Durchgestrichenes Tempozeichen auf 2-spur. Landstr = Vollgas erlaubt ? Oder max. 130 km/h

Hallo !

Eigentlich sagt man ja, daß unbegrenzte Geschwindigkeit nur auf der Autobahn erlaubt wäre.....

Aber was gilt dann, wenn auf einer doppelspurigen Schnellstraße ein Schild mit einer Tempoaufhebung steht ? Das Gleiche ? Oder gilt auf Landstraßen generell max. 130 km/h ?

Sorry, aber ich war schon länger nicht mehr in der Fahrschule

Steht die Frage hoffentlich im richtigen Forenzweig ?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Die Frage war hoffentlich nicht ernst gemeint...

warum nicht ? Ich beschäftige mich doch normalerweise gar nicht mit solchen Sachverhalten. Das wissen bestimmt auch viele andere Leute nicht zweifelsfrei.

Wenn du es besser weißt, dann Glückwunsch, aber ich brauche mich wegen der Frage nicht auslachen zu lassen.

Üblicherweise sagt man es doch so, daß nur auf entsprechenden Autobahnabschnitten das Tempolimit aufgehoben ist und nur noch die Richtgeschwindigkeit gilt.

Da wird man doch noch fragen dürfen, ob auf 2-spurigen Schnellstraßen unter bestimmten Umständen, d.h beim selben Schild, das Gleiche zutrifft oder nicht.

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Zitat:

@martinkarch schrieb am 27. April 2017 um 20:00:42 Uhr:


Hallo !

Eigentlich sagt man ja, daß unbegrenzte Geschwindigkeit nur auf der Autobahn erlaubt wäre.....

Aber was gilt dann, wenn auf einer doppelspurigen Schnellstraße ein Schild mit einer Tempoaufhebung steht ? Das Gleiche ? Oder gilt auf Landstraßen generell max. 130 km/h ?

Sorry, aber ich war schon länger nicht mehr in der Fahrschule

Steht die Frage hoffentlich im richtigen Forenzweig ?

Auf Landstraßen gilt generell 100. Wie kommst du auf 130?

Zitat:

@new-rio-ub schrieb am 29. April 2017 um 11:47:30 Uhr:


Auf Landstraßen gilt generell 100. Wie kommst du auf 130?

Weil im Eingangsposting auch Schnellstraße erwähnt wurde. Und da wäre die Frage, ob es da überhaupt das charakteristische Schild gab ?
Mit Schild wärs eine autobahnähnliche Straße(umgangssprachlich eben Schnellstraße) und hier läge die zulässige Geschwindigkeit bei 130 km/h.
Gibts kein Schild, wärs nur eine Landstraße, wo ausserorts tatsächlich ,,nur,, 100 km/h gefahren werden dürften.

Zitat:

@Gleiterfahrer schrieb am 29. April 2017 um 11:59:38 Uhr:



Zitat:

@new-rio-ub schrieb am 29. April 2017 um 11:47:30 Uhr:


Auf Landstraßen gilt generell 100. Wie kommst du auf 130?

Weil im Eingangsposting auch Schnellstraße erwähnt wurde. Und da wäre die Frage, ob es da überhaupt das charakteristische Schild gab ?
Mit Schild wärs eine autobahnähnliche Straße(umgangssprachlich eben Schnellstraße) und hier läge die zulässige Geschwindigkeit bei 130 km/h.
Gibts kein Schild, wärs nur eine Landstraße, wo ausserorts tatsächlich ,,nur,, 100 km/h gefahren werden dürften.

Hallo,

welches Schild meinst Du?

Grüße,

diezge

Die erwähnten 130 km/h wären keine zulässige Höchstgeschwindigkeit, sondern nur die Richtgeschwindigkeit (= Empfehlung). Und die gilt in drei Fällen:
1. auf Autobahnen (dort auch innerorts)
2. außerorts auf Straßen mit baulich getrennten Fahrbahnen (dann reicht auch ein Fahrstreifen je Richtung)
3. außerorts auf Straßen mit mind. 2 markierten Fahrstreifen für jede Richtung (dann braucht es keine bauliche Trennung).

In den Fällen 2 und 3 gibt es auch kein Verkehrszeichen, das nötig wäre.

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Immer wieder amüsant, was man hier so zu lesen bekommt. Die Antwort auf die Frage findet sich in der StVO und wurde auch schon ein paar mal genannt. Warum man sich deshalb angreifen muss, ist mir in der Tat ein Rätsel.

Trotzdem ist es interessant wie sie immer auf die Höchstgeschwindigkeit 130 kommen.
Das kann nur durch elektronische Leuchtschilder oder normale Schilder vorgeschrieben werden.
Sonst entweder 100km/h oder bei mindestens 2 Fahrstreifen in jede Richtung ob getrennte Fahrbahnen oder Sperrlinie kein Tempolimit.
Woher habt ihr nur alle diese ominösen zHg 130 km/h???

Und woher hast du die ominöse "Sperrlinie"? 🙂

Zitat:

@Mischkolino schrieb am 28. April 2017 um 21:18:26 Uhr:


Das mit der Erhöhung der zul. Geschwindigkeit auf 120 finde ich interessant. Ich weiß gar nicht, ob ich jemals solche Abschnitte auf Landstraßen live erlebt habe.

Schlagartig fällt mir da die B 54 Ortsumgehung Steinfurt ein. Da ist abwechselnd 2-spurig, und dort standen(!) dann 120er Schilder. Vermutlich, damit mehr Fahrzeuge die langsameren LKW's überholen konnten. Rechtzeitig vor der Einspurigkeit kam dann wieder das 100er.
War in der Praxis aber ein Griff ins Klo. Bis manch ein Verkehrsteilnehmer (natürlich links fahrend) endlich auf 120 war, war der Bereich fast zu Ende. Das letzte Mal hab ich die Schilder auch nicht mehr gesehen.

Zitat:

@diezge schrieb am 29. April 2017 um 12:10:52 Uhr:


Hallo,

welches Schild meinst Du?

Grüße,

diezge

Verkehrszeichen Nr. 331. Weiss-Blau mit einer stilisierten Frontansicht eines Fahrzeuges.
Kennzeichnung für Kraftfahrstraße.

Wie weiter vorne schon erklärt wurde, muss es keine Kraftfahrstraße sein, damit Richtgeschwindigkeit 130 gilt.

Zumal das Schild generell nichts mit dem TL am Hut hat.

Zitat:

@PeterBH schrieb am 29. Apr. 2017 um 21:41:05 Uhr:


Schlagartig fällt mir da die B 54 Ortsumgehung Steinfurt ein. Da ist abwechselnd 2-spurig, und dort standen(!) dann 120er Schilder. Vermutlich, damit mehr Fahrzeuge die langsameren LKW's überholen konnten. Rechtzeitig vor der Einspurigkeit kam dann wieder das 100er.
War in der Praxis aber ein Griff ins Klo. Bis manch ein Verkehrsteilnehmer (natürlich links fahrend) endlich auf 120 war, war der Bereich fast zu Ende. Das letzte Mal hab ich die Schilder auch nicht mehr gesehen.

Heißt das insgesamt dreispurig ohne bauliche Trennung? Damit wäre es nämlich falsch beschildert.

Wo in Deutschland gibt es denn noch Außerortsstraßen mit 2 Spuren pro Richtung ohne ausgeschildertes Tempolimit, die noch nicht mal Kraftfahrstraßen sind?

Theoretisch würde da tatsächlich kein aTL, sondern nur RG 130 gelten. Praktisch habe ich so etwas aber schon seit mindestens 15 Jahren nicht mehr gesehen.

Zitat:

@CV626 schrieb am 30. Apr. 2017 um 19:54:21 Uhr:


Wo in Deutschland gibt es denn noch Außerortsstraßen mit 2 Spuren pro Richtung ohne ausgeschildertes Tempolimit, die noch nicht mal Kraftfahrstraßen sind?

Nun diese Einschränkung macht die Frage interessant. Mir fielen genügend Straßen ein, auf denen die RG gilt (sprich kein TL) aber ob diese keine Kraftfahrstraßen sind, wüsste ich auf Anhieb nicht.

Dürfte es mMn eigentlich nicht geben. Wo Fußgänger und Radfahrer nicht weit sind, sollten so hohe Geschwindigkeiten nicht erlaubt sein. Würde mich auch gar nicht wundern, wenn das irgendwo in den Verkehrs-Verwaltungsvorschriften so steht.

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