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E200 CDI Racechip Chiptuning

Mercedes E-Klasse S212
Themenstarteram 7. Februar 2015 um 19:09

Moin, hat jemand Erfahrung mit den Racechips für z.B. einen 200 CDI BE? Erst einmal finde ich drei verschiedene: Racechip One, Racechip Pro2 und den Rachechip Ultimate. Einmal gibt es Unterschiede in der Leistung, aber auch bei der Taktung der Hardware. Welches würdet ihr nehmen, habt ihr vielleicht einen schon in der Anwendung? Was muss man tun, um TÜV zu bekommen? Was muss man der Versicherung mitteilen? Vielen Dank. VG

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@w246 schrieb am 12. Februar 2015 um 17:56:52 Uhr:

....ob die leute, die die gesetze machen, wissen was sie tun?

ich mach was ich will....

Wenn jeder auf andere Rücksicht nehmen würde bräuchten wir die vielen Gesetze nicht! Aber jeder ist ja sich selbst der Nächste. :(

Legal....Illegal.....Scheissegal

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Moinsen!

Habe heute mit dem TÜV Nord dazu telefoniert, weil mich das Thema ebenfalls interessierte.

Ergebnis: man sollte wirklich nur ein Zusatzsteuergerät kaufen, das ein gültiges Teilegutachten hat! Denn anderenfalls wird das Verfahren der Einzelabnahme unwirtschaftlich teuer (Zitat: "mehrere tausend Euro").

Hier noch einige weitere Gedanken dazu --

Ohne TÜV-Eintragung zu fahren ist strafbar (das heisst: eine Straftat, man wäre also bei Feststellung vorbestraft) und kann überdies sehr teuer werden, wenn die eigene Versicherung bei einem Unfall aufgrund der erloschenen Betriebserlaubnis des Fahrzeugs die Leistung verweigert. Abgesehen von den Sachschäden können bei entstandenen Personenschäden ohne weiteres schwere Anklagen hinsichtlich Fahrlässigkeit, Haftstrafen und hohe Zahlungsverpflichtungen bis zum Lebensende daraus resultieren.

Technisch gesehen spricht nichts gegen ein vernünftiges Chiptuning! Aber ist ein Hersteller seriös, wenn er Teile zu scheinbar günstigen Preisen ohne Teilegutachten verkauft und in der telefonischen Beratung versucht, den Kunden zu ungesetzlichen Handlungen (--> Fahren ohne Eintragung) zu überreden? Das habe ich selbst bei einem Anruf erlebt, und der "Berater" meinte sogar noch, er fahre auch schon seit fünf Jahren ohne Eintragung mit einem RaceChip. Dazu kann ich nur sagen, daß man sich offensichtlich mit dem Gesetz in Konflikt befindet, wenn man so einen Standpunkt vertritt!

Als gesetzestreuer Bürger und vernünftiger Mensch kann man so einen Weg keinesfalls gehen! Ist es wirklich wert, solche Risiken einzugehen für ein paar PS mehr?

Es gibt andere Anbieter (z.B. DTE Chiiptuning), die ein seriöses Angebot mit Teilegutachten für den W212 E200 CDI im Programm haben! Es handelt sich ebenfalls um ein Zusatzsteuergerät, das in ähnlicher Weise anzuschließen ist wie das hier angesprochene RaceChip-Teil.

Der Einkaufspreis ist zwar geringfügig höher, aber dafür fährt man mit gutem Gewissen, mit gültiger Zulassung und dem nötigen Versicherungsschutz! Zudem ist die erzeugte Mehrleistung ebenfalls sehr ordentlich und bewegt sich wohl noch eher im Toleranzbereich als die RaceChip-Lösung.

DTE: 162 PS, 415 Nm

RaceChip: 173 PS, 423 Nm

Beim Diesel kommt es vor allem auf das Drehmoment an, und da ist der Unterschied zwischen beiden Lösungen sehr gering. Ferner wird man die 10 PS mehr oder weniger auch nicht wirklich bemerken.

Der DTE-Chip scheint mir eine saubere Sache:

* kein Konflikt mit dem Gesetz, kein unnötiges Risiko für die Zukunft, wenn mal was schief gehen sollte

* keine Überbeanspruchung des braven Dieselmotors, sondern nur Aktivierung der "stillen Reserven"

Mit einem RaceChip kann man sich -so meine ich- für 150 bis 500 Euro kräftig so einiges verhageln! Da spart man am falschen Ende - andererseits macht eine TÜV-Einzelabnahme bei den hohen Preisen offensichtlich keinen Sinn!

Ich interessiere mich weiterhin für die DTE-Variante.. aber ich hab da noch ein bisschen Zeit. Mein Wagen hat gerade erst die 10 Tsder-Marke geknackt und wird noch halbwegs eingefahren.. aber das Zusatzsteuergerät sollte ja bis max. 30 Tkm eingebaut sein (?)..

Wenn ich's eingebaut haben sollte und Interesse besteht, kann ich mich ja mal melden.

Andererseits, falls Sie/Du eine Einzelabnahme mit RaceChip durchbekommen sollten/solltest, würden mich die Ergebnisse ebenfalls interessieren.

Beste Grüße

Sven Chr.

W212 E 200 CDI (Mopf)

Eine Straftat ist das nicht. Sondern eine Ordnungswidrigkeit. Und vorbestraft ist man dann logischerweise auch nicht.

Für eine Straftat musste nachgewiesen werden, dass sich das sich

die Abgasnorm ändert und somit eine andere Steuer fällig würde.

Dann würde ein Vergehen gem KraftStG vorliegen. Dieser Nachweis

ist für die Verfolgungsbehörde jedoch unmöglich.

Laut § 6 PflversG handelt es sich um ein Vergehen:

 

§ 6

(1) Wer ein Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen gebraucht oder den Gebrauch gestattet, obwohl für das Fahrzeug der nach § 1 erforderliche Haftpflichtversicherungsvertrag nicht oder nicht mehr besteht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Handelt der Täter fahrlässig, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder Geldstrafe bis zu einhundertachtzig Tagessätzen.

(3) Ist die Tat vorsätzlich begangen worden, so kann das Fahrzeug eingezogen werden, wenn es dem Täter oder Teilnehmer zur Zeit der Entscheidung gehört.

Manche Quellen geben an, daß das Delikt ziemlich konsequent verfolgt wird! Geldstrafe sei demnach meist aussichtslos!

Vorsatz dürfte hier allein schon durch den erfolgten Einbau des RaceChip bei unterbliebener TÜV-Eintragung und Benachrichtigung der Versicherung nachgewiesen sein. Man hat also nicht nur ein ausgewachsenes Strafverfahren am Hals, sondern ist (im besten Fall!) auch noch sein Fahrzeug los.

Im Falle eines Unfalles kann man dann auch noch alle entstandenen Kosten selbst tragen, weil die Versicherung aufgrund der erloschenen Straßenzulassung nicht mehr besteht.

Und ein vollstreckter Strafbefehl bedeutet = vorbestraft.

Beste Grüße! ;-)

Die Versicherung besteht auch wenn die Betriebserlaubnis erloschen ist. Somit keine Straftat. Man kann allerdings finanziell von der Versicherung im Schadensfall in Regress genommen werden

Tja, wenn das für Sie eine Lösung des Problems ist --

Das ist keine Lösung. Ich stelle nur richtig, das es keine Straftat ist.

Gesetze zitieren ist das eine, in der Praxis jeden Tag damit zu arbeiten und diese zu verstehen das andere.

 

Gruß

Vorweg möchte ich mitteilen, dass ich über 10 Jahre einen "optimierten" 211er E200CDI gefahren bin.

Ich halte nichts von irgendwelchen Zusatzchips, sondern von einer sauberen Modifizierung der originalen Motor-Steuersoftware.

Seriöse Firmen die so etwas anbieten haben natürlich die entsprechenden Gutachten und es kann eingetragen werden.

Auch sollte dann der Motor und seine Nebenaggregate nicht zu sehr unter der Modifizierung leiden und die Lebensdauer wesentlich verkürzt werden. Auch die Abgaswerte MÜSSEN eingehalten werden!

Bei uns in Österreich macht man sich in jedem Fall ohne Eintragung Strafbar!

Steuerhinterziehung - Motorbezogene Versicherungssteuer nach Motorleistung

Versicherungsbetrug - Der Tarif richtet sich auch nach der Motorleistung, daher dann auch kein gültiger Versicherungsschutz!

Sicher wird es im Zuge eines Unfalls kaum vorkommen, dass jemand das Motorsteuergerät analysieren wird, speziell wenn nicht "Raserei" der Unfallgrund ist, denn offensichtlich ist die Modifizierung nicht im Gegensatz zu einem Zusatzgerät.

Zu empfehlen ist in jedem Fall die Eintragung und alle Abgaben und Versicherungen entsprechend der Leistungssteigerung zu entrichten.

Das Risiko, dass man bei einem Defekt dann keine Gewährleistung oder Kulanz von MB bekommt, bleibt.

Ich bin auch davon überzeugt, dass diese Zusatzversicherungen der Tuner da nicht viel helfen werden, denn bei denen sind dann üblicher Weise so Teile wie Turbolader ausgenommen.

Ich bin mir auch sicher, dass MB die Daten am Steuergerät prüft, wenn ein Schaden auftritt.

Es liegt eben bei jedem selbst was er mit seinem Auto macht!

Ich habe mich dieses Mal vorerst gleich für einen stärkeren Motor entschieden. :)

Jedoch wenn es irgendwann eine vernünftige Optimierung für meinen gibt, könnte ich wieder Schwach werden! :D

Ich denke, hier sind die folgenden Bestimmungen relevant: http://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__19.html

Das Abgasverhalten wurde von dem sich hier äußernden Rechtsexperten ja bereits angesprochen - durch die Behauptung, der Nachweis eines geänderten Abgasverhaltens sei "für die Verfolgungsbehörde unmöglich".

Dem halte ich die durch mich bei TÜV Nord eingeholte Information entgegen, daß grundsätzlich anzunehmen sei, daß sich das Abgasverhalten bei Einbauten dieser Art ändert.

Entsprechend ist davon auszugehen, daß die Verfolgungsbehörde hierauf abstellt. Insofern wäre es durchaus denkbar, daß hier ernstere Anklagen erhoben würden.

Unabhängig von irgendwelchen "Winkelzügen" bleibt daher die Frage bestehen: ob es sich lohnen kann, ohne Eintragung für ein paar PS mehr sich in die Gefahr solcher überflüssigen Probleme zu begeben. In jedem Fall würde es da ein Verfahren geben, das an sich schon einen Schaden bedeuten kann. Und auch die anderen Punkte sind damit noch nicht aus der Welt.

Pfiffige Anwälte mit schnellen Antworten habe ich übrigens schon manchmal erlebt. Was vor Gericht entschieden wird, hängt sicherlich nicht von solchen Schnellschüssen im Internetforum ab!

MfG!

Man werfe einen Blick in den aktuellen Hentschel. Dieser verweist beim Thema Chiptuning auf die Entscheidung des OLG Karlsruhe (NJW 2007, 443). Demnach erlischt die BE bei jeglicher Art von Elektronikoptimierung.

Nur wo kein Kläger, da kein Richter^^

Möglich ist der Nachweis für die Verfolgungsbehörde schon. Jedoch wird sie dieses Gutachten zur Beweissicherung und zum Nachweis, in Anbetracht der zu erwartenden Strafe, nicht in Auftrag geben. Ein vollständiges Abgasgutachten kostet beim TÜV Süd ca. 7000 Euro. Weiter ist jedoch Aufgrund der Erfahrung zu erwarten, dass die Abgasnorm weiter erhalten bleibt. Was im Falle eines Strafverfahrens bedeuten würde dass die Kosten des Gutachtens bei der Staatskasse und somit indirekt beim Steuerzahler landen. Also lässt man es bleiben.

Tja - ich bin jedenfalls nicht der Auffassung, daß man Rechtsbrüche ruhig begehen kann, "so lange man nicht erwischt wird".

Es ist kein gutes Gefühl, zu wissen, daß andere Verkehrsteilnehmer mit solchen Überzeugungen in nicht zum Betrieb zugelassenen Fahrzeugen unterwegs sind. Ich hoffe, daß ich nichts mit solchen Leuten zu tun bekomme und keinen Unfall mit jemandem habe, dessen Fahrzeugzulassung und -versicherungen nicht ohne Gerichtsverfahren zu klären sind!

MfG

am 11. Februar 2015 um 13:46

Hallo

ich finde das hier eine saubere Sache : http://www.skn-tuning.de/de/index.html

hatte es im w210 220 CDI über 10 Jahre und letztlich ca. 240000 km drin

Habe es beim aktuellen w212 220 CDI auch wieder machen lassen und bin damit zufrieden !

Gruß

Das schaut interessant aus -- ich denke persönlich gerade über sowas hier nach: http://www.chiptuning.com/.../detail.html?...

VG

Moin

Ich frage mich wo der Sinn eines race-gechipten E200CDI ist, wenn es getunte OM651 ab Werk als 220CDI und 250CDI gibt?

LG DZF

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