Drohendes Fahrverbot - Halter ungleich Fahrer
Folgender rein fiktiver Vorfall.
Person A besitzt ein Motorrad dass auch auf Person A zugelassen ist.
Person B leiht sich dieses Motorrad für eine Woche von Montag bis Freitag.
Am Mittwoch wird mit diesem Motorrad eine OWi begangen. Blitzerfoto von hinten ... Kennzeichen eindeutig erkennbar. "Fahrerfoto" nur von der Seite, man sieht einer Person mit Integralhelm. Mehr ist nicht zu erkennen.
Tatvorwurf: 45 km/h zu schnell außerorts ... Fahrverbot droht.
Person A beschuldigt Person B in dem Anhörungsbogen der Tat.
Person B bekommt daraufhin Post.
Person B sagt aus die Tat nicht begangen zu haben, da er/sie/es zum Zeitpunkt der Tat das Motorrad an eine Dritte Person verliehen zu haben. Wem genau weiß Person B nicht mehr da der Vorfall mittlerweile mehr als 6 Wochen zurück liegt.
Person A steht in keinerlei Beziehung zu der Dritten Person und kennt diese auch nicht .. kann somit keinerlei Angaben dazu machen.
Was passiert in einem solchen Fall? Fehlende Mitwirkung kann Person A ja nicht vorgeworfen werden, da Person A wahrheitsgemäß ausgesagt hat wer die Tat mutmaßlich begangen hat. Insofern sind die Voraussetzungn für ein Fahrtenbuch nicht gegeben oder?
Auf dem Bild sieht man wie gesagt eine Person mit Integralhelm....sowohl Person A als auch Person B verwenden Jethelme.
Person A und Person B sind nicht miteinander verwandt.
Beste Antwort im Thema
Fiktiv - is klar ...
Falls du Person A sein solltest in dieser Konstellation, würde ich Person B die Hölle heiß machen, warum er MEIN Motorrad weiterverleiht.
Falls du Person B sein solltest, würde ich im Anhörungsbogen Person C angeben.
Aber da du die Frage stellst, bist du vermutlich Person C ... 😁
Eine Fahrtenbuchauflage kann mMn dennoch kommen, da die Fahrereigenschaft nicht geklärt werden konnte.
Die Art der Helme bei den einzelnen Personen spielt übrigens keine Rolle - man kann ja durchaus auch mehrere haben.
Edit: So fiktiv war der Vorfall wohl doch nicht, oder?
https://www.motor-talk.de/.../blitzer-auf-autobahn-t785784.html?...
64 Antworten
Mal ohne jede gespielte Moral. Den Fall hatte ich bereits in real - A leiht sich für eine Hochzeit einen G 63 AMG vom örtlichen Händler, B (der Bräutigam) findet die Kiste geil und brettert damit über die Landstraße, wird geblitzt, ihm droht ein Fahrverbot, was er nicht gebrauchen kann. Händler gibt A als Fahrer an, Anhörungsbogen und auf Zeit gespielt. B ist natürlich nicht zu ermitteln, denn A hält die Schn….
Folgen der Missetat? Für den Händler nichts, für A nichts und für B nichts. Und jetzt mal Hand aufs Herz, wer würde denn als A seinen Freund B verpfeifen? Oder wer würde sich freiwillig als Fahrer stellen und einen Monat Zwangsurlaub nehmen? Im realen Leben, nicht nur hier im Forum?
Solange das Verfahren gegen A läuft, hat der ein Aussageverweigerungsrecht. Deshalb das Spiel auf Zeit. Nach Eintritt der Verjährung macht die Bußgeldbehörde ohnehin nichts mehr. Wenn sie vorher jedoch feststellt, dass A nicht gefahren sein kann, kann sie das Verfahren einstellen und B dann als Zeugen von der Polizei vernehmen lassen.
Wie schon einmal erwähnt, von mir bekämst Du fiktiv eine Auflage für min 12 Monate, deinen fiktiven Widerspruch und ggf fiktiven Klage tät ich ruhigen Gewissens entgegen sehen. Ich denke,dass ein Großteil der fiktiven Richter hier schon erkennen würde,wie der Hase bremst.
Verantwortlich ist immer A , auch wenn B an C weiter den Hobel weiter gibt, ist auch für C der A verantwortlich.
A ist eingetragener Halter und ihm obliegen sämtliche HalterPflichten.
Wenn es so simpel wäre wie Du es Dir vorstellst,würde jeder im Bußgeld Verfahren C und D erfinden. Da kämen dann auch schon die Anwälte drauf und würden mehrere Personen aus mögliche Fahrer in den Raum stellen, dies ist aber selten der Fall.
Gruß M
Du ahnst gar nicht, wie viele Fahrer mit gut gefüllter Brieftasche ihre Anhörungsbogen an andere weiter geben, die sich dann "freiwillig" gegen Bezahlung als Täter zur Verfügung stellen. Dann wird selten das Blitzerfoto mit dem Foto beim EMA verglichen.
Andere Fahrer erfinden? Die müssten schon real existieren und dann wäre deren Benennung eine Straftat. Sollte man als Anwalt tunlichst vermeiden, sonst sitzt man schnell im gleichen Saal an anderer Stelle.
Zitat:
Der Ausleihende ist in Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis und im Besitz eines Führerschein. Nur der Ausleihende ist nicht gefahren ... bzw. kann belegen dass er/sie/es nicht der/die/das Fahrerende ist... und nu?
Und nein es wären nicht viele auf den Gedanken gekommen so zu argumentieren. In den meisten Fällen gilt Halter=Fahrer ... wenn ich dann jemand anderes Beschuldige ist das eine Falschaussage und somit strafbar.
In vielen Fällen im Internet geht es nur darum .. X wurde gebitzt und Familienangehöriger Y ist gefahren... das ist eine zweier Konstellation und somit nicht mein Thema.
In meinem Fall sagen alle die Wahrheit nur Person B sagt nicht wer der oder die unbekannte Fahrende Person ist. Keine Aussage zu tätigen ist keine Lüge.
Nun, wenn Fahrer B belegen kann, dass er nicht gefahren sein kann, dann frage ich mich, warum du hier so einen Aufriss mit fiktiv und angenommen machst. Denn wenn A und B beweisen können, dass sie an dem Tag nicht geblitzt worden sein können, da sie nicht gefahren sein können, dann hat sich das doch eh erledigt und diskutiert nicht Stunden lang hier inklusive irgendwelcher Googlesuchen rum. Dann schildert man, wie es ist + Beweise oder übergibt das dem RA, falls man auf der sicheren Seite ist und lebt damit, dass der Halter unter Umständen ein Fahrtenbuch aufgebrummt bekommt.
@PeterBH
Der Händler führt ja eh schon ein Fahrtenbuch, dem ist es deswegen egal. Der TE hat aber auch gefragt, ob der Halter des Motorrads ein Fahrtenbuch aufgebrummt bekommt und das kann niemand hier 100÷ verneinen.
Klar, würd ich auch nicht machen, Freunde in die Pfanne hauen, aber lass es mal rein fiktiv Unfall mit Fahrerflucht inklusive kaputten Bike sein statt nur geblitzt. Ob das dann jede Freundschaft so einfach dann aus hält, wage ich schon zu bezweifeln.
Sollte Fahrer B wirklich gefahren sein, dann darf er aber zukünftig erstmal die Gashand bissl ruhen lassen und sich ans Tempolimit halten, denn sollte er demnächst durch einen dummen Zufall wieder geblitzt werden, dann vergleichen die Behörden (da der Name bekannt ist) die Bilder und somit ist die Kacke richtig am Dampfen, natürlich nur fiktiv.
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Zitat:
@segfault schrieb am 23. Juli 2019 um 18:53:43 Uhr:
Ich habe etwas zu meinem Fall gefunden:
Zitat:
@segfault schrieb am 23. Juli 2019 um 18:53:43 Uhr:
Zitat:
Auch wenn der Fahrzeughalter bereit ist, der Behörde bei der Ermittlung zu helfen und Angaben zu machen, bedeutet das nicht automatisch, dass der Fahrer tatsächlich gefunden wird. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn ohne das Wissen des Halters eine unbekannte dritte Person das Fahrzeug gefahren ist. Hier hat der Halter keine Fahrtenbuchauflage zu erwarten.
https://anwalt-kg.de/verkehrsrecht/fahrtenbuch/
Ja, eine Landing-Page mit einem schön formulierten Text zum anlocken. Nennt sich übrigens Werbung. 😉