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Drohendes Fahrverbot - Halter ungleich Fahrer

Themenstarteram 22. Juli 2019 um 13:57

Folgender rein fiktiver Vorfall.

Person A besitzt ein Motorrad dass auch auf Person A zugelassen ist.

Person B leiht sich dieses Motorrad für eine Woche von Montag bis Freitag.

Am Mittwoch wird mit diesem Motorrad eine OWi begangen. Blitzerfoto von hinten ... Kennzeichen eindeutig erkennbar. "Fahrerfoto" nur von der Seite, man sieht einer Person mit Integralhelm. Mehr ist nicht zu erkennen.

Tatvorwurf: 45 km/h zu schnell außerorts ... Fahrverbot droht.

Person A beschuldigt Person B in dem Anhörungsbogen der Tat.

Person B bekommt daraufhin Post.

Person B sagt aus die Tat nicht begangen zu haben, da er/sie/es zum Zeitpunkt der Tat das Motorrad an eine Dritte Person verliehen zu haben. Wem genau weiß Person B nicht mehr da der Vorfall mittlerweile mehr als 6 Wochen zurück liegt.

Person A steht in keinerlei Beziehung zu der Dritten Person und kennt diese auch nicht .. kann somit keinerlei Angaben dazu machen.

Was passiert in einem solchen Fall? Fehlende Mitwirkung kann Person A ja nicht vorgeworfen werden, da Person A wahrheitsgemäß ausgesagt hat wer die Tat mutmaßlich begangen hat. Insofern sind die Voraussetzungn für ein Fahrtenbuch nicht gegeben oder?

Auf dem Bild sieht man wie gesagt eine Person mit Integralhelm....sowohl Person A als auch Person B verwenden Jethelme.

Person A und Person B sind nicht miteinander verwandt.

Beste Antwort im Thema
am 22. Juli 2019 um 14:20

Fiktiv - is klar ...

Falls du Person A sein solltest in dieser Konstellation, würde ich Person B die Hölle heiß machen, warum er MEIN Motorrad weiterverleiht.

Falls du Person B sein solltest, würde ich im Anhörungsbogen Person C angeben.

Aber da du die Frage stellst, bist du vermutlich Person C ... :D

Eine Fahrtenbuchauflage kann mMn dennoch kommen, da die Fahrereigenschaft nicht geklärt werden konnte.

Die Art der Helme bei den einzelnen Personen spielt übrigens keine Rolle - man kann ja durchaus auch mehrere haben.

Edit: So fiktiv war der Vorfall wohl doch nicht, oder?

https://www.motor-talk.de/.../blitzer-auf-autobahn-t785784.html?...

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In dem Sixt-Fall wäre es für mich eindeutig: Der Mieter war es. Wenn sich die vier im Auto nicht einigen können, wer es war, war es der, der ganz sicher den Wagen zumindest gemietet hat und somit der "Halter" war. Sich gegenseitig beschuldigen oder auf Unwissenheit pochen, ist für mich keine Lösung und einer wird verknackt. Man könnte auch auslösen, was genauso fair wäre.

Noch einfacher wäre es noch, wenn alle vier die gleiche Strafe erhalten, denn man trifft sicher nicht den falschen, wenn schon so gelogen wird.

@segfault

 

Der Halter wird nicht haftbar gemacht.

Er muss ein Fahrtenbuch führen. Das ist ein Unterschied.

am 23. Juli 2019 um 10:21

Zitat:

@Goify schrieb am 23. Juli 2019 um 08:12:16 Uhr:

Wird das dann turnusmäßig überprüft oder muss man es "nur" auf Verlangen (neuer Verstoß) vorlegen können?

Da mein Bruder auch mit meinem PKW fährt, trage ich seine Fahrten auch ein. Ist etwas Aufwand, aber auch kein Drama. So kann ich jederzeit belegen, wann ich wo war. Zusätzlich habe ich sogar von jedem Rückkehrtag ein Foto des Tachos.

Lass deinen Bruder die Fahrten doch selbst eintragen - er muss als Fahrer ja doch eh selbst unterschreiben, oder?

Themenstarteram 23. Juli 2019 um 10:22

@Steven4880 Der Halter wird sehr wohl haftbar gemacht. Nicht für die Owi .... das ist klar... aber dafür dass er nicht wusste wer der Fahrer ist. Und das trifft eben einfach nicht zu. Der Halter war im guten Glauben der Mieter ist der Fahrer.... er hat somit seine Mitwirkungspflicht vollumfänglich erfüllt.... was ist ihm/ihr denn vorzuwerfen dass ein Fahrtenbuch rechtfertigt. Immerhin ist ein Fahrtenbuch eine Auflage die auch mit einer Geldstrafe verbunden ist.

am 23. Juli 2019 um 10:27

Zitat:

@segfault schrieb am 23. Juli 2019 um 11:41:14 Uhr:

Schade, wenig sachdienliches zum Thema. Ich habe in dem gesamten Thread noch nichts gelesen was gerichtsfest ist und die Aufage für ein Fahrtenbuch ausreichend begründet. Ergo gibt es keins.

Der Halter hat ja an der Ermittlung mitgewirkt .... wenn die Person nicht der Fahrer ist.. kann der Halter dafür nicht "haftbar" gemacht werden.

Nach der Logik der meisten hier müsste für 95% aller Mietwagen ein Fahrtenbuch geführt werden. Dass das nicht der Fall ist sollte klar sein.

Folgendes alternatives Beispiel um meine Einschätzung zu untermauern:

Jemand leiht sich bei Sixt einen Mietwagen. Zusammen mit 3 anderen fährt er von A nach B. Dabei wird eine OWI begangen. Sixt sagt nun der Mieter ist gefahren. Der wiederum sagt: Ich weiß nicht wer gefahren ist, einer der 3 personen die mit mir gefahren sind ist gefahren. Blitzerfoto ist wie im Fall vom Anfang nur von hinten und von der Seite.. entsprechend ist der Fahrer nur unzureichend zu erkennen.

Wie soll nun der korrekte Fahrer ermittelt werden?

Nach eurer Logik müsste Sixt haften..... ernsthaft?

Natürlich würde es in dem Fall mächtig ärger mit dem Vermieter, also Sixt, geben ... aber darum geht es mir nicht .. mir geht es um Fahrverbot/Punkte.

Naja ... frage ich in einem Jura Forum nochmal ... oder was ich sonst noch so finde.

Danke für nichts.

Na dann schreib aber vorher nicht in einem anderen Thread irgendwelche Dinge, die am "fiktiven Status" zweifeln lassen ;)

Wer sich bei 3 Personen nicht daran erinnern kann, wer gefahren ist - sorry ... 3-tägige Urlaubsreise, wo man sich beim Fahren/Schlafen abwechselt und den Fahrerwechsel ggf. verpennt?

Ist doch alles Kindergartengeschiss - einfach zu den Fehlern stehen. Denn in den meisten Fällen sind diese akuten Erinnerungslücken doch sehr "fragwürdig" ...

Nein, es ist keine Strafe im eigentlichen Sinne und es gibt auch keine Geldbuße, es werden nur die Verfahrenskosten umgelegt.

Sorry aber das Beispiel mit der Autovermietung ist völliger Schwachsinn.

Man unterschreibt in jedem Mietvertrag, dass man für alles aufkommt, was während der Überlassung passiert.

Viel Spaß beim Argumentieren vor Gericht.

Sixt sichert sich da ab. Jeder potentielle Fahrer muss da angegeben werden und wenn jemand fährt, der nicht angegeben worden ist, haftet der Hauptmieter(bei Unfall verweigern die sich dann die kosten zu übernehmen bzw. diese sich beim Mieter zurück zuholen). Das unterschreibt man so.

Was ist eigentlich so schlimm daran, dazu zu stehen, dass man Schei**e gebaut hat und die Konzequenzen zu tragen?

Und was für ein toller Freund muss man sein, wenn man das Auto (Motorrad etc.) sich leiht, damit zu viel zu schnell unterwegs ist und der, der es verliehen hat nur Ärger hat, weil der Freund nicht die Gashand ruhig halten kann? Sorry, versteh ich ehrlich nicht.

Hab auch schon öfter 'nur' das Auto von einem Freund geliehen und war zu schnell unterwegs, aber er wusste, falls ich geblitzt werde, zahle ich den Spass, weil es eben mein Fehler war. Und wäre niemals auf die Idee gekommen zu erfinden, dass jemand anderes damit gefahren ist. Da leiht mir jemand was und aus Dank dafür hau ich ihn in die Pfanne, oder was?

Zitat:

@AndyB71 schrieb am 23. Juli 2019 um 12:29:10 Uhr:

Sorry aber das Beispiel mit der Autovermietung ist völliger Schwachsinn.

Man unterschreibt in jedem Mietvertrag, dass man für alles aufkommt, was während der Überlassung passiert.

Viel Spaß beim Argumentieren vor Gericht.

Zumal man mit dem Mietwagen auch nicht einfach jedermann fahren lassen darf. Die Fahrer müssen eingetragen werden, somit steigt auch der Mietpreis. Der Vermieter gibt den oder die Fahrer an und gut ist. So einfach wie der TE sich das mit seinem Gedankenschwund vorstellt ist das alles nicht.

Zitat:

@segfault schrieb am 23. Juli 2019 um 11:41:14 Uhr:

Schade, wenig sachdienliches zum Thema.

Naja ... frage ich in einem Jura Forum nochmal ... oder was ich sonst noch so finde.

Danke für nichts.

Das ist jetzt die übliche Trotzreaktion, wenn die Antworten nicht die sind, die man sich erhofft hat.

Es ändert jedoch nichts an den Tatsachen.

Schick deinen Fall doch zu „geblitzt.de“. Kostet nix, die bewerten ihn auf Erfolgsaussicht und vertreten dich kostenlos vor Gericht, wenn sie der Meinung sind, dass sie gewinnen.

is doch nur fiktiv, da gibts nichts zu vertreten :D

Themenstarteram 23. Juli 2019 um 11:26

eben

Themenstarteram 23. Juli 2019 um 11:30

BTW ... den Fall mit dem Mietwagen habe ich genau so im Internet gefunden ... aber egal ... ihr könnt nicht helfen ... alles gut

Leider konnte in dem Fall der Fahrer identifiziert werden da es sich um ein Frontfoto handelt .... umso unverstänlicher dass sie hier in Brandenburg von der Seite blitzen.... aber gut ... wäre auch nicht das erste mal das Brandenburg eine "spezielle" Rechtsauffassung hat.

Und doch .... so einfach wie ich mir das vorstelle ist das schon. Was im Mietvertrag steht ist Zivilrecht .... kein Strafrecht.... das lässt sich nicht übertragen.

Aber ich merke schon ... ich habe den Beruf verfehlt .... ich hätte Anwalt werden sollen ... so ein richtiger Winkeladvokat... alles was nicht explizit verboten ist das ist erlaubt :D

am 23. Juli 2019 um 11:34

Zitat:

@segfault schrieb am 23. Juli 2019 um 13:30:39 Uhr:

BTW ... den Fall mit dem Mietwagen habe ich genau so im Internet gefunden ... aber egal ... ihr könnt nicht helfen ... alles gut

Leider konnte in dem Fall der Fahrer identifiziert werden da es sich um ein Frontfoto handelt .... umso unverstänlicher dass sie hier in Brandenburg von der Seite blitzen.... aber gut ... wäre auch nicht das erste mal das Brandenburg eine "spezielle" Rechtsauffassung hat.

Und doch .... so einfach wie ich mir das vorstelle ist das schon. Was im Mietvertrag steht ist Zivilrecht .... kein Strafrecht.... das lässt sich nicht übertragen.

Aber ich merke schon ... ich habe den Beruf verfehlt .... ich hätte Anwalt werden sollen ... so ein richtiger Winkeladvokat... alles was nicht explizit verboten ist das ist erlaubt :D

Warum "leider"?

Was ist daran zu beanstanden, dass jemand für seine Fehler zur Rechenschaft gezogen wird?

Themenstarteram 23. Juli 2019 um 12:11

Weil es MIR nicht weiterhilft. Frontfotos gibt es seit Ewigkeiten ... das ist alles altbekannt und gerichtsfest... aber diese Seitenfotos.... scheint eine neue Taktik zu sein ... "wir hoffen mal dass sich der Verkehrsteilnehmer nicht wehrt .... ansonsten habe wir vor Gericht schlechte Karten..."

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