Dummen Fehler begangen - was erwartet mich?

Moin,
mir ist gestern leider im Straßenverkehr ein ziemlich dummer Fehler unterlaufen... War leider einen kurzen moment nicht konzentriert (mitten in der nacht - lange bereits gefahren) und war nach navi gefahren.

Versehentlicherweise habe ich die Schilder für ein Durchfahrtsverbot übersehen und bin eine temporär gesperrte Ausfahrt abgefahren. Am anderen Ende wurde ich gleich von der Polizei nach den Fahrzeugpapieren gefragt + Führerschein und mündlich verwarnt. Hab die Situation geschildert und dass mir das nicht absichtlich passiert ist, sondern ich die Verkehrszeichen anders gedeutet hatte, da bereits am gleichen Tag auf der gegenüberliegenden Autobahnseite ebenfalls schon spuren temporär gesperrt worden waren, dies sich aber nicht auf die Ausfahrten bezog.

Mit was für einer Strafe muss ich sonst noch weiter rechnen? Ich glaube der Polizist hat sich die Daten vom Führerschein notiert. Sowas dummes ist mir jetzt das erste mal passiert.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@azrazr schrieb am 22. Juni 2017 um 16:54:07 Uhr:


...

Und was hat diese sinnlose Speicherplatzverschwendung mit dem eigentlichen Thema zu tun? 🙄🙄 Nix...

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Das warum hat euch in einem solchen Fall nicht zu interessieren. Es ist durchaus üblich, dass der Baustellenbereich bereits Tage oder Wochen vor den eigentlichen Bauarbeiten abgesperrt wird. Vielleicht damit sich die VT dran gewöhnen können (die vernünftigen und nicht die, die absichtlich gegen die STVO verstoßen!!!!), oder damit das Baugerät auf die Baustelle gefahren werden kann.

Die Ausführungen von azrazr bestätigen mich abermals darin, dass der Bußgeldkatalog dringenstens überarbeitet werden muss und die Strafen alle, aber wirklich komplett alle drastisch erhöht werden müssen. Wer bewusst und vorsätzlich gegen die VERBINDLICHE Straßenverkehrsordnung verstößt, gehört nicht hinter das Steuer eines KFZ.

Hallo, Tecci6N,

Zitat:

@Tecci6N schrieb am 22. Juni 2017 um 15:25:32 Uhr:


Wenn eine mündliche Verwarnung tatsächlich erfolgt ist, dann ist ein mögliches OWi-Verfahren abgeschlossen und dann greift der Grundsatz, dass du für die gleiche Sache nicht zweimal belangt werden kannst. Es dürfte also nix nachkommen.

stimmt nicht.

Nur eine gebührenpflichtige Verwarnung hemmt eine weitere Bestrafung.

Viele Grüße,

Uhu110

azrazr,

Zitat:

@azrazr schrieb am 22. Juni 2017 um 16:54:07 Uhr:


Für so etwas gibt es MAXIMAL Bußgelder, die man gerne bezahlt. Sie sind günstiger als der Sprit für den Umweg, in Zukunft kannst Du also weiterhin gesperrte Straßen nutzen.

Ein/Ausfahren an verbotenen Stellen, ohne Gefährdung, ohne Unfallverursachung: 25 EUR.

Irgendwelche Fahrverbote usw. brauchst Du nicht zu fürchten.

Blödsinn

In Baden - Württemberg z. B. gehen solche Verwarnungen alle an die ZBS in Karlsruhe.

Fällt jemand mehrfach wegen so einem Verstoß auf, kann es ganz schnell mal wegen Beharrlichkeit ein Fahrverbot geben.

Zitat:

@azrazr schrieb am 22. Juni 2017 um 16:54:07 Uhr:


Ich bin mir auch nicht zu schade, Baustellenzäune, die symbolisch quergestellt sind, zu versetzen, und durchzufahren. In 99% der Fälle klappt es problemlos.

Wenn Du dabei erwischt wirst, wäre eine Anzeige wegen gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr fällig und das wird dann regelmäßig richtig teuer.

Hör also auf, hier so einen Stuss zu verbreiten.

Zitat:

@uhu110 schrieb am 23. Juni 2017 um 00:40:49 Uhr:


(...)
In Baden - Württemberg z. B. gehen solche Verwarnungen alle an die ZBS in Karlsruhe.

Fällt jemand mehrfach wegen so einem Verstoß auf, kann es ganz schnell mal wegen Beharrlichkeit ein Fahrverbot geben.

Das ist bekannt. Allerdings, analog zu beharrlichen Verletzungen des ruhenden Verkehrs, rechne ich erst nach 150-200 solcher Vergehen pro Jahr mit einer entsprechenden Maßnahme. Rein logistisch kriege ich das nicht hin :-)

Zitat:

(versetzen von Bausperren)
Wenn Du dabei erwischt wirst, wäre eine Anzeige wegen gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr fällig und das wird dann regelmäßig richtig teuer.

Hör also auf, hier so einen Stuss zu verbreiten.

Das kann sein. Allerdings war das nur EIN mal im ganzen Leben. Und ich habe das Zeug wieder GENAU so hingestellt, wie es war. Da wird es schwierig, den Eingriff groß zu sanktionieren. Schließlich kann ein Baustellenschild für viele andere Manöver im Weg sein, z.B. einem an jener Stelle berechtigt fahrenden LKW beim Rangieren im Weg stehen (Umzugswagen, Firmen-LKW, Lieferanten - die nichts mit der Baustelle zu tun haben). Oft stehen Baustellenschilder an Engstellen oder dicht an Firmen-Einfahrten. Wenn sich dann zwei LKW an jener Stelle begegnen... Da ist ein temporäres Versetzen um einige cm, um den Knoten zu lösen, nicht gerade das Kapitalverbrechen. Die Sache über einen Antrag an die Behörde zu regeln, wäre mit dem gesunden Menschenverstand unvereinbar.

Last but not least - das ist mir real passiert: GENAU so eine Sperre ist mir durch den Wind ins Auto geweht worden (Mietwagen, insofern hielt sich mein Ärger in Grenzen). Grund war, dass ein Ende im Fuß stand, das andere Ende aber nicht, und sich so das Schild frei drehen konnte. Ich fuhr regulär auf der Straße, der Wind frischte gerade auf, und ZACK krachte das Ding in die Auto-Seite. Ein Ausweichen war nicht möglich - seitlich ein hoher Bordstein... Höher als die Bodenfreiheit eines Megane...

Wenn sich also eine Sperre frei drehen darf, und Autos beschädigen darf, ohne als gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr zu gelten - darf ich als Bürger nicht ebenso ungestraft dran drehen, aber OHNE etwas zu beschädigen? :-)

Die Frage ist nicht Ernst gemeint - ich zeige nur die Verhältnismäßigkeit auf.

Wenn Du keinen gefährdet hast und nichts beschädigt wurde,
würde ich auch darauf tippen, dass da nichts mehr kommt.
Ansonsten hätte der Polizist zumindest sowas gesagt wie
"...und sie bekommen dann noch Post von..."

Wenn Du zusätzlich noch nett, freundlich und einsichtig warst,
würde mehr auch kaum Sinn machen.

Ich muß gestehen, bin fast etwas enttäuscht 🙂

Bei der Überschrift dachte ich auch an ganz andere Kaliber
ala:

...Wollte noch schnell ein Mädel nach Hause fahren...hatte nur 2 Bier und 4 Shots....
...konnte also noch fahren...da hing dann der Schlüssel von S4 von Kumpels Vater...
...war ja nur um die Ecke...und dann kommt doch da glatt...und dann bin ich...

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Zitat:

@Tecci6N schrieb am 22. Juni 2017 um 15:25:32 Uhr:


Wenn eine mündliche Verwarnung tatsächlich erfolgt ist, dann ist ein mögliches OWi-Verfahren abgeschlossen und dann greift der Grundsatz, dass du für die gleiche Sache nicht zweimal belangt werden kannst. Es dürfte also nix nachkommen.

Ich bin bei dir, dass hier nichts mehr kommen wird, möglich wäre es aber. Die sogenannte mümdliche Verwarnung wird immer gern genommen, ist aber eigentlich keine Maßnahme und stellt keinen abgeschlossenen Verwaltungsakt dar. Den Begriff der mündlichen Verwarnung wirst du auch im aktuellen Tatbestandskatalog nicht finden. Die Abweichung vom Regelsatz wird hier auch beschrieben.
Auf Seite 8 glaube ich.
http://www.kba.de/.../bkat_owi_17102016_pdf.pdf?...

Edit:
Hatte zu spät gesehen, dass UHU schon darauf hingewiesen hatte. Sorry

Zitat:

@PHIRAOS schrieb am 22. Juni 2017 um 23:19:32 Uhr:


Die Ausführungen von azrazr bestätigen mich abermals darin, dass der Bußgeldkatalog dringenstens überarbeitet werden muss und die Strafen alle, aber wirklich komplett alle drastisch erhöht werden müssen. Wer bewusst und vorsätzlich gegen die VERBINDLICHE Straßenverkehrsordnung verstößt, gehört nicht hinter das Steuer eines KFZ.

Wobei du wissen musst, dass die Ausführungen dieses Foristen in den Bereich des Märchenerzählers gehören, der grundsätzlich zu jedem Sachverhalt sein persönliches Erlebnis zum Besten gibt und dessen Erzählungen keinen ernsthaften oder seriösen Hintergrund haben. Das hat er schon mehr als einmal bewiesen, das aber dann in beeindruckender Art und Weise😁

Zitat:

@AS60 schrieb am 23. Juni 2017 um 08:21:23 Uhr:


Wobei du wissen musst, dass die Ausführungen dieses Foristen in den Bereich des Märchenerzählers gehören, der grundsätzlich zu jedem Sachverhalt sein persönliches Erlebnis zum Besten gibt und dessen Erzählungen keinen ernsthaften oder seriösen Hintergrund haben. Das hat er schon mehr als einmal bewiesen, das aber dann in beeindruckender Art und Weise😁

Dicht gefolgt wird er vom "urlaubjunkie" ,obwohl ich bei dem erst genannten durchaus Tendenzen zur Wahrheit sehe, wenn ich mir die immer schlimmer werdenden Zustände auf den Straßen hier so ansehe.

Zitat:

@AS60 schrieb am 23. Juni 2017 um 08:10:13 Uhr:



Zitat:

@Tecci6N schrieb am 22. Juni 2017 um 15:25:32 Uhr:


Wenn eine mündliche Verwarnung tatsächlich erfolgt ist, dann ist ein mögliches OWi-Verfahren abgeschlossen und dann greift der Grundsatz, dass du für die gleiche Sache nicht zweimal belangt werden kannst. Es dürfte also nix nachkommen.

Ich bin bei dir, dass hier nichts mehr kommen wird, möglich wäre es aber. Die sogenannte mümdliche Verwarnung wird immer gern genommen, ist aber eigentlich keine Maßnahme und stellt keinen abgeschlossenen Verwaltungsakt dar.

Sehe ich anders und kenne ich auch anders, § 56 Abs. 1 S. 2, Abs. 4 OWiG.

Was faehrt man fuer ein Auto wenn 25 Euro Strafe billiger sind als die Umleitung? Und das immer bei jeder Sperrung.

Zitat:

@mattalf schrieb am 23. Juni 2017 um 09:00:21 Uhr:


Was faehrt man fuer ein Auto wenn 25 Euro Strafe billiger sind als die Umleitung? Und das immer bei jeder Sperrung.

Wahrscheinlich einen Big Block : "Big Block und Small Block sind aus den USA stammende Bezeichnungen zur Unterscheidung von V8-Kraftfahrzeugmotoren. Big-Block-Motoren wurden fast ausschließlich von Ford, General Motors und Chrysler in den USA produziert. Die Motoren wurden in großen amerikanischen Fahrzeugen, aber auch Muscle-Cars eingebaut. Heute kommen Big Blocks nur noch vereinzelt in hubraumstarken Fahrzeugen vor. Einige Pick-Ups, amerikanische Sportwagen und Lkw besitzen diese noch. Bei Big Blocks ist die Zylinderbohrung meist größer als 4 Zoll." (Aus Wiki). Verbauch so dreißig Liter auf 10 Kilometer.😁

Zitat:

@Tecci6N schrieb am 23. Juni 2017 um 08:59:36 Uhr:



Zitat:

@AS60 schrieb am 23. Juni 2017 um 08:10:13 Uhr:



Ich bin bei dir, dass hier nichts mehr kommen wird, möglich wäre es aber. Die sogenannte mümdliche Verwarnung wird immer gern genommen, ist aber eigentlich keine Maßnahme und stellt keinen abgeschlossenen Verwaltungsakt dar.

Sehe ich anders und kenne ich auch anders, § 56 Abs. 1 S. 2, Abs. 4 OWiG.

Hier mal eine Quelle, die ich gefunden habe.
http://www.beck-shop.de/.../...t-9783406605567_0305201208360809_lp.pdf

steht jetzt nicht allzu viel zu diesem Thema drin. Das wichtigste ist ja, dass eine mündliche Verwarnung keinerlei Folgen hinsichtlich einer kostenpflichtigen nachträglichen Verfolgung hat.

Ich kenn das auch nicht anders. Wie gesagt, es wird mit mündlichen Verwarnung gearbeitet, um den Bürger, der z.B. meldet dass er mitten in der Nacht einen Bagatellschaden an einer Laterne verursacht hat, nicht auch noch 35 Euro für das Verursachen des VU abzunehmen.
Nachkommen kann da jedoch noch was, da es keinen abgeschlossenen Verwaltungsakt darstellt. Mittlerweile ist es aber seltener geworden. Früher war es, zumindest da wo ich mein Unwesen treibe, übliche Praxis.

Dann nehme ich das mal so an. Ich kenne es jedenfalls schon sehr lange anders, auch weil unter den Polizisten hier im das geflügelte Wort existiert: "Ich verwarne dich mal mündlich für...", wenn sie eine geringfügige OWi begehen, eben weil eine weitere Verfolgung dadurch ausgeschlossen wird. Aber wie gesagt, ich würde mich dann in diesem Punkt korrigieren. Aber wie du auch sagst, vermutlich dürfte nichts mehr kommen in diesem konkreten Fall.

Zitat:

@mattalf schrieb am 23. Juni 2017 um 09:00:21 Uhr:


Was faehrt man fuer ein Auto wenn 25 Euro Strafe billiger sind als die Umleitung? Und das immer bei jeder Sperrung.

Keine Strafe ist billiger als die Umleitung. An einer Sperre mit Umleitung gibt es NICHTS auszusetzen, und die ist zu befolgen.

Die Sperre OHNE Umleitung ist das Problem - vor allem als nicht Ortskundiger. Wobei die Sperre in dem Fall nur ein aufgestelltes Baustellenschild ist, und nicht eine gesicherte Baustelle.

Ich rede von solchen (und vergleichbaren) Szenen, nicht von Solchen oder Solchen.

Wie im ersten Beispiel, ist so etwas eine abgrundtief deutsche Spezialität. VERMUTLICH werden solche Schilder nur aufgestellt, damit im Falle einer Sachbeschädigung am Auto kein Schadenersatz seitens der Behörden geleistet werden muss. Diese Schilder zu ignorieren vs. Strafe von 25 EUR ist billiger in der Gesamtbilanz. Bis 2010 habe ich die beachtet, bis ich mal per Zufall bemerkt habe, dass da nix war. Seit ca. 2010 habe ich entsprechend dutzende solche komische Sperren ignoriert, und bis auf wenige male bin ich anstandslos durchgekommen, und NATÜRLICH habe ich nie zahlen müssen. Wenn da wirklich eine Baustelle ist, kehre ich natürlich um.

Als ich die Sperre aus dem weiter oberen Posting ein wenig zur Seite geschoben habe, stand auf der Gesamtstrecke ein Rasenmäher (wie sie auf der Autobahn eingesetzt werden) im Gras, und drumherum war die Fahrbahn etwas verschmutzt (weniger als im Herbst normal ist, wenn alle Trecker unterwegs sind). Gearbeitet wurde nichts. Es war auch kein Mensch da. Aber die Verbindung zwischen zwei Mittelstädten war auf ca. 6-10 km (grob geschätzt) gesperrt. Einen Hinweis auf die Sperre gab es da, wo man noch eine Umleitung locker hätte einrichten können (in der Stadt, in der ich gestartet bin), nicht. Sicher wäre dies möglich gewesen.

Ähnlich sah es vor nicht allzu langer Zeit bei Nördlingen aus. Man fährt munter nach Nördlingen, und plötzlich: ZACK, ohne Vorwarnung, mitten auf der 466 das Zeichen 250 - Luftlinie vielleicht 1-2 km vor Nördlingen (die Schätzung der Luftlinie ist allerdings nicht verbindlich - bittesehr). Ich schaue mir die Straße an - es fahren zig Autos munter weiter. In Waze: keine Sperre verzeichnet. Das Schild: Straße ist EINDEUTIG gesperrt -Baustelle. OK, es gab keine Fahrbahnmarkierung, rechts und links waren die bunten Baken - aber die Fahrbahn war schnurgerade, wunderbar fertiggestellt und der Verkehr floss NORMAL Richtung Nörtlingen (und auch in die entgegengesetzte Richtung). Und nun? Zugegeben, das war das einzige mal, dass ich Normalverkehr auf einer mit Schild 250 gesperrten Straße gesehen habe.

Ich würde mich auch nicht wundern, wenn die selbst dann keine 25 EUR OWI kassieren würden, wenn der Polizeiwagen direkt daneben steht. Im Fall eines Einspruchs und des evtl. zugehörigen Pressewirbels (Lokalpresse), könnten Peinlichkeiten aufgedeckt werden. Selbst dann, wenn der Fahrer seine OWI zahlen muss, könnten bei der nächsten Wahl die aufgedeckten Peinlichkeiten nachteilig sein (Streisand-Effekt).

So gesehen ist allen geholfen: dem Fahrer, dass er keine unnötigen Umwege fährt, und der Kommune oder dem Land, die nicht reparieren/fertigstellen müssen :-D

Auf Hunderte oder Tausende km, die ich NICHT in der Pampa herumgeirrt bin, kann MAL eine max. 25 EUR OWI kommen - von mir aus - die wäre aber in der Summe der Wegersparnisse selbst für Mofa-Fahrer lohnend.

Zitat:

@azrazr schrieb am 23. Juni 2017 um 11:00:27 Uhr:



Zitat:

@mattalf schrieb am 23. Juni 2017 um 09:00:21 Uhr:


Was faehrt man fuer ein Auto wenn 25 Euro Strafe billiger sind als die Umleitung? Und das immer bei jeder Sperrung.

Keine Strafe ist billiger als die Umleitung. An einer Sperre mit Umleitung gibt es NICHTS auszusetzen, und die ist zu befolgen.

Die Sperre OHNE Umleitung ist das Problem - vor allem als nicht Ortskundiger. Wobei die Sperre in dem Fall nur ein aufgestelltes Baustellenschild ist, und nicht eine gesicherte Baustelle.

Ich rede von solchen (und vergleichbaren) Szenen, nicht von Solchen oder Solchen.

Wie im ersten Beispiel, ist so etwas eine abgrundtief deutsche Spezialität. VERMUTLICH werden solche Schilder nur aufgestellt, damit im Falle einer Sachbeschädigung am Auto kein Schadenersatz seitens der Behörden geleistet werden muss. Diese Schilder zu ignorieren vs. Strafe von 25 EUR ist billiger in der Gesamtbilanz. Bis 2010 habe ich die beachtet, bis ich mal per Zufall bemerkt habe, dass da nix war. Seit ca. 2010 habe ich entsprechend dutzende solche komische Sperren ignoriert, und bis auf wenige male bin ich anstandslos durchgekommen, und NATÜRLICH habe ich nie zahlen müssen. Wenn da wirklich eine Baustelle ist, kehre ich natürlich um...................................bla bla bla

Was stimmt mit dir eigentlich nicht? 😕😁

Azrazr,

Zitat:

@azrazr schrieb am 23. Juni 2017 um 06:45:31 Uhr:


Das ist bekannt. Allerdings, analog zu beharrlichen Verletzungen des ruhenden Verkehrs, rechne ich erst nach 150-200 solcher Vergehen pro Jahr mit einer entsprechenden Maßnahme. Rein logistisch kriege ich das nicht hin :-)

dann rechne mal schön weiter.

Bei uns wird so etwas schon nach dem dritten oder vierten Verstoß mit Fahrverbot sanktioniert, weil es eine ganz andere Sache ist, ob man falsch parkt oder die Autobahn an einer Betriebsumfahrt verlässt.

Hallo, Tecci6N,

Zitat:

@Tecci6N schrieb am 23. Juni 2017 um 08:59:36 Uhr:



Zitat:

@AS60 schrieb am 23. Juni 2017 um 08:10:13 Uhr:



Ich bin bei dir, dass hier nichts mehr kommen wird, möglich wäre es aber. Die sogenannte mümdliche Verwarnung wird immer gern genommen, ist aber eigentlich keine Maßnahme und stellt keinen abgeschlossenen Verwaltungsakt dar.

Sehe ich anders und kenne ich auch anders, § 56 Abs. 1 S. 2, Abs. 4 OWiG.

Lies mal das hier:

Zitat:

(2) 1Die Verwarnung nach Absatz 1 Satz 1 ist nur wirksam, wenn der Betroffene nach Belehrung über sein Weigerungsrecht mit ihr einverstanden ist und das Verwarnungsgeld entsprechend der Bestimmung der Verwaltungsbehörde entweder sofort zahlt oder innerhalb einer Frist, die eine Woche betragen soll, bei der hierfür bezeichneten Stelle oder bei der Post zur Überweisung an diese Stelle einzahlt.

Von einer mündlichen Verwarnung ist hier nicht die Rede.

Das ist ein Fallstrick, über den schon viele gestolpert sind und wenn man dafür sorgen will, dass ein VT nicht noch nachträglich ein Bußgeld statt einer Verwarnung bekommen kann, sollte man ihn immer gebührenpflichtig verwarnen (und ihm den Hintergrund erklären).

Viele Grüße,

Uhu110

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