dringend um Rat =( unfall mit 1er
Hallo liebe Mitmenschen,
heute morgen als ich zur Schule wollte mit meinem 1er bin ich rückwärts bei uns die einfahrt raus.
bei uns in der ortschaft ist 50!
es kam von weitem ein auto... ich bin unsere ausfahrt langsam raus ! ich betone langsam(wegen dem bordstein besonders langsam)! die beteildigte also ich und der andere
der typ wohnt in meiner strasse zwischen unfallort und seinem haus 350m (gerade strecke).
ich bin mit meinem heckteil schon auf seiner fahrbahn und er fährt mir voll kanne hinten die stoßstange durch...
die polizei sagt es wäre meine schuld wegen dem rückwährtsfahrt dingends... aber das kann nicht sein ! das ich komplett schuld habe
wenn der andere doch sieht da ist eine auto im rückwärtsgang und schon halb auf meiner spur dann rase ich doch nicht an dem vorbei und nimm sein "Arsch" mit ...!!und er ist definitiv keine 50 gefahren ... ich hänge euch ein paar bilder mit dran...ich habe die bmw v leasing mit sb vk 1000 euro ... sein auto hat natürlich auch was abbekommen... mein händler meinter mein schaden beläuft sich auf ca. 1800-2000 euro also neue stossstange und träger... und meine parksensoren sind auch am arsch...
das problem ist die polizei hats nicht gekümmert meinten von vorne rein es wäre meine schuld ich habe einfach die 35€ verwarnungsgebühr bezahlt damit ich keine strafanzeige krieg habe nähmli. im mom schon eine wegen zu schnellem fahren und ich bin in der probezeit.. also hatte ich angst das mein führerschein wegkommt und habe garnicht erst bei der polizei diskutiert.... meint ihr ich sollte mich an ein anwalt wenden ...!?die polizei meint polizeilisch wird nix mehr kommen sollen halt alles mit der versicherung klären..
=(=(=(=(
was haltet ihr davon ich hab eine skizze gemalt und es war keine durchgezogene linie!
Beste Antwort im Thema
Nachgeschichte nach meinem unverschuldeten Unfall vom 09.07.:
Nachdem ich Urlaub gemacht hatte, wurde ein Gutachten vom Schaden am 17.07. erstellt. Fazit: Neue M Heckstoßstange, Beilackierung der linken hinteren Alufelge, Spur/Sturz überprüfen.
Dann begann die Wartezeit aufgrund der Lieferschwierigkeiten von Ersatzteilen bei BMW.
Am 02.08. kam die M Heckstoßstange in der Werkstatt grundiert an, dort wurde sie lackiert.
Am 08.08. hatte ich dann den Werkstatttermin zur Behebung des Unfallschadens.
Leider musste ich die Lackierung der M Heckstoßstange reklamieren. Der Farbton (Estorilblau Met.) wurde zwar sehr gut getroffen, aber es gab kleine "Krater" in der Lackierung. Bei der nachträglichen Reklamation stellte sich heraus, dass es sich um Staubeinschlüsse handelte. Diese wurden weitgehend rauspoliert. Mit dem Ergebnis kann ich nun leben.
Die Spur war links hinten grenzwertig verstellt und wurde am kompletten Fahrzeug neu vermessen und eingestellt.
Die Reparaturkosten betrugen ca. 1.339 EUR und wurden natürlich zur Gänze von der gegnerischen Versicherung übernommen.
Von der rechtlichen Seite ist es in Österreich leider etwas anders als in Deutschland.
Ich ließ mich vom ÖAMTC (österr. Pendant zum ADAC) von einem Verkehrsjuristen beraten.
Zum einen ob ich die Kosten für die Hin- u. Rückfahrt zur Werkstatt (mit Gutachten, Schadensbehebung und nachträglicher Reklamation immerhin 3 x 60 km hin und retour) bei der Unfallverursacherin geltend machen könnte. Leider nein, ist kurioserweise nur dann möglich, wenn man bei der eigenen Kfz-Versicherung einen kostenlosen Ersatzwagen/Leihwagen mitversichert hat (was ich nicht habe). Außerdem könne ich ja auch in eine weniger weit entfernte Werkstatt fahren, wurde mir mitgeteilt...
Des weiteren gibt es in Österreich rechtlich gesehen die Möglichkeit, nach der Schadensbehebung die Erstattung der Wertminderung bei der gegnerischen Versicherung einzufordern, wenn man a) unschuldig am Unfall ist, b) der Wagen maximal 3 Jahre alt ist und c) der Wagen zum Unfallzeitpunkt frei von Vorschäden war.
Dies habe ich getan. Antwortschreiben kam bereits nach zwei Tagen als Einzeiler:"... aufgrund des Schadensumfangs keine Wertminderung ..."
Daraufhin kontaktierte ich erneut die Rechtsberatung des ÖAMTC und sendete ihnen anbei die Rechnung der Werkstatt sowie die Vorgeschichte (Unfallbericht) und das Antwortschreiben der gegnerischen Versicherung. Der Jurist teilte mir dann mit, dass nach Rücksprache mit der technischen Abteilung tatsächlich KEINE Wertminderung erfolgt sei, da keine Karosserieteile betroffen waren. Es wurden lediglich Plastik- bzw. Zusatzteile lackiert bzw. ersetzt. Ich habe nun schwarz auf weiß, dass der Wagen kein Unfallwagen ist. Wörtlich:" ... im Falle eines Wiederverkaufs gilt das Auto als nicht vorbeschädigt ..."
Ich habe mir dieses E-Mail ausgedruckt und in den Ordner abgelegt. Man weiß ja nie, ob man es später mal brauchen kann.
Man könnte auch sagen: Ende gut, alles gut. Was geschehen ist, das kann man eh nicht mehr rückgängig machen. Aber ich kann das Auto wieder genießen und bin vor allem froh, dass die Geschichte endlich abgehakt ist!
Allen anderen wünsche ich weiterhin viel "Freude am Fahren" - und dies vor allem unfallfrei. 😉
47 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von TheRealRaffnix
Und zum anderen: Was bitte willst du denn erreichen? Was klappen könnte wäre maximal - und das auch nur mit Glück - eine Schuldverteilung von 50:50. Sprich: Du zahlst 1000€ von deinem Schaden selbst bei 2000€ Gesamtschaden. Du hast 1000€ SB - damit zahlst du also die volle Summe selbst. Wenn du nichts machst und die Schuld zu 100% auf dich nimmst zahlst du - tada - auch nur 1000€, da du mehr als die SB nicht bezahlen musst.
Wieso 50:50 , wenn es sich herausgestellt, dass der Bloedmann der einen Wagen auf offener Strasse uebersieht und drauffaehrt Schuld hat, zahlt er 0!
Zitat:
Original geschrieben von pepereina
Wieso 50:50 , wenn es sich herausgestellt, dass der Bloedmann der einen Wagen auf offener Strasse uebersieht und drauffaehrt Schuld hat, zahlt er 0!
Er ist rückwärts gefahren laut seiner Schilderung und zwar auch noch zum Zeitpunkt des Unfalls.
Dazu §9 der StVO: "(5) Beim Abbiegen in ein Grundstück, beim Wenden und beim Rückwärtsfahren muß sich der Fahrzeugführer darüber hinaus so verhalten, daß eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls hat er sich einweisen zu lassen."
So, laut Schilderung des TE: Er hat das Auto kommen sehen. Der durchgehende Verkehr hat Vorrang. Der durchgehende Verkehr darf sich auch darauf verlassen, dass jemand, der gerade aus der Einfahrt rauskommt, anhält, um ihn durchzulassen. In der hier geschilderten Situation wollte der Autofahrer wohl noch links vorbeifahren, der TE ist aber weiter rückwärts gefahren und hat ihm somit den Weg abgeschnitten.
Hier sehe ich überhaupt keine Chance, unter 50% Teilschuld rauszukommen, da der TE mindestens genauso viel zum Unfall beigetragen hat wie der Unfallgegner. Ich tue mich eher schwer, hier eine Schuld des Unfallgegners zu sehen, der vorbeifahren wollte.
Mich hat es nun auch erwischt, nach gerade mal knapp über 3 Monaten, nachdem heute um 8 Uhr morgens eine nette ältere Dame meinte, sie müsse mir die Vorfahrt nehmen, und daraufhin dezent links hinten meinen 1er touchiert hatte. Mein erster Unfall seit 2003 oder 2004. Ich bin normalerweise ein sehr freundlicher Mensch, aber diesmal musste ich sie glatt fragen, ob sie eine an der Waffel habe, worauf sie dann spontan auch gar keine Antwort wusste. Sie gestand aber ohne zu zögern ein, dass sie schuld sei (was heutzutage auch keine Selbstverständlichkeit ist).
Wie das Leben so spielt, war alles auf Zufall aufgebaut. Ich in einem Ort, in dem ich normalerweise nichts zu tun habe, zum zweiten oder dritten Mal in einem Leben, auf einer Nebenstrasse, auf der ich nur fuhr, weil ich die vorige Strasse verpennt und mir mein Navi diesen Umweg empfohlen hatte. 200 Meter vor der Unfallstelle stand dann mitten auf der Strasse ein LKW, und ich überlegte noch, soll ich umkehren oder daran vorbeifahren. Ich entschied mich für's vorbeifahren... Tja, und wenig später machte ich Bekanntschaft mit dem silbernen Toyota einer Dame, die fast meine Oma sein könnte.
Da der Reifen auch "getroffen" wurde (teilweiser Abrieb des Goodyear-Schriftzeichens), fuhr ich dann in meine Werkstatt, wo der Reifen, hintere Radaufhängung und Fahrwerk kontrolliert wurden und der Gutachter für nächste Woche bestellt wurde. Radaufhängung ist auf den ersten Blick in Ordnung. Man wird aber bei der Reparatur Spur/Sturz an der Hinterachse prüfen. Die Alufelge hat ein paar Schrammen abbekommen. Ebenso der Seitenschweller an der Unterseite. Und den großen Schaden sieht man eh gut. Ein paar Clipse dürften gebrochen sein - der linke Heckscheinwerfer und die Heckschürze stehen ein bisschen ab. Heckschürze wird es definitiv neu geben, da ist mit polieren nichts mehr zu machen. Was mit der Alufelge und dem Seitenschweller passiert, weiß ich nicht. Die M386 18" Alufelge kostet im BMW-Zubehör mal um die 440 Euro. Bei leebmann24.de kostet alleine die Heckstoßstange lackiert ca. 931 EUR. Aber das soll mir egal sein...
Gott sei Dank verabschiede ich mich am Freitag in den Urlaub, ohne Auto, sondern mit Flugzeug und Bahn. Irgendwie macht's keinen Spaß mehr, und das obwohl die Autos immer deppensicherer werden mit Abstandstempomat und allem möglichen Schnick-Schnack. Und am Ende kommt das raus: Nämlich dass Leute nicht einmal mehr an einer Kreuzung stehen bleiben können. Aber vielleicht muss dafür auch noch ein Apparat erfunden werden - damit die Leute das Autofahren noch ganz verlernen...
Damn
Das tut mir leid. Problem ist das Lappalien schon richtig Geld kosten und uns Autofans schon körperlich weh tun.
Hoffe alles geht gut.
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Das sollte mich genau 0,0 EUR kosten. Im Gegenteil, eigentlich sollte ich noch Schadenersatz verlangen für den Zeitaufwand und die Bürokratie, die dahinter steckt und rechtlich steht es mir auch zu dass ich Geld für den Leihwagen einfordere. Ich hoffe, die Dame hat eine gute Versicherung. Der vorherige Zustand muss wiederhergestellt werden und der war bei einem 3 Monate jungen Wagen, der gepflegt ist, top.
Mir steigt noch immer der Hut auf, wenn ich daran denke!
Die gute Frau hat mich 2 mal "übersehen". Zuerst reversierte sie rückwärts in eine Seitengasse, während ich um die Kurve bog. Ich bremste ab sonst hätte es schon da geknallt, und ich dachte mir noch "Na die schaut aber auch nicht".
Und dann fährt die gute Frau einfach aus der Seitengasse raus, während ich um die gut einsehbare Kurve komme. Dann war's bei mir aus. Ich wundere mich selbst über mein Temperament, aber ich bin aus dem Wagen raus und habe einfach nur gerufen:"Sind Sie blöd? Sie haben mich gerade 2 mal übersehen!" Die Frau stand einfach nur da und sagte kein Wort, bekannte sich auch sofort für schuldig.
Ich hab mich dann ein paar Minuten später bei ihr entschuldigt für mein Auftreten ... aber bereuen tu ich es nicht ...
Und wenn mich jemand tröstet und sagt "Mach dir nichts draus, bezahlst eh nix...", dann denke ich mir toll, kein Unfall hätte auch nichts gekostet...
Meinen letzten selbst verschuldeten Unfall hatte ich 2003 oder 2004, da bezahlte ich Lehrgeld da ich den Führerschein erst seit 2002 habe. Wobei mich wundert das echt bei der Fahrweise anderer. Wäre ich nicht eher ein defensiver Fahrer, würde ich sowas mehrmals im Jahr erleben.
Es ist nur scheisse. Da spart man hart das Auto vom Gehalt ab, passt darauf auf, auf jede Kante und jeden Bordstein im Parkhaus, und dann sowas.
Klar tuts weh, das Auto ist super und bin endlich zufrieden mit einem Auto und dann sowas.
Ja echt
Ist viel Glück im Spiel beim fahren wobei ich eher offensiv fahre lol.
Na ja zur Zeit nicht denn er hat 150km drauf :-).
Wenn Deiner frisch lackiert und ausgebessert ist kannste ihn wieder als neu abholen und im Urlaub den Ärger runterspülen.
Zitat:
Original geschrieben von Mike_083
Das sollte mich genau 0,0 EUR kosten. Im Gegenteil, eigentlich sollte ich noch Schadenersatz verlangen für den Zeitaufwand und die Bürokratie, die dahinter steckt und rechtlich steht es mir auch zu dass ich Geld für den Leihwagen einfordere. Ich hoffe, die Dame hat eine gute Versicherung. Der vorherige Zustand muss wiederhergestellt werden und der war bei einem 3 Monate jungen Wagen, der gepflegt ist, top.
Es gibt meines Wissens nach pauschal 25 Euro Aufwandsentschädigung für den ganzen Ärger, der dir jetzt noch bevor steht. Die musst du aber einfordern.
Hast du den Schaden schon bei der gegnerischen Versicherung gemeldet? Ist der Kostenvoranschlag von BMW schon bei der gegnerischen Versicherung eingegangen?
Zitat:
Original geschrieben von zerschmetterling81
Es gibt meines Wissens nach pauschal 25 Euro Aufwandsentschädigung für den ganzen Ärger, der dir jetzt noch bevor steht. Die musst du aber einfordern.Zitat:
Original geschrieben von Mike_083
Das sollte mich genau 0,0 EUR kosten. Im Gegenteil, eigentlich sollte ich noch Schadenersatz verlangen für den Zeitaufwand und die Bürokratie, die dahinter steckt und rechtlich steht es mir auch zu dass ich Geld für den Leihwagen einfordere. Ich hoffe, die Dame hat eine gute Versicherung. Der vorherige Zustand muss wiederhergestellt werden und der war bei einem 3 Monate jungen Wagen, der gepflegt ist, top.Hast du den Schaden schon bei der gegnerischen Versicherung gemeldet? Ist der Kostenvoranschlag von BMW schon bei der gegnerischen Versicherung eingegangen?
Hallo Mike, hier in D kannst Du auf jeden Falle auch einen Anwalt beauftragen. Die Anwaltskosten sind nämlich auch Aufwendungen, die auf jeden Falle in einem Unfall ersatzfähig sind. Das hat der BGH schon längst so entschieden.
Wie das in A ist, weiß ich nicht, aber frag doch mal nach.
Ein Anwalt wäre überzogen, da die Unfallgegnerin alle Schuld auf sich nimmt. Der wäre für mich nur eine Alternative, wenn mir eine Teilschuld angehängt werden würde.
Ich werde mit meiner Werkstatt abklären wie der Leihwagen verrechnet wird. Da könnte ich mir schon vorstellen, dass ich die Kosten für diesen einfordere.
Der Schaden ist mittlerweile beiden Versicherungen gemeldet.
Als ich gestern nach dem Unfall zur ersten Sichtkontrolle bei meinem Händler war, wurde dieser von sich aus aktiv und bestellte den Gutachter für nächste Woche. So gesehen muss ich mich nun um nichts mehr kümmern, nur den Wagen nächsten Mittwoch hinbringen.
Zitat:
Original geschrieben von Mike_083
Ein Anwalt wäre überzogen, da die Unfallgegnerin alle Schuld auf sich nimmt.
Entspannt wird es nur dann, wenn die Unfallgegnerin den Schaden an deinem Auto selbst bezahlt.
Sobald der Schaden über die gegnerische Versicherung abgewickelt wird geht erstmal die Standardprozedur los, dass alle Unterlagen bei der Versicherung eingereicht werden müssen, dann prüfen die das, dann muss wenn der Schaden eine bestimmte Höhe übersteigt noch ein Gutachten erstellt werden und irgendwann gibt dann die Versicherung eventuell die Reparatur frei.
Das ist auch richtig so, da eine Haftpflichtversicherung auch die Aufgabe hat, unberechtigte Ansprüche abzuwehren. Das ist gut für den Versicherungsnehmer, der dann nicht leichtfertig hochgestuft wird. Und für die Versicherung ist es natürlich auch gut, wenn die erst möglichst spät und möglichst wenig zahlen.
Zitat:
Original geschrieben von zerschmetterling81
Sobald der Schaden über die gegnerische Versicherung abgewickelt wird geht erstmal die Standardprozedur los, dass alle Unterlagen bei der Versicherung eingereicht werden müssen, dann prüfen die das, dann muss wenn der Schaden eine bestimmte Höhe übersteigt noch ein Gutachten erstellt werden und irgendwann gibt dann die Versicherung eventuell die Reparatur frei.
Das habe ich bei zwei Haftpflichtschäden ganz anders erlebt. Völlig unproblematisch und unbürokratisch, wobei es in einem Fall ein Schaden von über 10.000€ war.
Ich habe einen Gutachter beauftragt, das Gutachten an die Versicherung geschickt und die haben gezahlt.
Bei einem kleineren Schaden lief es noch schneller. Zum Lackierer gefahren, Heckschürze wurde lackiert, Rechnung an die gegnerische Versicherung und diese wurde innerhalb weniger Tage bezahlt.
Es muss nicht immer gleich ein Anwalt eingeschaltet werden. Man kann ruhig mal versuchen, unnötige Kosten zu vermeiden nach einem Unfall.
Nun, dazu muss gesagt werden, dass ich aus Österreich bin und hier die Abwicklung ein wenig anders aussieht.
Ich habe aber sicherheitshalber gestern etliche Fotos mit einer guten Digi-Cam von den Blessuren gemacht. Habe diese Fotos digital entwicklen lassen und werde sie samt einem kleinen Schriftstück abgeben.
Soweit ich informiert bin, sieht sich das ein unabhängiger Gutachter an.
Und der Einfluss der gegnerischen Versicherung ist mir ehrlich gesagt schnuppe. Das ist eher eine Sache zwischen der Unfallgegnerin und deren Versicherung, aber nicht mein Problem. Ich habe das Recht darauf, dass der ursprüngliche Zustand des Fahrzeugs wiederhergestellt wird. Wer das bezahlt, das ist mir egal. Ich bezahle es nicht. Sollte es da zu Problemen kommen, werde ich sicher Rechtshilfe in Anspruch nehmen, aber daran denke ich nicht.
Zitat:
Original geschrieben von TheRealRaffnix
Das habe ich bei zwei Haftpflichtschäden ganz anders erlebt. Völlig unproblematisch und unbürokratisch, wobei es in einem Fall ein Schaden von über 10.000€ war.Zitat:
Original geschrieben von zerschmetterling81
Sobald der Schaden über die gegnerische Versicherung abgewickelt wird geht erstmal die Standardprozedur los, dass alle Unterlagen bei der Versicherung eingereicht werden müssen, dann prüfen die das, dann muss wenn der Schaden eine bestimmte Höhe übersteigt noch ein Gutachten erstellt werden und irgendwann gibt dann die Versicherung eventuell die Reparatur frei.Ich habe einen Gutachter beauftragt, das Gutachten an die Versicherung geschickt und die haben gezahlt.
Bei einem kleineren Schaden lief es noch schneller. Zum Lackierer gefahren, Heckschürze wurde lackiert, Rechnung an die gegnerische Versicherung und diese wurde innerhalb weniger Tage bezahlt.
Es muss nicht immer gleich ein Anwalt eingeschaltet werden. Man kann ruhig mal versuchen, unnötige Kosten zu vermeiden nach einem Unfall.
Meine Erfahrungen sind andere: erster Schaden (Heckschaden, alter Fahrer habe es nicht bemerkt-rote Ampel!) Gutachter beauftragt, Versicherung wollte Gegengutachten weil Schuldiger bei seiner Versicherung noch Ärger machte und mich dann später am Telefon noch beleidigte. Gegengutachten, dann nahm ich mir einen Anwalt und mir wurde danach die volle Summe zugesprochen.
Zweiter Schaden auch Heckschaden. Gegnerische Versicherung hat sich erst nach Androhung eines Anwaltes um meinen Schaden gekümmert...
Drecksläden.
Zitat:
Original geschrieben von Tarause
Meine Erfahrungen sind andere: erster Schaden (Heckschaden, alter Fahrer habe es nicht bemerkt-rote Ampel!) Gutachter beauftragt, Versicherung wollte Gegengutachten weil Schuldiger bei seiner Versicherung noch Ärger machte und mich dann später am Telefon noch beleidigte. Gegengutachten, dann nahm ich mir einen Anwalt und mir wurde danach die volle Summe zugesprochen.Zweiter Schaden auch Heckschaden. Gegnerische Versicherung hat sich erst nach Androhung eines Anwaltes um meinen Schaden gekümmert...
Drecksläden.
Das ist schon richtig so. Ich will Unfallverursacher nicht in Schutz nehmen, aber es möchte bestimmt keiner zahlendes Opfer von Versicherungsbetrug werden. Und es will bestimmt niemand zu Unrecht in der Kfz-Haftpflicht hochgestuft werden oder mehr für Schäden oder den eigenen Versicherungsvertrag bezahlen, als notwendig. Deswegen prüft die Haftpflichtversicherung des Haftpflichtigen den Fall auch eingehend und ist daran interessiert, das Verfahren hinauszuzögern.
Die Sache hat immer zwei Seiten.
Selbst bei scheinbar für den Geschädigten eindeutigen Fällen kann es am Ende helfen, einen Anwalt einzuschalten. Der Fall wird nämlich am Schreibtisch auf Grund von nachvollziehbaren Fakten entschieden, nicht auf Grund von einer persönlichen subjektiven Wahrnehmung. Auch wenn man als Geschädigter glaubt, dass alles eindeutig ist und es keinen Bedarf zur Überprüfung gibt.
Nachgeschichte nach meinem unverschuldeten Unfall vom 09.07.:
Nachdem ich Urlaub gemacht hatte, wurde ein Gutachten vom Schaden am 17.07. erstellt. Fazit: Neue M Heckstoßstange, Beilackierung der linken hinteren Alufelge, Spur/Sturz überprüfen.
Dann begann die Wartezeit aufgrund der Lieferschwierigkeiten von Ersatzteilen bei BMW.
Am 02.08. kam die M Heckstoßstange in der Werkstatt grundiert an, dort wurde sie lackiert.
Am 08.08. hatte ich dann den Werkstatttermin zur Behebung des Unfallschadens.
Leider musste ich die Lackierung der M Heckstoßstange reklamieren. Der Farbton (Estorilblau Met.) wurde zwar sehr gut getroffen, aber es gab kleine "Krater" in der Lackierung. Bei der nachträglichen Reklamation stellte sich heraus, dass es sich um Staubeinschlüsse handelte. Diese wurden weitgehend rauspoliert. Mit dem Ergebnis kann ich nun leben.
Die Spur war links hinten grenzwertig verstellt und wurde am kompletten Fahrzeug neu vermessen und eingestellt.
Die Reparaturkosten betrugen ca. 1.339 EUR und wurden natürlich zur Gänze von der gegnerischen Versicherung übernommen.
Von der rechtlichen Seite ist es in Österreich leider etwas anders als in Deutschland.
Ich ließ mich vom ÖAMTC (österr. Pendant zum ADAC) von einem Verkehrsjuristen beraten.
Zum einen ob ich die Kosten für die Hin- u. Rückfahrt zur Werkstatt (mit Gutachten, Schadensbehebung und nachträglicher Reklamation immerhin 3 x 60 km hin und retour) bei der Unfallverursacherin geltend machen könnte. Leider nein, ist kurioserweise nur dann möglich, wenn man bei der eigenen Kfz-Versicherung einen kostenlosen Ersatzwagen/Leihwagen mitversichert hat (was ich nicht habe). Außerdem könne ich ja auch in eine weniger weit entfernte Werkstatt fahren, wurde mir mitgeteilt...
Des weiteren gibt es in Österreich rechtlich gesehen die Möglichkeit, nach der Schadensbehebung die Erstattung der Wertminderung bei der gegnerischen Versicherung einzufordern, wenn man a) unschuldig am Unfall ist, b) der Wagen maximal 3 Jahre alt ist und c) der Wagen zum Unfallzeitpunkt frei von Vorschäden war.
Dies habe ich getan. Antwortschreiben kam bereits nach zwei Tagen als Einzeiler:"... aufgrund des Schadensumfangs keine Wertminderung ..."
Daraufhin kontaktierte ich erneut die Rechtsberatung des ÖAMTC und sendete ihnen anbei die Rechnung der Werkstatt sowie die Vorgeschichte (Unfallbericht) und das Antwortschreiben der gegnerischen Versicherung. Der Jurist teilte mir dann mit, dass nach Rücksprache mit der technischen Abteilung tatsächlich KEINE Wertminderung erfolgt sei, da keine Karosserieteile betroffen waren. Es wurden lediglich Plastik- bzw. Zusatzteile lackiert bzw. ersetzt. Ich habe nun schwarz auf weiß, dass der Wagen kein Unfallwagen ist. Wörtlich:" ... im Falle eines Wiederverkaufs gilt das Auto als nicht vorbeschädigt ..."
Ich habe mir dieses E-Mail ausgedruckt und in den Ordner abgelegt. Man weiß ja nie, ob man es später mal brauchen kann.
Man könnte auch sagen: Ende gut, alles gut. Was geschehen ist, das kann man eh nicht mehr rückgängig machen. Aber ich kann das Auto wieder genießen und bin vor allem froh, dass die Geschichte endlich abgehakt ist!
Allen anderen wünsche ich weiterhin viel "Freude am Fahren" - und dies vor allem unfallfrei. 😉