Durchgestrichenes Tempozeichen auf 2-spur. Landstr = Vollgas erlaubt ? Oder max. 130 km/h
Hallo !
Eigentlich sagt man ja, daß unbegrenzte Geschwindigkeit nur auf der Autobahn erlaubt wäre.....
Aber was gilt dann, wenn auf einer doppelspurigen Schnellstraße ein Schild mit einer Tempoaufhebung steht ? Das Gleiche ? Oder gilt auf Landstraßen generell max. 130 km/h ?
Sorry, aber ich war schon länger nicht mehr in der Fahrschule
Steht die Frage hoffentlich im richtigen Forenzweig ?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Die Frage war hoffentlich nicht ernst gemeint...
warum nicht ? Ich beschäftige mich doch normalerweise gar nicht mit solchen Sachverhalten. Das wissen bestimmt auch viele andere Leute nicht zweifelsfrei.
Wenn du es besser weißt, dann Glückwunsch, aber ich brauche mich wegen der Frage nicht auslachen zu lassen.
Üblicherweise sagt man es doch so, daß nur auf entsprechenden Autobahnabschnitten das Tempolimit aufgehoben ist und nur noch die Richtgeschwindigkeit gilt.
Da wird man doch noch fragen dürfen, ob auf 2-spurigen Schnellstraßen unter bestimmten Umständen, d.h beim selben Schild, das Gleiche zutrifft oder nicht.
113 Antworten
Zitat:
@Matsches schrieb am 28. April 2017 um 06:50:21 Uhr:
Zitat:
@PeterBH schrieb am 27. April 2017 um 22:06:32 Uhr:
Das kommt darauf an, ob die Fahrbahnen baulich von einander getrennt sind.In Nordbayern um Schweinfurt herum gibt es die B286.
Sie hat KEINE baulich getrennten Fahrstreifen, sondern ist eine ganz normale zweispurige Straße mit unterbrochener Linie in der Mitte.Dennoch sind Abschnitte mit Zeichen 331.1 ausgewiesen, das Tempo wird dann per Beschilderung jedoch umgehend auf Tempo 120 begrenzt, ich nehme an da die Geschwindigkeit ohne diese Begrenzung unbegrenzt wäre.
Ja, Erhöhung des Limits auf 120 gibt's oft, auch einspurig ohne Trennung.
Aber daß bei getrennten Spuren automatisch kein Limit mehr gilt, wußte ich auch nicht. Aber geschickter- bzw. blöderweise stehen da leider meist solche Limits :-(
Die 4-spürige B8 zwischen WÜ und A3/B22 hatte anfangs auch mal kurz dieses "Ende 100" nach der Einfahrt Müllheizkraftwerk. Aber dann sind doch einige Unfälle passiert, und nun ist durchgehend max. 100.
Zitat:
@ttru74 schrieb am 28. April 2017 um 07:54:27 Uhr:
Zitat:
@Matsches schrieb am 28. April 2017 um 06:50:21 Uhr:
In Nordbayern um Schweinfurt herum gibt es die B286.
Sie hat KEINE baulich getrennten Fahrstreifen, sondern ist eine ganz normale zweispurige Straße mit unterbrochener Linie in der Mitte.Dennoch sind Abschnitte mit Zeichen 331.1 ausgewiesen, das Tempo wird dann per Beschilderung jedoch umgehend auf Tempo 120 begrenzt, ich nehme an da die Geschwindigkeit ohne diese Begrenzung unbegrenzt wäre.
Auch mein Infostand war:
Einspurig: immer max 100km/h.
Wie passt das eigentlich zusammen?
Bild
Da das eine Kraftfahrstrasse ist , wurde hier 120 km/h erlaubt, ansonsten gilt:
http://www.fahrschule.de/Verkehrsrecht/StVO/Geschwindigkeit.html
hier unter (3) 2c
Wenn ich ergänzen darf: Das hat nichts (eigentlich) mit Kraftfahrtstraße zu tun. Wird in § 45 Abs. 8 StVO geregelt. Außerhalb geschlossener Ortschaften können die Straßenverkehrsbehörden mit Zustimmung der obersten Landesbehörde die zulässige Höchstgeschwindigkeit (§ 3 Abs. 3 Nr. 2 c = 100 km/h) auf 120 km/h anheben.
Mal allgemein gefragt: gibt es eigentlich irgendwo festgelegte Definitionen,
was eigentlich tatsächlich als "Bauliche Trennung" gewertet wird?
Ich kann mir das bei doppelten Mittellinien ehrlich gesagt nur schwer vorstellen!
(Entweder google ich mit den falschen Suchbegriffen, oder...?)
Zitat:
@krebsandi schrieb am 27. April 2017 um 22:33:19 Uhr:
Aber selbst bei 100 oder 120 sind das in Summe 400 km/h
Mathe Leistungskurs? 😁
Gruß Metalhead
Ähnliche Themen
Zitat:
@metalhead79 schrieb am 28. April 2017 um 10:21:02 Uhr:
Zitat:
@krebsandi schrieb am 27. April 2017 um 22:33:19 Uhr:
Aber selbst bei 100 oder 120 sind das in Summe 400 km/h
Mathe Leistungskurs? 😁Gruß Metalhead
Wollte ich auch schon ironisch kommentieren, Er bezieht sich jedoch auf die 300 km/h im ersten Satz dieser verwirrend-ominösen Textaufgabe, somit korrekt!😉
Zitat:
@Bikerleo66 schrieb am 28. April 2017 um 10:24:32 Uhr:
Wollte ich auch schon ironisch kommentieren, Er bezieht sich jedoch auf die 300 km/h im ersten Satz dieser verwirrend-ominösen Textaufgabe, somit korrekt!😉
Ach so, so könnte man das auch verstehen.
Ich nehm alles zurück und behaupte das Gegenteil. 😁
Gruß Metalhead
Zitat:
@Bikerleo66 schrieb am 28. April 2017 um 10:24:32 Uhr:
Zitat:
@metalhead79 schrieb am 28. April 2017 um 10:21:02 Uhr:
Mathe Leistungskurs? 😁Gruß Metalhead
Wollte ich auch schon ironisch kommentieren, Er bezieht sich jedoch auf die 300 km/h im ersten Satz dieser verwirrend-ominösen Textaufgabe, somit korrekt!😉
So ist es.
Also Leute Augen auf beim nächsten Befahren solch einer Strecke😉😁😁😁
ca 400km/h sind verdammt schnell😁😁😁
Zitat:
@metalhead79 schrieb am 28. April 2017 um 10:21:02 Uhr:
Zitat:
@krebsandi schrieb am 27. April 2017 um 22:33:19 Uhr:
Aber selbst bei 100 oder 120 sind das in Summe 400 km/h
Mathe Leistungskurs? 😁Gruß Metalhead
Lösen von Textaufgaben in der Vorbereitungsschule Berlin-Kreuzberg gelernt?
Edit: Da waren gleich 2 Leute schneller...
Zitat:
@krebsandi schrieb am 28. April 2017 um 10:28:17 Uhr:
Zitat:
@Bikerleo66 schrieb am 28. April 2017 um 10:24:32 Uhr:
Wollte ich auch schon ironisch kommentieren, Er bezieht sich jedoch auf die 300 km/h im ersten Satz dieser verwirrend-ominösen Textaufgabe, somit korrekt!😉
So ist es.
Also Leute Augen auf beim nächsten Befahren solch einer Strecke😉😁😁😁
ca 400km/h sind verdammt schnell😁😁😁
und was auch verdammt geil ist.
LKW dürfen hier nur 60km/h.
Das macht es noch spannender😁😁😁😁
Zitat:
@Bikerleo66 schrieb am 28. April 2017 um 09:45:23 Uhr:
Mal allgemein gefragt: gibt es eigentlich irgendwo festgelegte Definitionen,
was eigentlich tatsächlich als "Bauliche Trennung" gewertet wird?
Ich kann mir das bei doppelten Mittellinien ehrlich gesagt nur schwer vorstellen!(Entweder google ich mit den falschen Suchbegriffen, oder...?)
Selbst im Kommentar zum Straßenverkehrsrecht steht da nichts über eine Definition. Aber wie du selbst so richtig schreibst, sind doppelte Mittel l i n i e n keine bauliche Trennung. Im Gesetz steht schließlich nicht Mittellinien, sondern Mittelstreifen. Das sind die (meist bepflanzten) nicht straßenmäßig ausgebauten Streifen zwischen zwei Fahrbahnen.
Unter https://de.wikipedia.org/wiki/Stra%C3%9Fenquerschnitt#Trennstreifen findest du aber nähere Ausführungen.
Zitat:
@Bikerleo66 schrieb am 28. April 2017 um 09:45:23 Uhr:
Mal allgemein gefragt: gibt es eigentlich irgendwo festgelegte Definitionen,
was eigentlich tatsächlich als "Bauliche Trennung" gewertet wird?
Ich kann mir das bei doppelten Mittellinien ehrlich gesagt nur schwer vorstellen!
Es stimmt auch nicht, dass Linien eine bauliche Trennung sind. Es ist dafür auch egal, ob es sich um eine einfache oder eine doppelte Linie handelt.
Wenn in der StVO "Mittelstreifen" genannt sind, dann sind damit Grünstreifen oder ähnliches gemeint. Das geht aus der Formulierung "Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen" hervor. Es können also Grünstreifen, Leitplanken, Hecken, Mauern oder ähnliches sein.
Diese baulichen Trennungen sind aber für die Richtgeschwindigkeit nicht notwendig, wenn es mind. 2 markierte Fahrstreifen für jede Richtung gibt. Also entweder bauliche Trennung oder mind. 2 markierte Fahrstreifen für jede Richtung. Eine Kraftfahrstraße muss es in keinem der Fälle sein.
Zitat:
@Florian333 schrieb am 28. April 2017 um 15:36:36 Uhr:
Zitat:
@Bikerleo66 schrieb am 28. April 2017 um 09:45:23 Uhr:
Mal allgemein gefragt: gibt es eigentlich irgendwo festgelegte Definitionen,
was eigentlich tatsächlich als "Bauliche Trennung" gewertet wird?
Ich kann mir das bei doppelten Mittellinien ehrlich gesagt nur schwer vorstellen!Es stimmt auch nicht, dass Linien eine bauliche Trennung sind. Es ist dafür auch egal, ob es sich um eine einfache oder eine doppelte Linie handelt.
Wenn in der StVO "Mittelstreifen" genannt sind, dann sind damit Grünstreifen oder ähnliches gemeint. Das geht aus der Formulierung "Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen" hervor. Es können also Grünstreifen, Leitplanken, Hecken, Mauern oder ähnliches sein.
Diese baulichen Trennungen sind aber für die Richtgeschwindigkeit nicht notwendig, wenn es mind. 2 markierte Fahrstreifen für jede Richtung gibt. Also entweder bauliche Trennung oder mind. 2 markierte Fahrstreifen für jede Richtung. Eine Kraftfahrstraße muss es in keinem der Fälle sein.
Das heisst rein theoretisch kann da auch der Huberbauer mit seinem Traktor "rumbrausen".😉😁
Na bravo.
Gönn dem Huber-Bauern doch auch mal bissl Highway-Feeling, wenn er sei' Resi dann mit mit'm Traktor-Cabrio abholt, um dann gemeinsam Richtung Sonnenuntergang zu cruisen ;-)
Vielleicht hat er ja sogar an schnellen "Fast-Trac"/Fastrac :
https://de.wikipedia.org/wiki/Fastrac
Hab mal Hubers Trecker gefahren - lief gut 60.
Das mit der Erhöhung der zul. Geschwindigkeit auf 120 finde ich interessant. Ich weiß gar nicht, ob ich jemals solche Abschnitte auf Landstraßen live erlebt habe.