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Ebay Fehler........Was nun??

Themenstarteram 30. Dezember 2008 um 0:20

Hallo liebe Gemeinde!!

Wieder mal brauche euer Wissen und eure Erfahrung!!

Leider habe ich Gestern bei Ebay etwas gesehen was mir sehr gefallen hat!! Habe auch den Zuschlag bei 800Euro bekommen!!

An der Auktion ist alles Richtig!! Gut beschrieben, Garantie und Rückgabe sind ausgeschlossen und der Herr möchte von Spassbietern 20% des verkauf Preises........

Wo wir auch schon bei meinem Problem sind:

Habe den Zuschlag bekommen und 2 Stunden danach ein komisches Magengefühl bekommen!! Irgendwas habe ich doch falsch gemacht!! Und bin am ende zum Entschluss gekommen das ich den Sch.... doch gar nicht brauche!! Also wieder an den Laptop ran und dem Verkäufer eine Email geschrieben!! Von wegen das es mir leid tut und ich von meinem Kaufvertrag zutretten will!! Das Ebay die Ebay-Kosten wieder Gutschreiben wird und ich mögliche andere Kosten (die es nicht geben dürfte) natürlichen Zahlen werden!!

Doch leider lässt der Verkäufer nicht mit sich reden... Er will das ich die 800 Euro überweise ansonsten besteht er auf die 20%, in dem Fall 160 Euros!!

Bin ja eigentlich kein Spassbieter!!

Ich weiss jetzt nicht wie das Rechtlich so ist! Habe ja noch am selben Tag ihm ne Email geschrieben von wegen Rücktritt und so und würde auch die möglichen Umkosten zahlen aber bevor ich die 160 grundlos überweise dann zahle ich doch lieber die kompletten 800!!

Am liebsten wäre mir natürlich ne kleine Beschwerde von Ebay (ist nämlich zum ersten Mal passiert ) , der Verkäufer kriegt seine Gebühren wieder Gutgeschrieben und ich muss nix Zahlen!!

Was meint ihr wie sieht das rein Rechtlich für mich aus, vielleicht hatte ja hier Jemand schon so einen Fall!!

LG

Beste Antwort im Thema
am 2. Januar 2009 um 14:29

Zitat:

Original geschrieben von 500er-Benz

wie gesagt mach dir keine sorgen. was will der schon machen??? du hast ausversehen den falschen betrag eingegeben und gut is.

 

CLOSEEEE

Der Verkäufer könnte zum Beispiel auf die Einhaltung der Verpflichtung des Käufers nach § 433 II BGB bestehen.

"Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und die gekaufte Sache abzunehmen."

Auf Irrtum zu plädieren ist lebensfern, denn Ebay hat ausreichende Sicherungen eingebaut, um dies auszuschließen.

Der Begriff "Spaßbieter" und die 20%-Pauschale ist vmtl. nicht durchsetzbar, aber jedenfalls entsteht ein Schadensersatzanspruch bei Nichterfüllung des 433. Und der könnte erheblich über den 20% liegen, die hier im Raum stehen.

Im Übrigen schließe ich mich den Vorrednern an, die solche Handlungsweise unverschämt finden. Ist es wirklich zuviel verlangt, dass ein erwachsener Mensch (Stichwort: Geschäftsfähigkeit) nachdenkt, ob er einen Vertrag abschließen will? Im Übrigen verweist Ebay m.W. auch auf die Rechtsverbindlichkeit der Vertrages vor Bestätigung des Angebotes.

Oder andersherum: Ist es wirklich akzeptabel, dass einem Verkäufer ein Geschäft von jemandem verdorben wird, der nicht in der Lage ist, dessen Tragweite vorab zu übersehen?

Für mich ist das einfach eine Frage des Anstandes, einen Kaufvertrag einzuhalten. Wenn das altmodisch ist, dann bin ich gerne altmodisch.

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55 Antworten
am 2. Januar 2009 um 18:05

Zitat:

Original geschrieben von Casino_Gino

Wie ich schon oben geschrieben habe, wollte ich niemanden in diesem Forum beleidigen oder sonst irgendwas, aber gerne wollte ich schon ne Anwort auf meine Frage/Problem und nciht irgendwelche "Besser-Wisser-Sprüche" (sorry wenn ich schon wieder welche getroffen habe ne Nadare)

Und so klar scheint das Thema ja auch nicht zu sein sonst wären hier nicht soviele UNTERSCHIEDLICHE Meinungen aufgetretten!!

Bedanke mich bei den, die mir geholfen habe und hoffe das NADARE meine THREADS nicht mehr liest und seinen SCH..... dazu schreibt!!

1. Wenn Du nicht beleidigen möchtest, dann lass es doch einfach.

2. Nicht jeder, der hier eine Meinung äußert, schreibt die Wahrheit oder Tatsachen. Oft ist es stochern im Dunkeln, schlichtes Mutmaßen. Übrigens treten die Meinungen auf und tretten nicht. Am Rande: es heißt nicht umsonst drei Juristen, vier Meinungen.

3. Allein, weil es dich zu ärgern scheint, werde ich weiter deine Beiträge lesen und meinen Sch*** dazu schreiben.

Ach, im Grunde genommen ist doch jeder Beitrag besser als kein Beitrag, allerdings sind leider die Reaktionen darauf nicht in Ordnung! Also eher andersherum. Wieso erdreisten sich Leute, die auf schlechten Stil und mangelnde Sorgfalt bei der Erstellung ihrer Beiträge aufmerksam gemacht werden, ausfallend und oft auch noch frech zu werden?!

Auch hier in diesem Thread ist es nicht mehr als (moralisch) richtig, darauf hinzuweisen, den geschlossenen Vertrag zu erfüllen. Nicht mehr und nicht weniger; dies hast du ja mittlerweile getan.

am 2. Januar 2009 um 18:24

Zitat:

Original geschrieben von Das-Deichkind

Zitat:

Original geschrieben von 500er-Benz

wie gesagt mach dir keine sorgen. was will der schon machen??? du hast ausversehen den falschen betrag eingegeben und gut is.

 

CLOSEEEE

Der Verkäufer könnte zum Beispiel auf die Einhaltung der Verpflichtung des Käufers nach § 433 II BGB bestehen.

"Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und die gekaufte Sache abzunehmen."

Auf Irrtum zu plädieren ist lebensfern, denn Ebay hat ausreichende Sicherungen eingebaut, um dies auszuschließen.

Der Begriff "Spaßbieter" und die 20%-Pauschale ist vmtl. nicht durchsetzbar, aber jedenfalls entsteht ein Schadensersatzanspruch bei Nichterfüllung des 433. Und der könnte erheblich über den 20% liegen, die hier im Raum stehen.

Im Übrigen schließe ich mich den Vorrednern an, die solche Handlungsweise unverschämt finden. Ist es wirklich zuviel verlangt, dass ein erwachsener Mensch (Stichwort: Geschäftsfähigkeit) nachdenkt, ob er einen Vertrag abschließen will? Im Übrigen verweist Ebay m.W. auch auf die Rechtsverbindlichkeit der Vertrages vor Bestätigung des Angebotes.

Oder andersherum: Ist es wirklich akzeptabel, dass einem Verkäufer ein Geschäft von jemandem verdorben wird, der nicht in der Lage ist, dessen Tragweite vorab zu übersehen?

Für mich ist das einfach eine Frage des Anstandes, einen Kaufvertrag einzuhalten. Wenn das altmodisch ist, dann bin ich gerne altmodisch.

BOAH MANN erspare mir das. Der verkäufer kann nix gegen ihn tun, genauso wie ich nix gegen diesen hundesohn machen konnte... der meinen bmw ersteigert hatte vor einigen monaten!

So mit das schlimmste, das ich persönlich auch als reichlich asozial empfinde, ist dieses Argument: " Andere haben das ja auch so gemacht, daher sehe ich gar nicht ein, das........"

Es gibt auch Menschen, die andere umbringen oder betrügen, oder? ;) Im Grunde genommen solltest du dich nicht mit solchen Leuten auf die gleiche Stufe stellen. Gönne dir und deinem Leben eine gewisse solide Grundanständigkeit, anstatt andere (zusätzlich zu dir selbst) dazu aufzufordern, sagen wir mal "falsch" zu handeln.

Gerade ebay spiegelt dies immer wider! Ich wurde dort auch schon mehrfach beschissen. Aber deswegen werde ich mich trotzdem bemühen, mich niemals auf diese Stufe zu stellen....

am 2. Januar 2009 um 22:14

Du regst mich auch schon auf... Alles klar, du hast recht- ich habe meine ruhe... gute n8!

Gute Nacht, du bist scheinbar bockig wie ein Kleinkind! Was solls. Schlafe gut. ;)

Themenstarteram 2. Januar 2009 um 23:23

Zitat:

Original geschrieben von Nadare

Zitat:

Original geschrieben von Casino_Gino

Wie ich schon oben geschrieben habe, wollte ich niemanden in diesem Forum beleidigen oder sonst irgendwas, aber gerne wollte ich schon ne Anwort auf meine Frage/Problem und nciht irgendwelche "Besser-Wisser-Sprüche" (sorry wenn ich schon wieder welche getroffen habe ne Nadare)

Und so klar scheint das Thema ja auch nicht zu sein sonst wären hier nicht soviele UNTERSCHIEDLICHE Meinungen aufgetretten!!

Bedanke mich bei den, die mir geholfen habe und hoffe das NADARE meine THREADS nicht mehr liest und seinen SCH..... dazu schreibt!!

1. Wenn Du nicht beleidigen möchtest, dann lass es doch einfach.

2. Nicht jeder, der hier eine Meinung äußert, schreibt die Wahrheit oder Tatsachen. Oft ist es stochern im Dunkeln, schlichtes Mutmaßen. Übrigens treten die Meinungen auf und tretten nicht. Am Rande: es heißt nicht umsonst drei Juristen, vier Meinungen.

3. Allein, weil es dich zu ärgern scheint, werde ich weiter deine Beiträge lesen und meinen Sch*** dazu schreiben.

Ich glaub langsam echt das du das nicht mehr ernst meinst was du schreibst!! Man halt einfach nur noch deine Fresse und lass mich in ruhe!!

Was soll ich einfach lassen?? Niemanden zu beleidigen!? Verstehst du eigentlich selber was du schreibst!!

Denkst ich mir mach mir hier die Gedanken und lese mir den Satz 5 mal durch bis ich alle Rechtschreibfehler entdeckt habe so wie du!! Oder holst du noch deine Mami damit sie den Text noch schnell überfliegen kann!!

Wie ich schon geschrieben habe: Leck mich am A....

Ich beleidige niemanden außer DICH ab jetzt!!

Besser so!!

was ich wann sein lasse, dass entscheide ich immernoch selber!!

Du mit deim 1. 2. 3.!!

Hast ja gut aufgepasst!!

wenn es demnächst mal Hirn regnen sollte dann versteck dich bitte nicht zuhause! Vielleicht kriegst auch eins ab!!

:P

 

am 3. Januar 2009 um 8:53

Oje, ist das alles was du kannst??

Hier fragen wie du dich aus deinen wissentlich abgeschlossenen Kaufverträgen rauswinden kannst und

dann noch gestandene Forumsmitglieder beleidigen??? Da fällt einem wirklich nichts mehr ein, du weißt

wirklich wie man sich Freunde macht....:rolleyes::rolleyes::D

am 3. Januar 2009 um 8:54

Zitat:

Original geschrieben von Casino_Gino

Jedoch gibt es schon kleine Tricks wie man da rauskommt!!

Du Loser. Benimmst dich hier wie ne schmierige Pussy.

Schäm dich mal was. Oder bist du kein Mann?

am 3. Januar 2009 um 9:32

Edit, war falscher Thread.

am 3. Januar 2009 um 14:55

Damit dürfte dieses Thema wohl ausreichend geklärt sein:rolleyes:

Um weiteren verbalen Eskalationen vorzugreiffen mache ich hier dann mal zu.

**** closed ****

Gruss TAlFUN

MT Moderation

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