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E Klasse w212: nur Probleme!

Mercedes E-Klasse W212
Themenstarteram 28. Mai 2010 um 10:42

Hallo Freunde,

haben uns 2009 einen E350 cdi AMG Paket geholt..

Super geiler Wagen keine Frage... Und er ist erst 19000km gelaufen

Aber die Probleme haben gleich angefangen

1. Am 4. Tag ist in der Frontscheibe ein 30cm langer Riss reingekommen.

2. Nach 4 Monaten ist das komplette kommunikationssystem sprich Anlage und Bedienelemente augefallen.

3. Drei Monate nach dem AUsfall wieder das gleiche, nur konnte Mercedes trotz erfahrener Speziallisten nicht ins Bordcomputer eindringen und brauchten somit Hilfe aus Stuttgart. Für uns hieß es lange warten.

4. LED Tagfahrlichter sind ausgefallen trotz einstellung auf EIn.

5. Regensensor spinnt auch...

Jetzt ist meine Frage an euch

Nicht ein Problem mit dem Motor gottseidank aber das kommt glaube ich auf uns noch zu.

Haben wir das Recht als Neuwagen käufer das Auto umzutauschen oder gar unser Geld zurück zu bekommen.

Wir trauen uns gar nicht damit in Urlaub zu Fahren was wir natürlich vor hatten.

Habe eine nette Stammkundin bei mir im laden, sie ist mit ihrer Familie in den Urlaub nach Italien gefahren mit nem 220 cdi w212.

Nach 800 km bei Vollbepacktem Auto geht das AUto aus und springt nicht mehr an. Irgendwelche Düsen kaputt. Zack ersatzwagen bekommen aber urlaub war im arsch..

naja was soll man dazu sagen...

 

Beste Antwort im Thema
am 28. Mai 2010 um 12:49

Zitat:

Original geschrieben von Alexinho27

 

Also ich möchte nicht gerade auf dem Weg durch Bulgarien nach Türkei Servo Probleme kriegen bei den ABhängen und so

Dir könnte auch ein Reifen platzen, jemand könnte Dir in den Wagen fahren, und, und, und. Servo-Probleme sind nicht bekannt, also gibt es keinen Grund sich Sorgen darum zu machen.

Wenn Du Dir ständig vorstellst was alles passieren könnte, dürftest Du eigentlich gar nicht mehr das Haus verlassen. Das ganze Leben ist ein einziges, großes Risiko. Also denk positiv und freu Dich auf Deine Urlaubsreise. :)

Gruß, Norman

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48 Antworten
am 7. Juni 2010 um 8:58

Zitat:

Nutzungsbedingungen 4.6 Sie dürfen unser Angebot oder Teile davon, den Einsatz unseres Angebots durch Sie als Dienstleistung oder den Zugang zu unserem Angebot nicht ohne unsere vorherige schriftliche Einwilligung für kommerzielle Zwecke gleich welcher Art nutzen; z.B. nachahmen, verkaufen, vermieten oder für eigene oder fremde Werbezwecke nutzen oder anbieten.

da bin ich mir nicht sicher, ob die schriftliche genehmigung vorliegt. als befähigungsnachweis des "kollegen" dient der einschlägige gebrauch von "einschlägig". immerhin beherrscht er das exotische fachgebiet vertragsrecht. :rolleyes:

Eine gewisse Skepsis gegenüber der Qualifikation des Kollegen scheint angebracht, weil ihm offenbar nicht bekannt ist, dass das Rechtsberatungsgesetz seit dem 1. Juli 2008 durch das Rechtsdienstleistungsgesetz abgelöst worden ist.

In § 6 Absatz 1 heißt es dort: "Erlaubt sind Rechtsdienstleistungen, die nicht im Zusammenhang mit einer entgeltlichen Tätigkeit stehen (unentgeltliche Rechtsdienstleistungen)."

Das ändert nichts daran, dass von Gewährung oder Entgegennahme von Rechtsberatung (auch unentgeltlich) hier im Forum dringend abzuraten ist, dass das Anbieten von Rechtsberatung nach den Nutzungsbedingungen unzulässig und seitens der Nutzer offenbar unerwünscht ist. Wer einen Anwalt braucht, wird durch Empfehlung (Bekannte, Kollegen, ADAC etc.) oder über die einschlägigen Suchservice-Angebote schon einen finden. Die Betreiber von Motor-Talk vermieten im übrigen sicherlich gern Werbeflächen auf der Seite auch an Rechtsanwälte.

am 7. Juni 2010 um 21:13

Zitat:

Original geschrieben von Eline

Eine gewisse Skepsis gegenüber der Qualifikation des Kollegen scheint angebracht, weil ihm offenbar nicht bekannt ist, dass das Rechtsberatungsgesetz seit dem 1. Juli 2008 durch das Rechtsdienstleistungsgesetz abgelöst worden ist.

In § 6 Absatz 1 heißt es dort: "Erlaubt sind Rechtsdienstleistungen, die nicht im Zusammenhang mit einer entgeltlichen Tätigkeit stehen (unentgeltliche Rechtsdienstleistungen)."

Das ändert nichts daran, dass von Gewährung oder Entgegennahme von Rechtsberatung (auch unentgeltlich) hier im Forum dringend abzuraten ist, dass das Anbieten von Rechtsberatung nach den Nutzungsbedingungen unzulässig und seitens der Nutzer offenbar unerwünscht ist. Wer einen Anwalt braucht, wird durch Empfehlung (Bekannte, Kollegen, ADAC etc.) oder über die einschlägigen Suchservice-Angebote schon einen finden. Die Betreiber von Motor-Talk vermieten im übrigen sicherlich gern Werbeflächen auf der Seite auch an Rechtsanwälte.

In der Tat, die Bezeichnung hat sich geändert, allerdings könnte man es auch "Zuckerguss" nennen. Dies ändert nichts an dem Inhalt (Der hat sich natürlich auch punktuell geändert).

In der rechtlichen Auffassung kann ich Ihnen leider nicht zustimmen. Meiner Meinung nach übersehen Sie den Absatz 2 des von Ihnen zitierten Paragraphen - (Zitat)

"Wer unentgeltliche Rechtsdienstleistungen außerhalb familiärer, nachbarschaftlicher oder ähnlich enger persönlicher Beziehungen erbringt, muss sicherstellen, dass die Rechtsdienstleistung durch eine Person, der die entgeltliche Erbringung dieser Rechtsdienstleistung erlaubt ist, durch eine Person mit Befähigung zum Richteramt oder unter Anleitung einer solchen Person erfolgt."

Die vorgenannten Bedingungen (die dies erlauben) dürften hier wohl nicht erfüllt sein. Vor diesem Hintergrund sehe ich meine "Qualifikation" durchaus als gegeben ;)

Im Übrigen habe ich die Nutzungsbedingungen tatsächlich nicht gründlich genug gelesen. Ansonsten waren meine Absichten nur gut - ich wollte dem Verfasser nur helfen. Auf die "paar" Euro kann ich im Zweifel sicherlich verzichten.

MfG

am 7. Juni 2010 um 21:54

Journalisten werden pro Zeile bezahlt, Juristen pro Seite, (denn 80% sind Zitate). :D

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