Durchgestrichenes Tempozeichen auf 2-spur. Landstr = Vollgas erlaubt ? Oder max. 130 km/h
Hallo !
Eigentlich sagt man ja, daß unbegrenzte Geschwindigkeit nur auf der Autobahn erlaubt wäre.....
Aber was gilt dann, wenn auf einer doppelspurigen Schnellstraße ein Schild mit einer Tempoaufhebung steht ? Das Gleiche ? Oder gilt auf Landstraßen generell max. 130 km/h ?
Sorry, aber ich war schon länger nicht mehr in der Fahrschule
Steht die Frage hoffentlich im richtigen Forenzweig ?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Die Frage war hoffentlich nicht ernst gemeint...
warum nicht ? Ich beschäftige mich doch normalerweise gar nicht mit solchen Sachverhalten. Das wissen bestimmt auch viele andere Leute nicht zweifelsfrei.
Wenn du es besser weißt, dann Glückwunsch, aber ich brauche mich wegen der Frage nicht auslachen zu lassen.
Üblicherweise sagt man es doch so, daß nur auf entsprechenden Autobahnabschnitten das Tempolimit aufgehoben ist und nur noch die Richtgeschwindigkeit gilt.
Da wird man doch noch fragen dürfen, ob auf 2-spurigen Schnellstraßen unter bestimmten Umständen, d.h beim selben Schild, das Gleiche zutrifft oder nicht.
113 Antworten
Das hab ich mal ausnahmsweise gerade nicht parat. Davon ab hält so ein Schild natürlich Fußgänger und Radfahrer nicht auf, wie ich die letzten Tage mehrfach bestaunen konnte. Mehrere Radfahrer und eine Familie waren da auf einer Kraftfahrstraße unterwegs.
Zitat:
@FWebe schrieb am 30. April 2017 um 19:10:52 Uhr:
Zitat:
@PeterBH schrieb am 29. Apr. 2017 um 21:41:05 Uhr:
Schlagartig fällt mir da die B 54 Ortsumgehung Steinfurt ein. Da ist abwechselnd 2-spurig, und dort standen(!) dann 120er Schilder. Vermutlich, damit mehr Fahrzeuge die langsameren LKW's überholen konnten. Rechtzeitig vor der Einspurigkeit kam dann wieder das 100er.
War in der Praxis aber ein Griff ins Klo. Bis manch ein Verkehrsteilnehmer (natürlich links fahrend) endlich auf 120 war, war der Bereich fast zu Ende. Das letzte Mal hab ich die Schilder auch nicht mehr gesehen.
Heißt das insgesamt dreispurig ohne bauliche Trennung? Damit wäre es nämlich falsch beschildert.
Das wäre nicht falsch beschildert. Mit Zustimmung der obersten Landesbehörde kann die Höchstgeschwindigkeit außerorts durch Verkehrszeichen auf 120 km/h angehoben werden. Das hat mit der Richtgeschwindigkeit nichts zu tun und es geht auch ohne bauliche Trennung und bei beliebiger Anzahl von Fahrstreifen. Innerorts kann die Höchstgeschwindigkeit durch Verkehrszeichen auf 70 km/h angehoben werden.
Zitat:
@Florian333 schrieb am 30. April 2017 um 21:11:15 Uhr:
Zitat:
@FWebe schrieb am 30. April 2017 um 19:10:52 Uhr:
Heißt das insgesamt dreispurig ohne bauliche Trennung? Damit wäre es nämlich falsch beschildert.Das wäre nicht falsch beschildert. Mit Zustimmung der obersten Landesbehörde kann die Höchstgeschwindigkeit außerorts durch Verkehrszeichen auf 120 km/h angehoben werden. Das hat mit der Richtgeschwindigkeit nichts zu tun und es geht auch ohne bauliche Trennung und bei beliebiger Anzahl von Fahrstreifen. Innerorts kann die Höchstgeschwindigkeit durch Verkehrszeichen auf 70 km/h angehoben werden.
Nun von diesem Sonderfall bin ich natürlich nicht ausgegangen.
Hallo Martinkarch.
Es ist ganz einfach. Vernachläßigen wir die Stadt mit ihren 50km/h Höchstgeschwindigkeit (bitte kein Spitzfindigkeit mit Spielstrassen oder 30er Zonen) und der generell herrschenden Lärmbelästigung durch KFZ so darf auf allen Straßen Vollgas gefahren werden. Auf allen Straßen ausserhalb geschlossener Ortschaften endet der Vollgastrieb bei 100km/h (falls nicht anders durch Verkehrschilder reglementiert). Ausnahme sind "autobahnähnliche" Strassen mit zwei Fahrspuren pro Richtung und baulicher Trennung der Fahrspuren und eben Autobahnen selbst. Hier endet der zuläßige Vollgastrieb erst mit dem Exodus des Motors, der sinnvolle Vollgastrieb endet früher. Der Gesetzgeber gibt hier eine Richtgeschwindigkeit von 130km/h vor die nicht unter- oder überschritten werden soll. Wer diese Richtgeschwindigkeit unter- bzw überschreitet kann bei einem Unfall hierfür belangt werden.
Gruß
Zitat:
@martinkarch schrieb am 27. April 2017 um 21:51:32 Uhr:
OK, ich habe mich evtl. falsch ausgedrücktIch bezog meine Frage ausschließlich auf doppelspurige "Schnellstraßen"
Aber ich meine, das Zeichen mit der durchgestrichenen Geschwindigkeit auch schon auf einspurigen Bundesstraßen gesehen zu haben, wie z.B auf der B36
Vielleicht bringe ich ja die Begriffe Schnellstraße, Bundesstraße und Landstraße durcheinander, allerdings geriet mir das noch nie zum Problem. Geblitzt wurde ich bisher nur in Bereichen mit klar erkennbarer Begrenzung, meist würd ich sagen im 70er, den Führerschein hatte ich allerdings noch nie weg. Sind halt gelegentlich kleine Bußgelder.😁
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Zitat:
@wpp07 schrieb am 1. Mai 2017 um 13:10:17 Uhr:
... Ausnahme sind "autobahnähnliche" Strassen mit zwei Fahrspuren pro Richtung und baulicher Trennung der Fahrspuren und eben Autobahnen selbst.
Nur der Vollständigkeit halber: Statt "und" gehört da ein "oder" hin. Es müssen nicht beide Merkmale erfüllt sein.
Zitat:
Der Gesetzgeber gibt hier eine Richtgeschwindigkeit von 130km/h vor die nicht unter- oder überschritten werden soll. Wer diese Richtgeschwindigkeit unter- bzw überschreitet kann bei einem Unfall hierfür belangt werden.
Wenn man die Richtgeschwindigkeit unterschreitet? Nicht dein Ernst, oder?
Hallo Bahnfrei.
"Wenn man die Richtgeschwindigkeit unterschreitet? Nicht dein Ernst, oder?"
Doch ist mein Ernst. Fährst du mit deinem PKW mit 70km/h auf der Autobahn und es kommt zu einem Unfall so wird man dich fragen warum du das getan hast. Durch angepaßte Geschwindigkeit wäre der Unfall zu verhindern gewesen. Der Blumentopf im Beifahrerfußraum zählt hier nicht. Der gehört in die Rubrik Ladungssicherung.
Gruß
Zitat:
@wpp07 schrieb am 1. Mai 2017 um 13:29:08 Uhr:
Doch ist mein Ernst. Fährst du mit deinem PKW mit 70km/h auf der Autobahn und es kommt zu einem Unfall so wird man dich fragen warum du das getan hast. Durch angepaßte Geschwindigkeit wäre der Unfall zu verhindern gewesen. Der Blumentopf im Beifahrerfußraum zählt hier nicht. Der gehört in die Rubrik Ladungssicherung.Gruß
Und was ist mit der angepassten Geschwindigkeit des Aufgefahrenen ? Hat ein Stauende nicht erkannt ?
Auf der Autobahn kann jeder fahren, sofern das Fahrzeug bauartbedingt 60km/h halten kann.
Es versteht sich natürlich von selbst, dass ich hier die rechte Spur benutze.
Trotz alledem hat man so zu fahren, dass der Verkehrsfluss nicht ohne triftigen Grund behindert wird. Speziell wenn es ein empfohlenes Tempo gibt, kann man sich ja denken, mit welchen Tempo der Verkehr fließen sollte und es im Regelfall auch tut.
Richtig, aber trotzdem noch lange kein Grund fuer eine Mithaftung bei UNTERschreitung der Richtgeschwindigkeit. Es kann ja einen Grund fuer die langsamere Geschwindigkeit geben.
Zitat:
@Bahnfrei schrieb am 01. Mai 2017 um 15:22:18 Uhr:
Richtig, aber trotzdem noch lange kein Grund fuer eine Mithaftung bei UNTERschreitung der Richtgeschwindigkeit. Es kann ja einen Grund fuer die langsamere Geschwindigkeit geben.
Das ist wie immer die wichtige Unterscheidung, ob es diesen Grund tatsächlich gibt.
Ein LKW hat z.B. einen Grund, jemand der einfach nicht schneller möchte hingegen nicht.
Zitat:
@hdw55 schrieb am 01. Mai 2017 um 15:42:43 Uhr:
Müssen jetzt z.B. alle Lkw von der Autobahn runter?
Warum sollten sie?
Eine Richtgeschwindigkeit ist eine Geschwindigkeit, deren Überschreitung (!) auch bei günstigen Verkehrsverhältnissen nicht empfohlen wird (siehe "Autobahn-Richtgeschwindigkeits-Verordnung"😉
Hallo.
Laßt uns doch versuchen das ohnehin geringfügig vorhandene juristische Niveau nicht noch durch völlig sinnfreie provokative Fragen weiter in den Keller zu ziehen.
Ich hatte selbst ein zwielichtiges Erlebnis. Als Fahrer des Hochzeitsauto habe ich mit dem Gemüse auf der Motorhaube die Braut abgeholt. Dazu fuhr ich über knapp 10km auf der Autobahn. Der damalige Audi 100 war als schnelle Reiselimousine bekannt (in meinem Fall Vmax 216km/h), die 60km/h für die bauartgene....Bla,bla,bla hat das Auto also locker geschafft. Nur haben die von hinten kommenden PKW meine Geschwindigkeit von 30km/h unterschätzt. Es kam zu ein,zwei brenzligen Situationen was mich veranlasste die Pannenspur zu benutzen (das ist in diesem Fall definitiv verboten) um die Situation zu entschärfen. Nein, schneller fahren war keine Option da mir mein bester Freund als Bräutigam "heilig" war und ist.
Für den Fall des Falles hätte ich bestimmt eine Teilschuld erhalten falls mir einer ins Heck gerauscht wäre. Wenn das Dingens "Richtgeschwindigkeit" heißt sollte doch jedem klar sein was es bedeutet. Die Schnellen sind nicht immer die Bösen.
Gruß
Zitat:
@hdw55 schrieb am 1. Mai 2017 um 15:42:43 Uhr:
Müssen jetzt z.B. alle Lkw von der Autobahn runter?
Das war aber keine sinnfreie proaktive Frage. Sie hat nur gezeigt, dass Richtgeschwindigkeit 130 nicht Mindestgeschwindigkeit 130 bedeuten kann 😉