Dürfen Ärzte Fahrverbote aussprechen ?
Hallo,
bin mir nicht ganz sicher ob das hier reinpasst, aber nem Bekannten ist folgendes passiert:
Er hatte einen Unfall aufgrund von Wechselwirkungen von Medikamenten(Schmerzmittel) die er nehmen musste da er vor Jahren einen Berufsunfall hatte und seit dem leider Schmerzpatient ist. Die Medikamente wurdem Ihm ohne hinweis auf mögliche Wechselwirkungen verschrieben und er hatte sie auch schon eine ganze weile ohne Probleme genommen. Nun ist dann letzte Woche dann dieser Unfall passiert bei dem die Beifahrerin anschliesend folgendes berichtet: Er soll plötzlich das Bewusstsein verloren haben und dann ist der Wagen halt mehr oder weniger Führerlos in den Graben. Ist nichts weiter passiert ausser Prellungen und halt die C-Klasse (Bj. 98) ist Schrott. Nun wurde er mehrere Tage im Krankenhaus untersucht und dabei kam halt der Verdacht auf diese Medikamente heraus. Als er entlassen wurde, wurde ihm mündlich von der Ärztin ein Fahrverbot von 3 Monaten ausgeprochen, und in dem Entlassungsbericht wird von einer Empfehlung eines Fahrverbotes geschrieben.
Mir geht es jetzt noch nicht mal so sehr darum ob er jetzt Fahren soll oder nicht, sondern ob Ärzte sowas überhaupt verbindlich tun dürfen und wenn ja ob dann nicht noch was von der Polizei kommen muss ??
Gruß
Steini
Beste Antwort im Thema
Hat sich an der Sache in den letzten 12 Jahren irgend etwas geändert? 😕
57 Antworten
Selbstverständlich ist der Arzt verpflichtet ein medizinische begründete "Fahruntauglichkeit" dem Patienten gegenüber auszusprechen.
Das wird er auch schriftlich dem Patienten mitgeben oder in gegenwart von Zeugen aussprechen und immer auch in der Krankenakte dokumentieren.
Der Arzt haftet für seine Behandlung und für seine Risikohinweise. Einem fahruntüchtigen Patienten nicht entsprechend zu informieren wäre ein schwerer beruflicher Fehler.
Wenn der in den Graben fährt könnte er andernfalls den Arzt mit Erfolg verklagen. 😁
Selbstverständlich darf der Arzt dieses "Fahrverbot" nicht an die zuständige Behörde melden.
Das wäre ein unzulässiger Verstoß gegen die ärztliche Schweigepflicht.
Zitat:
@Elk_EN schrieb am 6. Dezember 2006 um 00:08:13 Uhr:
Augenblick mal.
Eine Krankenkasse kann doch nicht so einfach Dritten Auskunft über den Gesundheitszustand ihres Versicherten geben, oder 😰 doch?
Und der Arzt/die Ärztin wäre doch zunächst von der Schweigepflicht zu entbinden, oder ist das 😰 auch nicht nötig?😰😕
Du glaubst gar nicht wie oft du schon unbewusst eine Erklärung unterschrieben hast die einen Arzt von der Schweigepflicht entbindet, wenn auch meistens nur in begrenztem Umfang. Spätestens aber bei einer Unfallmeldung wo man im Krankenhaus behandelt wurde ist diese Klausel dabei.
Aber egal. Das Problem ist das mögliche Wechselwirkungen ein komplexes Thema sind. Das kann Jahrelang mit den verordneten Medikamenten kein Problem sein und dann kommt eventuell ein weiteres Medikament dazu worin ein bestimmter Stoff ist der das ganze dann verstärkt. Zb Medikament A & B, keine Probleme, Medikament C mit A oder B auch kein Problem. Kommen aber A, B und C zusammen kann es zu unterwünschten Reaktionen kommen. Und Beipackzettel haben das Problem das oft zu den Wechselwirkungen nur die Wirkstoffe angegeben werden und keine Medikamente namentlich genannt werden. Da sind wohl 90% der Patienten überfordert wenn sie das Problem erkennen sollen, haben doch selbst Ärzte oder Apotheker damit schon Probleme.
Zitat:
@patti106 schrieb am 6. Dezember 2006 um 18:51:14 Uhr:
Mit 1000mg ASS hätte ich ja auch wie gesagt kein Problem beim Autofahren. Wenn die mir in der Apotheke aber ne neue ultrastarke Kopfschmerztablette andrehen wollen, hätte ich bedenken. Neue AM sind ja nicht umsonst 1 oder zwei Jahre Apothekenpflichtig.
Auch mit frei verkäuflichen Kopfschmerztabletten kannst du dich abschießen, musst nur genügend einwerfen.
Aber selbst die Kombi verschiedener Schmerzmittel die frei verkäuflich sind können zu unerwünschten Nebenwirkungen führen, selbst erlebt. Durch eine falsche Bewegung Schmerzen im Rücken, also Schmerztablette eingeworfen und den Rücken mit einer Schmerzsalbe eingerieben. Relativ kurze Zeit danach ein Gefühl in der Birne als hätte ich ne Flasche Schnaps intus.
Wohlbemerkt, zwei frei verkäufliche Schmerzmittel die Beide als recht unkritisch angesehen werden und ebenso unkritisch verwendet werden. Wobei die Tabletten eher im klinischen Bereich verwendet wurden, eben wegen der guten Wirkung gegen Schmerzen bei nur wenigen Wechselwirkungen bei nur unkritischen Nebenwirkungen.
Sind aber nicht mehr erhältlich da sich gezeigt hat das es eben doch herbe Wechselwirkungen mit anderen Schmerzmitteln geben kann.
Den Namen kenn ich allerdings nicht mehr, hatte die Tabletten aus dem Vorrat einer Krankenschwester. 😉 Die haben gerne wirkungsvolle Mittelchen in der Handtasche.
Hat sich an der Sache in den letzten 12 Jahren irgend etwas geändert? 😕
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Moin. Mir wurde ein ärztliches Fahrverbot wegen Schlafstörungen und Atemausetzer beim Schlafen ausgesprochen. Ich bin Lasterlenkradfesthalter. Und da meine Erholung beim Schlafen gleich 0 ist(40 Atemausetzer in der Std) dürfte ich nicht mehr fahren. Krankschreibung,Schlaflabor, Atemgerät für die Nacht waren die Folge. Dadurch die Aussetzer auf 0-2 in der Stunde gedrückt. Jetzt darf ich wieder Fahren.
Zitat:
@moggerla schrieb am 21. Juli 2018 um 06:56:43 Uhr:
Moin. Mir wurde ein ärztliches Fahrverbot wegen Schlafstörungen und Atemausetzer beim Schlafen ausgesprochen. Ich bin Lasterlenkradfesthalter. Und da meine Erholung beim Schlafen gleich 0 ist(40 Atemausetzer in der Std) dürfte ich nicht mehr fahren. Krankschreibung,Schlaflabor, Atemgerät für die Nacht waren die Folge. Dadurch die Aussetzer auf 0-2 in der Stunde gedrückt. Jetzt darf ich wieder Fahren.
Und wie wurde das Fahrverbot ausgesprochen? Hat Dein Hausarzt die Führerscheinstelle informiert, oder wie ist das Ganze bei dir abgelaufen? Hast Du wirklich deinen Führerschein abgegeben, oder bist du aus eigener Vernunft aufgrund der Aussage deines Hausarztes nicht mehr ans Steuer?
mfg audi-raser
Es war der HNO Arzt. Er hat es mir mündlich ausgesprochen und mich in meiner Krankenakte unterschreiben lassen. Nein,den Führerschein musste ich nicht abgeben. Das kann er auch nicht bestimmen,da er es nicht an die Behörden weitergeben darf. Und da ich Krank geschrieben wurde könnte ich ja auch nicht LKW fahren. Privat bin ich schon gefahren. Aber hätte es verunfallt , und die Versicherung wäre drauf gekommen wäre das mein Risiko gewesen. Der Arzt sichert sich durch die Unterschrift ab.
Hi!
Wie schon geschrieben wurde - Ärzte sprechen kein Fahrverbot aus. ABER: Sie weisen einen darauf hin, wenn man nicht verkehrssicher ist. Niemand darf am Straßenverkehr teilnehmen, wenn er dazu gesundheitlich nicht in der Lage ist und nachdem der Arzt Dir das gesagt hast, kannst Du Dich nicht mehr darauf hinausreden, Du hättest es nicht gewusst. Wenn ein Verkehrsrichter das erfährt, wird er kein Nachsehen kennen.
Richtig ist, dass solche Informationen der ärztlichen Schweigepflicht unterliegen und die Ärzte keinesfalls die Polizei oder Führerscheinstelle informieren oder ähnliches. Dazu muss man aber zwei ABER ergänzen:
1. Es passieren die wildesten Dinge, und wenn Dein Freund den Bruder der Krankenschwester aus dem Krankenhaus überfährt, weiß nachher keiner, welcher Krankenhausmitarbeiter die Schweigepflicht gebrochen hat, als der Brief irgendwie anonym bei der Polizei aufgetaucht ist. So ein Krankenhaus ist groß und hat viele Mitarbeiter.
2. Die Schweigepflicht ist nur bedingt bindend, wenn der Arzt Kenntnis davon erhält, dass eine Straftat geplant ist und durch ein Brechen des Schweigens verhindert werden kann. Dann muss der Arzt eine Güterabwägung treffen, in der er recht frei ist (er muss Erwägungen anstellen aber er muss nicht zum "richtigen" Urteil kommen).
HTH,
Bernhard
Nun es gibt Bundesländer und gesundheitliche Einschränkungen die durchaus zu melden sind. Wenn ich mich richtig erinnere gibt es zur Fahrtauglichkeit eine Anlage 14 die genau listet bei was und für wie Lange. Alkohol und Betäubungsmittel sind die bekanntesten. Aber es gibt viel andere. Auch bei bestimmten Medikamenten kann das greifen. Es gib sogar eine Bestimmung die genau beschreibt wie ein Gutachten bei Wiedererlangung der Fahrtauglichkeit (z.B. Entfall der Krankheit bei Heilung) auszusehen hat. Und ich meine jetzt keine MPU, sondern was der Arzt dem Patienten schreiben sollte damit er aus der Haftung ist.
Zitat:
@lex-golf schrieb am 25. Juli 2018 um 23:20:58 Uhr:
Nun es gibt Bundesländer und gesundheitliche Einschränkungen die durchaus zu melden sind. Wenn ich mich richtig erinnere gibt es zur Fahrtauglichkeit eine Anlage 14 die genau listet bei was und für wie Lange. Alkohol und Betäubungsmittel sind die bekanntesten. Aber es gibt viel andere. Auch bei bestimmten Medikamenten kann das greifen. Es gib sogar eine Bestimmung die genau beschreibt wie ein Gutachten bei Wiedererlangung der Fahrtauglichkeit (z.B. Entfall der Krankheit bei Heilung) auszusehen hat. Und ich meine jetzt keine MPU, sondern was der Arzt dem Patienten schreiben sollte damit er aus der Haftung ist.
Falsch - es gibt keine MeldePFLICHT für den Arzt an die FE-Behörde, nur eine AUFKLÄRUNGSpflicht gegenüber dem Patienten.
Du magst Recht haben. Nach meinem Schlaganfall hat trotzdem bei mir die Klinik in NRW ein Mitteilung an die Führerscheinstelle gegeben. Lappen hab ich behalten und konnte auch sofort fahren nach Freigabe.
Die Reha Klinik in BW hat bei mit Auto angereiste Patienten um den Wagenschlüssel gebeten. Und es wurde das Aufklärungsgespräch, ganz in deinem Sinne, peinlicht genau protokoliert und um Gegenzeichnung gebeten. Auch hier um aus der Haftung zu sein.
Es ist also durchaus ernst zu nehmen wenn der Arzt die Fahruntauglichkeit erklärt. Erfährt er das man trotzdem fährt und er unternimmt nichts ist er wieder in der Haftung. Das einfachste für Ihn: Info an Führerscheinstelleüber vorübergende Fahruntüchtigkeit.
Moin,
als ich noch Motorrad fuhr, bin ich damit zum Neurologen gefahren. Ich hab M.s. und als der Doc feststellte, dass ich mit dem Motorrad da war, hat er losgebrüllt und meinte dabei " icch sorge dafür, dass sie den Führereschein verlieren. Wenn ich sie nochmal auf einen solchen Fahrzeug sehe, werde ich dafür sorgen. Seit dem hab ich keinen gefahren bzw. benutzt.
Zum Thema Schmerzmittelgebrauch kann ich nur sagen, dass ich wegen dic´verse Rücken-Ops , 10 jahre lang BTM genommen habe. Mein Arzt h<t zu keiner Zeit ein Verbot ausgestellt, sondern ein Attest, mit dem ich fahrn durfte.
Es ist den ganzen Jahren kein Unfall oder ähnliches passiert.
Eskommt wohl auf das wohwollen einesn Arztes was bzw. wieviel er erlaubt.
Zitat:
@manya21 schrieb am 26. Juli 2018 um 08:44:30 Uhr:
xxxxxxxxxxxxxxxxx
Eskommt wohl auf das wohwollen einesn Arztes was bzw. wieviel er erlaubt.
Nein, es kommt auf den einzelnen Patienten an, die Begleitumstände, die Begleitmedikation, Symptome des Patienten, objektive Befunde und auch Schulung und Zuverlässigkeit/Mitarbeit des Patienten. Natürlich gibt es auch harte Kataloge, wann dem Patienten ein Fahrverbot auszusprechen ist.
Zitat:
@lex-golf schrieb am 26. Juli 2018 um 08:33:11 Uhr:
Du magst Recht haben. Nach meinem Schlaganfall hat trotzdem bei mir die Klinik in NRW ein Mitteilung an die Führerscheinstelle gegeben. Lappen hab ich behalten und konnte auch sofort fahren nach Freigabe.
Wenn die Klinik eine Meldung an de FE-Behörde machte, so machte sie sich der Schweigepflichtsverletzung schuldig - dies hat sehr unangenehme straf- und zivilrechtliche Konsequenzen, wenn ein Betroffener die Klinik verklagt. Evtl. haben die Kollegen aber auch nur gelogen, um die Betroffenen zur Einsicht zu zwingen 😉. Erscheint mir sogar wahrscheinlich - die FE-Behörde verlangt nämlich ansonsten regelmäßige Atteste/Gutachten, in denen die Fahrtauglichkeit ärztlich bescheinigt wird.
Zitat:
@lex-golf schrieb am 26. Juli 2018 um 08:33:11 Uhr:
Es ist also durchaus ernst zu nehmen wenn der Arzt die Fahruntauglichkeit erklärt. Erfährt er das man trotzdem fährt und er unternimmt nichts ist er wieder in der Haftung. Das einfachste für Ihn: Info an Führerscheinstelleüber vorübergende Fahruntüchtigkeit.
Falsch. Der Arzt ist NICHT verpflichtet, eine Meldung an die FE-Behörde zu geben. Ganz im Gegenteil sollte man als Arzt SEHR vorsichtig mit solchen Meldungen sein - kommt es zur Klage wegen Schweigepflichtsverletzung und wird dieser Klage stattgegeben, ist die berufl. Existenz des Arztes höchstgradig gefährdet. In diesen Fällen zahlt die Haftpflicht nicht, die Schadenseratzforderungen können sehr hoch sein und die Zulassung als Arzt kann entzogen werden. Blöde Konstellation 😰
Der Arzt darf von sich aus keine Meldung an die FE-Behörde veranlassen. Er darf aber auch nicht tatenlos zusehen, wenn er davon Kenntnis erlangt, dass ein Patient ohne Fahreignung ein Kfz führt. In der Situation steht der Arzt im Prinzip schon mit einem Bein im Knast - egal was er macht. Das ist für Ärzte eine sehr unbefriedigende Situation.
Die Fahreignung ist bundeseinheitlich in den "Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung" geregelt, die von der BaSt herausgegeben werden, letztmalig aktualisiert am 24. Mai 2018.
Aufgrund der geschilderten Frist von 3 Monaten ist nicht davon auszugehen, dass beim Bekannten des TE eine ordinäre Arzneimittelunverträglichkeit vorgelegen hat. Dafür ist keine solche Frist vorgesehen. Dennoch ist der Patient aus verschiedenen Gründen gut beraten, innerhalb der 3 Monate kein Kfz. zu führen.
Meine Empfehlung wäre, nach Ablauf der 3 Monate wieder beim Arzt vorstellig zu werden, um das ereignislose Verstreichen dieser Frist von 3 Monaten dokumentieren zu können.