Dynamischer Blinker - Rückleuchten - wer hat es vor ?
Hallo zusammen
1. passen die neuen Rückleuchten mit dem dynamischen Blinker auch beim VFL Q3
2. plant jemand den Umbau auf die neuen Rückleuchten ?
3. oder hat das vielleicht schon jemand gemacht ?
Zum Schluss noch eine Bitte an den Admin
Bitte diesen Thread nicht in den Q3 - Facelift verschieben, da es hier nur um die Rückleuchten (Zubehör-Teil) geht
Danke
Beste Antwort im Thema
Hallo zusammen, da ich ja das Thema hier aufgemacht habe, würde ich gerne zu den letzten Ausschweifungen etwas dazu sagen
Ich habe ja schon einige Themen hier eröffnet und war auch schon früher in anderen Foren als Leser und Schreiber tätig
Aber das was hier im Q3 Forum abgeht dass habe ich in keinem anderem Forum erlebt
Wenn jemand hier etwas wissen will, dann sollte man ihm doch weiterhelfen
Aber es gibt hier gewisse Personen die einfach alles schlecht reden auch wenn sie vielleicht in gewisser Hinsicht bezüglich Paragraphen Recht haben
Verkneift euch doch euren Kommentar
Das Forum dient doch hauptsächlich dazu dass einem geholfen wird und nicht darum alles schlecht zu reden
Und das mit dem schlecht reden ist hier wirklich extrem
Und es nervt wirklich
Spart euch doch eure Zeit und antwortet doch einfach gar nicht mehr
Und wenn ich meinen Endtopf leer räumen würde (was ich nicht machen werde) dann ist das doch meine Sache
Dann brauche ich keine 20 Kommentare wie, dass es verboten ist usw
Wenn interessiert das denn ?
Doch nur den, der es macht und der weiß es eh
Das nervt wirklich langsam
Antwortet nur auf gestellte Fragen und lasst die Oberlehrer Kommentare weg
Nehmt dafür lieber eure Frau für die gewonnene Zeit in den Arm
306 Antworten
Bravo! Das ging echt schnell. Bedeutet also: VFL Q3 haben, Rückleuchten des FL Q3 kaufen, Module kaufen, einbauen und schon gibts dynamisches Blinken? Nicht schlecht....
richtig!
so wird es und soll es sein; noch wurden die ersten nicht praktisch getestet - erfolgt aber die Woche!
ich berichte dann
Na ja, wenn sie ne ABE haben. Blinker geändert, Betriebserlaubnis erloschen, Unfall, Versicherung: leistungsfrei. Du ggf. Knast wenn es beim Auffahrenden zum Personenschaden kommt ... blöderweise dann Beweislastumkehr und da wird's eng.
Zitat:
@D O C schrieb am 9. März 2015 um 22:06:08 Uhr:
Na ja, wenn sie ne ABE haben. Blinker geändert, Betriebserlaubnis erloschen, Unfall, Versicherung: leistungsfrei. Du ggf. Knast wenn es beim Auffahrenden zum Personenschaden kommt ... blöderweise dann Beweislastumkehr und da wird's eng.
Sorry, das ist hinten und vorne falsch, bitte solche Stammtischweißheiten nicht weiter verbreiten!
Zwischen Umbau und Unfallursache muss ein zwingender kausaler Zusammenhang bestehen und selbst dann haftet man als Privatperson bis max. 5.000€.
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Zitat:
@D O C schrieb am 9. März 2015 um 22:06:08 Uhr:
Na ja, wenn sie ne ABE haben. Blinker geändert, Betriebserlaubnis erloschen, Unfall, Versicherung: leistungsfrei. Du ggf. Knast wenn es beim Auffahrenden zum Personenschaden kommt ... blöderweise dann Beweislastumkehr und da wird's eng.
Also ich finde, dass hier maßlos über das Ziel hinaus geschossen wird. Zum einen haben die Leuchten sowie die Leuchtmittel immer noch eine E-Kennzeichnung und somit eine Zulassung. Mit Sicherheit wurde die Ansteuerung etwas verändert, entspricht aber immer noch wie diese in einem zugelassenen Originalzustand angefunden werden kann. Kompliziert wird es, wenn ein Unfall im direkten Zusammenhang mit einer solchen Veränderung gezogen werden kann, dann kann die Versicherung die Leistung nicht verweigern aber später u.U. zurück fordern. Und dass muss dann auch erst noch durch ein Gericht bestätigt werden.
Ich denke dass es kaum einen Sachverständigen geben wird, welcher den dynamischen Blinkern eine schlechtere Eigenschaft nachsagt, nur weil diese durch nachträgliche Veränderung herbeigeführt und nicht original bei Fahrzeugkauf erworben wurden.
Also wenn der Blinker ausfällt( oder der Auffahrende behauptet das auch nur !!!!) und man hatte so nen Unfall kommt es nach Umbau zu ner Beweislastumkehr und das CE Zeichen auf der Birne allein nützt rein gar nix. Eingriffe in die Steuerelektronik bedürfen einer Freigabe! Es ist richtig dass einen die Vers. Nur mit 5000€ in Regress nimmt aber strafrechtlich muss man sich trotzdem verantworten . Lohnt das denn?
locker bleiben!!
fällt das dynamische Blink Signal aus blinkt er immer noch NORMAL!
die Module machen nur das signal zum flashen- alles andere wird 1 zu 1 durchgeschliffen!
nicht mehr nicht weniger
da org AUdi Leuchten auch für den Q3 eine Zulassung ...
gleiche thema wie R8 Umbau auf Facelift Leuchten
A4 A5 vorne und hinten etc.
das TYP - Auto bleibt immer noch der gleiche und bedarf keiner neuen Gesamtabnahme
Es interessiert nicht, ob die Funktion so auch im Serienmodell gegeben ist, was interessiert ist die Tatsache wie es realisiert wird.
Da dies hier definitiv NICHT original Audi ist, wird hier eine Einzelabnahme für das eingebaute Modul benötigt. Ansonsten erlischt die BE.
Variante 2
Bordnetz tauschen
auto zerlegen
kabel ziehen
codieren
- ach nee da ist ja die ABE weg- da das bordnetz ja gar nicht für das Auto vorgesehen wurde 🙄
Mein lieber Scotty18,
du zeigst gerade komische Neigungen. Übrigens ist es bei der genannten Variante problemlos, da hier original Teile verwendest.
man kann alles auf die Goldwage legen ; genau so wie div. Codierungen ; wie VIM freischaltungen ; wie Spiegelabsenkungen;
irgendwelche LED Kzb`s usw..
genau so wie das Abbiegelicht über die NSW usw
Nach deiner Aussage dürfte keine Leuchte mittels Adapter eingebaut und Verkabelt werden; da hier die ABE erlischt;
mach das mal den Kollegen im A4 A5 A3 Forum klar
rechtlich betrachtet gebe ich dir kein unrecht
Es tut doch nichts zur Sache wieviele Leute hier irgendwas machen. Fakt ist: Sie tun es, ob wissentlich oder nicht spielt dabei keine Geige und nur weil es viele machen ist es noch lange nicht recht.
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
Egal was an irgeneinem Auto irgendwie verändert wird. Mit solchen Kommentaren wie nicht Erlaubt und keine ABE usw. blablabla. zieht sich doch durch sämtliche Foren. Jeder will doch seinen Senf dazugeben auch wenn er noch so unqalifiziert ist. Wenn jemand etwas Verändern will ist das ganz allein seine Sache und er wird sich, ich eingeschlossen, bestimmt nicht von solchen Äußerungen davon abhalten lassen.







