E200 CDI Racechip Chiptuning

Mercedes E-Klasse S212

Moin, hat jemand Erfahrung mit den Racechips für z.B. einen 200 CDI BE? Erst einmal finde ich drei verschiedene: Racechip One, Racechip Pro2 und den Rachechip Ultimate. Einmal gibt es Unterschiede in der Leistung, aber auch bei der Taktung der Hardware. Welches würdet ihr nehmen, habt ihr vielleicht einen schon in der Anwendung? Was muss man tun, um TÜV zu bekommen? Was muss man der Versicherung mitteilen? Vielen Dank. VG

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Zitat:

@w246 schrieb am 12. Februar 2015 um 17:56:52 Uhr:


....ob die leute, die die gesetze machen, wissen was sie tun?
ich mach was ich will....

Wenn jeder auf andere Rücksicht nehmen würde bräuchten wir die vielen Gesetze nicht! Aber jeder ist ja sich selbst der Nächste. 🙁

Legal....Illegal.....Scheissegal

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Die aus meiner Sicht seriösen Angebote für Zusatzsteuergeräte (also mit Teilegutachten und entsprechenden Garantievereinbarungen) bieten für den E 200 CDI BE Leistungssteigerungen an, die knapp unterhalb des E 220 CDI liegen. Die Unterschiede sind da marginal, und ich denke auch, daß die Toleranzen damit nicht überschritten werden.

Letztlich ist der E 200 CDI ein 2,2 L Turbodiesel mit der Zusatzausstattung "Reduzierte Motorleistung". Und daß man nicht unbedingt 2 Turbolader benötigt, um aus einem ganz normalen 2-L-Diesel ca 160-170 PS zu gewinnen, sieht man auch bei anderen Herstellern, die ähnliche Qualität liefern.

Mit dem DTE-Chip hätte ich ehrlich gesagt keine besonderen Bedenken und werde mir das demnächst warscheinlich mal genauer anschauen. RaceChip kommt bei mir auf keinen Fall unter die Haube -- denn ich fahre nicht mit illegalen Fahrzeugen durch die Gegend und halte es auch nicht für besonders schlau, irgend jemanden "auszutricksen".

Übrigens -- DTE (www.chiptuning.com) bietet auch individuelle Einstellungen an -- wem 162 PS und 415 Nm beim E 200 CDI BE nicht reichen sollten, da geht bestimmt noch was. Aber es wäre auch schade, die Lebensdauer des schönen Wagens potentiell herabzusetzen und/oder seinen gelassenen und souveränen Charakter zu zerstören..

Beste Grüße!

moin,
ich finde es toll, das hier soviele gesetzes treue bürger sind!
ob die leute, die die gesetze machen, wissen was sie tun?
ich mach was ich will, und schau dann beim jüngsten gericht ob ich falsch lag!
gruß franz

Ja, die anderen schauen dann warscheinlich auch...

Zitat:

@w246 schrieb am 12. Februar 2015 um 17:56:52 Uhr:


....ob die leute, die die gesetze machen, wissen was sie tun?
ich mach was ich will....

Wenn jeder auf andere Rücksicht nehmen würde bräuchten wir die vielen Gesetze nicht! Aber jeder ist ja sich selbst der Nächste. 🙁

Legal....Illegal.....Scheissegal

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Moin,

wie hat sich der TE nun entschieden gehabt?

Gruß

Zitat:

@mlaudien schrieb am 7. Februar 2015 um 20:09:59 Uhr:


Moin, hat jemand Erfahrung mit den Racechips für z.B. einen 200 CDI BE? Erst einmal finde ich drei verschiedene: Racechip One, Racechip Pro2 und den Rachechip Ultimate. Einmal gibt es Unterschiede in der Leistung, aber auch bei der Taktung der Hardware. Welches würdet ihr nehmen, habt ihr vielleicht einen schon in der Anwendung? Was muss man tun, um TÜV zu bekommen? Was muss man der Versicherung mitteilen? Vielen Dank. VG

.............

schau mal hier
Leistungssteigerung musst du bei deiner Versicherung anzeigen

Racechip hatte ich mal das Gaspedaltuning probiert, war nicht so toll
Die Jungs sind zwar bemüht gewesen ................

Zitat:

@CLK230FAHRER schrieb am 11. Februar 2015 um 10:41:30 Uhr:


Eine Straftat ist das nicht. Sondern eine Ordnungswidrigkeit. Und vorbestraft ist man dann logischerweise auch nicht.

Für eine Straftat musste nachgewiesen werden, dass sich das sich
die Abgasnorm ändert und somit eine andere Steuer fällig würde.

Dann würde ein Vergehen gem KraftStG vorliegen. Dieser Nachweis
ist für die Verfolgungsbehörde jedoch unmöglich.

Auch nicht GANZ RICHTIG :-)

Es reicht, wenn sich das Abgas oder Geräuschverhalten veränderrt. Und das tut es. Nachweis ist auch nicht schwer. Ich lasse immer von der DEKRA Gutachten machen, dann hab ich den Beweis.

Nur so als Ausführung.
Nicht die Polizei muss dem Fahrzeughalter NICHT nachweisen, dass das Abgas- oder Geräuschverhalten schlechter ist (oder nicht eingehalten ist).
Der Fahrzeughalter hat einen Beleg zu besitzen, dass es eingehalten wird.

Zumindest im Normalfall dürfte das so sein.

Gruß
H

PS: Was das Abgasverhalten betrifft.
Selbst ein Motor der auf die dreifache Leistung hochgepimpt ist wird unter normalem Messzyklus (NEFZ) frische Landluft rauslassen.
Der Dreck kommt erst, wenn der Motor auch seine höhere Leistung bringen muss - aber da wird im NEFZ nicht gemessen.

Zitat:

@dauitsch schrieb am 6. November 2016 um 21:48:06 Uhr:


Auch nicht GANZ RICHTIG :-)

Es reicht, wenn sich das Abgas oder Geräuschverhalten veränderrt. Und das tut es. Nachweis ist auch nicht schwer. Ich lasse immer von der DEKRA Gutachten machen, dann hab ich den Beweis.

Das wäre mir neu, dass ein Fahrzeug signifikant lauter wird, so dass das bei einer Kontrolle auffällt.

Das bei einem OBD2 Fahrzeug eine Abgasmessung durchgeführt wird wäre mir ebenfalls neu. Es wird lediglich überprüft über die Diagnoseschnittstelle ob ein Fehler im Abgassystem vorliegt.
Und es werden definitiv keine Fehler vorliegen nach einem Chiptuning.

Wenn der Fahrzeughalter dessen Fahrzeug Kennfeldoptimiert ist oder mit einer Box läuft nicht selbst darauf hinweist dass dies der Fall ist und nicht eingetragen ist wird der Nachweis nahezu unmöglich sein.

Oder meinst du allen Ernstes die Polizei hat die Zeit verdachtsunabhängige Gutachten auf Staatskosten massenweise bei den Überwachungsorganisationen in Auftrag zu geben.

Die werden sich da sehr stark hüten, denn massenweise Klagen derer deren Fahrzeuge nicht manipuliert waren werden folgen.

Theorie und Praxis liegen hier sehr weit auseinander.

Der TÜV kann eine Softwareänderung nicht feststelle. Ich habe Freunde die haben sogar AGR und Drallklappen deaktivieren lassen und bekommen ohne Probleme TÜV......

Der Fahrzeughersteller kann sehr einfach feststellen ob an der Software was verändert wurde oder ob mal was verändert wurde und wieder rückgängig gemacht wurde (über checksummen)...

Zitat:

@michi_bt schrieb am 8. November 2016 um 11:09:09 Uhr:



Der Fahrzeughersteller kann sehr einfach feststellen ob an der Software was verändert wurde oder ob mal was verändert wurde und wieder rückgängig gemacht wurde (über checksummen)...

So ist es, hier aber auch nur Werks und Entwicklungsingenieure.

Der einfache Markenstützpunkt ist hier ausgeschieden.

Von Tüv Dekra und sonst was brauchen wir gar nicht reden mit ihrer 0815 markenfremden Software.

Nur wenn die Software ausgelesen wird und zu den Ingenieuren/ ins Werk gesendet wird, kann eine Manipulation festgestellt. Ein Freund hatte bei einem BMW Neuwagen gleich ein Chiptuning durchgeführt. Als das Auto während der Garantie Probleme mit dem Getriebe hatte, hat er wieder die Originalsoftware einspielen lassen. Die Vertragswerkstatt hat im Rahmen der Reparatur die Software ausgelesen und ans Werk geschickt. Hier sollte sein Fahrprofil analysiert werden. Hierbei hat man festgestellt das ein Softwarewechsel ausserhalb BMW stattgefunden hat und er durfte am Ende alles selber bezahlen!

Geht das nur wenn die Originalsoftware manipuliert wurde?
Wie schaut es aus wenn man das Tuning über eine Box macht?
Da wird doch an der Originalsoftware nichts verändert.

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