e46 nur Probleme
Hallo,
wie schon beschrieben hatte ich nur Probleme mit meinem e46 328i v bj 98 . Leider ist die Schaltung ne Katastrophe.
Heute habe ichg den 1. fast nicht reibekommen und 3. und 4 geht ebenfalls nur schwer bzw. beim 2. Versuch.
Der 5. nur mit richtig Kraft. Nun hab ich den wagen seit ca. 2, 5 Wochen. Morgen ist emin zuständiger Verkäufer nach 2 Wocjhen Urlaub wieder da. Was meint ihr, was habe ich für Möglichkeiten? Der Wagen hat mich 15.500 Ocken gekostet. Was können die tun bzw. was ist realistisch? Kann ich vom KV zurücktreten weil das nehme ich nicht hin.
Gruß
Louklinger
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32 Antworten
Ich bin zwar kein Jurist aber ich bin der Meinung, daß der Verkäufer hier Abhilfe schaffen muß. Der Mangel liegt ja seit "Auslieferung" vor. Fahrzeug in die Werkstatt, Befund festlegen und mit dem Verkäufer über die anfallenden Kosten reden. Ich für meinen Teil würde hier auf jeden Fall verlangen, daß die Kosten komplett bezahlt werden.
Gruß Alex
Hallo,
da du schreibst "der zuständige Verkäufer", dann hast du doch sicherlich das Auto bei einem Händler gekauft und somit auch eine Garantie - oder irre ich mich da?
Das Problem bei einer Garantie ist, dass die in fast allen Fällen nach dem Kilometerstand gestaffelt sind, d.h. dass die Kostenübernahme nicht mehr voll von der Garantie übernommen wird.
Was hat denn dein BMW für einen Kilometerstand?
Versuche doch einfach, dass der Händler den Rest übernehmen soll.
Gruss, Michael.
Öhm....
Garantie gibt es auf gebrauchte nur, wenn die EuroPlus abgeschlossen wird....
Sonst gilt "nur" eine Gewährleistung, oder?
Gruß, Jürgen
Zitat:
Original geschrieben von j.helfer
Öhm....
Garantie gibt es auf gebrauchte nur, wenn die EuroPlus abgeschlossen wird....
Sonst gilt "nur" eine Gewährleistung, oder?
Gruß, Jürgen
Hi,
so war es gemeint:
Es muss ja nicht immer eine EURO Plus Garantie sein. Wenn er das Auto bei einem anderen Händler, als bei BMW, gekauft hat, dann gibt es eine andere Garantie.
Gruss, Michael.
Wagen ist etwas über 100000 gelaufen, ich hatte nen 18 Jahre alten Audi, das Schaltgetriebe war besser zu schalten. Mann, ist das ne scheisse, sehe nicht ein noch weiteres Geld hinzu zu setzen. Um ein Austauschgetriebe kommt man da wohl nicht rum. Was kostet das? Würde das Teil am liebsten zurückgeben und alles vergessen...
Gruß
Lou
Hallo Lou,
Kopf hoch und nicht gleich die Flinte ins Korn werfen - jetzt warte doch einfach mal ab, was dir der zuständige Verläufer erzählt bzw. anbietet.
Ich hatte schon viele BMWs mit Schaltgetrieben und hatte noch nie Probleme. Normalerweise sind die Getriebe von Getrag und die sind immer einwandfrei zu schalten.
Grüsse, Michael.
Hi
Ich denke nicht, dass da ein neues Getriebe her muss. Ich schätze das Problem liegt am Synchronisierungsring. Das einzige was daran teuer ist, ist die Arbeit. Wenn du Garantie hast, dann muss das der Händler übernehmen.
An deiner Stelle hätte ich einen neueren E46er geholt, da die ersten sehr viele Kinderkrankheiten haben. Mit BJ 98 ist es doch einer der ersten E46er.
Naja, aber BMW hat auch vorher schonmal ein Auto gebaut. Man kann nicht wirklich davon ausgehen, dass ein 98er per se "derartige" Mängel hat. Aber imo hätte man das bei einer Probefahrt rausfinden können/müssen.
Dennoch... Du hast Garantie, also mach denen Feuer unter dem Arsch. Wo ist das Problem? Wird etwas nervig und Du musst bei denen auf der Matte stehen (bleiben) aber sonst hast Du doch keine Probleme. Wenn die den Mangel nicht behoben bekommen (3x nachbessern), hast Du das Recht vom Kaufvertrag zurückzutreten.
"BMW hat auch vorher schonmal ein Auto gebaut"
- Und das waren bisher nicht die schlechtesten
Wurde nun eigentlich dein BMW bei einem BMW-Händler gekauft?
Meine bisherigen Erfahrungen sind bei BMW nämlich in jeder Hinsicht positiv (bis auf den Ölpreis dort ). Schildere doch dem Verkäufer deine Mängel und evtl. ziehst noch einen der Service Berater hinzu. Wirst sehen, der Verkäufer sowie der Berater helfen Dir bestimmt weiter.
Warum bist Du eigentlich nicht zum Händler gefahren und hast dein Problem geschildert? Der Verkäufer allein ist doch nicht dein alleiniger Ansprechpartner.
Ich verstehe Deinen Ärger. Man kauft sich ein "neues" Auto und schon hat man Ärger. Aber ich würde dennoch nicht gleich mit dem Vorschlaghammer in den Laden gehen, sondern erstmal sachlich abklären, was Phase ist
Den Spruch "Wie man in den Wald reinschreit......." kennst ja bestimmt.
Ich wünsch Dir mal viel Glück, denn der Werbeslogan von den Blau-Weissen stimmt tatsächlich
Zitat:
Original geschrieben von AMGaida
Naja, aber BMW hat auch vorher schonmal ein Auto gebaut. Man kann nicht wirklich davon ausgehen, dass ein 98er per se "derartige" Mängel hat.
Das mit den Kinderkrankheiten ist nicht eine Annahme von mir. Ich kenne einen BMW Mechaniker, und der hat mir gesagt, dass die ersten BMW schon viele Kinderkrankheiten hatten. Natürlich wurde alles auf Garantie repariert.
Moin Ihr,
zunächst einmal muss der Verkäufer auf jeden Fall für Mängel haften (§ 434 BGB, Sachmangel) während der ersten 6 Monate gilt die sog. Beweislastumkehr, d.h. der Verkäufer muss beweisen, dass die Sache bei der Übergabe mängelfrei war (wird er seltenst können; § 476 BGB, Beweislastumkehr). Bei festgestellten Mangel kann der Kaufer nach § 437 BGB folgendes verlangen:
1.) Nacherfüllung (§ 439 BGB) = Reparatur
2.) vom Vertrag zurücktreten (§§ 440, 323 und 326 Abs.5 BGB)
oder
den Kaufpreis mindern (§ 441 BGB)
3.) Schadenersatz verlangen (§§ 440, 280, 281, 283 und 311a)
oder
Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen (§ 284 BGB)
Ihr seht der Käufer hat insbesondere im ersten halben Jahr weitgehende Rechte und diese gelten auch bei Kauf von Gebrauchtfahrzeugen von gewerblichen Verkäufern. Streng genommen auch von Privat, wobei der Privatmann die Sachmängelhaftung ausschliessen kann.
Beste Grüße
Zitat:
Original geschrieben von Louklinger
...Mann, ist das ne scheisse...Würde das Teil am liebsten zurückgeben und alles vergessen...
Nur - was willst du hören!?
Es fehlen die Fakten!!
Was für ein Händler? BMW?
Was für Garantievereinbarungen?
Was heißt "schwer" (ist relativ)?
Gibt es auch Geräusche dabei?
Bist du schon Vergleichbare gefahren?
Was sagte der "nichtzuständige" Verkäufer?
Warst du schon beim "Chef" der Verkäufer?
Viel Erfolg! Kann deinen Frust verstehen!
Gruß, Timo
Zitat:
Original geschrieben von RolandHB1
Moin Ihr,
zunächst einmal muss der Verkäufer auf jeden Fall für Mängel haften (§ 434 BGB, Sachmangel) während der ersten 6 Monate gilt die sog. Beweislastumkehr, d.h. der Verkäufer muss beweisen, dass die Sache bei der Übergabe mängelfrei war (wird er seltenst können; § 476 BGB, Beweislastumkehr). Bei festgestellten Mangel kann der Kaufer nach § 437 BGB folgendes verlangen:
1.) Nacherfüllung (§ 439 BGB) = Reparatur
2.) vom Vertrag zurücktreten (§§ 440, 323 und 326 Abs.5 BGB)
oder
den Kaufpreis mindern (§ 441 BGB)
3.) Schadenersatz verlangen (§§ 440, 280, 281, 283 und 311a)
oder
Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen (§ 284 BGB)
Ihr seht der Käufer hat insbesondere im ersten halben Jahr weitgehende Rechte und diese gelten auch bei Kauf von Gebrauchtfahrzeugen von gewerblichen Verkäufern. Streng genommen auch von Privat, wobei der Privatmann die Sachmängelhaftung ausschliessen kann.
Beste Grüße
Moin,
bist du eigentlich Anwalt oder hast du einfach auch mal schlechte Erfahrungen gemacht, dass du dich im deutschen Paragraphendschungel so gut auskennst?!
Gruss, Michael.
Hallo Micha,
1.) wohne ich über einem guten Bekannten und der ist Anwalt
2.) bin ich Schadenregulierer einer Versicherung und es daher gewohnt mich mit Versicherungsbedingungen und Gesetzestexten auseinanderzusetzen (frag' mich bitte nicht, was komplizierter zu lesen ist )
3.) musste ich mich im Rahmen meines Jobs mit der Schuldrechtsreform (und der entstammt u.a. auch die neue Gewährleistung) auseinandersetzen, weil wir als Versicherer auch ganz gerne mal versuchen einen "Schuldigen" für seinen murks hinterher zur Kasse zu bitten, wenn unser Kunde schon sein Geld hat, denn so kann man auch Beiträge niedrig halten.
4.) bin ich manchmal entsetzt, was für Mutmassungen so durch einen Thread geistern und dann würze ich ihn gerne erst mit Fakten aus Gesetzestexten oder Garantiebedingen (musste ich übrigens alle heraussuchen, weil ich die natürlich auch nicht im Kopf habe, jedoch schenkt man Arbeitgeber mir immer mal wieder nen BGB, was auf meinem Schreibtisch steht )
Hoffe, Deine Frage umfassend beantwortet zu haben; sicherlich liege auch nicht nicht immer richtig (z.B. mit meinem E 90 ungetarnt Beitrag) aber ich bemühe mich meist vorher um eine gewisse Recherche und nenne dann auch die Quelle.
Beste Grüße