DVD Radio einbauen
Hallo,
wer kann mir sagen, wo das Break-Kabel ( Handbremse) vom DVD-Radio angeklemmt werden soll?
Danke... MfG Ulf268
22 Antworten
Du wirst es doch abwarten können 🙂
Mit solchen Aktionen machst nur Du Dich lächerlich !
Oder, hast Du etwa ein persönliches Interesse, weil man Dich bei sowas erwischt hat ?
Und willst jetzt unbedingt wissen, was außer der Mängelkarte noch auf Dich zukommt ?
Dann lies mal zum Zeitvertreib den §315c StGB
Nicht STVO oder STVZO
Ob DVD-Schauen während der Fahrt verboten ist und ob es mit irgendwelchen Paragraphen abgesichert ist, ist mir persönlich eher schnulli !
Fahrer die mit gesundem Menschenverstand und etwas Rücksicht auf andere Verkehrsteilnehmer unterwegs sind, werden eh darauf verzichten !
Viele nutzen dieses Medium um ihre Kinder auf der Rückbank vom Quengeln abzuhalten, aber dafür gibt es auch die Monitore für die Kopfstützen.
Ein Beifahrer, der sich lieber einen Film reinzieht, anstatt mit mir Konversation zu betreiben, kann mir gestohlen bleiben 😉
Im Stau dürfte es wohl auch kein Problem sein, die Handbremse anzuziehen !!!
Zitat:
Original geschrieben von Urgrufty
Oder, hast Du etwa ein persönliches Interesse, weil man Dich bei sowas erwischt hat ?
wie ich dir bereits schonmal schrieb, habe ich weder ein dvd-fähiges radio, noch dvd während der fahrt geguckt.... 🙄
Zitat:
Und willst jetzt unbedingt wissen, was außer der Mängelkarte noch auf Dich zukommt ?
kannst du eigentlich lesen?! 😕
wenn ja, frage ich mich, wieso du:
a. mir hier irgendetwas versuchst anzudichten, das ich bereits auf seite 1 verneint habe und....
b. warum du meinen konkreten fragen ausweichst und irgendwas faselst was keine sau interessiert!
ich habe dich klipp-und-klar gefragt WO, in WELCHEM § der stvzo ferner fzv und im tatbestandskatalog hervorgeht dass das kabel an die handbremse geklemmt werden muss, bzw. welche strafen für das nicht-anklemmen vorgesehen sind...also für die behauptungen die du uns seit deinem ersten post hier versuchst zu verkaufen!
Zitat:
Dann lies mal zum Zeitvertreib den §315c StGB
die gesetzeslage ist mir bestens bekannt!
der einzige der etwas lesen sollte, bevor er hier irgendwelche stammtisch-weisheiten verbreitet und diese nichtmal ansatzweise anhand der gültigen gesetzeslage untermauen kann, bist einzigst und alleine du!
Zitat:
Nicht STVO oder STVZO
was soll das nunwieder sein?! 😕
ich kenne lediglich die StVO und die StVZO! 😛
Zitat:
Original geschrieben von hahohe92
Fahrer die mit gesundem Menschenverstand und etwas Rücksicht auf andere Verkehrsteilnehmer unterwegs sind, werden eh darauf verzichten
korrekt!
was aber trotzdem nichts daran ändert, das es weder verboten- noch unter strafe gestellt ist, die dvd-funktion während der fahrt aktiviert zu haben...und um eben diese frage dreht sich der thread!
Ich schließ mich da Hahohe92 vollkommen an.
Meines wissens nach ist es nicht vorgeschrieben das Kabel an die Handbremse anzuschließen.
Aber du (Magirus) bist mit deiner Art wirlich sehr nervig.
Außerdem geht es in diesem Thread keines Wegs darum ob es erlaubt oder verboten ist!
Die Frage war wo man das Kabel anschließen muss und gut!
Meiner Meinung nach gehört der Thread geschlossen!
Das Motor-Talk-Forum ist finde ich ein sehr schönes Forum und Urgrufty hat mir und auch schon vielen anderen durch seine "Weisheiten" weitergeholfen...
Also lasst doch diese endlosen rechthaberischen Diskussionen...bitte...danke!
Greetz (=
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Ihr könnt euch alle mal etwas zurück schrauben! So aggressiv wie ihr euch gerade anbölkt, muss es nicht sein.
Grundsätzlich, ist es nicht verboten, wärend der Fahrt das DVD-Gerät laufen zu lassen. Es ist auch nicht verboten, sein Navi zu programmieren! Ich wurde erst vor kurzen angehalten, weil ich wärend der Fahrt, mein Navi umprogrammiert habe, da sich meine geplante Route geändert hat. (Im Radio kam eine Durchsage, dass 20km vor mir Stau ist!)
Die Polizei hat mich an der Abfahrt (wo ich sowieso abgefahren wäre!) gestoppt. Sie dachten, ich hätte mein Handy benutzt. Als ich dann das Navi vorzeigte, durfte ich nach "Ermahnung" (Machen sie das doch besser, wenn sie stehen!), ohne Strafe weiter. Denn: Ich wusste, das das Navi eine Grauzone ist! Es ist nur verboten, das Handy zu nutzen. Für die Untersagung der Benutzung des Navi-Gerätes, selbst wenn es ein mobiles Gerät ist, gibt es keine rechtliche Handhabe für die Polizei! Auch das DVD gucken, ist rechtlich nicht geregelt und nicht verboten.
ABER: Es darf zu keiner Ausfallerscheinung kommen! (Schlangenlinie fahren oder anderes!) Kommt es zu einer Ausfallerscheinung, kann es als Gefährdung ausgelegt werden. Hier kommt es aber nur zu einer Geldbuße und die Untersagung der Benutzung. Ein unterbinden der Weiterfahrt, ist ohne weiteres nicht möglich!
Mein Kollege hat DVB-T in seinem Wagen und wurde damit auch schon gestopt und konnte ohne weiteres so fahren! Er wurde nur "allgemein" kontrolliert und ermahnt. Dennoch hat er weiter geschaut. (Fussball!)
Es gibt nur einen Absatz, der die Verantwortlichkeit in Bezug auf die Anbringung regelt. Dies, ist aber kein Verbot! Einzig, explizit die Benutzung des Handys, ist geregelt.
Es gibt keine Grundlage, für die Polizei, die Weiterfahrt zu untersagen, solange keine schwerwiegende akute Gefährdung vorliegt! Auch, führt dies nicht zum Bussgeld, wenn keine Ausfallerscheinungen vorhanden sind.
Diese Diskussion, kann gerne weiter geführt werden. Aber, bringt auch Erfahrungen oder prüfbare Argumente vor. Nicht nur Mutmaßungen! Ihr könnt auch gerne Paragraphen/Gesetzestexte zur Diskussion stellen. (Diese, sind ja oft schwer zu deuten!)
MfG
*thread-rauskram*
Zitat:
Original geschrieben von Urgrufty
...werde ich Dir die Paragraphen liefern......Du wirst es doch abwarten können...
habe ich und die anderen
- nach mittlerweile über einem viertel jahr -nun lange genug gewartet, sodass du uns die antwort der "entsprechenden behörde" präsentieren kannst?
...würd mich echt mal interessieren... 😕
Zitat:
Original geschrieben von Urgrufty
...werde ich Dir die Paragraphen liefern......Du wirst es doch abwarten können...
ich warte nun schon über ein jahr, das du mir die § lieferst - bekomm ich da nochmal ne antwort? 😕
insofern hatte ich mit meinem...
Zitat:
aber du bist nicht der erste, der großspurig hier irgendwas liefern will zu dem thema, sich danach aber nichtmehr meldet... 🙄
...anscheinend recht! 😁