Dürfen Ärzte Fahrverbote aussprechen ?

Hallo,

bin mir nicht ganz sicher ob das hier reinpasst, aber nem Bekannten ist folgendes passiert:

Er hatte einen Unfall aufgrund von Wechselwirkungen von Medikamenten(Schmerzmittel) die er nehmen musste da er vor Jahren einen Berufsunfall hatte und seit dem leider Schmerzpatient ist. Die Medikamente wurdem Ihm ohne hinweis auf mögliche Wechselwirkungen verschrieben und er hatte sie auch schon eine ganze weile ohne Probleme genommen. Nun ist dann letzte Woche dann dieser Unfall passiert bei dem die Beifahrerin anschliesend folgendes berichtet: Er soll plötzlich das Bewusstsein verloren haben und dann ist der Wagen halt mehr oder weniger Führerlos in den Graben. Ist nichts weiter passiert ausser Prellungen und halt die C-Klasse (Bj. 98) ist Schrott. Nun wurde er mehrere Tage im Krankenhaus untersucht und dabei kam halt der Verdacht auf diese Medikamente heraus. Als er entlassen wurde, wurde ihm mündlich von der Ärztin ein Fahrverbot von 3 Monaten ausgeprochen, und in dem Entlassungsbericht wird von einer Empfehlung eines Fahrverbotes geschrieben.

Mir geht es jetzt noch nicht mal so sehr darum ob er jetzt Fahren soll oder nicht, sondern ob Ärzte sowas überhaupt verbindlich tun dürfen und wenn ja ob dann nicht noch was von der Polizei kommen muss ??

Gruß

Steini

Beste Antwort im Thema

Hat sich an der Sache in den letzten 12 Jahren irgend etwas geändert? 😕

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Ähnlicher Fall:

Am 23 Dezember vor zwei Jahren schrammte ein alter Herr (geschätzte 75) an meinem geparkten Fahrzeug vorbei.

Bei mir zuhause klingelte es an der Tür und ein Polizist sagte mir sei jemand ins Auto gefahren.
Ich hatte mir natürlich das Schlimmste ausgemalt da es mir fats klar war dass das passiert.

Als wir an meinem Auto ankamen hatte ich nur einen kleinen Kratzer neben einem älteren Kratzer erkannt (an dieser Stelle danke ich dem Herren da ich so den anderen Kratzer ja auch repariert bekommen hatte). Der Herr saß ziemlich zittrig und recht abwesend im Polizei-Bully. Daraufhin hatte der Herr von der Polizei für die nächsten Tage ein Fahrverbot bekommen und es sollte noch eine Untersuchung (MPU?) folgen da man sich nicht sicher sein konnte ob der Herr überhaupt noch in der Lage war jemals ein Fahrzeug zu führen.

Ich vermute mal es war seine letzte Fahrt und bin froh, dass er (wenn er den Lappen abgeben mußte) seinen Lappen an meinem Fahrzeug quasi verloren hate und nicht eine Person überfahren hatte.

In dem Fall mit den Medikamenten müßte eigentlich die Polizei schon eine medizinische Untersuchung anordnen. Selbst ohne Medikamenteneinfluss wird ein gesunder Autofahrer nicht einfach so bewußtlos.

Zitat:

Original geschrieben von patti106


In dem Fall mit den Medikamenten müßte eigentlich die Polizei schon eine medizinische Untersuchung anordnen.´
Selbst ohne Medikamenteneinfluss wird ein gesunder Autofahrer nicht einfach so bewußtlos.

Die Polizei wird nicht darauf gekommen sein, dass die Bewußtlosigkeit nicht Folge, sondern Unfallursache war.

Und der Unfallfahrer wird schön geschwiegen haben, schließlich muß ihm schon vorher klar sein, das er unter Medikamenteneinfluss nicht ans steuer darf.

Und hier hatten wir es ja mit Cocktails zu tun,
sonst wären keine Wechselwirkungen möglich gewesen. 😉

Für mich als medizinischen Laien klingt das eh schon grob fahrlässig wenn man auch nur mit einem einzigen Schmerzmittel intus Auto fährt (freiverkäufliche Kopfschmerztabletten ausgenommen).

Patti, das hat mit rezeptpflichtig oder nicht nichts zu tun.
Es gibt auch freiverkäufliche Medikamente, die die Fahrtüchtigkeit stark beeinträchtigen. Ein gutes Beispiel ist Wick MediNait. Darin sind Antihistaminika, die so starke Nebenwirkung haben, dass dieses nicht mehr als solches eingesetzt wird, sondern als Schlafmittel im Hustensaft.
Während andere, verschreibungspflichtige, Schmerzmittel keine Auswirkungen auf die Fahrtüchtigkeit haben.

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Mir ging es darum, dass es auch Kopfschmerztabletten gibt, die zumindest Apothekenpflichtig sind.

Ich hätte nur keine Bedenken Auto zu fahren in Verbindung mit Kopfschmerztabletten deren Wirkstoff entweder ASS, Paracetamol oÄ ist. Bei allen anderen wäre die Frage an den Apotheker/Arzt wie es denn aussieht mit Autofahren.

Ich würde lieber mit 1000mg Ass fahren, als mit Kopfschmerzen.

Mit 1000mg ASS hätte ich ja auch wie gesagt kein Problem beim Autofahren. Wenn die mir in der Aphoteke aber ne neue ultrastarke Kopfschmerztablette andrehen wollen, hätte ich bedenken. Neue AM sind ja nicht umsonst 1 oder zwei Jahre Apothekenpflichtig.

Mit 1000mg ASS hätte ich ja auch wie gesagt kein Problem beim Autofahren. Wenn die mir in der Apotheke aber ne neue ultrastarke Kopfschmerztablette andrehen wollen, hätte ich bedenken. Neue AM sind ja nicht umsonst 1 oder zwei Jahre Apothekenpflichtig.

Zitat:

Original geschrieben von patti106


. Neue AM sind ja nicht umsonst 1 oder zwei Jahre Apothekenpflichtig.

Was meinste denn damit ???

Wir reden hier über einen Schmerzpatienten in Folge eines Arbeitsunfalles.

Also vermutlich nicht über Spalt oder Aspirin. 😉

Genaugenommen reden wir über ein ärztliches Fahrverbot.
Ich wollte lediglich darauf hinweisen, dass auch "einfache" Medikamente solche Nebenwirkungen haben können.
Schmerztherapie (hat nicht viel mit ASS oder Ibu zu tun) ist ein komplexes und schwieriges Gebiet, dass aber hier eh nichts zu suchen hat.

Apothekenpflicht
§43 AMG

Apothekenpflichtig ist ein AM auch dann, wenn es zwar zB nur eine Kopfschmerztablette ist, die Zusammensetzung von bekannten Wirkstoffen eine völlig neue ist.

Moin Patti ...

Sowas kommt in der Regel bei nicht verschreibungspflichtigen Mitteln sehr selten vor. Da ist in der Regel IMMER bekannter Mist drin 😉 Fakt ist einfach ... man MUSS sehr genau die Beipackzettel lesen ... denn es überrascht wieviele Mittel dazu führen, das man im Grunde nicht mehr oder nur noch eingeschränkt fahrtauglich ist.

Ich meine im Normalfalle fahre Ich bereits nach einem Glas Wein keinen Meter mehr mit dem Fahrzeug. Ich kann mir aber sicherlich Situationen vorstellen, wo Ich auch nach 3 Glas Wein noch fahren würde, wenn sich keine sinnvolle Alternative ergeben täte. Wichtig dabei ist aber ... solche Situationen sind sehr selten und ich denke ... die realistische Erlebenswahrscheinlichkeit liegt unterhalb eines Prozentes. Ähnlich würde oder muss man es auch mit Medikamenten handhaben. Ich darf ja z.B. nicht mehr voll im Labor arbeiten, wenn Ich irgendein Antibiotika nehme, um unseren Bakterien keine zusätzliche Resistenz "anzuzüchten" etc.pp.

Und madcruiser ... Ich denke du machst es dir da zu einfach. Mein Vater hatte auch mal einen Arbeitsunfall und hat jetzt zwar nicht täglich Schmerzen, aber durchaus regelmäßig. Bei Ihm reicht die Einnahme von Ibuprofen aus, muss nicht jeder gleich ein Opiatabkömmling einwerfen, nur weil er regelmäßig Schmerzen hat ... und es gibt auch starke Schmerzmittel ... welche die Fahrfähigkeiten nicht oder nur minimalst einschränken. Es kommt immer auf den Einzelfall an ... ob der Patient fahren kann oder nicht ... bzw. auf den Arzt und die Mittel auf die dieser vertraut. Denn der Medikamentenmarkt ist so unübersichtlich ... das kaum ein Arzt sämtliche Medikamente in und auswendig kennen kann.

MFG Kester

@rotherbach,

selbstverständlich kann ich nur eine sehr beschränkte Ferndiagnose und das auch noch aus Sicht des Nichtmediziners erstellen.

Die genanten Fakten sind:
- Über Jahre hinweg Schmerzpatient.
- Ursache einer Bewußtlosigkeit waren Wechselwirkungen zwischen Medikamenten.
- Eine Ärztin spricht eine Empfehlung für ein medizinisch begründetes Fahrverbot aus.

Diese drei Dinge lassen mich mutmaßen, dass wir es hier eben nicht mit irgendwelchen harmlosen Medikamenten zu tun haben.
Offensichtlich lag im Zeitpunkt des Unfalls eine schwerste Beeinträchtigung der Fähigkeit ein Fahrzeug zu führen vor.
Offensichtlich liegt eine medizinische begründete Empfehlung für ein längere Fahrabstinenz vor.

Es ist mir wie mehrfach ausgeführt aus diesen Gründen unerklärlich, jetzt schon seit einigen Posts über harmlose Schmerzmittel zu lesen.
Das passt offensichtlich nicht zum Thema.

Wir alle wissen, dass Alkohol-, Drogen und Medikamentenabhängigkeit zum absoluten Verlust der Eignung der Fahrfähigkeit führt.
Entsprechend hat jeder (!) Autofahrer den Beipackzettel jedes von ihm vor Fahrtantritt konsumierten Medikamentes zu lesen.
Vergehen in diese Richtung sind die am härtesten Bestraften.
Nicht nur OWIs, sondern auch Straftaten sind möglich.

Im Sinne der Sicherheit des Straßenverkehrs halte ich es für wichtig den Threadersteller - aber auch alle anderen - entsprechend zu sensibilisieren.

Und für den Fall, dass ich mich hier irre und eine Kombi von ASS 500 und IBU zur Bewußtlosigkeit geführt haben:
Mea culpa maxima. 😉

ich stelle die Frage anders

würden Ärzte Fahrverbote aussprechen?

Antwort: Nein

Beispiel:

1 besonders uneinsichtiger Patient, der wegen starker Schmerzen besonders wirksame Substanzen einnehmen darf (haleluja)

und

trotzdem noch Auto fährt (goil)

der Arzt kann ihm sagen, was er will, der Patient hört nicht

wenn der Arzt nun der Polizei einen Hinweis gäbe und das (Verstoß gegen die ärztliche Schweigepflicht) käme heraus

...

dieser mein Beitrag hat leider wieder mal überhaupt nichts mit Technik zu tun

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