e90 frontscheibe kosten nach steinschlag??
hallo
habe einen steinschlag an der scheibe durch lkw, die versicherung hat mir 300 angeboten? bin ich da gut bedient oder hab ich recht auf eine neue scheibe ca 700 euro???
der scheinschlag ist jetzt nicht so schlimm ...
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Jackie78
Sorry leicht offtopic, aber: wie ermittelt ihr den "Gegner" bei Steinschlagschäden, bzw. wie weisst ihr ihnen das nach?In der Praxis dürfte es doch so ein, dass der Verursacher eines Steinschlags davon erstmal nix mitbekommt, und wenn man dann das Kennzeichen hat, steht doch meist Aussage gegen Aussage.
Wie läuft sowas üblicherweise in der Praxis ab?
nicht offtopic... - trifft den Punkt
Steinschlag als Haftpflichtschaden von der Haftpflichtversicherung eines anderen Fahrzeuges ersetzt zu bekommen, ist fast unmöglich. Dass Steine auf der Straße liegen und hochgeschleudert werden, ist normal. Das liegt im Gebrauchsrisiko eines jeden Fahrzeuges. Verschuldenshaftung ist da nicht nachzuweisen. Du kannst aber auch nicht nachweisen, dass der Stein von dem Bus hochgeschleudert wurde, selbst wenn man von einer etwas höheren Gefährdungshaftung für einen Bus ausgeht.
Es gibt gaaanz wenige Fälle, wo man vor Gericht einen Schadensersatzanspruch zugesprochen bekäme. Wenn z.B. ein LKW vor die fährt mit Zwillingsbereifung, der gerade von einem unbefestigten Gelände kommt. Wenn sich aus den Zwillingsreifen Steinchen lösen und dir gegen Lack oder Windschutzscheibe knallen, hast du gute Karten. Denn der LKW-Fahrer hätte seine Reifen kontrollieren müssen nach der Befahrung eines unbefestigten Geländes. Oder wenn er Kies transportiert, der nicht mit einer Schutzplane abgedeckt ist und durch den Fahrtwind fliegen Steinchen gegen die hinter ihm fahrenden Fahrzeuge.
Ob deine Versicherung bei einer Scheibenreparatur die Selbstbeteiligung nicht anrechnet, steht in deiner Versicherungspolice bzw. den dazugehörigen AKB. Notfalls hilft ein Anruf. Nicht alle Versicherungen haben diese Regelung. Und setz dich besser VOR dem Reparaturauftrag mit deiner Versicherung in Verbindung. Denn in manchen Verträgen ist genau das vereinbart, weil dir deine Versicherung dann eine Vertragswerkstatt nennt, die die Reparatur durchführt.
Des weiteren liegt bei dem Geschädigten die Beweislast...
Gruß
bolle_at
p.s.: also nen Fall für die eigene TK (mit dem saueren Apfel der SB) - oder Glasreparatur (bei fast allen Versicherungen werden die Kosten übernommen (wenn die Scheibe dies zulässt), da der Gesamttausch auch für die Versicherung wesentlich teuer ist.
18 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Jackie78
Sorry leicht offtopic, aber: wie ermittelt ihr den "Gegner" bei Steinschlagschäden, bzw. wie weisst ihr ihnen das nach?In der Praxis dürfte es doch so ein, dass der Verursacher eines Steinschlags davon erstmal nix mitbekommt, und wenn man dann das Kennzeichen hat, steht doch meist Aussage gegen Aussage.
Wie läuft sowas üblicherweise in der Praxis ab?
nicht offtopic... - trifft den Punkt
Steinschlag als Haftpflichtschaden von der Haftpflichtversicherung eines anderen Fahrzeuges ersetzt zu bekommen, ist fast unmöglich. Dass Steine auf der Straße liegen und hochgeschleudert werden, ist normal. Das liegt im Gebrauchsrisiko eines jeden Fahrzeuges. Verschuldenshaftung ist da nicht nachzuweisen. Du kannst aber auch nicht nachweisen, dass der Stein von dem Bus hochgeschleudert wurde, selbst wenn man von einer etwas höheren Gefährdungshaftung für einen Bus ausgeht.
Es gibt gaaanz wenige Fälle, wo man vor Gericht einen Schadensersatzanspruch zugesprochen bekäme. Wenn z.B. ein LKW vor die fährt mit Zwillingsbereifung, der gerade von einem unbefestigten Gelände kommt. Wenn sich aus den Zwillingsreifen Steinchen lösen und dir gegen Lack oder Windschutzscheibe knallen, hast du gute Karten. Denn der LKW-Fahrer hätte seine Reifen kontrollieren müssen nach der Befahrung eines unbefestigten Geländes. Oder wenn er Kies transportiert, der nicht mit einer Schutzplane abgedeckt ist und durch den Fahrtwind fliegen Steinchen gegen die hinter ihm fahrenden Fahrzeuge.
Ob deine Versicherung bei einer Scheibenreparatur die Selbstbeteiligung nicht anrechnet, steht in deiner Versicherungspolice bzw. den dazugehörigen AKB. Notfalls hilft ein Anruf. Nicht alle Versicherungen haben diese Regelung. Und setz dich besser VOR dem Reparaturauftrag mit deiner Versicherung in Verbindung. Denn in manchen Verträgen ist genau das vereinbart, weil dir deine Versicherung dann eine Vertragswerkstatt nennt, die die Reparatur durchführt.
Des weiteren liegt bei dem Geschädigten die Beweislast...
Gruß
bolle_at
p.s.: also nen Fall für die eigene TK (mit dem saueren Apfel der SB) - oder Glasreparatur (bei fast allen Versicherungen werden die Kosten übernommen (wenn die Scheibe dies zulässt), da der Gesamttausch auch für die Versicherung wesentlich teuer ist.
Hallo,
ich kenne Steinschlagschäden auch nur als Teilkaskoschäden - Ausnahme, wie oben genannt, sind nur Kieslaster o.ä., denen Etwas von der nicht abgekehrten Ladekante fällt: Bei uns haben sich aber wohl mittlerweile soviele Autofahrer die Scheiben auf Kosten der Kiesfahrer reparieren lassen (weil letztlich kann man das ja immer behaupten, man muss nur hinter so einem Laster herfahren), dass die Kanten mittlerweile regelrecht sauber geleckt werden, bevor die losfahren.
Ausserdem bräuchte man nach meinem Verständnis immer einen Zeugen, sprich Beifahrer, da, wie auch schon völlig korrekt erwähnt, die Beweislast sicher beim Geschädigten liegt.
N.
Hallo zusammen,
Zitat:
Original geschrieben von chris230379
Der Steinschlag muß mittig oder auf der Beifahrerseite und mindestens 6 - 8 cm vom Scheibenrand entfernt sein (je nach Wölbung der Scheibe, } > dass die Saugglocke aufgesetzt werden kann) und die gesamte Beschädigung, einschließlich eventueller Rissbildung muss kleiner als eine 2 € Münze sein.
Immer diese erfunde Randzone und diese ominöse 2€-Münze, welche keiner gesetzlichen Vorlage entsprechen.
Mit den "richtigen" Werkzeugen kann man alle Steinschläge reparieren, die gesetzlich zur Reparatur erlaubt sind und muss nicht diese von viele selbst auferlegten Einschränkungen einhalten, weil der Monteur nicht feinfühlig genug arbeitet oder das Werkzeug diese Einschränkungen macht.
Steinschläge und Risse dürfen nicht repariert werden, wenn :
1. sich der Steinschlag im Hauptsichtfeld des Fahrers befindet. Das Hauptsichtfeld des Fahrers ist ein 29cm breiter senkrechter Streifen, ausgehend von der Lenkradmitte ( also 14,5cm nach links und 14,5 cm nach rechts ) der an der Ober- und Unterkante durch das Wischerfeld begrenzt wird.
Einfacher ausgedrückt : ca. die Schnittmenge aus Wischerfeld und Lenkradbreite
2. der Durchmesser des Einschlagkraters 5mm übersteigt. Die Grösse des eigentlichen Steinschlages ist dabei nicht entscheidend.
3. ausgehende Risse länger sind als 50mm.
4. ein Riss an der Scheibenkante endet.
5. die innere Scheibe beschädigt ist.
6. die Folie im Scheibeninneren beschädigt ist.
Trifft keiner der obigen Punkte auf die Beschädigung zu so darf und kann man die Reparatur ausführen.
Zitat:
Original geschrieben von chris230379
...
Net richtig gelesen?Versicherung bietet 300 Euro,
wenn er´s dann über seine TK abwickeln würde ist die Steinschlagreparatur (wenn möglich) kostenlos, der Austausch der Scheibe zieht seine SB nach sich, jetzt klarer?
Doch ich schon.
Die gegnerische Haftpflicht bietet 300,- und der TE fragt ob dies genug ist?
Je nach dem ob dieser Steinschlag zu reparieren ist kann das reichen, wenn die Scheibe erneuert werden muss ist das natürlich zu wenig.
Die 300,- zu kassieren und dann noch die eigene TK zu beanspruchen halte ich zumindest für moralisch bedenklich.
Denn es entstehen zwar dem TE bei einer Scheibenrep. keine Kosten wohl aber der Versicherung denn der Glaser arbeitet nicht für lau und wird der Versicherung einen Betrag in Rechnung stellen.
Ich denke diese Kosten werden sich so auf 100,- belaufen aber dazu kann unser Autoglasmeister sicher besser Auskunft geben.
Im Prinzip ist es in diesem Fall so das der TE denselben Schaden zweimal bezahlt bekommt.
Jetzt klarer?
Grüße