Dürfen Fahrradfahrer in der Mitte durch die Autos fahren? Brauche Euren Rat!
Hallo liebes Forum!
Bin echt wütend. Fahre ich gerade zur Arbeit, stehe an der Ampel, kommt eine Radfahrerin von hinten und fährt durch die Autos in der Mitte durch (zweispurig je Richtung). Es handelt sich nicht um eine Linksabbiegerspur oder sonst was und die Radfahrerin ist auch nicht abgebogen, sondern geradeaus weiter gefahren.
Sie ist nicht wie so oft vor das Auto gefahren, dass man sie hätte gut sehen können, sondern (ich stand links) auf Höhe meines rechten Spiegels zum stehen gekommen. Hätte ich jetzt nur zur linken Ampel geguckt wäre ein Unfall sogar wahrscheinlich gewesen beim losfahren.
Da ich das nicht ok und gefährlich fand, habe ich gehupt und dafür einen Mittelfinger der Radfahrerin kassiert.
Bin ihr dann noch ein Stück nach gefahren und wollte sie eigentlich, als sie an einem Geschäft gehalten hat, zur Rede stellen. Da sie sicher gemerkt hat, dass ich ihr nach gefahren bin, habe ich gedacht: Vielleicht reicht das ja für sie um über das Verhalten nachzudenken und bin dann weiter gefahren ohne irgendwas zu machen. Ihr wars aber auch scheinbar völlig egal, denn sie ist auch nicht zu mir gekommen (hatte da kurz geparkt), sondern ging seelenruhig einkaufen.
Meine Frage nun: War ich im Recht? Ich kann mir echt nicht vorstellen das man Autos in der Mitte überholen darf und dann noch so gefährlich neben dem Spiegel stehen bleiben darf. Ich hätte an der Ampel nur ganz leicht rechts eingeschlagen sein müssen (mit dem Lenker) um sie beim losfahren mitzunehmen 🙁.
Ist doch Mist so ein Verhalten. Bin froh mich beruhigt zu haben und sie nicht angesprochen zu haben. In der Situation war ich echt wütend und dann bekommt man noch einen Mittelfinger.
Habe ich auch etwas falsch gemacht???
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@System schrieb am 22. Juli 2017 um 14:06:53 Uhr:
(...)
Habe ich auch etwas falsch gemacht???
Meiner Meinung nach ja: Du hast Dich aufgeregt.
Ob Sie das durfte oder nicht, wäre mir egal. Ich rege mich nicht über Dinge auf, die ich nicht ändern kann. 😁
104 Antworten
Zitat:
@System schrieb am 22. Juli 2017 um 17:18:47 Uhr:
Klar habe ich sie gesehen, es bestand zu keinem Zeitpunkt eine Gefahr, weder für mich, noch für sie oder für Andere. Maximal für den Lack. Ich habe gehupt, da die Radfahrerin beim schalten der Ampel auf grün, natürlich in die Pedale trat, weshalb das Rad naturgemäß ins schwanken kommt. Da es ziemlich eng zwischen zwei PKW ist und (das leugne ich ja gar nicht) ich mich auch gestört fühlte, habe ich gehupt. Einmal kurz, sonst nichts. Das rechtfertigt in meinen Augen keinen Mittelfinger, da der Radfahrerin klar gewesen sein sollte, auf welches Verhalten ich sie anspreche/anhupe.
Dann wäre ja somit alles gesagt und auch alles bestätigt.
Du hast die Radlerin gesehen und hast auch wahrgenommen, daß Sie beim Aufsteigen / Antreten ins Schwanken gekommen ist.
Warum kommt es dann einem nicht in den Sinn, kurz mit dem Anfahren selbst zu warten, bis die Radlerin aus der Situation raus ist und sich in ihrem Rhythmus befindet ?!
Aber Hauptsache man hat es dieser Radlerin mal so richtig gezeigt und als Autofahrer die Situation noch zusätzlich verschärft und man kann die Schuld am eigenen Fehlverhalten dem anderen Verkehrsteilnehmern zuschieben.
Die Radlerin wird sich mit deinem Verhalten gefährdet gefühlt und die Huperei als zusätzliche Druckausübung deinerseits wahrgenommen haben.
Mal ehrlich, mit dieser Aussage vor Gericht hättest keinen Blumentopf gewonnen. Da hätte ich lieber nichts gesagt, um nicht noch weiter reinzurutschen.
Es ist tatsächlich alles mehrfach gesagt. ALLES! MEHRFACH! Kapieren halt nicht alle. Nix Gericht. Nix Polizei. Nix passiert. Fehlverhalten der Radfahrerin, wir jeden Tag überall tausendfach üblich und nie sanktioniert. Prollige Reaktion derselben - auch üblich. Jemandem mal verständlich ein bisschen der Kamm geschwollen ohne Folgen. Aber: So ein Wochenende ist schon langweilig.
Hallo an die Verkehrsexperten,
Ich kenne die Gesetzeslage in DE nicht, kann also nur von meiner Heimat AT sprechen.
Also bei uns ist es (meiner Meinung nach LEIDER) erlaubt, sich als Radfahrer "vorzudrängen".
Dazu habe ich in einem anderen Forum folgendes gefunden:
Vorfahren ist eine Sonderform des Vorbeifahrens. Müssen Fahrzeuge vor
Kreuzungen, Straßenengen, schienengleichen Eisenbahnübergängen und
dergleichen angehalten werden, so dürfen die Lenker einspuriger, später
ankommender Fahrzeuge nur dann neben oder zwischen den bereits
angehaltenen Fahrzeugen vorfahren, um sich mit ihren Fahrzeugen weiter
vorne aufzustellen, wenn für das Vorfahren ausreichend Platz vorhanden
ist und die Lenker von Fahrzeugen, die ihre Absicht zum Einbiegen
angezeigt haben, dadurch beim Einbiegen nicht behindert werden.
Ganz gefährlich sehe ich hier den letzten Punkt, da hatte ich (bzw. der Radfahrer) schon mal großes Glück.
Da war ich mit einem geschlossenen Kastenwagen auf der "Geradeaus - Rechtsabbiegerspur" und wollte eben rechts abbiegen. Ein Radfahrer fuhr während meiner Wartezeit vor der roten Ampel in meinen toten Winkel, blieb jedoch so weit hinten, dass ich ihn durch das Beifahrerfenster nicht sehen konnte.
Beim Losfahren ist er Gott sei Dank einen Moment vor mir angefahren und ich sah kurz etwas am Beifahrerfenster, also nochmals voll in die Eisen. Das der Radfahrer natürlich geradeaus drüber fuhr und ich warten musste, bis er den Kreuzungsbereich geräumt hat, ist logisch (entweder hat er mein rechts Blinken nicht gesehen oder einfach ignoriert).
Seit diesem Vorfall stelle ich mich immer so weit rechts an den Fahrbahnrand, dass ein Vorbeifahren nicht möglich ist (besonders mit Kastenwägen ohne hintere Scheiben, welche ich eben häufig bewege).
Auf ein unfallfreies und friedliches Miteinander (gelegentlich bewege ich ja auch den Drahtesel).
In Deutschland dürfen sich Fahrräder und Mofas nicht zwischen an Ampeln haltende PKW drängeln. Sie dürfen - nur bei ausreichendem Raum natürlich - mit äußerster Vorsicht rechts vorbei fahren. Suizid liebende machen das auch bei Sattelschleppern, die rechts abbiegen wollen und dies auch signalisieren. No risk - no fun.
StVO 5 (8).
Tägliches Erleben sieht anders aus, als es die StVO gerne hätte.
Ähnliche Themen
Zitat:
@Geisslein schrieb am 22. Juli 2017 um 19:22:18 Uhr:
Zitat:
@System schrieb am 22. Juli 2017 um 17:18:47 Uhr:
Klar habe ich sie gesehen, es bestand zu keinem Zeitpunkt eine Gefahr, weder für mich, noch für sie oder für Andere. Maximal für den Lack. Ich habe gehupt, da die Radfahrerin beim schalten der Ampel auf grün, natürlich in die Pedale trat, weshalb das Rad naturgemäß ins schwanken kommt. Da es ziemlich eng zwischen zwei PKW ist und (das leugne ich ja gar nicht) ich mich auch gestört fühlte, habe ich gehupt. Einmal kurz, sonst nichts. Das rechtfertigt in meinen Augen keinen Mittelfinger, da der Radfahrerin klar gewesen sein sollte, auf welches Verhalten ich sie anspreche/anhupe.
Dann wäre ja somit alles gesagt und auch alles bestätigt.
Du hast die Radlerin gesehen und hast auch wahrgenommen, daß Sie beim Aufsteigen / Antreten ins Schwanken gekommen ist.
Warum kommt es dann einem nicht in den Sinn, kurz mit dem Anfahren selbst zu warten, bis die Radlerin aus der Situation raus ist und sich in ihrem Rhythmus befindet ?!
Aber Hauptsache man hat es dieser Radlerin mal so richtig gezeigt und als Autofahrer die Situation noch zusätzlich verschärft und man kann die Schuld am eigenen Fehlverhalten dem anderen Verkehrsteilnehmern zuschieben.Die Radlerin wird sich mit deinem Verhalten gefährdet gefühlt und die Huperei als zusätzliche Druckausübung deinerseits wahrgenommen haben.
Mal ehrlich, mit dieser Aussage vor Gericht hättest keinen Blumentopf gewonnen. Da hätte ich lieber nichts gesagt, um nicht noch weiter reinzurutschen.
Ich gebs auf mit Dir, Du bist einfach ein Forentroll. Sie stand ZWISCHEN zwei Autos, das Schwanken habe ich abgewartet, ich habe mich keinen Meter bewegt. Ist das so schwer zu kapieren für Dich? Sie fühlte sich zurecht gefährdet, durch eine Situation in die sie sich selbst gebraucht hat, indem sie zwischen zwei Autos fährt, wo sie nichts verloren hatte.
Zitat:
@situ schrieb am 22. Juli 2017 um 19:47:02 Uhr:
In Deutschland dürfen sich Fahrräder und Mofas nicht zwischen an Ampeln haltende PKW drängeln. Sie dürfen - nur bei ausreichendem Raum natürlich - mit äußerster Vorsicht rechts vorbei fahren. Suizid liebende machen das auch bei Sattelschleppern, die rechts abbiegen wollen und dies auch signalisieren. No risk - no fun.
StVO 5 (8).Tägliches Erleben sieht anders aus, als es die StVO gerne hätte.
Ja das hat bis auf ein einziger Forenteilnehmer mittlerweile auch jeder verstanden. Danke für deinen Beitrag,
Edit: Auch danke für den passenden Paragraphen, vielleicht brauche ich den ja noch wenn ich zum Tode verurteilt werde 🙂.
System, genieß lieber dein Rest-Wochenende, als dich hier auf jeden Schwachsinns-Post rechtfertigen zu wollen. Das mit der Radfahrerin wird nicht der einzige Hammer bleiben, den du in deinem Autofahrerleben noch genießen darfst, das kann ich dir versichern. Mit der Zeit wirst du da aber auch dickfelliger...
Zitat:
@Kai R. schrieb am 22. Juli 2017 um 20:15:21 Uhr:
Dein Vergehen: eine Frage bei Motor Talk gestellt 😁
Ja das scheint mir tatsächlich so zu sein, aber ich habe ja auch nette Antworten und sogar sehr nette private Nachrichten erhalten. Danke dafür.
Deine Erfahrung haben hier schon viele gemacht. Sie meinten, eine berechtigte Frage zu stellen und bekamen es auf einmal mit einer Lobby zu tun, die den Sachverhalt genau umdrehte. Tatsache ist, dass in Deutschland Radfahrer nicht in der von dir geschilderten Weise überholen dürfen. Wie sie es dürfen, steht in der StVO geschrieben, nämlich rechts neben den auf dem rechten Fahrstreifen wartenden Fahrzeugen. Ist im übrigen auch ein Überholen. Der ADAC-Anwalt hatte demnach auch Recht. Soviel zu deiner Frage.
Und jetzt zu den Radfahrern allgemein. Auch sie haben die Vorschriften der StVO zu beachten, um z.B. Unfälle zu vermeiden. Verstoßen sie dagegen, müssten sie entsprechend verwarnt werden. Dies passiert leider recht selten. Aus diesem Grund sieht man Fahrradfahrer auf Gehwegen fahren, auch schonmal entgegen der Fahrtrichtung, man trifft sie fahrenderweise in Fußgängerzonen, in Erholungsanlagen oder beim Nichtbeachten des Rotlichts von Verkehrsampeln. Ansprechen darf man sie auf ihr Fehlverhalten nicht, da reagieren sie in aller Regel empört oder sogar beleidigend. Mich persönlich stören Fahrradfahrer insbesondere als Fußgänger, da ich dann nicht den Schutz meines Autos habe. Als Fußgänger kritisiere ich immer wieder, dass Radfahrer sehr dicht an mir vorbeifahren, ohne Ankündigung überholen und wenn sie gar mit den neuesten Elektrorädern herannahen, sind sie sehr schnell. Und den Radfahrern sollte klar sein, dass auch von ihnen die Rücksichtnahme gefordert wird, die sie von Autofahrern gegenüber Radfahrern erwarten. Das heißt, dass z.B. ein gemeinsamer Fuß- und Radweg so genutzt werden muss, dass kein Schaden entstehen kann. Ein schnelles, unangekündigtes Vorbeifahren an gleichberechtigten Fußgängern ist daher nicht erlaubt. Und zum Schluß: Auch ich fahre Fahrrad, beachte aber genau wie bei der Benutzung meines Fahrzeuges die Verkehrsregeln. Und es ist auch so, dass der überwiegende Teil der radfahrenden Bevölkerung sich ebenso verhält. Meine Beschreibung meint die Sorte von Radfahrern, die nur Rechte haben.
Nachdem die Sachfrage endlich geklärt ist können wir ja jetzt einen Kampfradler-Beschimpfungsthread hieraus machen 😁 Hatten wir doch schon länger nicht mehr.
Das ist ja lustig hier.😁 Oder sollte man es traurig nennen.
Da fährt jemand nur hinter jemandem her und wird zum Straftäter gemacht. Die Straftäterin saß hier auf dem Rad - Beleidigung -
Hier sind wie immer jede Menge Möchtegernjuristen unterwegs, die aber auch von nichts in diesem Bereich auch nur den Hauch einer Ahnung haben. Dies versuchen sie dann durch die Benutzung von Begriffen wie Nötigung, gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr und Straßenverkehrsgefährdung zu vertuschen. Das Erwähnen dieser Tatbestände ist in diesem Fall völlig absurd und lächerlich.
Einer der wenigen brauchbaren Beiträge war der von Kai R mit dem Hinweis auf das Festhalten durch Jedermann.
Danke für eure netten Antworten. Dennoch hat mir das mit der Nötigung etwas Angst gemacht. Da es sich hierbei ja scheinbar um eine reine Einschätzung durch einen Richter handelt, kann sowas natürlich trotzdem für mich nach hinten losgehen, was mir Sorgen macht.
Du musst dir keine Sorgen machen. Richter haben üblicherweise Ahnung von den geltenden Gesetzen. Das unterscheidet sie deutlich von den hiesigen Panikmachern.
Zitat:
@System schrieb am 23. Juli 2017 um 08:18:39 Uhr:
Danke für eure netten Antworten. Dennoch hat mir das mit der Nötigung etwas Angst gemacht. Da es sich hierbei ja scheinbar um eine reine Einschätzung durch einen Richter handelt, kann sowas natürlich trotzdem für mich nach hinten losgehen, was mir Sorgen macht.
Deine Sorgen sind völlig unbegründet. Lass dich durch einige sinnfreie Beiträge nicht verrückt machen.