e-Call deaktivieren - Rechtmäßigkeit einer Abschaltung

VW Tiguan 2 (AD)

wer faehrt schon ein fahrzeug mit e-call? ich moechte das system nicht haben und versuche es zu deaktivieren.

im gegensatz zu aussagen vieler versicherungen erlischt die betriebserlaubnis nicht beim deaktvieren. hier ist 19stvzo sehr eindeutig:

(2) Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam. Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die
1.
die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,
2.
eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder
3.
das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.

ich kann mir nicht vorstellen, dass man eine gefaehrdung von verkehrsteilnehmern konstruieren kann.

peso

Beste Antwort im Thema

Was ein überzogener Mist, den Du da von Dir gibst. Geh mal in Dich und reflektiere mal Dein Geschriebenes, ob dieses selbstherrliche Revoluzzergetue nicht etwas zu überheblich und arrogant rüber kommt...
Sicherlich fährst Du immer noch ohne ABS, ESP, trinkst vor und während der Fahrt, hast alle Airbags lahm gelegt und fingerst ständig am Handy rum, während Du mit >=90 km/h durch die 30er Zone knallst.
Scheinbar bist Du der letzte freie Bürger, der Rächer der Enterbten und Genervten, der für Anarchie und vollkommene Selbstbestimmung der Menschheit kämpft. Brav und toll gemacht!
Dafür jetzt völlig an der Realität vorbei die Nazikeule raus holen, ist einfach nur peinlich und reflektiert Dein Denkniveau. Dafür muss ich mich wirklich ein wenig fremd schämen 🙁

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Zitat:

"Neue Automodelle, deren EU-Typgenehmigung nach dem 31. März erfolgt ist, müssen mit dem automatischen Notrufsystem eCall ausgerüstet sein. Wenn der Fahrer nach einem Unfall nicht selbst Hilfe rufen kann, übernimmt der automatische Notruf. Wir haben alles Wissenswerte zum Thema eCall zusammengestellt."

Oben ist ein Zitat vom ADAC.
Wenn es nicht so wäre, müsste mir ja mein Freundlicher die 320€ zurückerstatten. Oder zumindest mir eine neue Auftragsnestätigung geben.
Kannst ja auch mal gerne Neuwagenbesitzer fragen die den Tiger nach dem 31.03. bekommen haben.

Interessante Sache. Da würde ich beim ADAC mal nachfragen. Ich habe an sich meistens die andere Version gefunden.

peso

Zitat:

@Beichtvater schrieb am 11. April 2018 um 18:37:31 Uhr:



Zitat:

@tcsmoers schrieb am 11. April 2018 um 18:25:53 Uhr:


Ich möchte meine Daten gerne selbst verwalten.

Wenn Du nach einem - hoffentlich nie eintretenden Fall! - bewusstlos bzw schwer verletzt in den Gurten hängst, wirst Du Schwierigkeiten haben, diese Daten zu verwalten und den Notruf selbst zu wählen

Das sollte aber mir überlassen bleiben. Wenn ich mit einem Motorrad verunfalle habe ich - soweit mit bekannt - so etwas auch nicht. Und hier ist das Risiko höher.

peso

Zitat:

@Vampyre schrieb am 11. April 2018 um 18:52:08 Uhr:



Zitat:

@mike0167 schrieb am 11. April 2018 um 18:37:12 Uhr:



"Neue Automodelle, deren EU-Typgenehmigung nach dem 31. März erfolgt ist, müssen mit dem automatischen Notrufsystem eCall ausgerüstet sein. Wenn der Fahrer nach einem Unfall nicht selbst Hilfe rufen kann, übernimmt der automatische Notruf. Wir haben alles Wissenswerte zum Thema eCall zusammengestellt."

Oben ist ein Zitat vom ADAC.
Wenn es nicht so wäre, müsste mir ja mein Freundlicher die 320€ zurückerstatten. Oder zumindest mir eine neue Auftragsnestätigung geben.
Kannst ja auch mal gerne Neuwagenbesitzer fragen die den Tiger nach dem 31.03. bekommen haben.

Bis auf das "Moin Michael, das stimmt so nicht :-(" habt ihr beide doch recht?! Nur, daß peso nicht genau gelesen/verstanden hat, was der Text mit "in Betriebnahme" meint: hier ist nämlich nicht die persönliche Zulassung des KFZ gemeint, sondern eben die Erteilung einer Typgenehmigung. Ebenso ist dann im Folgetext mit "[...] zugelassen sind[...]" die erteilte Typgenehmigung gemeint.
VG,
Vampyre

Kann sein - muss aber nicht sein. Ich habe es bisher nur mit der persönlichen Zulassung gefunden. Ist m.E. auch vergleichbar mit dem OPF.

An sich geht es mir hier aber um eine Grundsatzfrage.

peso

Gut, nochmal: Es gilt ausschließlich der Text des Gesetzes/der Verordnung. Was etwaige Internetseiten/andere Quellen daraus konstruieren -ggf. auch unter falschem Verständnis- ist irrelevant, d.h. auch, wenn Du etwas anders lautendes im Netz etc. gefunden hast, wird Dir das juristisch nicht helfen. Den Text der Verordnung kannst Du bei der EU nachlesen.
VG,
Vampyre

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das nachlesen versuche ich gerade. gefunden habe ich nichts konkretes? hast du eine fundstelle?

peso

Das EU Parlament schreibt von allen neuen „Modellen“.

http://www.europarl.europa.eu/.../...uen-automodellen-ab-fruhling-2018

da steht doch eindeutig "in allen neuen Modellen".

Zitat:

@maxe72 schrieb am 11. April 2018 um 21:29:04 Uhr:


da steht doch eindeutig "in allen neuen Modellen".

So gesehen teile ich deine meinung. Wobei ich immer noch zweifel am erlöschen der be habe.

Peso

Zitat:

@tcsmoers schrieb am 11. April 2018 um 18:58:08 Uhr:


Das sollte aber mir überlassen bleiben. Wenn ich mit einem Motorrad verunfalle habe ich - soweit mit bekannt - so etwas auch nicht. Und hier ist das Risiko höher.

Ruhig, brauner...
Ich wollte Dir nichts, ich habe doch Nur meinen Gedanken dazu mitgeteilt.
Klar, es gibt noch tausend bessere Methoden, beim Darwin-Award mitzumischen, da finde ich es halt recht gut, das E-Call aktiv zu haben. Auch zum Thema Datenschutz und die Daten selbst zu "verwalten", rennst Du im Grunde genommen bei mir offene Türen ein. Doch auch da sehe ich weit größere Baustellen als ein E-Call, das nur aktiv wird, wenn's kracht. Vorher wird keine Verbindung zu den Notrufzentralen aufgebaut und es werden keine Daten übermittelt.
Da mache ich mir schon mehr Gedanken zu Navis mit Online-Stauverbindung, wie das DM/DP mit Car-Net oder die Online-Verbindung von Tom-Tom, wie diverse Apps, die fleißig die GPS-Daten mittracken und weiter senden, Android mit Google-Konto, FB, Smart-Home-Geräten mit Cloud-Anbindung usw.

Zitat:

@tcsmoers schrieb am 11. April 2018 um 20:17:36 Uhr:


das nachlesen versuche ich gerade. gefunden habe ich nichts konkretes? hast du eine fundstelle?

peso

Nicht Dein Ernst, oder? Bißchen faul zum Googlen, würde ich sagen, aber ich will mal nicht so sein;-):

http://eur-lex.europa.eu/.../?uri=CELEX%3A32015R0758&%3Bfrom=DE

Bitteschön.
VG,
Vampyre

das ist mir bekannt. aber trotz mehrfachem lesens finde ich nicht den passus, dass der nutzer das system nicht deaktvieren kann. das es eingebaut sein muss, bestreite ich nicht. m.e. ist eine ahndung, wenn ueberhaupt, nur ueber § 23 stvo moeglich.

ich koennte jetzt vergleiche auffuehren, die wuerden aber hinken.

persoenlich glaube ich, dass man eine deaktvierung erzwingen koennte. auch wenn es im text anders steht, ist hier die informelle selbstbestimmung negativ betroffen.

wenn das system erst einmal steht, steigen die begehrlichkeiten zum datenerwerb.

peso

Zitat:

@Beichtvater schrieb am 11. April 2018 um 22:23:42 Uhr:



Zitat:

@tcsmoers schrieb am 11. April 2018 um 18:58:08 Uhr:


Das sollte aber mir überlassen bleiben. Wenn ich mit einem Motorrad verunfalle habe ich - soweit mit bekannt - so etwas auch nicht. Und hier ist das Risiko höher.

Ruhig, brauner...
Ich wollte Dir nichts, ich habe doch Nur meinen Gedanken dazu mitgeteilt.
Klar, es gibt noch tausend bessere Methoden, beim Darwin-Award mitzumischen, da finde ich es halt recht gut, das E-Call aktiv zu haben. Auch zum Thema Datenschutz und die Daten selbst zu "verwalten", rennst Du im Grunde genommen bei mir offene Türen ein. Doch auch da sehe ich weit größere Baustellen als ein E-Call, das nur aktiv wird, wenn's kracht. Vorher wird keine Verbindung zu den Notrufzentralen aufgebaut und es werden keine Daten übermittelt.
Da mache ich mir schon mehr Gedanken zu Navis mit Online-Stauverbindung, wie das DM/DP mit Car-Net oder die Online-Verbindung von Tom-Tom, wie diverse Apps, die fleißig die GPS-Daten mittracken und weiter senden, Android mit Google-Konto, FB, Smart-Home-Geräten mit Cloud-Anbindung usw.

ich fuehle mich nicht angegriffen und habe nur meine auffassung dargelegt. deine beispiele kann ich aber letztendlich abschalten. und mal ehrlich, ich glaube das kradfahrer ein derartiges system eher benoetigen wuerden. im verhaeltnis zuden zugelassenen fahrzeugen duerften kradfahrer mehr unfaelle erleiden, was ich aber nicht belegen kann.

peso

Zitat:

..........Kannst ja auch mal gerne Neuwagenbesitzer fragen die den Tiger nach dem 31.03. bekommen haben.

Habe meinen Tiguan am 07.04.18 als zugelassenen Neuwagen OHNE e-call abgeholt.

Zitat:

@tcsmoers schrieb am 11. April 2018 um 23:44:57 Uhr:


das ist mir bekannt. aber trotz mehrfachem lesens finde ich nicht den passus, dass der nutzer das system nicht deaktvieren kann. das es eingebaut sein muss, bestreite ich nicht. m.e. ist eine ahndung, wenn ueberhaupt, nur ueber § 23 stvo moeglich.

ich koennte jetzt vergleiche auffuehren, die wuerden aber hinken.

persoenlich glaube ich, dass man eine deaktvierung erzwingen koennte. auch wenn es im text anders steht, ist hier die informelle selbstbestimmung negativ betroffen.

wenn das system erst einmal steht, steigen die begehrlichkeiten zum datenerwerb.

peso

Nun gut, wie juristische Texte zu lesen sind, werde ich jetzt nicht weiter erklären, das führte auch zu weit und wäre zu aufwendig. Der Zusammenhang ergibt sich aus Verpflichtung eines funktionsfähigen e-call Systems zwecks Typzulassung und "ohne Typzulassung keine Betriebserlaubnis". Änderungen nachträglicher Natur, die die Typzulassung erlöschen lassen, führen also auch zur Erlöschung der Betriebserlaubnis. Aber noch eine Anmerkung zu Deinem Begehrlichkeitsbedenken: Auch hier findet sich in der VO der Hinweis auf uneingeschränkte Gültigkeit der Datenschutzrichtlinien 95/46/EG und 2002/58/EG - ab Mai dann aufgehend in der Datenschutzgrundverordnung. Ergo können ja Begehrlichkeiten geweckt, aber nicht befriedigt werden.
VG,
Vampyre

Ohne Dir zu Nahe zu treten, aber ob ich juristische Sätze richtig lesen und deuten kann, wirst Du nicht beurteilen können. Wie sagt man so schön, es lässt sich vortrefflich darüber streiten. Fakt ist, dass eine Ausrüstungspflicht nicht gleichzeitig eine Nutzungspflicht beinhaltet.

Aber wir verlassen das Thema.

Ich werde, wenn ich ein Fahrzeug erhalte alles daran setzen diese Überwachung auf "manuell" zu setzen. Ich glaube, dass hier gegen den Datenschutz verstoßen wird und wenn die Dinger erst mal drin sind, taucht bald der erste Hacker auf.

peso

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