e-Call deaktivieren - Rechtmäßigkeit einer Abschaltung
wer faehrt schon ein fahrzeug mit e-call? ich moechte das system nicht haben und versuche es zu deaktivieren.
im gegensatz zu aussagen vieler versicherungen erlischt die betriebserlaubnis nicht beim deaktvieren. hier ist 19stvzo sehr eindeutig:
(2) Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam. Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die
1.
die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,
2.
eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder
3.
das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.
ich kann mir nicht vorstellen, dass man eine gefaehrdung von verkehrsteilnehmern konstruieren kann.
peso
Beste Antwort im Thema
Was ein überzogener Mist, den Du da von Dir gibst. Geh mal in Dich und reflektiere mal Dein Geschriebenes, ob dieses selbstherrliche Revoluzzergetue nicht etwas zu überheblich und arrogant rüber kommt...
Sicherlich fährst Du immer noch ohne ABS, ESP, trinkst vor und während der Fahrt, hast alle Airbags lahm gelegt und fingerst ständig am Handy rum, während Du mit >=90 km/h durch die 30er Zone knallst.
Scheinbar bist Du der letzte freie Bürger, der Rächer der Enterbten und Genervten, der für Anarchie und vollkommene Selbstbestimmung der Menschheit kämpft. Brav und toll gemacht!
Dafür jetzt völlig an der Realität vorbei die Nazikeule raus holen, ist einfach nur peinlich und reflektiert Dein Denkniveau. Dafür muss ich mich wirklich ein wenig fremd schämen 🙁
156 Antworten
@tcsmoers
Die Situation ist doch ganz klar. Ein Abschalten von eCall ist unzulässig, weil es zur Typengenehmigung dazu gehört.
Man kann nun gerne darüber diskutieren ob oder warum der ein oder andere die Abschaltung haben möchte.
Was Du aber haben willst, ist eine Anleitung wie man es abschalten kann. Das ist, wie auch ein Moderator bereits ausgeführt hat, nach den Forenregeln unzulässig.
Du kannst Dich jetzt damit abfinden oder Dir vielleicht im rechtsfreien Raum eine Anleitung organisieren.
Und von wegen Hobby-Juristen. Ich bin ehrenamtliche Richter am Finanzgericht, nachdem ich etliche Jahre am Amtsgericht tätig war. So ein bisschen bekommt man da schon mit wie Berufsrichter ticken. Wir haben in einer der letzten Sitzungen mal u.a. über das auscodieren der Segel- oder der Start/Stop-Funktion gesprochen. Alle Richter am Tisch waren sich einig, dass solche Eingriffe, wenn festgestellt und zur Anklage gebracht, mit Sicherheit neben der Straf/Ordnungsrechtlichen Beurteilung, eine Verurteilung wegen Steuerhinterziehung nach sich ziehen würden.
Was meinst Du denn was passiert wenn erst eine sicherheitsrelevante Funktion deaktiviert wird? Was Du machen willst ist wie das Deaktivieren von Airbag und Sicherheitsgurten.
@tcsmoers
Deine Frage ist hier doch längst beantwortet. Da eine Abschaltung illegal wäre, dürfen hier keine eventuellen Möglichkeiten gepostet werden. Da musst du halt mal im Darknet nachfragen. Hier wird daher nur noch über die Rechtmäßigkeit gesprochen. Und zum Thema Hobbyjuristen: du wirst hier im Forum bei egal welcher Frage in erster Linie Laienantworten bekommen. Das muss Dir doch klar sein.
Der Paragraf 19 StVZO ist sehr eindeutig. Wenn ich Sicherheitsgurte ausbaue, erlischt nicht die BE. Es handelt sich um eine Ausrüstungsordnungswidrigkeit. Aber Beispiele hinken nun mal.
peso
Das wäre doch der einfachste Versuch.
Einfach mal die Online Hardware ausbauen, die bei den meisten VW ja anscheinend das Steuergerät OCU ist.
Und dann mal gucken, was das Auto so dazu sagt.
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Zitat:
@tcsmoers schrieb am 31. August 2019 um 12:21:10 Uhr:
Der Paragraf 19 StVZO ist sehr eindeutig. Wenn ich Sicherheitsgurte ausbaue, erlischt nicht die BE. Es handelt sich um eine Ausrüstungsordnungswidrigkeit. Aber Beispiele hinken nun mal.peso
Falsch! Man kann Gesetze nicht wie ein Buch lesen.
§ 19 Erteilung und Wirksamkeit der Betriebserlaubnis
(2) Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam. Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die
1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,
2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder
3. das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.
Dann ließ dir mal den Satz 2 durch.
Die Kommentare und die Rechtsprechung geht davon aus, dass mit "Verkehrsteilnehmern" auch der Fahrer des eigenen Fahrzeuges oder seine Mitfahrer gemeint sind. Dabei muss keine direkt Gerfahr geben sondern es reicht schon die abstrakte Möglichkeit der Gefährdung.
Somit erlischt bei jeglichen Änderungen die Satz 2 berühren die Betriebserlaubnis.
kannst du mir ein urteil benennen? es sind mir keine bekannt und ich suche schon länger. aus erfahrung ist mir aber bekannt, dass das ausbauen von sicherheitsgurten bei womo nicht die be berühren. es wird beim tüv nur als erheblicher mangel geführt. gerade im bereiche des erlöschens der be existieren genug fakenachrichten.
da ja beispiele bekanntlich hinken, kann man auch andere teile nehmen. z.b. das entfernen einer heckscheibe.
peso
Hallo zusammen,
Nach unseren Beitragsregeln und Nutzungsbedingungen war bereits der Start des Threads als "grenzwertig" zu bezeichnen. Die Erklärung dazu gab es von mir am 11. August 2019 um 15:38:16 Uhr. Ob Du den Hinweis auf unsere Spielregeln, welchen Du zugestimmt hast, als (Zitat) "unverschämt" oder nicht "legitim" betrachtest, ist Deine Sache. Die Änderung des Threadtitels war nötig, damit der Thread überhaupt geöffnet bleiben konnte - aufgrund der Unzulässigkeit, des von Dir angefragten Eingriffs. Gegen eine rechtliche Diskussion war dagegen nichts einzuwenden.
Nachdem aber weiterhin darauf beharrt wird, Anleitungen zur Abschaltung von e-Call zu erhalten, schliesse ich den Thread nun endgültig.
NoGolf
MT-Team