DROGEN!!!!!!führerschein in gefahr???
hallo zusammen
wollt mal was wissen ich hab ein freund der gestern ein bischen was gekifft hat ist sein führerschein in gefahr wenn er morgen wieder fährt???
wie lang muss man vom autofahren eigendlich aussetzen wenn man mal was geraucht hat er ist bloß ein gelenheits raucher vielleich 1X im monat.
gruß
Beste Antwort im Thema
Dann aber auch, wie weit man generell zum Fahrzeugführen geeignet ist, wenn man Alkohol konsumiert...
88 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Ping pong paul
Unterhalt dich mal ernsthaft mit jemandem der öfter kifft. Das Zeug macht wirklich doof.
So ein Unfug. Ich habe mich oft genug mit Kiffern unterhalten.
Unterhalte dich mal mit einem Gewohnheitstrinker, dann weißt du, was doof macht.
Marcel
Zitat:
Original geschrieben von Marcxxx
zur Illegalität und zur Wirkung sollte sich so mancher hier evtl mal die Wiki-Seite anschauen.
...du weisst aber schon, wie so eine wiki entsteht, ja?!
Zitat:
Original geschrieben von marcel s.
So ein Unfug. Ich habe mich oft genug mit Kiffern unterhalten.
Unterhalte dich mal mit einem Gewohnheitstrinker, dann weißt du, was doof macht.
Gerne, unterhalten wir uns mal, ich trinke gewohnheitsmäßig am WoE vorm Fernseher ein Bierchen.
Im Gegensatz zum Kiffen gibts beim Alkohol auch Dosen, die weder gesundheitsschädlich sind, noch Auswirkungen aufs vegetative Nervensystem haben... Das dürfte wohl der Grund sein, warum Alkohol nicht grundsätzlich verboten ist, im Gegensatz zu anderen Drogen.
@JollyRoger
...was das kiffen anrichtet, lässt sich leicht daran erkennen, dass hier fast niemand kapieren wird, was du meinst :-))
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von teddybaxter
...du weisst aber schon, wie so eine wiki entsteht, ja?!
Ja!
Aber wenn du ernsthaft die Glaubwürdigkeit der verlinkten Site infrage Stellst(kannst ja auch die entspechenden Verweise der Studien dazu anschauen) muss ich an dir Zweifeln. Wikipedia ist jetzt ja nicht gerade das Prokiffer Forum,oder? Und deiner Meinung nach ist ja jeder der mal geraucht hat oder raucht eh zu doof, also gehe ich davon aus, dass die trägen dummen kiffer wohl kaum eine Riesigeabhandlung über das Thema anfertigen und die entsprechenden Studien fälschen.
Der Grund warum Alkohol legal ist und anderes nicht, ist wenn man sich die Geschichte der Prohibition anschaut wohl eher Lobbyarbeit zu verdanken, als irgendwelcher medizinischer Grundlagen. So ist auch in Deutschland Hanf lange legal gewesen. Und die Lockerung im Bezug auf THC Produkte in den letzten Jahren zeigt wohl eher das eben diese Dorgen doch nicht das Teufelszeug sind wie es immer geheissen hat.
Versteht mich nicht falsch bin nicht für Drogen. Sondern nur für eine objektive Betrachtung. Habe mich, im ehrenamt Lange mit Jugendli. beschäftigt, und mich dadurch fast zwangsweise mit dem Thema beschäftigt und war selbst von so manchem überrascht.
Leider wird diese Thema nur populistisch in den Medien und der Politik behandelt. Ebenso wie z.B. die Co2 Debatte und vieles anderes.
In diesem Sinne
P.S. Mein Letzter Post hier, habe schon genug gespammt...
Betrachten wir mal alle "Drogen" dh. legale, illegale (auch Bier und Kippen) zusammen so haben sie doch alle die Eigenschaft unser Bewustsein und unsere Wahrnehmung zu verändern, was ja auch ihren Reiz ausmacht. Die einen halt stärker und die anderen schwächer.
Unsere Gesellschaft, also auch du (es darf sich jeder angesprochen fühlen) hat sich dazu entschieden zum Schutze aller eben nur die "schwächsten Drogen" (Tabak, Alkohol in Maßen...) zu erlauben.
Soviel zum offiziellen Teil.
Realität ist aber dass ich es lieber mit einem Kiffer zu tun habe als mit einem Alkoholiker, Auto fahren sollten aber beide nicht.
Wer aber ab und zu was trinkt oder nen Dübel durchzieht und nicht kurz darauf fährt ist "in meinen Augen" keine Gefahr für den Verkehr.
Zitat:
Original geschrieben von teddybaxter
@Merlin666
also, nun probier ich's ein letztes mal:
alkohol trinken ist nie illegal.
cannabis rauchen ist immer illegal, weil es sich hier um einen verstoss gegen das betäubungsmittelgesetz handelt.autofahren unter alkoholeinfluss ist ab einem gewissen grenzwert illegal. beim cannabiskonsum kommt's nicht auf die menge an, weil der komsum per se verboten ist. wenn man trotzdem fäht, kommen hier zwei tatbestände zusammen: zum einen der komsum, zum andern das fahren unter einfluss von cannabis.
Springst du endlich von der Brücke und hörst auf, dein Halbwissen zu verbreiten?
1) Der KONSUM von ALLEN Drogen ist LEGAL. Lediglich Handel und Besitz nicht! D.h. wenn dir einer einen Zug an einem Joint anbietet, hast du dich NICHT strafbar gemacht!
2) Auch fürs AUtofahren gelten THC-Grenzwerte. Deshalb ist es absolut falsch zu sagen, es komme nie auf auf Grenzwerte an!
3. und letztens) Der Besitz von Geringen Mengen (je nach Bundesland) ist "halb-legal", da Verfahren bei Antreffen mit geringen Mengen (meist <10g) zu 99% eingestellt werden.
Sag nicht immer, was du weißt, wisse aber immer, was du sagst!
über pkt 1 lasse ich mich nicht aus, weil ich die genaue gesetzeslage nicht kenne (will).
Bei pkt. 2 würde mich es interessieren, ob hier mit gleichem maß gemessen wird wie beim Alkohol (ähnlicher grad der beeinträchtigung).
Das die Alkoholindustrie eine größere lobby hat, ist klar. darüber braucht man nicht diskutieren.
Des weiteren: in etlichen ländern gibts eine 0,0/0,1 Promille regelung, soferne ist es teilweise so, das auch kein Alkohol erlaubt ist (umgekehrt ist ein einem eurer nachbarländer auch Marihuana in gewissen maßen erlaub).
Zitat:
Original geschrieben von Könik
Springst du endlich von der Brücke und hörst auf, dein Halbwissen zu verbreiten?
...früher hat man das abitur mal "reifeprüfung" genannt. davon scheint im jahre 2007 wohl nicht mehr viel übriggeblieben zu sein :-)
...jetzt erzähl mir doch mal, wie du drogen komsumieren willst, ohne sie zu besitzen. schlaumeier!
Zitat:
Original geschrieben von Könik
Der Besitz von Geringen Mengen (je nach Bundesland) ist "halb-legal", da Verfahren bei Antreffen mit geringen Mengen (meist <10g) zu 99% eingestellt werden.
"halb-legal" gibt's nicht. es ist illegal. es werden lediglich die verfahren eingestellt. sonst hätten die gerichte nämlich nix anderes mehr zu tun.
man könnte sie konsumieren, und dann keine mehr haben. Dann würdest du bei der kontrolle keine mehr besitzen.
Zitat:
Original geschrieben von Merlin666
man könnte sie konsumieren, und dann keine mehr haben. Dann würdest du bei der kontrolle keine mehr besitzen.
das hingegen stimmt. da wir uns hier aber auf motortalk und nicht in einem repetitorium befinden, hatte ich mir erlaubt, den konsum als illegal zu bezeichnen, da konsum ohne besitz ja nicht möglich ist. wenn du das zeug fertig geraucht und es weg ist, dann besitzt du natürlich keines mehr :-))
...andererseits musst du es besessen haben, sonst hättest du es nicht rauchen können :-)
darfst dann bloss nicht mehr autofahren.
Man kann selbstverständlich auch konsumieren ohne selbst zu besitzen.
Einfach indem man bei jemand mitraucht und selbst nie was bei sich oder in der Wohnung hat.
Und Alkohol ist nicht nur ab einer bestimmten Promillezahl beim Fahren schlecht.
da du ja nicht guugeln willst:
Fahrerlaubnisverordnung
Zitat:
§ 13 Klärung von Eignungszweifeln bei Alkoholproblematik
Zur Vorbereitung von Entscheidungen über die Erteilung oder Verlängerung der Fahrerlaubnis oder über die Anordnung von Beschränkungen oder Auflagen ordnet die Fahrerlaubnisbehörde an, daß
1. ein ärztliches Gutachten (§ 11 Abs. 2 Satz 3) beizubringen ist, wenn Tatsachen die Annahme von Alkoholabhängigkeit begründen oder die Fahrerlaubnis wegen Alkoholabhängigkeit entzogen war oder sonst zu klären ist, ob Abhängigkeit nicht mehr besteht, oder
2. ein medizinisch-psychologisches Gutachten beizubringen ist, wenn
a) nach dem ärztlichen Gutachten zwar keine Alkoholabhängigkeit, jedoch Anzeichen für Alkoholmißbrauch vorliegen oder sonst Tatsachen die Annahme von Alkoholmißbrauch begründen,
b) wiederholt Zuwiderhandlungen im Straßenverkehr unter Alkoholeinfluß begangen wurden,
c) ein Fahrzeug im Straßenverkehr bei einer Blutalkoholkonzentration von 1,6 Promille oder einer Atemalkoholkonzentration von 0,8 mg/l oder mehr geführt wurde,
d) die Fahrerlaubnis aus einem der unter Buchstabe a bis c genannten Gründe entzogen war oder
f) sonst zu klären ist, ob Alkoholmißbrauch nicht mehr besteht.
Dein König Alkohol ist nicht die heile Welt, bloß weil er legal ist und du nie unter Alkoholeinfluß Auto fahren würdest.
geht aber noch besser
Zitat:
§11 Eignung
...(3) Die Beibringung eines Gutachtens einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung (medizinisch-psychologisches Gutachten) kann zur Klärung von Eignungszweifeln für die Zwecke nach Absatz 2 angeordnet werden,
...
4. bei erheblichen oder wiederholten Verstößen gegen verkehrsrechtliche Vorschriften oder bei Straftaten, die im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr oder im Zusammenhang mit der Kraftfahrereignung stehen oder bei denen Anhaltspunkte für ein hohes Aggressionspotential bestehen
...
MPU geht z. B. auch bei sagen wir mal 5 wiederholten Geschwindigkeitsüberschreitungen in einem kurzen Zeitraum.
MPU geht auch bei ner Straftat (z. B. schwere Körperverletzung) wegen Aggressionspotential. Wenns dann noch ne Schlägerei unter Alkoholeinfluß war...
Freuen wir uns solange wir den Führerschein noch haben.
Nabend,
@all
1. Kann mir jemand sagen,wieviel Alkoholtote,
es jedes Jahr,
in Deutschland gibt ?
2.Kann mir auch wer sagen,wieviel Cannabistote,
es seit,sagen wir mal,die letzten hundert Jahre
Weltweit gab ?
Gruss T O M
PS:
Hab mal gegoogelt
Zu 1.
Über 40.000 alkoholbedingte Todesfälle sind
pro Jahr zu verzeichnen.
Quelle = http://www.bundesregierung.de/.../...tbericht-der-bundesregierung.html
Zu 2.
Hab ich nix finden können !
Muss sagen,bin echt überrascht,von dem Ergebnis !
ICH FINDE ABER,MAN SOLLTE ÜBERHAUPT KEINE BERAUSCHENDEN MITTEL KONSUMIEREN,WENN MAN EIN KFZ FÜHREN WILL !!!
Ach ja,
hab mal gehöhrt,dass einem 1Kg Haschisch auf den Kopf gefallen ist und dadurch erschlagen wurde.Das war nämlich so:Bei einer Drogenrazzia,in einem Hochhaus,warf der zu durchsuchende,besagtes Kg Haschisch aus dem Fenster und traf unglücklicherweise,den unten vorbeigehenden Passanten.
Wie gesagt,dazu gibt es keine zuverlässige Quelle,hab ich nur gehört !
Gruss T O M