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E Kennzeichnung Blinker - Lampen

Harley-Davidson FLH Police Road King
Themenstarteram 1. Februar 2020 um 11:54

Hallo zusammen,

ich hätte eine Frage ich besitze nun eine Road King Police von 1989 sie hat alles Original HD Scheinwerfer und Blinker vorne sind die Blinker weiß und hinten Grau leider alle ohne E Kennzeichnung vorne das Blinker Licht ist auch weiß gibt es da Vorschriften bezüglich der Kennzeichnung und dem Alter .....oder muss alles Umgerüstet werden.........ist eine 1HD ist aber Original 1889 aus Belgien EU Fahrzeug also kein US Fahrzeug......soweit ich weiss hatten frühger alle Fahrzeuge 1HD ,vielleicht kann mir einer helfen ......vielen Dank

Beste Antwort im Thema
am 4. Februar 2020 um 7:17

Mein lieber Uli G., ich habe nicht korrupt, sondern politisch korrupt geschrieben. Damit meine ich, daß die aktuelle Gesetzeslage zugunsten den Wünschen unserer Grünen Regierung ausgelegt werden und eben nicht zugunsten der Verkehrssicherheit.

Und wenn ein Mopped hingestellt wird, weil der Fahrer seit über 5 Jahren mit dem falschen Bremshebel unterwegs ist (was noch nicht mal den TüV interessiert hat), dann ist das schlicht und ergreifend eine Frechheit. Ich rede hier nicht von Mängelkarte und Geldstrafe, ich rede von Anhänger organisieren bzw. Abschleppdienst bezahlen. Weil es ja für einen "Fachmann" derartig schwer ist, das zu beurteilen. Und das wird noch mit einem unglaublichen Pathos durch die Presse geschmiert, daß auch der letzte Trottel mitkriegt was da läuft.

Ich halte diese politische Korruption übrigens für schlimmer als eine echte. Kriminelle gibt es, das kommt vor- aber wenn die Polizei quasi von oben her Gesetze nach Belieben auslegt, dann haben wir ein Problem mit dem Rechtsstaat. Wie weit das geht, durften wir im Kreis Göppingen vor kurzem aus der Zeitung erfahren: Dort berichtete der Leiter der Bußgeldstelle stolz, daß er jetzt für "Littering", also das Wegwerfen von Papier oder ähnlichem mit über 100 € ahndet. Er wisse zwar nicht, ob das legal sei, aber die Betroffenen könnten ja dagegen klagen. Richtig, genau so stellt man sich einen Rechtsstaat vor.

Das Ergebnis dieser Politik ist übrigens schon abzusehen: Es wird gegen Motorradfahrer Front gemacht. Siehe diese offizielle Seite: https://www.baden-wuerttemberg.de/.../ .Wunder Dich also bitte nicht, wenn der Schwarzwald demnächst Motorradfreie Zone wird. Und wenn, wie bei uns, von über 300 kontrollierten Motorradfahrern die 8, die mit Kinkerlitzchen aus dem Verkehr gezogen wurde, in der Presse groß und mächtig als Top-Kriminelle dargestellt werden, dann wird der Boden für sowas bestens zubereitet.

Ich betone nochmals: Es geht nicht um die Kontrollen, die müssen auch mal sein. Es geht hier bei uns in Baden-Württemberg um eine politisch gesteuert Hetzjagd, bei der die Polizei sich als willige Erfüllungsgehilfen mißbrauchen läßt.

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Zitat:

@Harley-Uwe schrieb am 2. Februar 2020 um 22:40:28 Uhr:

Zitat:

@RKP schrieb am 2. Februar 2020 um 09:49:49 Uhr:

 

Würde das den heißen man könnte sie einfach drauf lassen?

Altersbedingt....?

So wie es auch erlaubt ist bei ganz alten ohne Blinker?

Genau so ist es ! Ist das Motorrad von vor 1990 kannst Du die Beleuchtung so lassen wie sie ist.Nennt man Bestandschutz.

Frag beim TÜV nach, da bekommt man die

"in etwa Wirkung" ohne große

Probleme eingetragen, das vermeidet Diskussionen mit eventueller übereifriger und schlecht ausgebildeter Staatsmacht.

Naja,

ist nicht ganz so.

Amerikanische "Sealed Beam" Scheinwerfer wollte der deutsche TÜV schon in den 70ern nicht, denn denen fehlt die ausgeprägte Hell-Dunkel Abgrenzung bei Abblendlicht, und das führt zu Blendung des Gegenverkehrs.Bei Blinkern und Rücklichtern gab man sich lange Zeit mit "In etwa Wirkung" zufrieden (der wohlwollende Graukittel tut's wohl weiterhin).

Zitat:

@Softail-88 schrieb am 2. Februar 2020 um 18:09:32 Uhr:

@shorty: Diddelchen hat leider nicht ganz unrecht. Zumindest bei uns in Baden-Württemberg gibt es bei der Polizei jetzt ein sog. "Kompetenzteam Motorrad", die zwar keine Ahnung von der Materie haben, aber dafür jede noch so kleine Gelegenheit nutzen, um Motorradfahrer buchstäblich zu ficken und die Mühlen hinzustellen. Da reicht ein nicht eingetragener Bremshebel aus dem Rennsport, und die Mühle wird aus dem Verkehr gezogen. Gerne mit dem Hinweis, daß man ja Klagen könne, das Fahrzeug dann aber für die gesamte Dauer des Prozesses stillgelegt bleibt und man selbstverständlich durch alle Instanzen gehe, was natürlich Jahre und Jahrzehnte dauern könne. Bei uns haben sie sogar einem Jugendlichen die 125er hingestellt, weil der Hinterreifen zu wenig Profil hatte - was bei dem schönen Wetter jetzt ja sicherheitstechnisch überhaupt nicht interessiert hätte. Und kommt mir bloß nicht mit zu lauten Auspuffen. Mit anderen Worten: Wir haben eine politisch korrupte Polizei, die den Grünen in den Arsch kriecht und sich dabei einen Scheiß um den Rechtsstaat schert.

Wenn der TE mit seinen Blinkern in BaWü von diesen Trotteln angehalten wird, ist er fällig, und es würde mich nicht wundern, wenn die Urlaubsreise wegen so einem Quatsch beendet wäre. Lichter ohne Kennzeichnung finden die ganz spannend, was einen Kumpel von mir über 80 € gekostet hat - an einem 1958er Chopper.

Wenn er auf der sicheren Seite sein will, muß irgendwas passieren. Übrigens haben die Lichter auch vor 1990 gewisse Kennzeichnungen, z.B. eine Wellenlinie o-ä. Oder er muß eingetragen sein mit der "In-Etwa-Wirkung". Deshalb würde ich an Stelle des TEs nochmal beim TüV vorbeifahren und mich genau erkundigen. Blinkergläser gibt es regelkonform für alle Original-Leuchten, das wäre ja kein Hexenwerk. Zumindest wenn er nach Ba-Wü fahren will oder in absehbarer Zeit eine Grüne Regierung bekommt wäre das eine praktikable Option.

du bist ja ein ganz toller, der unheimlich Ahnung hat!

Merkst Du eigentlich, was für einen Schwachsinn du da von dir gibst?

Zum einen werden die Mitglieder der Kompetenztruppen ausgebildet (die gibt das auch in anderen Bundesländern, und die Mitglieder sind häufig genug selbst Motorradfahrer), zum anderen sind sie wohl kaum korrupt, wenn sie sich an geltende Regeln halten. Korrupt wären sie, wenn für ein "Bakschisch" über Mängel hinwegsehen würden, und da spielt es beim Reifen mit zu wenig Profil absolut keine Rolle, ob das Wetter gerade trocken ist. Ganz blöd können sie auch nicht sein, wenn sie einen Bremshebel für Rennbetrieb vom zulässigen Original unterscheiden können.

Die dümmliche Einlassung bzgl. der jahrelangen Klage und entsprechend langer Stillegung/Entzug des Mopeds ist nichts anderes als das: DÜMMLICH.

Sowas ist Biertresenpolemik (nach mehr als 30 ;)) und hätte niemals Bestand.

Vor dem Schreiben einfach mal das Hirn einschalten.

Grüße

Uli

Einiges was softail-88 schreibt, ist so schon korrekt. Lassen sich von der Politik vor den Karren spannen um zu 5t Kinkerlitzchen zu bemängeln. In der Zeit könnte diese Gruppe eine ganze kriminelle Machenschaft aushebeln.

Das mit den vielen Jahren der "Beschlagnahme," ist die Zeit der Unfahrbarkeit, wenn der Beschuldigte nicht rückbaut, bis zum rechtsgültigen Urteil. Das kann lange dauern, bei mehreren Instanzen.

am 4. Februar 2020 um 7:17

Mein lieber Uli G., ich habe nicht korrupt, sondern politisch korrupt geschrieben. Damit meine ich, daß die aktuelle Gesetzeslage zugunsten den Wünschen unserer Grünen Regierung ausgelegt werden und eben nicht zugunsten der Verkehrssicherheit.

Und wenn ein Mopped hingestellt wird, weil der Fahrer seit über 5 Jahren mit dem falschen Bremshebel unterwegs ist (was noch nicht mal den TüV interessiert hat), dann ist das schlicht und ergreifend eine Frechheit. Ich rede hier nicht von Mängelkarte und Geldstrafe, ich rede von Anhänger organisieren bzw. Abschleppdienst bezahlen. Weil es ja für einen "Fachmann" derartig schwer ist, das zu beurteilen. Und das wird noch mit einem unglaublichen Pathos durch die Presse geschmiert, daß auch der letzte Trottel mitkriegt was da läuft.

Ich halte diese politische Korruption übrigens für schlimmer als eine echte. Kriminelle gibt es, das kommt vor- aber wenn die Polizei quasi von oben her Gesetze nach Belieben auslegt, dann haben wir ein Problem mit dem Rechtsstaat. Wie weit das geht, durften wir im Kreis Göppingen vor kurzem aus der Zeitung erfahren: Dort berichtete der Leiter der Bußgeldstelle stolz, daß er jetzt für "Littering", also das Wegwerfen von Papier oder ähnlichem mit über 100 € ahndet. Er wisse zwar nicht, ob das legal sei, aber die Betroffenen könnten ja dagegen klagen. Richtig, genau so stellt man sich einen Rechtsstaat vor.

Das Ergebnis dieser Politik ist übrigens schon abzusehen: Es wird gegen Motorradfahrer Front gemacht. Siehe diese offizielle Seite: https://www.baden-wuerttemberg.de/.../ .Wunder Dich also bitte nicht, wenn der Schwarzwald demnächst Motorradfreie Zone wird. Und wenn, wie bei uns, von über 300 kontrollierten Motorradfahrern die 8, die mit Kinkerlitzchen aus dem Verkehr gezogen wurde, in der Presse groß und mächtig als Top-Kriminelle dargestellt werden, dann wird der Boden für sowas bestens zubereitet.

Ich betone nochmals: Es geht nicht um die Kontrollen, die müssen auch mal sein. Es geht hier bei uns in Baden-Württemberg um eine politisch gesteuert Hetzjagd, bei der die Polizei sich als willige Erfüllungsgehilfen mißbrauchen läßt.

Habe auch an zwei HD`s die Eintragung "in etwa Wirkung". Bisher immer ok.

Alle Bikes vor Bj. 89.

Meine Fat Boy ist E.Z. 2000 und hat auch die Eintragung - In etwa Wirkung.

Bis her keine Probleme .

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