Durchschlängeln im Stau
Zur Info: http://www.tz-online.de/.../...otorraedergegen-staurisiko-1453077.html
Gebe zu, dass ich mich nicht immer an das Verbot halte! Schön wärs aber, wenn es offiziel erlaubt wäre.
Grüße
xsamel
Beste Antwort im Thema
Mein Gott - es ist zum Haareausraufen...
Ich will jetzt gaaaaanz nett sein, aber ist es denn soo schwer zu begreifen ? Mann wraithrider, jetzt fange ich gerade an; wieder zu lesen, was Du schreibst und dachte eigentlich "So ganz ungeschickt ist er ja doch nicht" und jetzt sowas.
Okay, wenn Du groß bist, willst Du ein "Schlang" sein, was auch immer das ist, ich kenne nur "Schlange" , das ist ein Vieh oder ugs. eine Aufreihung vom Personen/Gegenständen oder "schlong" was das ist, kannst Du im englisch-deutschen Wörterbuch nachlesen,
http://www.dict.cc/?s=schlong
schreib ich hier nicht rein, sonst nennt mich der twindance wieder (und zu Recht) "Ferkel" .
Aber was redest/schreibst Du denn um Himmels willen ?
1. Wo ist "zwischen den Fahrstreifen" Das ist doch vollkommener Mumpitz. Zwischen den Fahrstreifen ist eine unterbrochene, weiße Fahrbahnmarkierung ? Wirds heller ? Der Fahrstreifen definiert sich durch die Fahrbahnmarkierungen, nicht durch die stehenden Fahrzeuge. Das nennt man Kolonne.
2. Was ist "durchschlängeln" Eine Schlange von Motorrädern ? Auch Mumpitz. Du überholst wartende Fahrzeugkolonnen, die einen links, die anderen rechts. Und ich sage, ich benutze einmal den rechten Fahrstreifen und einmal den linken, je nachdem, ob ich einmal 0,1 mm rechts der Mitte der Markierung fahre oder eben links.
Jetzt spielen wir das mal durch:
Ich bin zwischen zwei wartenden Kolonnen durchgefahren, es war genügend Raum, so dass ich gefahrlos und langsam im ersten Gang durchgebummelt bin, die Füße zum sofortigen Stoppen bereit, nach unten baumelnd.
Gesetzt den Fall, eine Polizeistreife stoppt mich deswegen.
P: "Guten Tag, Verkehrskontrolle, Führerschein und Zulassungsbescheinigung bitte."
MS: "Bitte sehr, Herr Kommissar, stimmt etwas nicht ?"
(Ein Fahrzeugstau beginnt sich auf der Gegenseite zu bilden, weil alle sehen wollen, was die Polizei da macht, endlich hats mal so nen Motorrad-Sack erwischt)
P: "Sie haben sich durch den Stau durchgeschlängelt !"
MS: "Verzeihung, aber... ich habe was ?"
P: "Geschlängelt. Hindurch" (macht eine wedelnde Handbewegung)
MS: "Okay, ich bin zwischen den wartenden Kolonnen durchgefahren, weil ich dazu ausreichend Platz hatte, ich muss dringend nach Memphis"
P: "Ist mir schnurz, wo Sie hinwollen. Sie haben geschlängelt (Handbewegung) und das ist verboten"
MS: "Oh, das wusste ich gar nicht, in der Fahrschule habe ich vom "schlängeln" nie was gehört. Steht das in der StVO ?"
P: (wird langsam ungeduldig) „Das nicht, aber das sagt der wraithrider und der weiß es vom ADAC“
MS: „Soso. Nicht dass ich nichts mehr schätze als die Meinung des wraithrider und des ADAC, aber bin ich verpflichtet, mich daran zu halten ?“
P: wirkt etwas verlegen „Das nicht, aber Sie dürfen nicht rechts überholen. Steht in § 5 Abs. 1 StVO“
MS: „Das weiß ich. Aber steht da nicht was in § 7 Abs 2a, dass man bei Kolonnen vorsichtig rechts überholen darf“
P: „Schon, aber dazu müssen Sie den Fahrstreifen nach rechts wechseln“
MS: „Hab ich gemacht“
P: (total genervt, es geht gegen 10:00 Uhr, die Kollegen haben gerade gefunkt, der Fleischkäs’ auf der Wache würde kalt) „Aber sie haben auch die Kolonne rechts von Ihnen überholt.“
MS: „Stimmt, links davon, wie es 5 (1)vorschreibt, ich bin ein gesetzestreuer Moppedsammler, außerdem habe ich auf ausreichenden Abstand geachtet, bei dem Tempo reichen mir da 20 cm und ich habe niemanden behindert“
P: „So… woher wollen Sie das denn wissen ?“
MS: „Naja, weil die Leute, an denen ich vorbeigekommen bin, sich beim Telefonieren und SMS-Schreiben in keinster Weise stören ließen“
P.: „Telefonieren ? Das macht heute jeder. Wir haben viel zu wenig Personal, das zu kontrollieren“
(Der Polizeifunk quäkt erneut etwas von „wird kalt“ und der Verkehrsradiosender hinter der Balkontüre von moppedsammlers BMW meldet einen neuen Stau in der Gegenrichtung, hervorgerufen durch Gaffer bei einer Polizeikontrolle. Ein vorbeirollender Mercedes 600 –Fahrer lässt die Scheibe herunter: „Zeigen Sie es dem Rowdy, Herr Wachtmeister, der hat mich vor einer Stunde rechts überholt..“
P: (knurrt vor sich hin) „Kann keinen Kommissar von einem Wachtmeister unterscheiden tststs (Zum MS) Hier haben Sie Ihre Papiere, wir haben leider einen wesentlich dringenderen Auftrag bekommen. Auf der Gegenseite hat sich nämlich auch ein Stau gebildet und wir müssen die Ursache herausfinden (Der Kollege im Streifenwagen schaltet schon das Blaulicht ein)
MS: „okeeee… und jetzt ?“
P: „Sie haben noch mal Glück, ich drücke ein Auge zu“ (Das zugedrückte Auge des Gesetzes läuft zum Streifenwagen, mit heulender Sirene brausen sie durch die sich langsam bildende Rettungsgasse davon)
Ist natürlich alles frei erfunden, aber war lustig. Danke wraithrider, für den Impuls.
Jetzt stelle ich die Frage:
Wegen was hätte man denn nun den moppedsammler belangen können ? Wegen gleichzeitigen „Rechtsundlinksüberholens“. Ich habe keine Ahnung, ehrlich nicht. Ich frag nächste Woche mal beim ADAC. Die sollten das wissen.
Schönen Sonntag noch, ich hoffe, es hat dem Leser auch Spaß gemacht.
91 Antworten
Auch wenn ich mich schon an den "Dosen" vorbei-schmuggle, den Standstreifen benutze ich dazu nicht.
lG Frank
Zitat:
Original geschrieben von Kawa_GT_750_P
Wie bereits gesagt wurde, die Gesetzestexte im Original sind natürlich das, was letztendlich zählt, interessant fand ich die Stellungnahme des ADAC trotzdem.
Allemal. Und man macht sicher nichts falsch, sich daran zu halten. Wie ich schon erwähnte, wollte ich keine Anleitung zum Durchquetschen geben, lediglich darauf hinweisen, wie es sich mit der Benutzung von Fahrstreifen verhält. Vergesst es am Besten wieder, war wohl doch zu kompliziert gedacht.
Ich lese die Beiträge vom wraithrider nur in Ausnahmefällen, üblicherweise werden die dank meiner Einstellungen nicht angezeigt. Aber an den Zitaten sehe ich, dass er Gerichtsurteile heranzieht. Zweifellos ein guter Ansatz. Ich empfehle zusätzlich "Straßenverkehrsrecht" von Burmann / Heß / Jahnke / Janker, erscheint neu im Januar 2012, runde 1330 Seiten für schlappe rund 90 Euro. Ist natürlich nur ein Querschnitt...😁😁
Der vorbildliche Biker folgt dem Beispiel des unbeugsamen Riders und stellt sich brav in die Schlange.
Man kann sich an den Dosenfahrern orientieren:
Seitenständer rausklappen, Füße auf den Lenker, Stereoanlage auf 6, das smartphone raus und erstmal ein paar "whatsapp" schreiben. Balkontüren-Motorräder haben da klare Vorteile.
Das dient durchaus dem Image, denn logischerweise ist kein Autofahrer erfreut, wenn andere durchrauschen, während er weiß, wo er sich die nächste(n) Stunde(n) aufhält.😛
@twindance: Noch als wir uns darüber unterhielten, wuchs der Stau auf der A 81 zwischen Horb und Herrenberg nach einem einfachen Blechschaden auf stattliche 12 Kilometer Stillstand, Tendenz steigend. Ich habe für die 18 km zu meiner Mutter trotzdem nur 15 Minuten gebraucht.😁😁😁
Zitat:
Original geschrieben von Ruebe-ruebe
Auch wenn ich mich schon an den "Dosen" vorbei-schmuggle, den Standstreifen benutze ich dazu nicht.lG Frank
Ist komplett OT, aber ich habe vorher "TutenGag" bei SWR 3 gehört. (Als ich im Z3 über die Landstraße zu meiner Mutter gefahren bin 😉 )
Als aus der guten "Gummimatte" plötzlich die "Mummigatte" wurde, habe ich gegrinst. Als der "Scheibenenteiser" zum "Eibenentscheißer" wurde, habe ich mich köstlich amüsiert. Der "Standstreifen" weckt dann hingegen Urlaubsgefühle. Er würde zum "Strandsteifen" 😁😁😁 (Den dürfte man im Zweifelsfall benutzen...)
Für die, die das nicht kennen, ein Beispiel:
http://www.swr3.de/.../index.html
Zitat:
Original geschrieben von moppedsammler
Ist komplett OT, aber ich habe vorher "TutenGag" bei SWR 3 gehört. (Als ich im Z3 über die Landstraße zu meiner Mutter gefahren bin 😉 )Zitat:
Original geschrieben von Ruebe-ruebe
Auch wenn ich mich schon an den "Dosen" vorbei-schmuggle, den Standstreifen benutze ich dazu nicht.lG Frank
Als aus der guten "Gummimatte" plötzlich die "Mummigatte" wurde, habe ich gegrinst. Als der "Scheibenenteiser" zum "Eibenentscheißer" wurde, habe ich mich köstlich amüsiert. Der "Standstreifen" weckt dann hingegen Urlaubsgefühle. Er würde zum "Strandsteifen" 😁😁😁 (Den dürfte man im Zweifelsfall benutzen...)Für die, die das nicht kennen, ein Beispiel:
http://www.swr3.de/.../index.html
Sammler, Du Ferkel, hier lesen Kinder unter 40 mit 😁.....
"Und von der Mummigatte nehm ich dann gleich zwei."
"Warum, weil Sie zwei Autos haben?"
"Nein, damit meine Frau einen sicheren Stand hat, wenn sie mich anschiebt"
Du siehst, ich war aufmerksamer Zuhörer!
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Okay. Ich bekenne mich schuldig, Euer Ehren...
(Bevor das OLG Münster dazu ein Grundsatzurteil fällt.)
Zum Strandsteifen hätte ich sogar ein Foto...😁
http://img.webme.com/pic/i/it-rocks/strandsteifen.jpg
Zitat:
Original geschrieben von moppedsammler
Aber an den Zitaten sehe ich, dass er Gerichtsurteile heranzieht. Zweifellos ein guter Ansatz.
Ich hab lediglich versucht zu ergründen, worauf die Einschätzung des ADAC fußen mag.
Zitat:
Original geschrieben von moppedsammler
Das dient durchaus dem Image, denn logischerweise ist kein Autofahrer erfreut, wenn andere durchrauschen, während er weiß, wo er sich die nächste(n) Stunde(n) aufhält.
Stimmt sogar. Erst vor ein paaar Wochen stand ich brav zusammen mit einigen Autofahrern hinter einer Polizeiabsperrung und einer davon sagte, er an meiner Stelle wäre schon längst gefahren. Ich glaube, in der Unterhaltung an dem Tag konnte ich meinen Beitrag zum Image der vernünftigen Motorradfahrer leisten.
Sowohl mein Kreislauf als auch mein Motorrad haaben die über 30 Grad übrigens gut überstanden. ;-)
Zitat:
Original geschrieben von moppedsammler
Der "Standstreifen" weckt dann hingegen Urlaubsgefühle. Er würde zum "Strandsteifen" 😁😁😁 (Den dürfte man im Zweifelsfall benutzen...)
Dann aber Vorsicht mit der ärgerlichen Öffentlichkeit.
Zitat:
Original geschrieben von moppedsammler
http://img.webme.com/pic/i/it-rocks/strandsteifen.jpghttp://www.swr3.de/.../index.html
Sensationelle Beiträge!!! Danke für den Lachflash
Zitat:
Original geschrieben von moppedsammler
Nur leider bringen monumentale Staus auf den Autobahnen meist auch den Kollaps der Umgehungsmöglichkeiten mit sich.😠
Vor allem seit jeder ein Navi drinnen hat im Auto.
Damit findet jeder auch wenn er absolut keine Ortskenntnisse hat jedes kleine Gässelchen.
Zitat:
Original geschrieben von Marodeur
Die haben in der Aufzählung Frankreich vergessen. Vermutlich weils dort offiziell verboten ist aber nach Protesten der Motorradfahrer hies es dann ja "Es ist verboten wird aber geduldet". An sich ziemlich bescheuert das man den Paragraphen nicht einfach wieder streicht aber nunja... 😉
das Problem dürfte die Handhabung bzw. die Ausgestaltung dieses Gesetzes sein:
Es dasarf durchgeschlängelot werden aber nur mit angepasster Geschwindigikeit (was wäre die dann)
Rechts vor links ist außer Kraft...
und der Spurwechsler muss zum Spurrwechseln dreimal hupen...
Jetzt mal im Ernst, so ist es einfacher wird geduldet und wenn was passiert ist als erstes mal der Motorradfahrer dran - Teilöschuld (so wie es die Versicherungen am liebsten haben)
mit freundlichen Gruß
Also was die Deutschen immer für ein Drama machen aus sowas.😛
Sogar bei uns in AT geht das.
Im Gesetz steht:
STVO §12 [5]:
Müssen Fahrzeuge vor Kreuzungen, Straßenengen, schienengleichen Eisenbahnübergängen und dergleichen angehalten werden, so dürfen die Lenker einspuriger, später ankommender Fahrzeuge nur dann neben oder zwischen den bereits angehaltenen Fahrzeugen vorfahren, um sich mit ihren Fahrzeugen weiter vorne aufzustellen, wenn für das Vorfahren ausreichend Platz vorhanden ist und die Lenker von Fahrzeugen, die ihre Absicht zum Einbiegen angezeigt haben, dadurch beim Einbiegen nicht behindert werden.
Und das klappt obwohl die österreichischen Autofahrer gleich nach den deutschen Autofahrer üble Besserwisser sind was die STVO angeht.
@Schuttwegraeumer: Das gilt aber vermutlich nur innerorts, oder? Hier geht es aber um Autobahnen...
Zitat:
Original geschrieben von Kawa_GT_750_P
@Schuttwegraeumer: Das gilt aber vermutlich nur innerorts, oder? Hier geht es aber um Autobahnen...
Es gilt so wie es im Text steht.
Wie kommst du auf innerorts?
Weil es auf den Autobahnen, die ich kenne, weder die in dem von dir zitierten Text genannten Kreuzungen, Straßenengen, schienengleiche Eisenbahnübergänge noch Möglichkeiten zum Anhalten gibt, aber vielleicht ist das ja in Österreich anders...
Wenn es auf der Autobahn staut muss das einen Grund haben.
Ein Unfall ist eine Fahrbahnverengung.
Was allerdings immer noch nicht erlaubt ist dass bei vorne einordnen Halte- oder Sperrlinien überfahren werden aber da ist man sehr großzügig.
Ich sehe hier oft Motoräder sich auf den Mehrzweckstreifen vorschlängeln die eigentlich für Radfahrer gedacht sind, sagt hier auch keiner was.
Zitat:
Original geschrieben von Schuttwegraeumer
sagt hier auch keiner was.
Schon klar, das hatten wir ja schon vor einigen Beiträgen festgestellt. Es ging jetzt eigentlich darum, was gesetzlich erlaubt ist, nicht, ob jemand "was sagt"...