Durch großes Schlagloch gefahren: Lenkrad schief, weiteres Vorgehen ?

Ich bin am Wochenende durch ein recht großes Schlagloch gefahren. Ausweisen war aufgrund Gegenverkehr nicht möglich, Anhalten auch nicht mehr, nur Verringerung der Geschwindigkeit. Nachdem es doch ordentlich gerumst hat steht nun das Lenkrad etwas schief.

Ich habe schon mit der Straßenmeisterei Kontakt aufgenommen, dort fordert man nun KVA und Bilder ein.

KVA sollte mich aber ja auch (erstmal) Geld kosten, doer macht sowas jemand kostenlos?

Weiss nicht genau wie ich mich verhalten soll..

39 Antworten

Bremsen war wahrscheinlich der Fehler. Je schneller man über ein Schlagloch fährt umso geringer der Schaden.

Wahrscheinlich ist es gesünder den Schaden selbst zu bezahlen. Was kostet Spur einstellen? 100 € ?

Wenn es die Felge und den Reifen auch erwischt hat - doof. Lohnt den Aufwand, von Vater Staat was zu bekommen, wahrscheinlich eher nicht.

(im Zweifel steigt Deine Lebenserwartung um mindestens 2 Jahre, wenn Du Dich mit denen nicht zankst... 😁)

Seh ich genauso. Auch der Kostenvoranschlag ist überflüssig. Vermessen muss sowieso werden.

Bin gerade beruflich unterwegs und werde mich danach dem Thema annehmen, aber vermutlich werde ich sowieso leer ausgehen aber monatelang Nerven wegschmeissen..

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Vielleicht überlegst du deswegen vorher, warum du glaubst einen Anspruch gegen den Straßenbaulastträger zu haben?

Eine Gefährdungshaftung für Straßen gibt es nicht, du müsstest der Behörde also ein Verschulden nachweise. Sprich entweder eine ungenügende Organisation oder aber schuldhaftes Handeln eines Mitarbeiters.

Vermutlich würde man deinem Anwalt entsprechende Nachweise vorlegen können, dass die Straßen (und damit auch diese) in angemessenen Abständen überprüft werden. Außerdem hast du ja selber schon geschrieben, dass das Schlagloch recht frisch war.

Wenn es kein Verschulden gab, hast du keinen Anspruch. Wenn du ein Verschulden nicht nachweisen kannst, würdest du deinen Anspruch nicht durchsetzen können, selbst wenn du einen hättest.

Zitat:

@tomold schrieb am 9. März 2021 um 19:20:05 Uhr:

Wahrscheinlich ist es gesünder den Schaden selbst zu bezahlen. Was kostet Spur einstellen? 100 € ?

Wenn es die Felge und den Reifen auch erwischt hat - doof. Lohnt den Aufwand, von Vater Staat was zu bekommen, wahrscheinlich eher nicht.

(im Zweifel steigt Deine Lebenserwartung um mindestens 2 Jahre, wenn Du Dich mit denen nicht zankst... 😁)

eine durch Kollision verstellte Achsgeometrie stellt man nicht einfach ein.

Die Achsgeometerie "verstellt" sich mal nicht so eben.

Wer so etwas macht handelt fahrlässig.

Zunächst eimal muss man hier schauen ob und welche Achsteile betroffen sind, die gewechselt werden müssen. Bei so einem Schadenbild kan es auch durchaus sein, dass (je nach Kontsruktion der Achse) auch das Lenkgetriebe erneuert werden muss.

Ein Schlagloch ist keine Kollision.
Durch Schlaglöcher oder überfahren zu hoher Bordsteine kann sich die Achsgeometrie auch verstellen.
Oft sieht man nur an den Reifen dass die Achse verstellt ist, weiß aber nicht wie es passiert ist.

selbstverständlich ist das ein Kollision.

Die Rad/-Reifenkombination kollidiert mit dem Schlagloch und rollt nicht auf dieser ab.

Die Achse wird plötzlich mit mechanischer Gewalt beaufschlagt.

Hierdurch kommt es zu einer Fehlstellung von Spur, Sturz oder dem dem Nachlauf.

Das ist etwas völlig anderes, als wenn sich diese Werte durch Verschleiß verändern !

Rest siehe oben.

Zitat:

@Gerry0309 schrieb am 10. März 2021 um 09:43:11 Uhr:


Ein Schlagloch ist keine Kollision.

Was denn sonst ?

Wenn nach einem Schlagloch das das Lenkrad schiefsteht kann der Schaden Fahrzeug ganz erheblich sein.

Edit: Zu langsam.

"Nein, kein Hinweis darauf. Ich befahre die Strecke auch öfters, einige Tage zuvor war die Schadstelle noch nicht vorhanden."

Da wird man dem Träger der Straßenbaulast wohl kaum eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht vorwerfen können. Täglich müssen die Straßen nicht kontrolliert werden.

Zitat:

@hk_do schrieb am 9. März 2021 um 21:45:10 Uhr:


Vielleicht überlegst du deswegen vorher, warum du glaubst einen Anspruch gegen den Straßenbaulastträger zu haben?

Eine Gefährdungshaftung für Straßen gibt es nicht, du müsstest der Behörde also ein Verschulden nachweise. Sprich entweder eine ungenügende Organisation oder aber schuldhaftes Handeln eines Mitarbeiters.
.....

es gibt aber eine Verkehrssicherungspflicht und ein derartiges Schlagloch stellt eine Gefahr dar, die umgehend beseitigt gehört - es könnte ja auch ein Motorradfahrer stürzen o.ä.

gibt es z.B. allgemein ein entsprechendes Schadensbild an dieser Strasse könnte man schon eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht unterstellen;

die Sache mit der Beweislast ist natürlich immer der eigentliche "Knackpunkt"....

Zitat:

@remix schrieb am 10. März 2021 um 14:06:02 Uhr:


es gibt aber eine Verkehrssicherungspflicht und ein derartiges Schlagloch stellt eine Gefahr dar, die umgehend beseitigt gehört

Jeder der nicht das erste mal nach einem Winter auf einer Straße unterwegs ist weiß, wie diese zum Teil aussehen. Man kann sich darüber aufregen dass es so ist und es zu lange dauert bis repariert wird, oder es lassen.

Ändert nichts daran, dass die Krater da sind.

Was hilft: Aufmerksamkeit und fallweise angepasste Geschwindigkeit.

Was nicht hilft ist Jammern und Heulen wenn mangels dessen vorn alles platt ist.

Ich wünsche jedem viel Spaß bei der Beweissicherung vor Ort und Beweisführung vor Gericht. Jedes Jahr das gleiche Theater.

Zitat:

@remix schrieb am 10. März 2021 um 14:06:02 Uhr:


es gibt aber eine Verkehrssicherungspflicht und ein derartiges Schlagloch stellt eine Gefahr dar, die umgehend beseitigt gehört

Es gibt aber keine Verpflichtung, Hellseher zu beschäftigen 😉

Es gibt sicherlich anerkannte Regeln der Technik, in welchen Abständen welche Art von Straßen überprüft werden müssen.

Wird dabei eine Gefahr festgestellt muss sie natürlich unverzüglich beseitigt und ggf bis dahin abgesichert werden. Gleiches gilt, wenn eine Gefahrenstelle durch Dritte gemeldet wird.

Eine tägliche Kontrolle aller Straßen wirst du als Steuerzahler aber auch nicht (bezahlen) wollen...

Zitat:

@hk_do schrieb am 10. März 2021 um 17:23:37 Uhr:



Zitat:

@remix schrieb am 10. März 2021 um 14:06:02 Uhr:


es gibt aber eine Verkehrssicherungspflicht und ein derartiges Schlagloch stellt eine Gefahr dar, die umgehend beseitigt gehört

Es gibt aber keine Verpflichtung, Hellseher zu beschäftigen 😉
.....

Zitat:

@Pfuschwerk schrieb am 10. März 2021 um 15:25:59 Uhr:


Jeder, der nicht das erste mal nach einem Winter auf einer Straße unterwegs ist, weiß wie diese zum Teil aussehen.
.....

- na die Gemeinden, Städte und Strassenmeistereien dann sicherlich auch....

und nur wenn Betroffene wie der TS das melden, kann ein Schaden auch behoben werden - von daher würde ich das jetzt nicht als unsinnigen Aufreger abtun;

man kann natürlich auch SUV fahren - wird ja nicht ohne Grund immer beliebter....

Zitat:

man kann natürlich auch SUV fahren - wird ja nicht ohne Grund immer beliebter....

Wenn die dann wenigstens auch Räder mit noch genügend Reifenhöhe haben, dann ja. Viele fahren da ja auch schon mit Niederquerschnittsreifen rum! Da hilft auch ein adaptives Fahrwerk wenig.

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