du es geschickt anstellst, kannst du vielleicht sogar erreichen, dass der Verkäufer die Felgen an den Zweitbieter sendet. Musst dich halt vorher mit ihm einigen und das Geld vorher überweisen lassen. Dann musst du dich nichtmal um den Versand kümmern.

Hier wurde eindeutig ein rechtskräftiger Vertrag zwischen Käufer und Verkäufer geschlossen.
Der Verkäufer MUSS verkaufen, der Käufer MUSS kaufen.

Wenn der Verkäufer auf den Verkauf besteht, dann musst Du eben bezahlen und Punkt.
Man kann ihn nicht zwingen, auf Kompromisse einzugehen.

Ich hasse es dermaßen wenn bieter aufeinmal einen rücktritt machen! das ist ein sehr unschöner zug. Der Verkäufer ist hier im Recht und der Käufer ist wie ja mehrfach erwähnt wurde einen Vertrag eingegangen.
So wie einen Verkäufer nichts rettet, wenn er aus irgendeinem grund nicht den Preis bekommt den er erhofft hatte, kann der Käufer bei einem zu hoch gezahlten oder nicht richtig beachteter Artikelbeschreibung auch nicht aus dem Vertrag rauskommen.

Wenn ich der Verkäufer wäre, würde ich auch meine Drohungen wahr machen, denn eine Rechtsschutzversicherung sollte jeder haben und dann braucht man auch vor einem langen prozess, den hier der Verkäufer gewinnen würde, nicht zurückschrecken.

Du hast nach optionen gefragt.
die beste: Mit dem Verkäufer zusammen den 2. Bieter ansprechen und die Differenz der Kosten und andere Auslagen sind dann von dir zu tragen.

2. Zahlen und die Ware nutzen bzw weiterverkaufen

3. Nicht zahlen, bei ebay gesperrt werden, einen Rechtsstreit provozieren und ein Arschloch sein!

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