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Ebay Fehler........Was nun??

Themenstarteram 30. Dezember 2008 um 0:20

Hallo liebe Gemeinde!!

Wieder mal brauche euer Wissen und eure Erfahrung!!

Leider habe ich Gestern bei Ebay etwas gesehen was mir sehr gefallen hat!! Habe auch den Zuschlag bei 800Euro bekommen!!

An der Auktion ist alles Richtig!! Gut beschrieben, Garantie und Rückgabe sind ausgeschlossen und der Herr möchte von Spassbietern 20% des verkauf Preises........

Wo wir auch schon bei meinem Problem sind:

Habe den Zuschlag bekommen und 2 Stunden danach ein komisches Magengefühl bekommen!! Irgendwas habe ich doch falsch gemacht!! Und bin am ende zum Entschluss gekommen das ich den Sch.... doch gar nicht brauche!! Also wieder an den Laptop ran und dem Verkäufer eine Email geschrieben!! Von wegen das es mir leid tut und ich von meinem Kaufvertrag zutretten will!! Das Ebay die Ebay-Kosten wieder Gutschreiben wird und ich mögliche andere Kosten (die es nicht geben dürfte) natürlichen Zahlen werden!!

Doch leider lässt der Verkäufer nicht mit sich reden... Er will das ich die 800 Euro überweise ansonsten besteht er auf die 20%, in dem Fall 160 Euros!!

Bin ja eigentlich kein Spassbieter!!

Ich weiss jetzt nicht wie das Rechtlich so ist! Habe ja noch am selben Tag ihm ne Email geschrieben von wegen Rücktritt und so und würde auch die möglichen Umkosten zahlen aber bevor ich die 160 grundlos überweise dann zahle ich doch lieber die kompletten 800!!

Am liebsten wäre mir natürlich ne kleine Beschwerde von Ebay (ist nämlich zum ersten Mal passiert ) , der Verkäufer kriegt seine Gebühren wieder Gutgeschrieben und ich muss nix Zahlen!!

Was meint ihr wie sieht das rein Rechtlich für mich aus, vielleicht hatte ja hier Jemand schon so einen Fall!!

LG

Beste Antwort im Thema
am 2. Januar 2009 um 14:29

Zitat:

Original geschrieben von 500er-Benz

wie gesagt mach dir keine sorgen. was will der schon machen??? du hast ausversehen den falschen betrag eingegeben und gut is.

 

CLOSEEEE

Der Verkäufer könnte zum Beispiel auf die Einhaltung der Verpflichtung des Käufers nach § 433 II BGB bestehen.

"Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und die gekaufte Sache abzunehmen."

Auf Irrtum zu plädieren ist lebensfern, denn Ebay hat ausreichende Sicherungen eingebaut, um dies auszuschließen.

Der Begriff "Spaßbieter" und die 20%-Pauschale ist vmtl. nicht durchsetzbar, aber jedenfalls entsteht ein Schadensersatzanspruch bei Nichterfüllung des 433. Und der könnte erheblich über den 20% liegen, die hier im Raum stehen.

Im Übrigen schließe ich mich den Vorrednern an, die solche Handlungsweise unverschämt finden. Ist es wirklich zuviel verlangt, dass ein erwachsener Mensch (Stichwort: Geschäftsfähigkeit) nachdenkt, ob er einen Vertrag abschließen will? Im Übrigen verweist Ebay m.W. auch auf die Rechtsverbindlichkeit der Vertrages vor Bestätigung des Angebotes.

Oder andersherum: Ist es wirklich akzeptabel, dass einem Verkäufer ein Geschäft von jemandem verdorben wird, der nicht in der Lage ist, dessen Tragweite vorab zu übersehen?

Für mich ist das einfach eine Frage des Anstandes, einen Kaufvertrag einzuhalten. Wenn das altmodisch ist, dann bin ich gerne altmodisch.

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55 Antworten
am 30. Dezember 2008 um 4:20

Zum Rechtlichen:

1. Der Verkäufer ist verpflichtet zu beweisen, dass du geboten hast und kein Dritter.

2. Wenn du zu diesem Zeitpunkt nicht geschäftsfähig warst ist der Vertrag auch nichtig.

3. Es könnte auch ein Irrtum vorliegen, weshalb du irgendwas falsch verstanden hast.

... und so andere Hintertürchen die "Spaßbieter" gerne nutzen.

Meine Meinung (auch wenn nicht gefragt :))

Der Rechtsstreit steht in keiner Relation zum Wiederverkauf und dem evtl Verlust.

Bezahl ihm einfach das Geld und überleg dir das nächste Mal auf was du bietest und auf was nicht.

Gruß

Sven

P.S.

Ebay interessiert es einen Sch***. Die interessiert nur, dass die Gebühren gezahlt werden.

Hallo , du kannst die Ware auch bezahlen und kommen lassen !  

Doch dann gefällt dir die Ware nicht und kannst sie innerhalb von 14 Tagen zurückgeben , und der Verkäfer muss den Betrag rückerstatten !

Ruf du oder ein Freund  aber trozdem lieber mal beim Rechtschutz an !

MfG Ingo1961 

Um was geht`s denn überhaut?

Ebay-Link?

Themenstarteram 30. Dezember 2008 um 8:50

Hallo

Hmm...

Mir persönlich gefällt das ganze auch nicht!! Ich überlege mir sonst immer genau ob ich die Angebotene Ware brauch!! Und wie schon erwähnt passiert mir sowas zum ersten mal!!

Kleine NebenInfos:

Es ist eine Privat Person

Die Ware soll Neu sein

Die Auktion war Mittags (Kann also schlecht sagen war Betrunken oder so!!)

Habe ihm ja schon geschrieben das ich vom Kaufvertrag zurücktretten möchte. Also wenn er die Email behalten hat, ist der Beweis, dass ich Geboten habe und kein Dritter kein Problem!!

Irgendwie muss ich doch da rauskommen!!

Themenstarteram 30. Dezember 2008 um 8:50

Es geht um Felgen!!

Zitat:

Original geschrieben von Ingo1961

Hallo , du kannst die Ware auch bezahlen und kommen lassen !  

Doch dann gefällt dir die Ware nicht und kannst sie innerhalb von 14 Tagen zurückgeben , und der Verkäfer muss den Betrag rückerstatten !

Ruf du oder ein Freund  aber trozdem lieber mal beim Rechtschutz an !

MfG Ingo1961 

Was du da beschreibst sind Auszüge aus dem Fernabsatzgesetz!

Das gilt aber leider nur für gewerbliche Verkäufer verbindlich, kann somit von Privatverkäufern ausgeschlossen werden... daher auch der kurze Passus unter jeder Auktion eines Privaten: "Keine Rücknahme, etc..."

Zitat:

Original geschrieben von Casino_Gino

Es geht um Felgen!!

Ja, zeig doch mal...

evtl. hat der VK doch `nen Fehler in seinem Angebot, mit dem wir ihn kriegen können :D

Themenstarteram 30. Dezember 2008 um 8:54

http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?...

Zitat:

Original geschrieben von Ingo1961

Hallo , du kannst die Ware auch bezahlen und kommen lassen !  

Doch dann gefällt dir die Ware nicht und kannst sie innerhalb von 14 Tagen zurückgeben , und der Verkäfer muss den Betrag rückerstatten !

MfG Ingo1961 

Das dürfte aber nur bei einem gewerblichem Verkäufer funktionieren. Bei privaten Verkäufern gilt das Fernabsatzgestz nur, wenn er in seiner Auktion die Rücknahme nicht ausgeschlossen hat.

Themenstarteram 30. Dezember 2008 um 8:56

Ich hab ihm als Grund geschrieben das ich dachte, dass in dieser Auktion einen Satz versteigert wird!!

(wie auf den Bildern zusehen!!)

MFG

am 30. Dezember 2008 um 8:58

Zitat:

Original geschrieben von Casino_Gino

Leider habe ich Gestern bei Ebay etwas gesehen was mir sehr gefallen hat!! Habe auch den Zuschlag bei 800Euro bekommen!!

An der Auktion ist alles Richtig!! Gut beschrieben, Garantie und Rückgabe sind ausgeschlossen und der Herr möchte von Spassbietern 20% des verkauf Preises........

Moin,

Du mußt es aber auch mal aus Sicht des Verkäufers betrachten:

Jemand bietet auf ein Teil, gewinnt die Auktion und überlegt sich dann, daß er das Teil nicht braucht oder möchte oder wie auch immer..

Solche Leute nennt man Spaßbieter und dem wollte er auch vorbeugen.

Du bist einen rechtsgültigen Vertrag eingegangen und mußt damit bezahlen.

Ich würd sagen, daß Du dich an den Gedanken gewöhnen mußt, daß du bezahlst.....ob nun 20% oder 100%

Mit neujahrlichem Gruß

Leif

Zitat:

Original geschrieben von Casino_Gino

Ich hab ihm als Grund geschrieben das ich dachte, dass in dieser Auktion einen Satz versteigert wird!!

(wie auf den Bildern zusehen!!)

MFG

Da wirst Du wohl schlechte Karten haben, steht doch oben selbst in der Überschrift das es 2 für die Hinterachse sind.

Themenstarteram 30. Dezember 2008 um 9:02

ich weiss worum die Auktion geht bzw ging!!

 

:(

Am stressfreiesten geht eigentlich nur so:

Du läßt die Teil für rund 650,- kommen, und bietest sie wieder zum Verkauf an.

Hier würde ich keine Auktion machen, sondern eine Sofortkaufangebot mit 700,- EUR (evtl. Preisvorschlag mit anbieten).

Den 2. identischen Satz hat er ja sogar besser verkauft:

http://cgi.ebay.de/...5094759QQcmdZViewItemQQptZAuto_Kompletträder?...

Wenn möglich, und du die Kohle "parken" kannst, dann verkauf die Teile aber nicht Anfang Januar.

Da hat nämlich absolut niemand so richtig Kohle locker (auser man hat gespart ;) ).

Ich könnte mir sogar vorstellen, dass die Teile so ab März auch deutlich mehr bringen...

Die 2. Möglichkeit ist:

Du bietest ihm 30,- EUR (bzw. seine exakten Gebühren) an, und schlägst ihm im Gegenzug vor, dass du die Sache aussitzen wirst ;) - das ist zwar nicht korrekt, aber wenn er "vernünftig" ist, wird er zähnekrirschend darauf eingehen.

Wo ist das Problem für ihn? Er stellt sie nochmals ein, und der Nächste wird sie kaufen!

Wird er wirklich zum Anwalt rennen und auf Erfüllung des Vertrages pochen?

Und wenn... naja, dann schreibt der Anwalt einen Brief mit seinen Forderungen und es kommen weitere 50-100,- EUR auf dich zu (für den Anwalt) - mehr passiert erst mal nicht!

Dann kann man ja immer noch die Teile bezahlen...

Negativ bewerten kann er dich übrigens nicht - das hat ebay ja mit seinem neuen Bewertungssystem geändert...

Nur noch Käufer können negativ bewerten ;)

Trotzdem blöde Sachen, und ich weiß im Moment leider auch nicht, was ich an deiner Stelle machen würde...

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