E46 Panne (nicht mehr Fahrtauglich) Automobilclub verweigert Leistung

BMW 3er E46

Moin,

ich wusste nicht in welche Rubrik ich mich wenden soll. Daher nerv ich euch jetzt einfach mal 😁

Folgender Fall. Mein Sohnemann ist vor einer Woche offiziell Ausgezogen und ist somit nicht mehr über uns Schutzbrief versichert. Nun haben wir für ihn einen eigenen Vertrag, der seit dem 27.05.2019 0 Uhr Aktiv ist. (Schaden tag ist heute, 29.05.2019)

Nun ist er leider rund 250 Km von zu Hause entfernt liegen geblieben und bekommt vom Automobilclub keine Leistungen. Die Begründung dafür ist, dass der Erstbeitrag noch nicht gezahlt wurde. Die Pünktliche Prämienzahlung ist zwar nachvollziehbar, jedoch haben die als einzige Möglichkeit das Lastschriftverfahren angeboten auf welches wir natürlich keinen Einfluss haben.

Laut den AGB heißt es, dass die Leistungen bei verspäteter Prämienzahlung nicht erbracht werden, es sei denn, dass der Versicherte die verspätete Zahlung nicht zu verschulden hat.

Wie darf ich das Verstehen? Meiner Laienhaften Meinung nach liegt von unsererseits keinerlei verschulden vor, dass die Prämie noch nicht gezahlt worden ist.

Das die Bank einige Zeit brauch, bis die Lastschrift eingezogen wird kann ich nachvollziehen. Nur hätte es beispielsweise die Zahlungsmöglichkeit Paypal, Kreditkarte o.ä. gegeben, hätten wir diese genutzt.

Wie ist eure Meinung dazu? Muss der Autoclub die Leistungen erbringen oder fällt das unter "Pech gehabt" ? Ich meine die Prämie wird ja schließlich auch seit 27.05.2019 - 26.05.2020 berechnet. Es kann ja nicht sein, dass es z.b heißt " Wir lassen uns mal 3 Wochen Zeit bis wir das Geld einziehen, verweigern im Fall des falles jegliche Leistungen aber Kassieren ab Tag 1)

Danke bereits im voraus und liebe Grüße

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Falls eine Lastschriftermächtigung erteilt wurde, handelt es sich um eine Holschuld. Der Schuldner hat alles zur Leistung Notwendige getan, wenn zum Fälligkeitszeitpunkt auf seinem Konto ein zur Abbuchung genügender Betrag vorhanden ist. In einem solchen Fall liegt eine Holschuld seitens der Versicherung vor. Bucht diese den Betrag nicht rechtzeitig vom Konto des Versicherungsnehmers ab, kann dieser für die Verspätung nicht verantwortlich gemacht werden.

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Ich arbeite selber für einen Versicherung. Bei Versicherungen wird nach den meisten AGB´s bei Lastschrifteinzug auch dann bezahlt wenn der Schaden vor dem Einzug der Erstprämie entstanden ist. Es sei denn, der Versicherer hier ADAC hat in einer Vertrags Klausel vereinbart, dass die Leistung vor Eingang der Erstprämie abgelehnt werden kann.
Bei der KFZ Versicherung wird in so Fällen z.B die Kasko Deckung mit Tag und Uhrzeit vom Vertreter im Vertrag eingetragen.

Ich würde in so einem Fall direkt schriftlich mit einem Anwalt drohen, dass hilft meistens.

Also laut ADAC heisst es z.B

"Zudem muss der erste Beitrag rechtzeitig bezahlt werden. Der erste Beitrag ist rechtzeitig
bezahlt, wenn
- der Beitrag sofort bei Abschluss der Mitgliedschaft bezahlt wird;
- bei einer Banküberweisung der Beitrag innerhalb der in der Rechnung genannten Frist bei uns eingegan-
gen ist;
- im Lastschriftverfahren die Lastschrift von der Bank eingelöst wird.
Bei nachträglicher Zahlung beginnt der Leistungsanspruch erst ab Eingang des Beitrags bei uns, es sei denn,
das Haupt-Mitglied hat die verspätete Zahlung nicht zu vertreten."

Für mich und meiner laienhaften meinung fällt das ganze wieder unter "Das Hauptmitglied kann nichts dafür, dass die Lastschrift noch nicht versucht wurde einzuziehen" - Also nicht verschulden des Hauptmitglieds.

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