E Scooter im öffentlichen Straßenverkehr?
Hi,
gerade seh ich im TV, dass in Zukunft auf den Straßen E Scooter erlaubt werden. Ich sehe die Katastrophe schon kommen, wenn die Dinger den Straßenverkehr behindern und Fußgänger über den Haufen fahren 😁
Wie seht ihr sowas? Alles cool und die moderne Zukunft der Fortbewegung, oder totaler Schwachsinn und noch mehr "nervende" Verkehrsteilnehmer?
Beste Antwort im Thema
Gefährlich wird die Sache nur durch Autofahrer, die der Meinung sind, dass die Fahrbahn nur für Autos da sei und nicht für Fahrzeuge aller Art.
Wenn man akzeptiert, dass es neben dem Auto auch noch andere gleichrangige Verkehrsmittel gibt, dann wird vieles einfacher.
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Zitat:
@Scooterfan22 schrieb am 10. April 2023 um 22:34:13 Uhr:
Es besteht eine Helmpflicht für E-Scooter-Fahrerinnen und -Fahrer.
Nein, es besteht bisher
keineHelmpflicht für Fahrzeuge im Sinne der Elektrokleinstfahrzeugeverordnung (eKFV).
Es ist eigentlich ganz einfach: wenn man sich an die für Fahrradfahrer geltenden, in der StVO implementierten Regeln hält, macht man auf einem elektr. Tretroller im Wesentlichen nix verkehrt; auch wenn bsp. die Bestimmungen im Hinblick auf die Blutalkoholkonzentration denen für konventionelle KFZ entsprechen (wie von Dir bereits genannt).
Neben der falschen Aussage zur Helmpflicht stimmt auch das hier nicht:
Zitat:
@Scooterfan22 schrieb am 10. April 2023 um 22:34:13 Uhr:
Der E-Scooter darf auf der Straße nur in Einbahnstraßen in beide Richtungen oder in Tempo-30-Zonen genutzt werden.
Eine solche Regelung existiert nicht.
Zitat:
@Scooterfan22 schrieb am 10. April 2023 um 22:34:13 Uhr:
Es ist wichtig zu beachten, dass diese Regelungen nicht bundeseinheitlich sind und es je nach Stadt und Bundesland Abweichungen geben kann.
Doch, natürlich sind die Regelungen bundeseinheitlich, nämlich durch die eKFV. Unterschiedliche Regelungen kann es nur bei solchen Dingen geben, die in den Straßengesetzen der Länder geregelt sind. Berlin sieht das Abstellen gewerblich genutzter Scooter beispielsweise als genehmigungspflichtige Sondernutzung. Das betrifft aber den Anbieter und nicht den Nutzer.