Dummen Fehler begangen - was erwartet mich?

Moin,
mir ist gestern leider im Straßenverkehr ein ziemlich dummer Fehler unterlaufen... War leider einen kurzen moment nicht konzentriert (mitten in der nacht - lange bereits gefahren) und war nach navi gefahren.

Versehentlicherweise habe ich die Schilder für ein Durchfahrtsverbot übersehen und bin eine temporär gesperrte Ausfahrt abgefahren. Am anderen Ende wurde ich gleich von der Polizei nach den Fahrzeugpapieren gefragt + Führerschein und mündlich verwarnt. Hab die Situation geschildert und dass mir das nicht absichtlich passiert ist, sondern ich die Verkehrszeichen anders gedeutet hatte, da bereits am gleichen Tag auf der gegenüberliegenden Autobahnseite ebenfalls schon spuren temporär gesperrt worden waren, dies sich aber nicht auf die Ausfahrten bezog.

Mit was für einer Strafe muss ich sonst noch weiter rechnen? Ich glaube der Polizist hat sich die Daten vom Führerschein notiert. Sowas dummes ist mir jetzt das erste mal passiert.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@azrazr schrieb am 22. Juni 2017 um 16:54:07 Uhr:


...

Und was hat diese sinnlose Speicherplatzverschwendung mit dem eigentlichen Thema zu tun? 🙄🙄 Nix...

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Zitat:

@uhu110 schrieb am 23. Juni 2017 um 11:41:37 Uhr:


Azrazr,

Zitat:

@uhu110 schrieb am 23. Juni 2017 um 11:41:37 Uhr:



Zitat:

@azrazr schrieb am 23. Juni 2017 um 06:45:31 Uhr:


Das ist bekannt. Allerdings, analog zu beharrlichen Verletzungen des ruhenden Verkehrs, rechne ich erst nach 150-200 solcher Vergehen pro Jahr mit einer entsprechenden Maßnahme. Rein logistisch kriege ich das nicht hin :-)

dann rechne mal schön weiter.

Bei uns wird so etwas schon nach dem dritten oder vierten Verstoß mit Fahrverbot sanktioniert, weil es eine ganz andere Sache ist, ob man falsch parkt oder die Autobahn an einer Betriebsumfahrt verlässt.

Von Betriebsumfahrten war nie die Rede, nur von Baustellen, die es in Wirklichkeit nicht gibt :-)

Der TE ist doch über eine normale Ausfahrt abgefahren, soweit ich verstanden habe, da war lediglich eine Baustellenbeschilderung ohne Baustelle (mal wieder)...

Auf der A8 zwischen Kirchheim und Ulm habe ich wiederum extrem viele Autos und Transporter abfahren gesehen (kolonnenweise), wenn dort Stau ist - auf entsprechend nicht für den allgemeinen Verkehr freigegebenen (Baustellen-) Ausfahrten. Polizeikontrollen habe ich dort noch nie gesehen - bin dort aber auch noch nie abgefahren (und würde es auch nicht tun). Ich denke, da sind noch Qualitätsunterschiede zu plötzlichen, vorgeblich baustellenbedingten Sperren auf Bundesstraßen, OHNE Vorwarnung, OHNE Umleitungsbeschilderung, wo es aber in 99% der Fälle keine Baustellen gibt (oder nur etwas am Rand herumsteht, ohne dass ein Mensch sichtbar wäre), und Abfahrten, die NIE für den allgemeinen Verkehr vorgesehen waren...

Wie ich auf Autobahnen öfters erlebe, erfolgt die Einrichtung einer Baustelle recht koordiniert. Erst kommen die Fahrzeuge, mit denen die Spuren gesichert werden, die Fahrbahn wird dadurch verengt, ein Fahrzeug fährt vor und setzt Hütchen, dann kommen die Baken/Planken usw. Auch die Richtungsschilder werden aktualisiert (Fahrtrichtungen durchgestrichen, Umleitungen werden beschildert). Dies erfolgt auch im Verlauf von Abfahrten analog. Meist sind auch noch Plakate überall, dass die Ab- oder Auffahrt ab dem XX.XX.XXXX gesperrt sei.

Ich bin auch mal hier rausgefahren. Aber hopps, das war zu früh! Also am Ende der Ausfahrt wenden und zurück auf die Autobahn. Denkste. Verboten... (Raus ist aber erlaubt). Ich bin zu dem Zeitpunkt ohne Navi gefahren, ich dachte, das passt schon... Aber ab jener Stelle wusste ich ohne Navi nicht weiter, und ich hatte die Navi nicht einmal dabei. Mit dem Mobiltelefon ist es eine Seuche, zu navigieren... Ich habe auch keine Halterung dafür... Trotzdem habe ich die Mühe auf mich genommen, obwohl es ein LEICHTES gewesen wäre (technisch), das Verbot zu ignorieren, und auf die Autobahn zurückzufahren. Dunkel war's auch noch, und ganz sicher keine Polizei in der Nähe. Ich habe aber keine Lust auf mögliche Konflikte, wenn beim Einfahren auf die Autobahn etwas passiert, und sei es, dass ich nicht einmal Schuld gewesen sein könnte.

Aber... Ein popeliges Schildchen 250, um schon mal das Volk auf die tatsächliche Sperre vorzubereiten, spart man sich da nach allem, was ich bisher auf Autobahnen gesehen habe. Und jetzt kam das doch mal aus irgend einem unerfindlichen Grund vor, und wurde vom TE nicht gesehen. Was kann da schon groß an Strafe kommen? IMO müssten da eher die bestraft werden, die solche Schilder aufstellen, aber dahinter die markierte Gefährdung gar nicht vorliegt. Mit Sicherheit dürfen die so etwas nicht (AKA "gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr", evtl. auch Nötigung) - aber es gibt weder Sanktionen, noch eine Instanz, die sanktioniert.

Was wollte der TE eigentlich geklärt haben? 😁

Er wollte wohl auf der Landebahn mit seiner Boing recht abbiegen, was aber wegen eines dort geparkten Tankwagens nicht ging.

Ich erwarte, dass ab sofort streng themenbezogen auf die Frage des TE eingegangen wird. Keine lustigen Bemerkungen mehr. Keine Schwänke aus der eigenen ach so tollen Jugendzeit, keine Grundsatzdiskussionen zu Für und Wider von Baustellen. Der TE hat ja nun eine wirklich sehr konkrete Frage gestellt, sich auf deren Beantwortung zu beschränken dürfte niemanden überfordern.

Ausdrücklich bedanken möchte ich mich bei den Nutzern, die teilweise fragwürdige Beitragsinhalte versuchten sachlich-konstruktiv zu widerlegen.

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Zitat:

@uhu110 schrieb am 23. Juni 2017 um 11:41:37 Uhr:


Azrazr,

Zitat:

@uhu110 schrieb am 23. Juni 2017 um 11:41:37 Uhr:



Zitat:

@azrazr schrieb am 23. Juni 2017 um 06:45:31 Uhr:


Das ist bekannt. Allerdings, analog zu beharrlichen Verletzungen des ruhenden Verkehrs, rechne ich erst nach 150-200 solcher Vergehen pro Jahr mit einer entsprechenden Maßnahme. Rein logistisch kriege ich das nicht hin :-)

dann rechne mal schön weiter.

Bei uns wird so etwas schon nach dem dritten oder vierten Verstoß mit Fahrverbot sanktioniert, weil es eine ganz andere Sache ist, ob man falsch parkt oder die Autobahn an einer Betriebsumfahrt verlässt.

Hallo, Tecci6N,

Zitat:

@uhu110 schrieb am 23. Juni 2017 um 11:41:37 Uhr:



Zitat:

@Tecci6N schrieb am 23. Juni 2017 um 08:59:36 Uhr:



Sehe ich anders und kenne ich auch anders, § 56 Abs. 1 S. 2, Abs. 4 OWiG.

Lies mal das hier:

Zitat:

@uhu110 schrieb am 23. Juni 2017 um 11:41:37 Uhr:



Zitat:

(2) 1Die Verwarnung nach Absatz 1 Satz 1 ist nur wirksam, wenn der Betroffene nach Belehrung über sein Weigerungsrecht mit ihr einverstanden ist und das Verwarnungsgeld entsprechend der Bestimmung der Verwaltungsbehörde entweder sofort zahlt oder innerhalb einer Frist, die eine Woche betragen soll, bei der hierfür bezeichneten Stelle oder bei der Post zur Überweisung an diese Stelle einzahlt.


Von einer mündlichen Verwarnung ist hier nicht die Rede.

Das ist ein Fallstrick, über den schon viele gestolpert sind und wenn man dafür sorgen will, dass ein VT nicht noch nachträglich ein Bußgeld statt einer Verwarnung bekommen kann, sollte man ihn immer gebührenpflichtig verwarnen (und ihm den Hintergrund erklären).

Viele Grüße,

Uhu110

Es geht sogar noch einfacher. Die gebührenpflichtige Verwarnung steht in Satz 1. die gebührenfreie in Satz 2. Wirksamkeit (wie in Absatz 2 beschrieben) und das verbot der weiteren Bestrafung (Absatz 4) beziehen sich ausdrücklich NUR auf den ersten Satz von Absatz 1. demnach ist eine weitere Verfolgung nach einer mündlichen Verwarnung ohne weiteres möglich und so habe ich es auch gelernt.

editiert - lernen durch Schmerzen

twindance/MT-Moderation

Zitat:

@azrazr schrieb am 26. Juni 2017 um 08:26:12 Uhr:


editiert - lernen durch Schmerzen

twindance/MT-Moderation

Das setzt Lernfähigkeit voraus. Optimist...

Und noch was gekommen?

jau nochmal danke an alle Rückmeldungen die themenbezogen waren.
Das Resultat aus der Maßnahme ist folgendes:
es ist bei einer mündlichen Verwarnung geblieben, gott sei dank 🙂.

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