Durchschlängeln im Stau
Zur Info: http://www.tz-online.de/.../...otorraedergegen-staurisiko-1453077.html
Gebe zu, dass ich mich nicht immer an das Verbot halte! Schön wärs aber, wenn es offiziel erlaubt wäre.
Grüße
xsamel
Beste Antwort im Thema
Mein Gott - es ist zum Haareausraufen...
Ich will jetzt gaaaaanz nett sein, aber ist es denn soo schwer zu begreifen ? Mann wraithrider, jetzt fange ich gerade an; wieder zu lesen, was Du schreibst und dachte eigentlich "So ganz ungeschickt ist er ja doch nicht" und jetzt sowas.
Okay, wenn Du groß bist, willst Du ein "Schlang" sein, was auch immer das ist, ich kenne nur "Schlange" , das ist ein Vieh oder ugs. eine Aufreihung vom Personen/Gegenständen oder "schlong" was das ist, kannst Du im englisch-deutschen Wörterbuch nachlesen,
http://www.dict.cc/?s=schlong
schreib ich hier nicht rein, sonst nennt mich der twindance wieder (und zu Recht) "Ferkel" .
Aber was redest/schreibst Du denn um Himmels willen ?
1. Wo ist "zwischen den Fahrstreifen" Das ist doch vollkommener Mumpitz. Zwischen den Fahrstreifen ist eine unterbrochene, weiße Fahrbahnmarkierung ? Wirds heller ? Der Fahrstreifen definiert sich durch die Fahrbahnmarkierungen, nicht durch die stehenden Fahrzeuge. Das nennt man Kolonne.
2. Was ist "durchschlängeln" Eine Schlange von Motorrädern ? Auch Mumpitz. Du überholst wartende Fahrzeugkolonnen, die einen links, die anderen rechts. Und ich sage, ich benutze einmal den rechten Fahrstreifen und einmal den linken, je nachdem, ob ich einmal 0,1 mm rechts der Mitte der Markierung fahre oder eben links.
Jetzt spielen wir das mal durch:
Ich bin zwischen zwei wartenden Kolonnen durchgefahren, es war genügend Raum, so dass ich gefahrlos und langsam im ersten Gang durchgebummelt bin, die Füße zum sofortigen Stoppen bereit, nach unten baumelnd.
Gesetzt den Fall, eine Polizeistreife stoppt mich deswegen.
P: "Guten Tag, Verkehrskontrolle, Führerschein und Zulassungsbescheinigung bitte."
MS: "Bitte sehr, Herr Kommissar, stimmt etwas nicht ?"
(Ein Fahrzeugstau beginnt sich auf der Gegenseite zu bilden, weil alle sehen wollen, was die Polizei da macht, endlich hats mal so nen Motorrad-Sack erwischt)
P: "Sie haben sich durch den Stau durchgeschlängelt !"
MS: "Verzeihung, aber... ich habe was ?"
P: "Geschlängelt. Hindurch" (macht eine wedelnde Handbewegung)
MS: "Okay, ich bin zwischen den wartenden Kolonnen durchgefahren, weil ich dazu ausreichend Platz hatte, ich muss dringend nach Memphis"
P: "Ist mir schnurz, wo Sie hinwollen. Sie haben geschlängelt (Handbewegung) und das ist verboten"
MS: "Oh, das wusste ich gar nicht, in der Fahrschule habe ich vom "schlängeln" nie was gehört. Steht das in der StVO ?"
P: (wird langsam ungeduldig) „Das nicht, aber das sagt der wraithrider und der weiß es vom ADAC“
MS: „Soso. Nicht dass ich nichts mehr schätze als die Meinung des wraithrider und des ADAC, aber bin ich verpflichtet, mich daran zu halten ?“
P: wirkt etwas verlegen „Das nicht, aber Sie dürfen nicht rechts überholen. Steht in § 5 Abs. 1 StVO“
MS: „Das weiß ich. Aber steht da nicht was in § 7 Abs 2a, dass man bei Kolonnen vorsichtig rechts überholen darf“
P: „Schon, aber dazu müssen Sie den Fahrstreifen nach rechts wechseln“
MS: „Hab ich gemacht“
P: (total genervt, es geht gegen 10:00 Uhr, die Kollegen haben gerade gefunkt, der Fleischkäs’ auf der Wache würde kalt) „Aber sie haben auch die Kolonne rechts von Ihnen überholt.“
MS: „Stimmt, links davon, wie es 5 (1)vorschreibt, ich bin ein gesetzestreuer Moppedsammler, außerdem habe ich auf ausreichenden Abstand geachtet, bei dem Tempo reichen mir da 20 cm und ich habe niemanden behindert“
P: „So… woher wollen Sie das denn wissen ?“
MS: „Naja, weil die Leute, an denen ich vorbeigekommen bin, sich beim Telefonieren und SMS-Schreiben in keinster Weise stören ließen“
P.: „Telefonieren ? Das macht heute jeder. Wir haben viel zu wenig Personal, das zu kontrollieren“
(Der Polizeifunk quäkt erneut etwas von „wird kalt“ und der Verkehrsradiosender hinter der Balkontüre von moppedsammlers BMW meldet einen neuen Stau in der Gegenrichtung, hervorgerufen durch Gaffer bei einer Polizeikontrolle. Ein vorbeirollender Mercedes 600 –Fahrer lässt die Scheibe herunter: „Zeigen Sie es dem Rowdy, Herr Wachtmeister, der hat mich vor einer Stunde rechts überholt..“
P: (knurrt vor sich hin) „Kann keinen Kommissar von einem Wachtmeister unterscheiden tststs (Zum MS) Hier haben Sie Ihre Papiere, wir haben leider einen wesentlich dringenderen Auftrag bekommen. Auf der Gegenseite hat sich nämlich auch ein Stau gebildet und wir müssen die Ursache herausfinden (Der Kollege im Streifenwagen schaltet schon das Blaulicht ein)
MS: „okeeee… und jetzt ?“
P: „Sie haben noch mal Glück, ich drücke ein Auge zu“ (Das zugedrückte Auge des Gesetzes läuft zum Streifenwagen, mit heulender Sirene brausen sie durch die sich langsam bildende Rettungsgasse davon)
Ist natürlich alles frei erfunden, aber war lustig. Danke wraithrider, für den Impuls.
Jetzt stelle ich die Frage:
Wegen was hätte man denn nun den moppedsammler belangen können ? Wegen gleichzeitigen „Rechtsundlinksüberholens“. Ich habe keine Ahnung, ehrlich nicht. Ich frag nächste Woche mal beim ADAC. Die sollten das wissen.
Schönen Sonntag noch, ich hoffe, es hat dem Leser auch Spaß gemacht.
91 Antworten
Servus
Was soll der Geiz, wenn ich mal auf der Bahn im Stau stehe hatt man ein fehler gemacht. Habe schon einige Staus überwunden ( lehrgeld ), da ist echt besehr auf der Landstraße. Auf der Bahn geht es zwar schneller, aber auf anderen Straßen macht das fahren mehr Spass.
Nur leider bringen monumentale Staus auf den Autobahnen meist auch den Kollaps der Umgehungsmöglichkeiten mit sich.😠
@moppedsammler
Willst du zum Ausdruck bringen, es gibt Gesetze und Bestimmungen, die besagen, dass beim Überholen langsamer oder stehender Fahrzeuge der seitliche Sicherheitsabstand nichtig ist? Ich bin bestimmt nicht der einzige, den dieser Gesetzestext interessieren würde.
Weiters bist du herzlich eingeladen, deinen persönlichen Animositäten mir gegenüber per PM Ausdruck zu verleihen, statt sie völlig zusammenhangs- und grundlos in den Thread einzustreuen.
Unabhängig davon wirst du aber sicherlich als äußerst vernünftig beurteilen, der Rechtseinschätzung des ADAC mehr Vertrauen entgegen zu bringen als der Meinung i-eines Forumusers.
Weiters bist du herzlich eingeladen, deinen persönlichen Animositäten mir gegenüber per PM Ausdruck zu verleihen, statt sie völlig zusammenhangs- und grundlos in den Thread einzustreuen.
Sorry, wraithrider, aber ich kann keinerlei Anmache seitens des Sammlers gegen Deine Person ausmachen. Eher scheinst Du hier reflexartig in eine Abwehrhaltung zu gehen, mach Dich locker! Wie ja allgemein bekannt sein dürfte, gehört der Sammler der "Schnittlauchfraktion 😛" an, zu deren Ausbildung gehört eine recht tiefgründige Einweihung in die Gesetzeskunde. Dies ist Fakt, da ich einen entsprechenden Dozenten der Sächsischen Polizei persönlich kenne - und der ist ein wirklich gewiefter Hund.
Allerdings muss ich gestehen, dass auch ich von einem Seitabstand 1,5Meter hörte, allerdings auch nicht als Gesetzestext, sondern "Handlungsempfehlung". Auch bezog sich dies immer auf den fließenden Verkehr. Also durchaus ein zu diskutierender Fakt, immer unter dem Gesichtspunkt, was nicht ausdrücklich verboten ist, ist erlaubt.
Letztlich kommt es doch immer auf den guten Willen aller Beteiligten an. Ist dieser vorhanden, darf jeder zufrieden seiner Passion nachgehen.
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Zitat:
Original geschrieben von Wraithrider
@moppedsammler
Willst du zum Ausdruck bringen, es gibt Gesetze und Bestimmungen, die besagen, dass beim Überholen langsamer oder stehender Fahrzeuge der seitliche Sicherheitsabstand nichtig ist? Ich bin bestimmt nicht der einzige, den dieser Gesetzestext interessieren würde.Weiters bist du herzlich eingeladen, deinen persönlichen Animositäten mir gegenüber per PM Ausdruck zu verleihen, statt sie völlig zusammenhangs- und grundlos in den Thread einzustreuen.
Unabhängig davon wirst du aber sicherlich als äußerst vernünftig beurteilen, der Rechtseinschätzung des ADAC mehr Vertrauen entgegen zu bringen als der Meinung i-eines Forumusers.
Nun mein Lieber...
Im Gegensatz zu i-einem mir bekannten jedoch -wie ich zugeben muss, wenig geschätzten - Forenuser; äußere ich in dem Fall nicht meine Meinung, sondern zitiere Gesetze und versuche ein wenig Licht in die Meinungen und Halbwahrheiten zu bringen. Gesetze sind Normen, die das Zusammenleben -auch auf den Straßen - regeln sollen. Ich hatte ja geschrieben, "wer lesen kann und seinen Verstand gebraucht" . Das meine ich durchaus ernst. Wenn Du im Sinne Deiner Aussage besser den des ADAC gebrauchst, als Deinen eigenen halte ich das für durchaus vernünftig, da gebe ich Dir völlig Recht.
Ich wollte auch keinesfalls eine Anleitung zum rücksichtslosen Durchquetschen geben, sondern einen Weg aufzeigen, wie man sich verhalten kann, indem man beide Fahrstreifen benutzt. Ich finde es zwar schade, dass Du das nicht verstehst, bin aber überzeugt, dass es ausreichend Forumsteilnehmer gibt, deren Intellekt es erlaubt, diese Nuancen zu erkennen. Der ADAC wird einen Teufel tun, da irgendwelche Empfehlungen zu geben, das ist doch sonnenklar.
Der Abstand wird im Übrigen auch weder vom ADAC noch von Deiner Meinung bestimmt, sondern durch § 4 StVO. Wer sich die Mühe macht, dort nachzulesen, wird feststellen, dass es für den seitlichen Abstand dort keine Regelung gibt. Dafür gibt es z.B. den § 1 StVO. Und über den sind mehr Kommentare geschrieben worden, als im ganzen Motortalk zusammen. Letztlich basieren auch die Tipps und Empfehlungen des ADAC und seiner Rechtsabteilung auf dem Studium der aktuellen Rechtsprechung, das zu tun liegt mir fern. Normencharakter erlangen sie dadurch jedoch nicht, für juristisch unbeleckte Menschen sicher nicht so einfach zu verstehen, das räume ich gerne ein.
Animositäten gegen Dich habe ich keine, es ist mir eher wurscht, was Du schreibst. Insofern wäre eine PN an Dich reine Zeitverschwendung. Tut mir leid.
Nur hin und wieder fühlt sich der von Dir so höflich als "der alte Polizist" bezeichnete sammler bemüßigt, sich einzuschalten, wenn allzu hanebüchener Unsinn verzapft wird. Diese Beiträge sollen aber dem Forum dienen, keinesfalls maße ich mir an, dem Herrn wraithrider Ratschläge oder Tipps geben zu wollen.
Ich wünsche Dir aber aus rein Motorrad - kollegialen Gründen weiterhin ein unfall- und möglichst Bußgeld-freies Dasein
LG
sammler (aka "Der Alte Polizist"😉
@twindance
Ich hab's halt als "Anmache" empfunden, wenn einem jemand als Antwort auf ne simple Frage zum Thema und die Nennung des Standpunkts des ADAC entgegnet er könne einen und seine Meinung (die in dem Zusammenhang gar nicht genannt wurde) nicht ernst nehmen.
Und ich gehe halt davon aus, dass der ADAC ebenfalls gesetzeskundig ist, immerhin ist es die Ansprechadresse für Autofahrer in Deutschland schlechthin. Ich hab auch schon in Foren gelesen, dass Polizisten das Durchschlängeln persönlich zwar durchgehen lassen, aber auch schon die Dienstanweisung bekommen haben, einen dafür raus zu ziehen. Ob das nun stimmt, wer weiß, ist ja ebenfalls nur iwer der iwas in inem Forum gepostet hat.
Die 1,5m gelten meines Wissens nur beim Überholen von Einspurfahrzeugen und ansonsten 1m. Ich bräuchte also theoretisch ne 2,80m breite Gasse zwischen den Fahrzeugen, wenn da nicht... das OLG Düsseldorf wäre.
So wie ich das sehe, hat man die Wahl zwischen:
Seitenabstand unterschreiten - 30€, 1 Punkt
Seitenstreifen benutzen - 75€, 2 Punkte
Rechts überholen - 100€, 3 Punkte
Und der Rest hängt von der Laune des Polizisten ab.
Zitat:
Original geschrieben von moppedsammler
Der ADAC wird einen Teufel tun, da irgendwelche Empfehlungen zu geben, das ist doch sonnenklar.
Natürlich gibt der ADAC Empfehlungen. Zum einen, sich an das geltende Recht zu halten, zum anderen den Seitenstreifen in Staus für Motorräder freizugeben. Und der Hinweis, in der Praxis werde das Durchschlängeln im Stau nicht zur Anzeige gebracht, spricht auch Bände darüber, was der ADAC empfiehlt.
Das nun als "meine Meinung" abtun zu wollen... Meine Meinung hat doch mit der Gesetzgebung überhaupt nichts zu tun und steht entsprechend gar nicht zur Debatte. Ich weiß nicht, warum du dich am Begriff meiner angeblichen Meinung so fest beißt.
Zitat:
Original geschrieben von moppedsammler
Allerdings besagt § 5 Abs 1 StVO, dass links zu überholen ist.
Und Fahr-streifen/bahn-Begrenzungen (Zeichen 295) dürfen nicht überfahren werden. Und wenn dann noch plötzlich die Rettungsgasse frei gemacht wird, also die auf dem linken Fahrstreifen weiter nach links fahren, wird es links von denen oft sehr eng.
Deswegen überhole ich ggf. in der "Rettungsgasse". Nicht erlaubt, aber berechenbarer (v.a. für die anderen).
Zitat:
Original geschrieben von Wraithrider
das OLG Düsseldorf wäre
Gilt für rechts überholen, nicht für links.
Zitat:
Seitenabstand unterschreiten - 30€, 1 Punkt
Seit wann gibt's bei einem 30€ Verwarnungsgeld einen Flenspunkt? Lies mal das Abkürzungsverzeichnis im Tatbestandskatalog durch. 😉
In der Rettungsgasse ist man aber rechts von Fahrzeugen.
Zitat:
Original geschrieben von tomS
Seit wann gibt's bei einem 30€ Verwarnungsgeld einen Flenspunkt? Lies mal das Abkürzungsverzeichnis im Tatbestandskatalog durch. 😉Zitat:
Seitenabstand unterschreiten - 30€, 1 Punkt
Woher soll ich wissen, seit wann das so ist? Vielleicht seit Februar 2009, ist mir aber egal. So steht's im
Bußgeldkatalog. Wenn die Quelle nicht korrekt ist, dann sag's mir bitte.
edit:
OK, weiter gesucht, drei Seiten drei Verschiedene Angaben (40€, 1P; 30€, 1P; nur 30€) und schließlich die Seite vom BMJ dazu gefunden, also gehe ich mal davon aus, dass es dort korrekt ist - in der Tat nur die 30€ ohne Punkt.
Zitat:
Original geschrieben von Wraithrider
Woher soll ich wissen, seit wann das so ist? Vielleicht seit Februar 2009, ist mir aber egal. So steht's im Bußgeldkatalog.
Nein, das steht da ganz bestimmt nicht drin. Man muß nur richtig gründlich lesen 😉
Der Link auf "Schadensfixblog" oder was auch immer interessiert mich nicht.
Ich hole mir juristisch relevante Infos vom Bundesgesetzblatt, von Webseiten des Bundesministeriums der Justiz oder vom KBA etc.
Von amtlichen (meist sehr zuverlässigen) Stellen!
Nicht vom ADAC oder sonstigen privaten Stellen.
Was die Fachleute mit am meisten hassen, ist, wenn ihnen mit Hinweis auf Bild & Co widersprochen wird. 😉
Wenn Du es ganz genau wissen willst: Amtlich verbindlich ist nur die Druckausgabe des Bundesgesetzblattes. Damit kann man dem Richter unter der Nase rumfuchteln, aber nicht mit den 4 Buchstaben.
... ich fahr doch kein Motorrad um mich beim Stau hinten anzustellen ...
Zitat:
Original geschrieben von tomS
Was die Fachleute mit am meisten hassen, ist, wenn ihnen mit Hinweis auf Bild & Co widersprochen wird. 😉
Warum verlinken die Fachleute hier im Forum dann nicht einfach auf die korrekte Quelle? Das würde viel schneller zu ner Einigung führen als sich hinzustellen und zu sagen "das ist aber anders", womit dann zwo Posts von beliebigen Forumsusern gegen einander stehen.
Zitat:
Original geschrieben von Wraithrider
Warum verlinken die Fachleute hier im Forum dann nicht einfach auf die korrekte Quelle?
Ich bin ja auch nur juristischer Laie, aber ich kann recherchieren.
Kostenloser (aber unübersichtlicher) Zugang zum BGBl:
http://www.bgbl.de/Xaver/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl(Möglichkeit, über Neuerungen per kostenlosem EMail-Abo informiert zu werden)
Bundesministerium der Justiz:
http://www.gesetze-im-internet.de/aktuell.html(dann StVO usw. je nach Anfangsbuchstaben suchen)
Kraftfahrtbundesamt:
http://www.kba.de(Tatbestandskatalog per Suche kostenlos downloaden)
...
Als folgsamer Untertan hat man selbstverständlich das BGBl abonniert, nicht wahr!? 😉
Zitat:
Original geschrieben von tomS
Als folgsamer Untertan hat man selbstverständlich das BGBl abonniert, nicht wahr!? 😉
Ah, jetzt fällt mir wieder ein, warum ich solche Gesetzesbetrachtungen normaler Weise nicht mag. Naja, wie dem auch sei, die BMJ-Seite hatte ich dann auch noch gefunden, siehe edit oben. Der erste schnelle Google-Treffer war halt falsch, was soll's. Hauptsache es ist jetzt richtiggestellt, samt verlässlicher Quelle.
Wozu schlängeln wenn es Standspuren gibt?
Vielleicht an dieser Stelle auch noch der Link zur Position des ADAC dazu. Wie bereits gesagt wurde, die Gesetzestexte im Original sind natürlich das, was letztendlich zählt, interessant fand ich die Stellungnahme des ADAC trotzdem.