Dringende Zulassungsfrage!
Hallo erstmal!
Habe seit letztem Wochenende nun auch einen 1200`er BJ. 1970 in gutem Zustand. Ist noch als Oldtimer zugelassen.
Da ich Veränderungen, wie GfK-Kotflügel, VVA bzw. Tieferlegungsachsschenkel vorhabe, nun die Frage ob eine Anmeldung als Oldie, oder mit Saison besser wäre.
Bzw. was ist bezüglich Versicherung und Steuer günstiger???--soll ja nur im Sommer laufen.
Hoffe Ihr könnt mir helfen---Danke
9 Antworten
Also eine Zulassung als H Kennzeichen+ ein Saison, das iss ned. Paschal kostet der Kleine doch nur 179 @ pa.
Also geht das ned wirklich, der Platz auf´m Kennzeichen wäre zu knapp bemessen.
Beispiel. Normales KN: M-vw 1302
Das selbe als Saisonkennzeichen: M-VW 1302 05 10 ( natürlich übereinandergeschrieben.
Und nun nochmal eins mit H-Zulassung: M-VW 1302 H 05 10
Wäre bisserl lang oder? Geht also nicht, nur eine Zulassungsart geht bei dir, entweder Sesion oder H.
H iss aber eh günstiger
...meinte schon entweder Oldie, oder Saison.
Aber beim Oldie hab ich doch immer das Problem mit dem "Originalzustand", der offensichtlich auch je nach Prüfer unterschiedlich definiert wird.
Wie sind den eure Erfahrungen mit Modifikationen und Oldiezulassung???
bzw. ist ne Oldieversicherung an Prozentsätze gebunden, oder ist des ein Fixbetrag?
Wie geschrieben, 179 € pa.
GFK Kotis sind zulässig. hier mal ne Seite , bei der du alle Fragen beantwortet bekommst, ohne lange zu schreiben. Diese Seite ist verbindlich und an die H- Zulassungskretärien hat sich ein jeder Gutachter zu halten. § 21 im wahrsten Sinne
http://www.flat4.de/
und der direkte Link zum Thema Oldizulassung: http://www.flat4.de/kennz.htm
zum Thema GFK Kotis: Zugelassene Umrüstungen
Für Umrüstungen stellt der Anforderungskatalog ebenfalls enge Randbedingungen auf. Zeitgenössische Umbauten und Umrüstungen, die in den ersten 10 Jahren seit Erstzulassung am Fahrzeug angebracht worden sind, werden toleriert. Diese Umbauten sind also mindestens 20 Jahre alt! Ebenso werden Umrüstungen, die die aktive Sicherheit verbessern oder die Umweltbelastung vermindern, wie z.B. Radialreifen, 12V- statt 6V-Bordnetz, Radio, zweikreisige Hydraulik- statt Seilzugbremsen oder Katalysatornachrüstung genehmigt. Sicherheitsgurte (besonders bei Fahrzeugen vor Baujahr 1961) oder eine Sicherheitslenksäule werden toleriert. Originale Scheibenbremsen können statt Trommelbremsen eingebaut werden, da sie bei späteren Modellen serienmäßig eingesetzt wurden.
Motor:
Fahrzeuge mit leistungsgesteigerten Motoren sind vom H-Kennzeichen praktisch ausgeschlossen. Selbst der Tausch eines 30 PS Motors gegen einen neueren 34 PS Motor liegt außerhalb der zugestandenen Toleranz der Motorleistung von 5%. Lediglich neuere VW-Boxermotoren der gleichen Baureihe mit gleichem Hubraum und gleicher Leistung dürfen gegen Motoren älterer Baujahre getauscht werden.
Vergaser von gleicher Bauart und Funktion dürfen die Serienvergaser ersetzen. Damit wäre denkbar, den Solex-Einfachvergser durch einen Einfachvergaser mit größerem Durchmesser zu ersetzen.
Nicht serienmäßige Auspuffe werden abgelehnt, wenn das Geräusch- und Abgasverhalten damit verändert wird. Originalgetreue Abgasanlgen aus anderen Werkstoffen (Edelstahl) können montiert werden.
Räder/Reifen:
Reifen werden nur in den vom Werk freigegebenen Dimensionen, d.h. bis 195/60 R 15 (je nach Modell) akzeptiert. Alternativ dazu dürfen immer um zwei Größen abweichende Reifen montiert werden. Bei der Basisgröße 155 SR 15 würde demnach auch 175/70 SR 15 genehmigt. Typfremde Räder, wie die Felgen des Porsche 356 werden nicht zugelassen.
Fahrwerk:
Fahrzeuge mit Tieferlegung mit heutigen Verstellachsen (Vorderachse) können kein H-Kennzeichen erhalten, es sei denn, der Tieferlegungssatz wurde schon vor 20 Jahren legal angeboten. Härtere Federn oder Dämpfer sind hingegen erlaubt.
Sportlenkräder müssen ab Werk serienmäßig oder wenigstens als Option erhältlich gewesen sein. D.h. es kommt beim Käfer nur das Serienlenkrad des 1303 "Schwarz Gelber Renner" für Fahrzeuge diesen Typs in Frage. Holzlenkräder, wie das bekannte "Moto-Lita" sind außen vor.
Karosserie:
Der Stempel der Originalität wird meist verweigert, wenn nicht serienmäßige Interieurteile, wie z.B. Sportsitze oder Porsche Armaturen eingebaut oder auffällige Sitzbezüge montiert werden. GfK-Kotflügel werden toleriert, wenn ihre Abmessungen dem Original entsprechen, eine "Flip-Front" dagegen nicht. Änderungen an der Karosserie sind zugelassen, sofern es entsprechende Versionen im VW-Programm gab. Beispielsweise kann ein eingeschweißtes zeitgenössisches Faltdach genehmigt werden. Scharfkantige Anbauteile - auch zeitgenössische - sind außen vor!
Bei Fahrzeugen mit Winkern werden Zusatzblinker ebenfalls akzeptiert.
Vielen Dank für die schnelle Hilfe!!!
Werde meinen dann wahrscheinlich liebevoll als Oldie
weiterpflegen.
Weitere Erfahrungen oder Berichte können gerne noch gepostet werden...bin immer neugierig ; )
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Wenn man einen schönen Oldie hat, soll man den auch weiterpflegen. Zum austoben wäre doch so ein Mex aus den 90ern genauso gut und man muss kein schlechtes gewissen haben.
Zitat von Dirk: Typfremde Räder, wie die Felgen des Porsche 356 werden nicht zugelassen.
Verstehe ich nicht richtig, habe bei meinem genau diese Felgen drauf und eingetragen mit H-Kennzeichen. Hängt vielleicht vom Tüver ab, aber es ist eine zeitgemässe Modifikation, da es in 60er Jahren vollkommen üblich war.
Ich muss dazu sagen, das mit nem Fuffi auch 356 er druff kommen und auch abgenoimmen werden...............allerdings sind das Einheitliche Richtlinien an die sich ein jeder Gutachter zu halten hat. Selbst wen seine Frau nach 20 Jahren Ehe, ned seine Frau ist, sondern rauskommt, das es seine Schwester iss
@ astra-f Fan,
ich fahr fast jeden Tag in Rosenheim rum, vielleicht laufn, bzw. fahren wie uns ja mal übern weg.
Ist schön, dass du deinen Käfer als Oldie weiterfährst!
mfg woita
Einschränkend zu Lenkrädern:
Als ich unser Cabrio für das Oldtimergutachten vorbereitete war ich am überlegen, ob ich ihn mit einem Raid-1 ausrüste. Ich habe das Lenkrad und gefallen hat es mir schon damals bei meiner Limousine.
Der freundliche Mitarbeiter des TÜV hat mir signalisiert, dass die Eintragung mit ABE kein Problem wäre, für die H-Zulassung hätte ich weiterhin beweisen müssen, dass dieses Lenkrad seinerzeit auch als Zubehör erhältlich war. Andere Lenkräder sind also durchaus möglich, müssen aber aus der Zeit stammen. vw53freak hat ja auch ein anderes drin.
Zitat:
Motor:
Fahrzeuge mit leistungsgesteigerten Motoren sind vom H-Kennzeichen praktisch ausgeschlossen. Selbst der Tausch eines 30 PS Motors gegen einen neueren 34 PS Motor liegt außerhalb der zugestandenen Toleranz der Motorleistung von 5%. Lediglich neuere VW-Boxermotoren der gleichen Baureihe mit gleichem Hubraum und gleicher Leistung dürfen gegen Motoren älterer Baujahre getauscht werden.
Vergaser von gleicher Bauart und Funktion dürfen die Serienvergaser ersetzen. Damit wäre denkbar, den Solex-Einfachvergser durch einen Einfachvergaser mit größerem Durchmesser zu ersetzen.
Hi!
Dies hieße also in meinem Fall, daß ich, wenn mein Mexchen mal soweit ist, den Original Käfer 1600er wieder rauswerfen muss und den 1200er reinsetzen, damit ich eine H-Zulassung bekomme. Ist doch irgendwie paradox, da dieser Motor aus einem 1978er Cabrio stammt und somit älter als das Auto selber ist. Weiterhin wäre das Tuning doch zeitgenössisch, da es doch wohl normal war seinen schlappen Käfer z.B. als einfaches Tuning mit einer grösseren Standardmaschine auszurüsten.
Verstehe einer die Beamten.
Gruss
Jochen