DVD-Freischaltung bei RNS510 möglich?

VW Touran 1 (1T)

Ist es möglich (und erlaubt?), das Bild der DVD´s während der Fahrt anzeigen zu lassen?

Gibt es da, ählich wie bei dem Vorgänger, ein Modul zu kaufen oder ist das Gerät noch zu neu?

Gibt es überhaupt ein Gesetz, dass das bewegte Bild während der Fahrt verbietet?

Wäre schön, wenn jemand bereits Erfahrung mit einem Umbau hat.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Nosibaer


" Wieso nicht ?" ist hier die Frage...

Du darft am Auto keinerlei technische Veränderungen vornehmen, es sei denn, es wird Dir explizit erlaubt: Neue Felgen haben eine ABE (oder eben auch nicht), die geilen blauen Lämpchen vom Conrad haben sie sicher nicht u.s.w.

Die Kriterien für das Erlöschen sind in § 19 Abs. 2 StVZO genannt. Dort ist die Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer als Grund fuer das Erlöschen genannt worden.
Da gibt es sicher einen sehr grossen Graubereich, was darunter zu verstehen ist. Aber vielleicht kann man ja versuchen dem Richter mal zu erklären, dass die MAssnahme DVD bei fahrendem Touri keine Verschlechterung der Verkehrssituation bedeutet.

Auf jeden Fall, ob nun formal die ABE erloschen ist oder nicht (wichtig für den VErsicherungsschutz), ein saftiges Bussgeld kann immer drohen ...

Vor derart einschneidenden Änderungen am Fahrzeug kann aus den o.g. Gründen nur gewarnt werden. Wenn mit einem solchen Fahrzeug ein Unfall passiert, haste immer die Arschkarte, und wennde scheinbar noch so unschuldig warst...

nb

MANN kann das ganze auch ein wenig übertreiben.

Es stimmt schon das man sich nicht beim Filme gucken erwischen lassen sollte. Aber ich nutze die Freischaltungsgeschichte um das DVD -Player Menü auch während der Fahrt anzeigen zu lassen um auch während der Fahrt MP3's ausuchen zu können. Nun erkläre mir doch mal bitte was daran verboten ist. Oder schaltet sich dein Radiomenü währed der Fahrt auch ab. Man muß nicht immer alles so negativ sehen und alles damit schlecht machen

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@sd2905

Welches Freischaltungsinterface hast du am RNS 510 hängen?

Zitat:

Original geschrieben von sd2905


MANN kann das ganze auch ein wenig übertreiben.
Es stimmt schon das man sich nicht beim Filme gucken erwischen lassen sollte. ...

Man muß nicht immer alles so negativ sehen und alles damit schlecht machen

Sorry, so wars nicht gemeint.

Ich will nichts schlecht machen. Schliesslich kann jeder machen was er will. Ich habe nur darauf hingewiesen, wie die Rechtslage zu sein scheint.

Ich sehe nämlich schon wieder die entrüsteten Threads im Forum: Situation: Unfall mit Personenschaden, Fahrzeug beim Gutachter und Versicherung will nicht zahlen; dann hier Diskussion mit dem hier einschlaegigen Tenor: "Versicherungen sind Verbrecher, schliesslich hab ich ja nur ..."

Eben. Ich sage nur, die Sache ist sehr heikel dann, wenn was passiert, was über eine Parkrempelei hinausgeht. Und dann biste in der Situation, obwohl unschuldig, Dich verteidigen zu müssen. Etwa: "Ich hab nix geguckt ... der UNfall wäre auch passiert, wenn ich das Ding nicht eingebaut hätte ...", etwa so wie dein Posting vorhin, nur dass du dann einen Richter zu überzeugen hast.
Der Jurist nennt das Beweislastumkehr. Und dabei wünsche ich dann viel Glück (und das meine ich jetzt nicht hämisch!), ich kenn solche Geschichten zuhauf.

nb

Zitat:

Aber ich nutze die Freischaltungsgeschichte um das DVD -Player Menü auch während der Fahrt anzeigen zu lassen um auch während der Fahrt MP3's ausuchen zu können

Also beim RNS510 kannst du jederzeit deine MP3´s auswählen. Du kannst ja auch zwischen CD-SD und HDD umschalten, und RADIO.

Zitat:

Original geschrieben von Nosibaer


Sorry, so wars nicht gemeint.
Ich will nichts schlecht machen. Schliesslich kann jeder machen was er will. Ich habe nur darauf hingewiesen, wie die Rechtslage zu sein scheint.

Ich sehe nämlich schon wieder die entrüsteten Threads im Forum: Situation: Unfall mit Personenschaden, Fahrzeug beim Gutachter und Versicherung will nicht zahlen; dann hier Diskussion mit dem hier einschlaegigen Tenor: "Versicherungen sind Verbrecher, schliesslich hab ich ja nur ..."

Eben. Ich sage nur, die Sache ist sehr heikel dann, wenn was passiert, was über eine Parkrempelei hinausgeht. Und dann biste in der Situation, obwohl unschuldig, Dich verteidigen zu müssen. Etwa: "Ich hab nix geguckt ... der UNfall wäre auch passiert, wenn ich das Ding nicht eingebaut hätte ...", etwa so wie dein Posting vorhin, nur dass du dann einen Richter zu überzeugen hast.
Der Jurist nennt das Beweislastumkehr. Und dabei wünsche ich dann viel Glück (und das meine ich jetzt nicht hämisch!), ich kenn solche Geschichten zuhauf.

nb

Ich verstehe dich schon und auch wie du das gemeint hast. Ich hasse nur immer solche Beiträge dazwischen. So wie du schon schreibst, jeder soll machen was er denkt. Und wenn jemand nach was fragt will er bestimmt nicht hören: DAS DARFST DU NICHT. Man darf so vieles nicht und macht es trotzdem. zbsp. mit 60 durch die City obwohl nur 50 erlaubt sind.

So, das war mein letzter Beitrag zum OT.

MFG Daniel

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Zitat:

Original geschrieben von NettiV6


Also beim RNS510 kannst du jederzeit deine MP3´s auswählen. Du kannst ja auch zwischen CD-SD und HDD umschalten, und RADIO.

Zitat:

Original geschrieben von greengrocer


@sd2905

Welches Freischaltungsinterface hast du am RNS 510 hängen?

Leider habe ich kein RNS510 sondern nur ein MFD2 DVD Version. Aber wenn ihr sammelt, kauf ich mir eins. Smile

An dem MFD2 hab ich einen DVD-Player mit USB-Anschluß hängen. Und daran eine 80GB Festplatte.

Das Interface nutze ich um das MP3 Menü auch während der Fahrt zu sehen. Damit ich auch weiß was ich da höre.

Den DVD-Player kann ich über eine Fernbedienung und auch über das MFD2 steuern.

Falls es noch Fragen gibt, einfach her damit.

MFG Daniel

Zitat:

Original geschrieben von sd2905


... Und wenn jemand nach was fragt will er bestimmt nicht hören: DAS DARFST DU NICHT. Man darf so vieles nicht und macht es trotzdem. zbsp. mit 60 durch die City obwohl nur 50 erlaubt sind.

noch mal sorry, aber das sehe ich anders.

Dies hier ist ein Diskussionsforum und keine Umbauinformationsdatenbank. Insofern sind Diskussionsbeiträge, die einen Randaspekt beleuchten, durchaus o.k. Du musst sie ja weder lesen noch kommentieren.
Ich kenne leider durch meine berufliche Praxis eine ganze Menge Fälle, wo naive Schrauber sich eine Katastrophe zusammengebastelt haben, und hinterher weinend dastehen und stammeln, dass sie das alles nicht gewollt und schon gar nicht gewusst haben.
So auch hier: der Sachverhalt scheint auch immer noch nicht ganz klar zu sein. Denn wenn Du sagst, man solle sich nicht mit dem DVD Gucken erwischen lassen, ist das nicht das Problem. Das Problem ist, dass das Fahrzeug manipuliert wurde, unabhängig ob Du gerade guckst oder nicht, s.o.

Im übrigen weiss ein jeder, dass man mit 60 nicht durch die Stadt fahren darf. Zur Not wird man regelmaessig durch die Zahlung einer Erinnerungsgebühr auf den Weg der Tugend gebracht. Aber wer kennt schon § 19 Abs. 2 StVZO ?

Das hat also nichts mit übertreiben zu tun, sondern schlicht mit einer sachlich richtigen Darstellung von Tatsachen und Fakten. In Kenntnis derselben kann sich dann jeder selbst entscheiden was er macht. Ich bin aber dafür sie hier darstellen zu dürfen, ohne gemassregelt zu werden.

nb

PS ich möchte auch bitte richtig zitiert werden. Ich habe nie gesagt : DAS DARFST DU NICHT.

Gesagt habe ich:

Zitat:

Original geschrieben von Nosibaer


Wenn Du ne Freischaltung einbaust, erlischt die Allgemeine Betriebserlaubniis von der Karre ...
nb

Moin,

also dass sehe ich aber auch anders...

z.B. schmeiß ich mein MFD DVD aus meinem Auto weil es kaputt ist und bau mir ein No Name Doppelschacht DVD-Player ein, mit dem ich DVD's auch während der Fahrt schauen kann und meine Betriebserlaubnis ist nicht mehr ok??

Das glaube ich nicht.

Selbst in regulären Fahrzeugen ist es bis 30km/h möglich zuschauen und das würde auch reichen um jemanden platt zu
machen.....

Gruss

Zitat:

Original geschrieben von Brummer08150


Moin,

also dass sehe ich aber auch anders...

z.B. schmeiß ich mein MFD DVD aus meinem Auto weil es kaputt ist und bau mir ein No Name Doppelschacht DVD-Player ein, mit dem ich DVD's auch während der Fahrt schauen kann und meine Betriebserlaubnis ist nicht mehr ok??

Das glaube ich nicht.

Selbst in regulären Fahrzeugen ist es bis 30km/h möglich zuschauen und das würde auch reichen um jemanden platt zu
machen.....

Gruss

Hi Brummer08150,

wenn das Ding für den Einbau im Fahrzeug zugelassen ist, dann erlischnt natuerlich nicht die ABE. Dann darfste Dich nur nicht erwischen lassen beim Gucken ... ;-)
Wenn Du allerdings ein zugelassenes Teil umbaust, haste die A....karte. In der Konsequenz haste Recht: platt ist platt.
Aber die Haftung (sprich die Konsequenzen die drohen) sind in beiden Fällen unterschiedlich, zumal dem Hersteller des NoName Gerätes in so einem Falle noch Produkthaftungsprobleme entstehen können, da er "...den erkennbaren Missbrauch nicht verhindert..." hat.

Ich hoffe, damit das Thema ausgiebig diskutiert zu haben, und möchte mich damit gerne zurückziehen aus dem Thread. Wenn jemand noch Bedarf hat, bitte um PN.

Zitat:

Original geschrieben von Nosibaer


nb

Nosibaer,

da man deinen Beitrag so nicht stehen lassen kann, schreibe ich nochmals dazu. Das Freischaltungsinterface hat eine E13 Zulassung und darf somit FACHGERECHT ins Auto eingebaut werden. Was man definitiv nicht darf ist:
Sich (als Fahrer) von bewegten Bildern ablenken lassen. Aber darum geht es mir nicht.

Die ABE erlischt nicht nach dem Einbau.

Falls doch beweise das Gegenteil anhand von Tatsachen.
Ich möchte nochmal darauf hinweisen, das ich gerne etwas dazu lerne

Hallo

Mal zum Thema.Hab heute bei einer firma wegen der TV Freischaltung am RNS 510 oder wie die Firma es nennt MFD3 angefragt.Da sagte man mir dass in ca 2 Wochen ein Modul dafür lieferbar ist,aber 159 Euro kosten wird.

Grüsse Holger

Geht auch mit Tastenkombination: http://www.motor-talk.de/.../...aehrend-der-fahrt-gucken-t2394849.html

Approved.

Zündung an -> DVD rein und abspielen lassen -> "i"-Taste drücken -> "TONE"-Taste drücken -> losfahren!

Allerdings sollte man dann die Finger vom Navi lassen. Jede Aktion unterbricht die Freischaltung.

Cya

Janee, iss Klar.

Geht bei mir nicht, mein 510 macht genau was ich erwarten würde:

Zündung an -> DVD rein und abspielen lassen -> "i"-Taste drücken -> (Meldung: Zielführung nicht aktiviert)
"TONE"-Taste drücken -> losfahren! (Klangmenue).

Was mache ich falsch?h

Dir fehlt die neueste Firmware, vers 2660 😉

LG

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