Dritter Frontscheibenschaden in einem Jahr - Versicherung droht mit Rauswurf

VW Phaeton 3D

Hallo Gemeinde,

bei meinem GP3 habe ich mir den dritten Steinschlag mit anschließendem Riss der Frontscheibe eingezogen. Ich fahre 25' km im Jahr gewerblich, der Versicherung war dies bekannt.

Nun droht mir die Versicherung (Generali - also kein Billigversicherer) bei erneuter Schadensmeldung mit der Kündigung.
Klar haben die das Recht dazu und andere Versicherer haben das ebenfalls in ihren AGBs.

Aber habt ihr so ein Verhalten der Versicherung auch schonmal wegen einer "läppischen" Frontscheibe (bei der ich ja auch noch SB habe) erlebt? Meine Beiträge decken bislang noch immer die Schadenshöhe aller drei Scheiben ab - wirtschaftlich bin ich für die also noch immer.

Und überhaupt - mir scheint die Frontscheibe des P extrem empfindlich gegenüber Steinschlag zu sein. Habt ihr ähnliche Erfahrungen gemacht?

Beste Antwort im Thema

Vorgabezeit zum Scheibenwechsel 3 Stunden.
Scheibe je nach Ausführung zwischen 500 und 900€.

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Zitat:

Original geschrieben von Eridanus


Natürlich ist es schwierig einem LKW der etwas zwischen den Zwillingsreifen aufschleudert das nachzuweisen. Bei Kippern oder Sattel die Schüttgüter transportieren ist es gesetzlich Pflicht das diese mit Planen oder Paneelen geschlossen werden. Und das ist gerade im Kurzverkehr, Baustelle zur Deponie oder Hafen/Grube zum Betonwerk meistens wegen Zeit und Mühe nicht der Fall.
Somit ist es relativ einfach das nachzuweisen. Für die sichere Nummer gleich die Polizei dazu rufen, wenn
das was Kostet sind es doch nur Peanuts.
Meistens geht's gut, manchmal geht es noch besser, nur bei unserm Milchstraßensurfer geht wieder garnichts.

Das mach mal....

In der Praxis macht es "Peng" und du hast einen Steinschlag....

Ob der Stein von rechts, von links, von vorn oder von der Gegenspur kam,..... hast nichtmal du gesehen...

Man ist (im Regelfall) auch nicht zu zweit auf der BAB, sondern es sind Autos vorne, links, rechts, auf der Gegenspur... wer "war" es jetzt?

Mal ganz angesehen von §17StVG....
Wenn du mal drüber nachdenkst.....stell dir mal vor, du fährst auf der BAB.....

Wochen später bekommst du einen Brief von einem Herrn Müller, du sollst doch bitte seine WSS bezahlen...
Noch besser, die Pol hält dich an, weil du vor 30km einen Stein in die WSS eines Herrn Müller geschleudert haben sollst...
Oder:
Hinter dir hupt und licht-Hupt auf einmal einer wie wild und bedeutet dir, zu halten.....am nächsten Rastplatz zeigt er dir seine WSS und bittet um Schadensregulierung....

...wie würdest du reagieren....?

Einem Bekannten passiert. Vor ihm ein LKW. Ein Stein fliegt ihm in die Scheibe. Er bringt den LKW zum anhalten. Diskussion. Polizei dazu. LKW-Versicherung hat den Schaden bezahlt.

Momo

Wetten das kommt normal immer auf ZDF, Aber wetten das ich meine Scheibe bezahlt bekommen würde.
Wenn ein LKW mit Schüttgut ohne Abdeckplane auf einer Schnellstraße oder BAB fährt, die Polizei mit Kilometerangabe angerufen wird, diese dann dazukommen, dann zahlt die LKW Versicherung oder der Halter/Fahrer. Da gibt es gar kein Interpretationsspielraum.
Das gleiche wenn ein Baufahrzeug mit richtig verdrecktem Schlammbehang vor einem fährt.
In beiden Fällen ist der Fahrer seiner Sorgfaltspflicht nicht nachgekommen.
Im Winter ist das gleiche mit Eisschollen, wenn dann noch die Polizei Eisschollen auf der Plane feststellt zahlt die Versicherung ohne Zweifel.

Zitat:

Original geschrieben von Eridanus


Wetten das kommt normal immer auf ZDF, Aber wetten das ich meine Scheibe bezahlt bekommen würde.
Wenn ein LKW mit Schüttgut ohne Abdeckplane auf einer Schnellstraße oder BAB fährt, die Polizei mit Kilometerangabe angerufen wird, diese dann dazukommen, dann zahlt die LKW Versicherung oder der Halter/Fahrer. Da gibt es gar kein Interpretationsspielraum.
Das gleiche wenn ein Baufahrzeug mit richtig verdrecktem Schlammbehang vor einem fährt.
In beiden Fällen ist der Fahrer seiner Sorgfaltspflicht nicht nachgekommen.
Im Winter ist das gleiche mit Eisschollen, wenn dann noch die Polizei Eisschollen auf der Plane feststellt zahlt die Versicherung ohne Zweifel.

Ja, wenn wir über Ladungssicherung sprechen....tun wir aber nicht (sie Beiträge).

Dann käme auch noch die Frage der Zuordnung, der LKW, von dem die Steinchen runtergefallen und dir dann in die Scheibe gehopst sind.... ist nämlich nicht der, der direkt vor dir fährt...

Da wird es dann schon wieder schwierig....

Üblicherweise wird das Steinchen (die Schraube, die Mutter....) von einem Fahrzeug überfahren und dadurch unkontolliert beschleunigt, je schneller, desto besser....am effektivsten von der linken Spur der Gegefahrbahn, dann addiert sich deine Geschwindigkeit dazu.

Lkw´s sind hierbei insofern "schuldig", da sie Schmutz und Steine auf die BAB bringen, als Ladung, als Bau-LKW...etc...
Aber sie sind schlechte "Beschleuniger", am schnellsten wird das Steinchen, wenn es (mit hoher Geschwindigkeit) von einem PKW-Reifen (Sommer) mit hohem Positiv-Anteil beschleunigt wird.

Daher gibt es auch deutlich mehr schadenträchtige Steinschläge, im Sommer und auf unbeschränkten Teilstrecken und weniger in oder um Baustellen, obwohl dort mehr Steinchen zu finden sein dürften.

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Ich brauche keinen Teilchenbeschleuniger noch die Berechnung einer Flugbahn, mir reicht ein Kfz-Kennzeichen, der passende LKW, die dazu passende Ladung, mein Zeuge und dazu die Polizei.
Dann freut sich Carglas oder Advokat.

Zitat:

Original geschrieben von Eridanus


Ich brauche keinen Teilchenbeschleuniger noch die Berechnung einer Flugbahn, mir reicht ein Kfz-Kennzeichen, der passende LKW, die dazu passende Ladung, mein Zeuge und dazu die Polizei.
Dann freut sich Carglas oder Advokat.

...natürlich...🙄

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