E350 CDI: Kleines Problem
Hallo leute,
Fahre seit 2 monaten meine e klasse und bin gut zufieden.
Seit paar tagen hat die karre beim leichten gas geben komische geräusche gemacht.
Ich war heute bei mercedes und der freundliche meinte, dass irgend eine leitung undicht sein könnte.
Irgendwo verliert es luft und man konnte schon die dämpfe rausqualmen sehen.
Vielleicht vom turbo aber habe kein leistungsverlust. Man hört vorne wenn man die motorhaube aufmacht einen zischen und sieht dämpfe qualmen.
Meine frage wäre jetzt, ob das die junge sterne übernimmt oder der verkäufer dafür aufkommt.
Ich meine, ich habe das Auto seit 2 monaten und die inspektion wurde auch alles gemacht.
22 Antworten
Zitat:
@Slava22047 schrieb am 18. März 2016 um 19:37:34 Uhr:
Zitat:
@benzliebhaber57 schrieb am 18. März 2016 um 18:43:24 Uhr:
24 Monate
Du verwechselst die Regelungen der JS Garantie mit dem gesetzlichen Gewährleistungsanspruch. Anspruch auf Gewährleistung besteht für 12 Monate. In den ersten 6 Monaten muss der Verkäufer den Schaden reparieren, es sei denn er kann nachweisen, dass der Schaden nicht bereits zum Zeitpunkt der Übergabe bestanden hat.
Es ist sinnvoll, den Händler per Einschreiben mit Rückschein mit Fristsetzung zur Behebung des Schadens aufzufordern. Repariert er nicht,
Anwalt einschalten
Das ist schon richtig, aber es geht auch um die Nachweispflicht.
Klar gehts um die Nachweispflicht. Aber doch nicht für den Käufer. Der Verkäufer müsste nachweisen, dass der Fehler nicht bereits bei der Übergabe bestand. Das kann er aber in der Regel nicht.
Der Käufer muss jedoch in den ersten 6 Monaten nicht nachweisen, dass der Fehler bereits bei Übergabe bestand. Das ändert sich erst ab dem 7. Monat. Dann tritt die s.g. Umkehr der Beweislast ein. Die gefahrenen Kilometer spielen grundsätzlich keine Rolle. Es zählen nur die Monate.
Ladeluftschlauch undicht. Garantie und kulanz wurden abgelehnt. Nun warte ich auf den verkäufer wegen der gewährleistung
Zitat:
@Sahin94 schrieb am 22. März 2016 um 11:19:41 Uhr:
Ladeluftschlauch undicht. Garantie und kulanz wurden abgelehnt. Nun warte ich auf den verkäufer wegen der gewährleistung
Hallo Sahin,
da gibt es nicht viel zu warten. Der Wagen wurde mit 2 Jahre Gewährleistung verkauft. Egal was der Händler geschrieben hat (oder auch nicht), in den ersten 6 Monaten muss er Dir beweisen, das es nicht defekt war. Kann er nicht, weil er keine Kamera im Schlauch hatte, auf der zu sehen, ist, wann er kaputt gegangen ist. Der Schlauch kann auch schon bei der Übergabe defekt gewesen sein, man hat es nur nicht gehört. Daher
Daher soll er den Instand setzen und gut. Lass dich nicht auf Diskussionen ein.
Gruß Sascha
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Zitat:
@nochW124er schrieb am 22. März 2016 um 11:38:44 Uhr:
Zitat:
@Sahin94 schrieb am 22. März 2016 um 11:19:41 Uhr:
Ladeluftschlauch undicht. Garantie und kulanz wurden abgelehnt. Nun warte ich auf den verkäufer wegen der gewährleistungHallo Sahin,
da gibt es nicht viel zu warten. Der Wagen wurde mit 2 Jahre Gewährleistung verkauft. Egal was der Händler geschrieben hat (oder auch nicht), in den ersten 6 Monaten muss er Dir beweisen, das es nicht defekt war. Kann er nicht, weil er keine Kamera im Schlauch hatte, auf der zu sehen, ist, wann er kaputt gegangen ist. Der Schlauch kann auch schon bei der Übergabe defekt gewesen sein, man hat es nur nicht gehört. Daher
Daher soll er den Instand setzen und gut. Lass dich nicht auf Diskussionen ein.
Gruß Sascha
Falls er der Verkäufer die Gewährleistung ablehnt, werde ich meinen Anwalt einschalten.
Ich sehe es nicht ein, dass ich eine rechnung jn höhe von 300€ zu bezahlen, obwohl ich die karre seit erst seit 2 monaten hab. Inspektion wurde beim kauf gemacht aber anscheinend nicht ordentlich.
klarer Fall von gesetzlicher Gewährleistung