E Nummer der integrierten Kindersitze
Hi zusammen,
hat mal jemand von euch nachgesehen, ob er die integirerten Kindersitze ab heute überhaupt noch benutzen kann?
In meinem T BJ11/04 haben die Sitze eine E Nummer die mit 02 anfängt.
Darf nach neuen Bestimmungen nicht mehr benutzt werden.
Nur noch 03 und 04.
Gibts die Sitze auch als 03 oder 04?
Würde glatt umrüsten.
Beste Antwort im Thema
Moin Leute,
ich habe heute eine Antwort von MB bekommen, welche lautet:
Sehr geehrter Herr E,
vielen Dank für Ihre E-Mail vom 8. April 2008. Bitte entschuldigen Sie unsere späte Antwort.
Gerne haben wir Ihre Anliegen aufgegriffen und uns mit Ihrem Mercedes-Benz Partner in Verbindung gesetzt. Unser Partner teilte uns mit, dass man sich mit Ihnen in den nächsten Tagen in Verbindung setzt. Entsprechend wird man Ihnen eine offizielle Unbedenklichkeitsbescheinigung aushändigen. Damit können Sie die integrierten Kindersitze in Ihre E-Klasse weiterhin verwenden.
Für weitere Fragen und Anliegen stehen wir Ihnen auch in Zukunft gerne zur Verfügung.
Na das ist doch wenigstens etwas. Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung reicht mir ja im Falle einer Kontrolle.
Gruß, Ralf
32 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von audia6tdifahrer
Meiner ist Erstzulassung 06/2007, ist am 19.06.2007 vom Band gelaufen.Die Sitze sind nagelneu, ich habe die extra nachträglich einbauen lassen. Das habe ich beim Kauf so ausgemacht.
Ich kann mir eigentlich nicht vorstellen, das MB Sitze verkauft, die drei Tage später nicht mehr benutzt werden dürfen!!!
habe nun auch nachgeschaut: Die integrierten Sitze bei meinem mit EZ 02/2007 haben auch nur "E1" (hatte ich nach o.g. Bericht bereits befuerchtet).
Hat denn einer von Euch, der MB angeschrieben hat bereits Antwort????
hallo 4033,
die e1 heist nur "hergestellt in D" das wichtige ist die 8-10stellige nummer darunter.
fängt bei mir mit 02 an.
in meiner bedienungsanleitung steht allerdings 44/03.
Num ist die Frage was mehr zählt, das was auf dem sitz steht oder im handbuch?
die sitze müssten aber definitiv mindestens 03sein, da die lehne ja fest mit dem sitz verbunden ist.
Servus,
aufgeschreckt durch die Überschrift, habe ich auch mal nachgeschaut, und was soll ich sagen (äh schreiben) - 02 - so eine Sch...., hab den Wagen auch erst seit Juni 07 (Neuwagen versteht sich). Wie üblich kommt Mist immer am WE, damit man ja nicht's unternehmen kann.
ABER am Montag, da geht's rund in der Niederlassung, das kann ich euch sagen.
Werde dann hier berichten (kann aber spät werden, da ich Nachtarbeiter bin)
Schönen Sonntag noch
MiReu
Zitat:
Original geschrieben von gecko999
hallo 4033,die e1 heist nur "hergestellt in D" das wichtige ist die 8-10stellige nummer darunter.
fängt bei mir mit 02 an.
Hallo .g,
Da hab' mal wieder was hinzugelernt 😛
Habe noch mal nach der Nummer geschaut. Auch bei mir faengt sie mit 02 an (02301046)...
@MiReu: Bin sehr gespannt auf das was MB Dir erzaehlern wird...
Boris
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von 4033
Hallo .g,Zitat:
Original geschrieben von gecko999
hallo 4033,die e1 heist nur "hergestellt in D" das wichtige ist die 8-10stellige nummer darunter.
fängt bei mir mit 02 an.
Da hab' mal wieder was hinzugelernt 😛
Habe noch mal nach der Nummer geschaut. Auch bei mir faengt sie mit 02 an (02301046)...@MiReu: Bin sehr gespannt auf das was MB Dir erzaehlern wird...
Boris
ICH AUCH
Hab zwar nix für die "Kindersitze" bezahlt, gehören zum Taxi-Packet, aber trotzdem.
Auch weiß ich nicht wie ich nem Polizisten erklären soll, daß ich die Dinger nicht benutze, da sie ja fest verbaut sind und ob ich im Juni dann überhaubt noch den BoKraft Stempel (Zusatz zum TÜV, gilt für Taxi) bekomme.
Ich hasse sowas am Wochenende!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Ich habe eine Anfrage per Mail an MB am 8.4.08 gestellt, mein Händler hatte eine Kopie schon am 9.4. auf dem Rechner, die haben auch erst einmal blöd geguckt.
Eine Antwort haben die auch noch nicht, und von MB selbst habe ich auch noch nichts gehört. Ich habe das Gefühl, das die dort erst von uns nun auf den Fauxpas mit der 8-stelligen Prüfnummer hingewiesen wurden.
Mal abwarten, und nicht die Pferde scheu machen.
Ich denke das wird sich regeln, da diese Sitze ja immer noch im Konfigurator stehen. Ich glaube (hoffe) nicht, das die bei MB eine solche EU-Regelung übersehen, vor allem da diese seit einigen Jahren schon feststeht.
besonder komisch ist, dass die sitze im handbuch als ECR44/03 drinstehen.
Hi MiReu,
ich gehe mal davon aus, das nahezu 100% der 211 axen die sitze drinhaben.
Vielleicht kommt auch ein schrieb, der hindeutet, dass das was auf dem sitz aufgenäht ist nicht stimmt, und die sitze, wie im hb beschrieben 03 sind. Dann müsste man den wisch immer mitführen.
Hi, das Thema lässt mir keine Ruhe. Bin ja auch Betroffener.
Das was ich bisher herausgefunden hab, ist schon fast wieder typisch für Bürokratie.
Es scheint so, dass diese Norm für Kindersitze gilt. Diese müssen die Norm 03 oder 04 einhalten.
Das was z.B. bei MB eingebaut ist, ist ein "integriertes Kinderschutzsystem".
Sie stellen, nach Aussage der Unfallforschung der Versicherer eine Alternative da. Sie müssen, siehe unten, die Prüfnorm ECE-R44 einhalten. Und in der Bedienungsanleitung der E-Klasse steht auch die komplette ECE44/03 drin.
Ich hoffe niemals in eine Verkehrskontrolle zu geraten und das erklären zu müssen.
Auszug aus der Broschüre "Kinder sichern - aber richtig."
"Integrierte Kinderschutzsysteme
stellen eine Alternative zur
Sicherung von Kindern in konventionellen
Kindersitzen dar. Diese
Systeme haben ein hohes Schutzpotenzial
und erfüllen ebenfalls
die für die Zulassung von Kinderschutzsystemen
gültige europäische
Prüfnorm ECE-R 44."
Wie gesagt, ich kann mir nicht vorstellen dass diese integrierten Kindersitze nicht zulässig sein sollten, nachdem ich meine verwendete Kindersitzerhöhung betrachtet habe. Es handelt sich um eine Sitzerhöhung ohne Hörner und die fängt mit 03 an.
lg
Leiti
Hallo Leute,
hat von euch schon einer jetzt was endgültiges von MB gehört?
Ich habe so das Gefühl, das die selbst nicht wissen was denn nun korrekt ist.
Ich habe letzte Woche nur eine sehr schwammige Mail bekommen, und man will sich wieder melden.
Zitat:
Telefon 00800 1 777 7777
Telefax 069 95307-255
E-Mail cs.deutschland@cac.mercedes-benz.com
Sehr geehrter Herr E,
vielen Dank für Ihre E-Mail vom 8. April 2008.
Schön, dass Sie uns die Chance geben, Ihr Vertrauen in die Marke Mercedes-Benz wieder herzustellen.
Gemeinsam mit unserem Partner Beresa in Ahaus klären wir Ihr Anliegen innerhalb der nächsten Tage.
Sie erhalten automatisch von uns eine Antwort. Herzlichen Dank für Ihre Geduld.
Freundliche Grüße nach G
Juliane Gross
(Diese Nachricht wurde elektronisch erstellt und ist ohne Unterschrift gültig)
Mercedes-Benz Customer Assistance Center Maastricht N.V.
Customer Service
NL-6229 GS Maastricht, The Netherlands
Telefon 00800 1 777 7777
Telefax 069 95307-255
E-Mail cs.deutschland@cac.mercedes-benz.com
Das war am 15.04.2008, seitdem nichts mehr.
Ich mache mir da etwas Sorgen...
Was denkt ihr, oder wißt ihr schon mehr wie ich?
Gruß, Ralf
Nun habe ich auch einmal in einigen Fahrzeugen nachgesehen:
Die integrierten Sitze einer zwei Jahre alten B-Klasse haben ein Prüfzeichen, das OK ist (03301101). Für die integrierten Sitze eines 6 jahre alten Seat Alhambra (baugleich VW Sharan) gilt es ebenso (03442635).
Es ist schon erstaunlich, dass bei der Mopf-Version, bei der nun Isofix Voraussetzung für die integrierten Kindersitze ist und die Kopfstützen sich nicht mehr per Taste abklappen lassen und demnach die Rückbank stark verändert worden ist, dieses Detail nicht geändert wurde.
Dass sich die Polizei mit dem Hinweis auf die Bedienungsanleitung zufrieden gibt, halte ich zumindest für ungewiss.
Zur Info noch ein paar Links:
ADAC Erläuterung zu Kindersitznormen ECE 44
Bedienungsanleitung E-Klasse mit Hinweise auf erfüllte Norm
Gleicher Abschnitt für B-Klasse
Die aktuelle C-Klasse hat zusätziche Seitenstützen und erfüllt damit auch die Norm 44.04 C-Klasse Bedienungsanleitung.
Mal sehen, was Mercedes dazu sagen wird.
Klaus
Moin Leute,
ich habe heute eine Antwort von MB bekommen, welche lautet:
Sehr geehrter Herr E,
vielen Dank für Ihre E-Mail vom 8. April 2008. Bitte entschuldigen Sie unsere späte Antwort.
Gerne haben wir Ihre Anliegen aufgegriffen und uns mit Ihrem Mercedes-Benz Partner in Verbindung gesetzt. Unser Partner teilte uns mit, dass man sich mit Ihnen in den nächsten Tagen in Verbindung setzt. Entsprechend wird man Ihnen eine offizielle Unbedenklichkeitsbescheinigung aushändigen. Damit können Sie die integrierten Kindersitze in Ihre E-Klasse weiterhin verwenden.
Für weitere Fragen und Anliegen stehen wir Ihnen auch in Zukunft gerne zur Verfügung.
Na das ist doch wenigstens etwas. Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung reicht mir ja im Falle einer Kontrolle.
Gruß, Ralf
Ich habe die Unbedenklichkeitsbescheinigung heute erhalten. Vielleicht kann sie ja noch jemand gebrauchen (siehe Anlage).
In diesem Zusammenhang habe ich auch noch einen anderen Punkt aus der Bedienungsanleitung klären lassen: Ich habe die Klappsitzbank im Laderaum, für die in der Preisliste als Grenze 50 kg bzw. 140 cm angegeben sind. In der Anleitung steht hingegen Kindersitze: "... zugelassenes Gewicht 15 bis 25 kg und Alter 3,5 bis 7,5 Jahren.."
Dazu hat sich der Kundendienst folgendermaßen geäußert:
"In Bezug auf die Sitzbank im Laderaum teilen wir Ihnen mit, dass diese für
zwei Personen mit einem Körpergewicht bis zu 50 kg und einer Körpergröße von
ca. 140 cm ausgelegt ist. "
Folglich ist an dieser Stelle nicht die Bedienungsanleitung gültig.
Klaus
Zitat:
Original geschrieben von ilion
Ich habe die Unbedenklichkeitsbescheinigung heute erhalten. Vielleicht kann sie ja noch jemand gebrauchen (siehe Anlage).In diesem Zusammenhang habe ich auch noch einen anderen Punkt aus der Bedienungsanleitung klären lassen: Ich habe die Klappsitzbank im Laderaum, für die in der Preisliste als Grenze 50 kg bzw. 140 cm angegeben sind. In der Anleitung steht hingegen Kindersitze: "... zugelassenes Gewicht 15 bis 25 kg und Alter 3,5 bis 7,5 Jahren.."
Dazu hat sich der Kundendienst folgendermaßen geäußert:
"In Bezug auf die Sitzbank im Laderaum teilen wir Ihnen mit, dass diese für
zwei Personen mit einem Körpergewicht bis zu 50 kg und einer Körpergröße von
ca. 140 cm ausgelegt ist. "Folglich ist an dieser Stelle nicht die Bedienungsanleitung gültig.
Klaus
Hallo Klaus,
tausend Dank. Super!
Wieder ein Problem gelöst. Mein Verkäufer prüft noch..... 🙁
Nochmals Danke.
Danke auch für die Infos zur Zusatzsitzbank. Habe ich auch im Auto.
Grüße
Peter