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E-Prüfzeichen und Eintragungspflicht

VW Vento 1H

hallo,

hab zwar schon das forum durchsucht und auch bissel was gefunden, aber ich frag trotzdem nochmal.

also...gestern wurde ich mit meinem bruder in seinem 3er angehalten (verkehrskontrolle) und er wurde direkt von dem grünen mänchen wegen der front und rückleuchten angesprochen, er wollte dafür ne zulassung sehen, ich meinte dann zu ihm in einem freundlichen ton das die e-prüfzeichen haben und somit eintragungsfrei sind. naja, er meinte das dem auf keinen fall so ist und lies sich auch nicht umstimmen, seine kollegen leider auch nicht.

naja, jetzt möcht ich mich hier nochmal erkundigen, wie genau ist das mit dem e-prüfzeichen, darf ich die scheinwerfer einfach so fahren oder brauch ich irgendwelche papiere oder ne eintragung.

wäre auch super wenn mir jemand nen link zu was offiziellem geben könnte.

danke schon mal für eure antworten.

21 Antworten

Laut http://www.tuningrecht.de/rechtliches/index.htm steht die Zahl hinter dem E für das Land, in dem die Zulassung erteilt wurde, sie gilt aber nicht nur national beschränkt (ECE-Richtlinien). Also müssen auch Leuchten die diese Zulassung in anderen Ländern erhalten in Deutschland nicht eingetragen werden.

AFAIK muss eine ABE bei Teilen mit E-Zeichen nie mitgeführt werden, allerdings ist es empfehlenswert sie dabei zu haben. Denn die Grünen können dich im Zweifelsfall (falls sie nicht sicher sind, ob deine Teile tatsächlich zugelassen sind) den Wagen nochmal zur genauen Prüfung beim Fachmann vorfahren lassen. Bei e-zugelassenen Teilen kannst du dem vorweggreifen, indem du die Zulässigkeit mit einem Dokument (der ABE) belegst.

Hallo zusammen,

viele Antworten hier sind richtig und viele davon sind falsch, und in Kombination dazu sind leider die meisten nicht richtig.

So jetzt fangen wir einmal von vorne an

E-Zeichen :
Das E-Zeichen ist ein Prüfzeichen, dass das Bauteil in der Europäischen Union gepüft wurde in dort zugelassen ist. Die Nummer gibt das Land wieder.

Alle Bauteile aus Glas, dazu zählen auch Kuststoffgläser müssen dieses E-Zeichen tragen um am Fahrzeug angebracht werden zu dürfen.

Um ein Bauteil das ein E-Zeichen enthält an einem Fahrzeug anzubringen muss diese Bauteil entweder eine ABE ( allgemeine Betriebserlaubnis ), ABG ( allgemeine Bauartgenehmigung ) oder Teilegutachten besitzen.

Diese Papiere sind immer mitzuführen, ausgenommen das Teil ist im Fahrzeugbrief und Schein eingetragen.

In diesen Papieren steht dann auch ganz klar für welche Fahrzeuge dieses Teil verbaut werden darf oder nicht.

Ein E-Zeichen alleine genügt nicht, denn ein Mercedes Scheinwerfer hat ein E-Zeichen und darf nicht ohne Eintragung an einem BMW verbaut werden.

Ausserdem müssen bei bestimmten Bauteilen auch noch Auflagen erfüllt werden und das steht ja nicht auf der Rückleuchte, sondern in der ABE.
Z.B. Schwarze Treser Rückleuechten am Audi 100 dürfen nur in Kombination mit Rückstrahlern verbaut werden. Die Leuchten besitzen zwar ein E-Zeichen sind aber ohne die Rückstrahler verboten.

Als noch einmal zusammengefasst :

Bauteile aus Glas oder glasähnlichen Stoffen benötigen ein E-Zeichen UND eine ABE ( ABG,Gutachen)

hm..

wollte mir eigentlich diese

nebels

holen. da steht:

Zitat:

Mit E13-Zulassung - keine Eintragung notwendig

lasut der

seite von foox

ist das die e-nr. von luxemburg. sind die jetzt nur da zugelassen oder wie oder watt?

ich plan hier garnix mehr 🙁

Hallo maxoqcb,

ist doch ganz einfach :

Hat ein Bauteil ein E-Zeichen, dann ist es geprüft und zugelassen für die gesamte E-Region. Die Zahl hinter dem E, in diesem Fall 13 für Luxemburg gibt nur an in welchem Land die zulassung beantragt und die Genehmigung für diese Bauteil nach den Prüfungen ( Materialprüfung, Sicherheitsprüfungen, Splitterverhalten) erteilt wurde.

Ist ein Bauteil jetzt genemigt, dann heisst dies allerdings noch nicht, dass es an einem speziellen Fahrzeug angebracht werden darf.

In Deinem konkrteten Fall sind es Zusatznebelscheinwerfer, die wenn sie nach den Richtlinien der STVZO angebracht werden, nicht eingetragen werden müssen.

Ähnliche Themen

Zitat:

Original geschrieben von Autoglasmeister


Hallo zusammen,

viele Antworten hier sind richtig und viele davon sind falsch, und in Kombination dazu sind leider die meisten nicht richtig.

So jetzt fangen wir einmal von vorne an

E-Zeichen :
Das E-Zeichen ist ein Prüfzeichen, dass das Bauteil in der Europäischen Union gepüft wurde in dort zugelassen ist. Die Nummer gibt das Land wieder.

Alle Bauteile aus Glas, dazu zählen auch Kuststoffgläser müssen dieses E-Zeichen tragen um am Fahrzeug angebracht werden zu dürfen.

Um ein Bauteil das ein E-Zeichen enthält an einem Fahrzeug anzubringen muss diese Bauteil entweder eine ABE ( allgemeine Betriebserlaubnis ), ABG ( allgemeine Bauartgenehmigung ) oder Teilegutachten besitzen.

Diese Papiere sind immer mitzuführen, ausgenommen das Teil ist im Fahrzeugbrief und Schein eingetragen.

In diesen Papieren steht dann auch ganz klar für welche Fahrzeuge dieses Teil verbaut werden darf oder nicht.

Ein E-Zeichen alleine genügt nicht, denn ein Mercedes Scheinwerfer hat ein E-Zeichen und darf nicht ohne Eintragung an einem BMW verbaut werden.

Ausserdem müssen bei bestimmten Bauteilen auch noch Auflagen erfüllt werden und das steht ja nicht auf der Rückleuchte, sondern in der ABE.
Z.B. Schwarze Treser Rückleuechten am Audi 100 dürfen nur in Kombination mit Rückstrahlern verbaut werden. Die Leuchten besitzen zwar ein E-Zeichen sind aber ohne die Rückstrahler verboten.

Als noch einmal zusammengefasst :

Bauteile aus Glas oder glasähnlichen Stoffen benötigen ein E-Zeichen UND eine ABE ( ABG,Gutachen)

Das klingt aber bissele unlogisch. Somit bräuchte ich selbst für meine originalen Scheinwerfer ne ABE da es nirgends eingetragen ist oder ? Und wenn ich mir nun die dunklen hole vom GTI die dunkler sind brauche ich da noch mal ne ABE von VW ? Woher will denn der TVÜ wissen, dass sie von VW sind ? Steht das drauf (weiß ich net)?

BSP: Ich habe mir dunkle Seitenblinker mit E Zeichen geholt sowie die dunklen einsetzteile neben den Blinkern vorne. Da is überall ein E Zeichen drauf aber ich habe beim Kauf (Neuware) keine ABE dazu erhalten.

Muss ich nun korrekter Weise überall ne ABE dazuholen ?

Hallo Wikinger0815,

alle Ausstattungen, die am Fahrzeug wie es vom Band kommt haben eine ABE, da das Fahrzeug vom Kraftfahrtbundesamt genehmigt wurde und eine ABE-Nummer erteilt wurde.

Wenn Du nun deine klaren Scheinwerfer gegen schwarze Scheinwerfer tauscht, dann erlicht die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges, wenn das Bauteil, das Du Anstelle des originalen einbazst, keine ABE besitzt.

Selbst wenn Du die original normalen Scheinwerfer gegen original Klarglasscheinwerfer des Faceliftmodelles tauscht bräuchtest Du eine ABE für die Klarglasscheinwerfer. Hier wird allerdings weitestgehend darauf verzichtet, da die Klarglasscheinwerfer in Kombination mit dem gleichen Fahrzeug eine ABE haben.

Aber wirklich richtig gesehen müsstest Du auch diesen Umbau eintragen lassen.
Das gleiche gilt eigentlich für Deine schwarzen Blinkleuchten. Normalerweise ist bei korrekter Handhabung auch für die Blinkleuchten eine ABE vorgesehen und auch im Lieferumfang enthalten.

Da gibt es aber noch eine kleine Ausnahme, auf einigen Produkten ist die KBA.Nummer im Glas vorhanden, dann kann es sein, dass die ABE nicht mitgeliefert wird, da die Zulasungsnummer ja aufgedruckt ist. Anhand dieser Nummer kann man dann feststellen, ob das Bauteil an diesem Fahrzeug angebracht werden darf, und welche Auflagen zu erfüllen sind.

Wer allerdings auf Nummer sicher gehen will, sollte nur Teile mit einer ABE, ABG oder Teilegutachten kaufen, und diese auch immer mitführen, oder eintragen lassen.

huch!

Zitat:

dieses Prüfzeichen wird auf Bauteilen angebracht, die aufgrund von ECE-Richtlinien zugelassen wurden. Ihre Zulassung ist nicht national beschränkt

hab total das

Zitat:

nicht

übersehen.

dann is natürlich alles klar 🙂

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