E-Auto Sperrstift vs. Handbremse
Hallo Forum,
E-Autos haben in der Regel kein echtes Automatikgetriebe. Daher die Frage wie dort der Modus 'P' technisch umgesetzt wird: Gibt es dennoch einen Sperrstift, der bspw. direkt auf die Antriebswelle wirkt oder entspricht dann der Modus 'P' einfach dem Anlegen der Handbremse?
Falls es einen Unterschied macht interessiere mich speziell für den aktuell BMW E-Antriebsstrang wie er in i4, i5 oder iX verbaut ist.
Danke
CK
13 Antworten
Üblicherweise ein elektrisch betätigter Sperrbolzen im Getriebe, so wie beim Verbrenner.
Zitat:
@RB26 schrieb am 24. Juli 2025 um 10:42:28 Uhr:
Üblicherweise ein elektrisch betätigter Sperrbolzen im Getriebe, so wie beim Verbrenner.
Für den Mazda MX30 kann ich das bestätigen. Ob es ein Bolzen oder irgendein anderer Mechanismus ist, weis ich allerdings nicht.
BMW Teilenummer 27218844107. Ein Anbauteil am Achsgetriebe. Wie das Ding genau funktioniert, kann ich Dir aber nicht sagen ...
da gibt es offenbar keine einheitliche Antwort.....nicht mal bei dem selben Hersteller.
Alle (aktuelleren) E-Fz des VW-Konzerns auf Basis "MEB" haben leider nur die kostengünstige Lösung mithilfe der elektromotorisch (über einen kleinen Seilzug...) betriebenen Bremsen.
(Man hat offenbar eine Lücke bei den Vorschriften gefunden....sind in dem Fall ja 2 voneinander unabhängige Bremsen, links und rechts.....)
frühere VW-E-Modelle (z.b. e-golf oder e-up) hatten dagegen noch die mechanische Parksperre im Getriebe.
Umgesetzt wird das üblicherweise wie bei fast jedem Automatik-/DKG-Getriebe auch:
es exitiert ein Parksperrenrad im Getriebe, welches an seinem Umfang einige Aussparungen besitzt, in die bei Wahlhebel-Stellung "P" eine federbelastete Sperrklinke einrasten kann.
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Das ist keine Lücke bei den Vorschriften. Die Handbremse ist vorgeschrieben, ein zusätzlicher Sperrstift nicht. IMHO leider haben diverse E-Autos keinen Sperrstift (mehr), oft löst "P" am Getriebewahlhebel wenn vorhanden nur die Handbremse aus, z.B. Tesla, VW, ...
Zitat:
@navec schrieb am 24. Juli 2025 um 12:05:54 Uhr:
(Man hat offenbar eine Lücke bei den Vorschriften gefunden....sind in dem Fall ja 2 voneinander unabhängige Bremsen, links und rechts.....)
Die herkömmliche Betriebsbremse und die Feststellbremse sind bereits die beiden unabhängig voneinander wirksamen Bremsen. Es ist nicht vorgeschrieben, dass auch das geparkte Fahrzeug zusätzlich zur Feststellbremse noch einen weiteren Bremsmechanismus haben muss.
Siehe § 41 Abs. 1 StVZO. https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__41.html
Der Vollständigkeit halber: §41 ist ein sehr umfangreicher Paragraph der StVZO, der aber (mit Ausnahme der Vorschriften für das Mitführen von Unterlegkeilen) nur noch für ganz wenige Fahrzeugarten überhaupt gilt.
Für PKW ist selbst im Fall einer nationalen Genehmigung auf Grundlage der StVZO (übliche PKW haben seit rund 30 Jahren ohnehin eine EG-Typgenehmigung) für den Bereich der Bremsen internationales Recht anzuwenden, siehe §41 Absatz 18.
Praktisch relevant für moderne PKW ist eigentlich nur noch die ECE-Regelung 13-H.
dort lautet die Vorschrift:
5.2. Eigenschaften der Bremssysteme
5.2.1. Die Gesamtheit der Bremssysteme, mit denen ein Fahrzeug ausgestattet ist, muss die Anforderungen, die für die Betriebsbremsung, die Hilfsbremsung und die Feststellbremsung vorgeschrieben sind, erfüllen.
Die üblichen mechanischen Parksperren bzw. deren Betätigungseinrichtungen erfüllen keine dieser Anforderungen.
Den Vorschriften mag das genügen.....ich frag mich dann nur, weswegen viele Automatikgetriebe immer noch mechanische Parksperren haben. Kostet dann doch nur sinnlos Geld und bringt mehr Gewicht.
Bei (meinem) MEB hätte ich mit mechanischer Parksperre und ohne Zwangsfeststellbremse, den Vorteil, dass meine Bremsen bei feuchter Luft (wie z.b. momentan durch die "Dauer"tiefdruckgebiete) nicht grundsätzlich festgehen bzw. zumindest anbacken.
Zitat:
@Moers75 schrieb am 25. Juli 2025 um 09:51:31 Uhr:
Das ist keine Lücke bei den Vorschriften. Die Handbremse ist vorgeschrieben, ein zusätzlicher Sperrstift nicht. IMHO leider haben diverse E-Autos keinen Sperrstift (mehr), oft löst "P" am Getriebewahlhebel wenn vorhanden nur die Handbremse aus, z.B. Tesla, VW, ...
Bei Model 3/Y ist es allerdings so, dass es neben dem normalen Aktivieren der Parkbremse beim Schalten auf "P" auch noch das Aktivieren der Feststellbremse gibt, indem man lange auf den P-Knopf drückt. Dann klackt auch noch irgendwas im hinteren Bereich (bei schon angezogener Parkbremse). Es gibt da also irgendeine zweistufige Sicherung - ob das ein Stift ist, kann ich allerdings nicht sagen.
und dass gerade Tesla irgendeine Möglichkeit, Kosten zu sparen nicht ausnutzt, würde mich sehr wundern....
Zitat:
@navec schrieb am 25. Juli 2025 um 18:26:30 Uhr:
Den Vorschriften mag das genügen.....ich frag mich dann nur, weswegen viele Automatikgetriebe immer noch mechanische Parksperren haben.
Vermutlich, weil das vom Kunden einfach erwartet wird. Ganz viele Dinge in bzw. an heutigen Autos sind nicht vorgeschrieben, aber vom Kunden gewünscht.
Den Wunsch hättest du ja selber:
Bei (meinem) MEB hätte ich mit mechanischer Parksperre und ohne Zwangsfeststellbremse, den Vorteil, dass meine Bremsen bei feuchter Luft (wie z.b. momentan durch die "Dauer"tiefdruckgebiete) nicht grundsätzlich festgehen bzw. zumindest anbacken.
Wobei die Zwangsfeststellbrems vermutlich auch ein Stück weit Eigenschutz des Herstellers ist. Es gibt nunmal Märkte, in denen wird zuerst der Hersteller verklagt bevor man einen Bedienungsfehler eingesteht...
Wie gehen denn die Amerikaner mit solchen Fahrzeugen um? Die kennen ja Feststellbremsen nur als "Emergency Brake" und halten ihr Auto auch am steilen Berg nur mit der Parksperre.