Durchgestrichenes Tempozeichen auf 2-spur. Landstr = Vollgas erlaubt ? Oder max. 130 km/h
Hallo !
Eigentlich sagt man ja, daß unbegrenzte Geschwindigkeit nur auf der Autobahn erlaubt wäre.....
Aber was gilt dann, wenn auf einer doppelspurigen Schnellstraße ein Schild mit einer Tempoaufhebung steht ? Das Gleiche ? Oder gilt auf Landstraßen generell max. 130 km/h ?
Sorry, aber ich war schon länger nicht mehr in der Fahrschule
Steht die Frage hoffentlich im richtigen Forenzweig ?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Die Frage war hoffentlich nicht ernst gemeint...
warum nicht ? Ich beschäftige mich doch normalerweise gar nicht mit solchen Sachverhalten. Das wissen bestimmt auch viele andere Leute nicht zweifelsfrei.
Wenn du es besser weißt, dann Glückwunsch, aber ich brauche mich wegen der Frage nicht auslachen zu lassen.
Üblicherweise sagt man es doch so, daß nur auf entsprechenden Autobahnabschnitten das Tempolimit aufgehoben ist und nur noch die Richtgeschwindigkeit gilt.
Da wird man doch noch fragen dürfen, ob auf 2-spurigen Schnellstraßen unter bestimmten Umständen, d.h beim selben Schild, das Gleiche zutrifft oder nicht.
113 Antworten
Das kommt darauf an, ob die Fahrbahnen baulich von einander getrennt sind.
Dann wäre es gut, die Frage so zu stellen, das man sie auch versteht.
Mir ging´s so wie Mischkolino.
Zitat:
@PeterBH schrieb am 27. April 2017 um 22:06:32 Uhr:
Das kommt darauf an, ob die Fahrbahnen baulich von einander getrennt sind.
Ja und jetzt kommt es.
Als baulich getrennt gilt auch eine doppelte Sperrlinie
Entgegen einer weitverbreiteten Meinung gilt auf einer autobahnähnlichen Straße nicht unbedingt ein Tempolimit für Pkw und sonstige Kraftfahrzeuge bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 3,5 Tonnen:
Auf außerörtlichen Straßen ohne bauliche Trennung, jedoch mit mindestens zwei Fahrstreifen pro Richtung (d. h., nur durchgezogene Linie zwischen den Fahrtrichtungen) gilt für Pkw und andere Kraftfahrzeuge bis 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht keine Geschwindigkeitsbeschränkung, es sei denn, dass eine solche ausdrücklich angeordnet worden ist. Für diese Fahrzeuge gilt dann, genau wie auf der Autobahn, lediglich eine allgemeine Richtgeschwindigkeit von 130 km/h (nach § 1 Autobahn-Richtgeschwindigkeits-Verordnung (BABRiGeschwV) iVm § 3 Abs. 3 Nr. 2.c StVO). Für andere Fahrzeuge gelten auf solchen Straßen hingegen die gleichen Höchstgeschwindigkeiten, wie sie auch sonst auf außerörtlichen Straßen gelten, also z. B. 60 km/h für LKW.
Gleiches gilt für außerörtliche Straßen mit baulicher Trennung der Richtungsfahrbahnen durch z. B. Grünstreifen, Mittelleitplanke (gleiche Paragraphen wie oben).
Auf Kraftfahrstraßen mit baulicher Trennung der Richtungsfahrbahnen gelten – unabhängig von der Zahl der Fahrstreifen – sogar für alle Fahrzeugtypen dieselben Höchstgeschwindigkeiten wie auf Autobahnen (§ 18 Abs. 5 StVO).
Trifft keiner dieser drei Fälle zu (z. B. typischerweise bei 2+1-Systemen, s. u.), gelten die ansonsten üblichen Höchstgeschwindigkeiten (§ 3 StVO).
Das ist der genaue Wortlaut.
Ist nicht auf meinem Mist gewachsen.
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Richtig Vollgas geben darfst abseits der Autobahn nur da, wo "Ende 100" steht
http://www.fahrschule-123.de/.../...hoechstgeschwindigkeit-100-kmh.jpg
Zitat:
@Mischkolino schrieb am 27. Apr. 2017 um 21:42:05 Uhr:
Diese Frage hat mich auch nicht verwundert sondern ausschließlich "Oder gilt auf Landstraßen generell max. 130 km/h ?". Entweder liegt eine Verwechslung in der Wortwahl vor oder der Irrglaube, daß auf Landstraßen 130 gefahren werden darf. Letzteres wäre sehr bedenklich.
martinkarch ist bei V&S doch nun wahrlich nicht der Erste, der 130 max auf gut ausgebauten Bundesstrassen fuer vorgeschrieben haelt. So hab ich das faelschlicherweise in meiner Fahrschule vor gut 20 Jahren auch eingetrichtert bekommen. Entsprechende Bundesstrassen gab es hier eh nicht. Hab ich aber schon mal in einem anderen Thread geschrieben. Also immer schoen cool und hoeflich bleiben. Das Gehirn ist ein Aussortierweltmeister, verzeih also bitte ungefaehrliches Halbwissen.
Zitat:
@OO--II--OO schrieb am 27. April 2017 um 22:25:14 Uhr:
Richtig Vollgas geben darfst abseits der Autobahn nur da, wo "Ende 100" steht
http://www.fahrschule-123.de/.../...hoechstgeschwindigkeit-100-kmh.jpg
Und wenn es manchen jetzt noch so mulmig wird.
In Deutschland kann dir völlig legal jemand mit 300 entgegenkommen.
Wenn du selbst so 180 drauf hast sind das in Summe 480km/h
Das ganze ohne bauliche Trennung.
Aber selbst bei 100 oder 120 sind das in Summe 400 km/h
Der Gegenverkehr nähert sich in diesem Falle mit 111 m/sek.
Zitat:
@kennex schrieb am 27. April 2017 um 22:01:31 Uhr:
Das steht doch überhaupt nicht zur Debatte! 🙄
Man kann auch alles aufbauschen.
TS hat eine Frage und am Ende ist man beim Weltuntergang angekommen.
Echt nervig hier.
Aha, wieder Einer, der die Vmax außerhalb von Ortschaften nicht kennt... Übrigens, wenns nervt, Laptop einfach ausschalten 😛
Zitat:
@PeterBH schrieb am 27. April 2017 um 22:06:32 Uhr:
Das kommt darauf an, ob die Fahrbahnen baulich von einander getrennt sind.
Zitat:
@martinkarch schrieb am 27. April 2017 um 21:51:32 Uhr:
[...] Aber ich meine, das Zeichen mit der durchgestrichenen Geschwindigkeit auch schon auf einspurigen Bundesstraßen gesehen zu haben, wie z.B auf der B36 [...]
Zitat:
@Bahnfrei schrieb am 27. April 2017 um 22:25:46 Uhr:
[...] martinkarch ist bei V&S doch nun wahrlich nicht der Erste, der 130 max auf gut ausgebauten Bundesstrassen fuer vorgeschrieben haelt. So hab ich das faelschlicherweise in meiner Fahrschule vor gut 20 Jahren auch eingetrichtert bekommen. Entsprechende Bundesstrassen gab es hier eh nicht. Hab ich aber schon mal in einem anderen Thread geschrieben. Also immer schoen cool und hoeflich bleiben. Das Gehirn ist ein Aussortierweltmeister, verzeih also bitte ungefaehrliches Halbwissen.
Och menno, ich verzweifle langsam... Das ungefährliche Halbwissen, daß man auf den von @krebsandy beschriebenen Straßen nur 130 fahren darf, kann man verzeihen, jedoch nicht das gefährliche Falschwissen, auf der Landstraße würden generell 130 erlaubt sein.
Ups. Hast Recht. Ich hab seine Frage so gelesen wie's gemeint war und nicht so, wie es dort steht. Ich nehm's zurueck.
Zitat:
@krebsandi schrieb am 27. April 2017 um 22:33:19 Uhr:
Zitat:
@OO--II--OO schrieb am 27. April 2017 um 22:25:14 Uhr:
Richtig Vollgas geben darfst abseits der Autobahn nur da, wo "Ende 100" steht
http://www.fahrschule-123.de/.../...hoechstgeschwindigkeit-100-kmh.jpgUnd wenn es manchen jetzt noch so mulmig wird.
In Deutschland kann dir völlig legal jemand mit 300 entgegenkommen.Wenn du selbst so 180 drauf hast sind das in Summe 480km/h
Das ganze ohne bauliche Trennung.
Aber selbst bei 100 oder 120 sind das in Summe 400 km/h
Der Gegenverkehr nähert sich in diesem Falle mit 111 m/sek.
Also ich hab's bis jetzt nur auf 2-spurigen und baulich getrennten Kraftfahrstraßen gesehen. Gibt aber nicht viele Strecken mit dem Schild.
https://de.wikipedia.org/wiki/Kraftfahrstra%C3%9Fe
Zitat:
@PeterBH schrieb am 27. April 2017 um 22:06:32 Uhr:
Das kommt darauf an, ob die Fahrbahnen baulich von einander getrennt sind.
In Nordbayern um Schweinfurt herum gibt es die B286.
Sie hat KEINE baulich getrennten Fahrstreifen, sondern ist eine ganz normale zweispurige Straße mit unterbrochener Linie in der Mitte.
Dennoch sind Abschnitte mit Zeichen 331.1 ausgewiesen, das Tempo wird dann per Beschilderung jedoch umgehend auf Tempo 120 begrenzt, ich nehme an da die Geschwindigkeit ohne diese Begrenzung unbegrenzt wäre.
Auch mein Infostand war:
Einspurig: immer max 100km/h.
Wie passt das eigentlich zusammen?
Bild
Zitat:
@Matsches schrieb am 28. April 2017 um 06:50:21 Uhr:
Zitat:
@PeterBH schrieb am 27. April 2017 um 22:06:32 Uhr:
Das kommt darauf an, ob die Fahrbahnen baulich von einander getrennt sind.In Nordbayern um Schweinfurt herum gibt es die B286.
Sie hat KEINE baulich getrennten Fahrstreifen, sondern ist eine ganz normale zweispurige Straße mit unterbrochener Linie in der Mitte.Dennoch sind Abschnitte mit Zeichen 331.1 ausgewiesen, das Tempo wird dann per Beschilderung jedoch umgehend auf Tempo 120 begrenzt, ich nehme an da die Geschwindigkeit ohne diese Begrenzung unbegrenzt wäre.
Auch mein Infostand war:
Einspurig: immer max 100km/h.
Wie passt das eigentlich zusammen?
Bild
Das ist wieder etwas anderes.
Normale Strassen können auch höher als 100 erlaubt sein.
Allerdings muss das extra beschildert sein.
Steht in wie in diesem Falle ein TL Schild 120 sind 120km/h max erlaubt.
ja solche Strecken gibt es.
Ohne Schild gilt aber höchstens 100.
Wie gesagt wenn 1 Spur..........1 Spur Gegenrichtung ... normalerweise zHG 100
------------------------2..................1............................................100
------------------------1..................2............................................100
Achtung--------------3................. 1............................................100
------------------------1..................3............................................100
den Rest erspare ich mir.
wenn aber----------2...................2...................RG 130 wenn nicht anders beschildert
-----------------------3....................2................. RG 130 wenn nicht anders beschildert
-----------------------2....................3...................RG 130 wenn nicht anders beschildert
Sorry anders hat es das Textfeld nicht genommen
Zitat:
@Matsches schrieb am 28. April 2017 um 06:50:21 Uhr:
Zitat:
@PeterBH schrieb am 27. April 2017 um 22:06:32 Uhr:
Das kommt darauf an, ob die Fahrbahnen baulich von einander getrennt sind.In Nordbayern um Schweinfurt herum gibt es die B286.
Sie hat KEINE baulich getrennten Fahrstreifen, sondern ist eine ganz normale zweispurige Straße mit unterbrochener Linie in der Mitte.Dennoch sind Abschnitte mit Zeichen 331.1 ausgewiesen, das Tempo wird dann per Beschilderung jedoch umgehend auf Tempo 120 begrenzt, ich nehme an da die Geschwindigkeit ohne diese Begrenzung unbegrenzt wäre.
Auch mein Infostand war:
Einspurig: immer max 100km/h.
Wie passt das eigentlich zusammen?
Bild
Da das eine Kraftfahrstrasse ist , wurde hier 120 km/h erlaubt, ansonsten gilt:
http://www.fahrschule.de/Verkehrsrecht/StVO/Geschwindigkeit.htmlhier unter (3) 2c