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DRINGEND: Leasingvertrag gekündigt / rechtliche Pflichten eines Leasinggebers

Themenstarteram 9. August 2010 um 17:54

nabend zusammen,

gestern abend bekomme ich aus dem freundeskreis ein "kleines problem" auf den tisch, zu dem ich eure meinungen dringend brauche. hier zusammenfassend die fakten die mir die haare zu berge stehen lassen:

- die frau, um die es geht, war zum zeitpunkt des leasing vertrages (10/2008) gerade mal 20 jahre alt

- die frau hat nichtmal einen FÜHRERSCHEIN!!!!

- sie sprach zum zeitpunkt des leasingvertrages faktisch überhaupt kein deutsch!!

- sie war erst wenige wochen in deutschland

- sie hatte keine arbeit, das fahrzeug wurde von ihrem (ex) freund bezahlt, der es auch gefahren hat

- aller schriftkram geht aber zu ihren lasten, der (ex) freund taucht nirgendwo namentlich auf

- geleast wurde ein fahrzeug für 20.000 euro / bj 2004 / 85.000 km

- seitens der leasing wurde lediglich der antrag unterschrieben, einkommensnachweis? fehlanzeige

- nach 13 raten (von denen einige nicht bezahlt wurden) dann der gau, die leasing konnte nicht mehr bedient werden

- der leasingvertrag wurde gekündigt

- kurz darauf wurde in 12/2009 das fahrzeug abgeholt

- die leasing gesellschaft selbst ging zwischenzeitlich pleite, das geschäft wurde von einem anderen leasingunternehmen übernommen

 

die endabrechnung der leasing tippe ich mal grad ab, ich hoffe hier sind profis unter uns die einen ausweg wissen:

restraten nach kündigung netto 35 raten: 9.113,30

restwert netto: 7.407,65

- zinsgutschrift: 2.019,61

schadenersatz nach zinsgutschrift: 14.501,34

verwertungserlös: 3.900,-

schadenersatz insgesamt: 10.601,34

zinsen auf rückständige mieten: 66,31

mahngebühren: 13,50

summe: 10.681,15 euro

zzgl. offene mieten: 2.235,45

gesamtforderung: 12.916,60 euro

was mir nun die haare zu berge stehen lässt, sind die umstände, unter denen es zu dem leasing vertrag kam. aus meiner sicht eine mega deutlich zu erkennende verletzung der sorgfaltspflicht des leasing gebers, wie kann man so einer person ein fahrzeug für 20.000 euro verleasen? OHNE einkommen?

hat jemand von euch einen rat, wie man da mit blauem auge raus kommt? sie hat aktuell kein einkommen, nichtmal hartz4. sie lebt bei ihrem freund. letzter ausweg wäre die privat insolvenz, aber wie kann man die leasing haftbar machen für diese gravierenden mängel? ok, die ursprungsgesellschaft ist wie gesagt ohnehin pleite, wohl eben wegen dieser raubritter geschäfte.

und wenn man sich mal den verwertungserlös von 3.900 euro ansieht... für ein fahrzeug, was 13 monate vorher noch für 19.900 euro verkauft / verleast wurde? für mich ist das systematische abzocke auf allen fronten

Beste Antwort im Thema

die frage ist nur was verbraucherschutz bringen wird.

der ursprüngliche leasinggeber ist pleite, der aktuelle hat laufende forderungen übernommen.

der wird sich mit dem was irgendwer mal gemacht hat nur schwer an die karre pinkeln lassen können.

last not least:

erstaunlich ist: es sind IMMER die banken hier schuld, wenn irgendwer ne selbstmordfinanzierung/leasing unterschreibt.

im grunde wäre es ne schande wenn der verbraucherschutz in solchen fällen helfen könnte.

alle wollen immer erwachsen sein...dann unterschreiben ERWACHSENE solche verträge und am ende sind es die banken schuld.

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Themenstarteram 10. August 2010 um 10:20

wofür solltest du virtuell prügel kassieren? ich habe mit viel mehr solcher texte gerechnet... ich habe aber auch damit gerechnet, das die eklatanten beratungsmängel der leasing deutlicher erkannt werden. das ist der grund, warum ich eingegriffen habe. zudem sehe ich hier sehr wohl eine sittenwidrigkeit, nämlich wissentlich einen vertrag aufzubrummen ohne das die person über einkommen verfügt und sowas von offensichtlicht nur als strohpuppe dient. betrug würde ich jetzt nicht in den mund nehmen, das müssen die juristen entscheiden.

aber auch mal inhaltlich die frage, ist diese art der abrechnung korrekt? es werden 35 restraten addiert obwohl der vertrag gekündigt ist? meiner ansicht nach wird in dem fall ein cut gemacht, dann wird der restwert des leasingvertrages mit dem verkaufserlös des fahrzeugs verrechnet. mal abgesehen von dem merkwürdigen verkaufserlös von 3.900 euro wäre unter normalen umständen die forderung erheblich geringer gewesen. aber wer kennt das procedere im kündigungsfall genau?

am 10. August 2010 um 10:31

Zitat:

betrug würde ich jetzt nicht in den mund nehmen, das müssen die juristen entscheiden

WIE BITTE? Betrug? Von Seiten des Leasinggebers?

 

Es ist wohl eher Betrug von Seiten der Dame oder dessen Lebensgefährten soetwas abzuziehen, wissentlich dass man es wohl kaum dauerhaft bedienen kann!

 

Die Leasinggesellschaft darf genau wie die Banken selbst entscheiden wie streng die Bonität der Leute bewertet wird. Wenn man jedem Hans- und Franz einen Kredit/Leasingvertrag gewährt ist es das Problem der Leasinggesellschaft die Zahlungsausfälle zu verkraften und Problem des Leasingnehmers Zahlungen zu leisten wenn man sich mehr zugemutet hat als möglich.

 

Es muss doch ein BISSCHEN Eigenverantwortung geben - mein Gott wenn man volljährig (und nicht gerade entmündigt wurde) dann hat man nunmal alle Rechte und Pflichten solche Verträge abzuschließen!

 

Es gibt genug "Auffangkissen" wie Privatinsolvenz usw. in Dtschld die es in anderen Ländern nicht gibt, was will man denn noch erwarten? Muss man inzwischen bei Erwachsenen wirklich davon ausgehen das es sich um unmündige, unfähige Kindergartenkinder handelt denen man NICHTS erlauben darf??

 

Und wenn jemand einen Fehler macht oder sich selbst überschätzt sind NATÜRLICH die anderen Schuld: Der Staat der etwas nicht verboten hat oder der Leasinggeber der großzügig bei der Bonität handelt...

Themenstarteram 10. August 2010 um 10:36

Zitat:

Original geschrieben von zxcoupe

Zitat:

betrug würde ich jetzt nicht in den mund nehmen, das müssen die juristen entscheiden

WIE BITTE? Betrug? Von Seiten des Leasinggebers?

lies doch mal richtig, das habe ich gar nicht gesagt! und natürlich darf die leasing das selbst entscheiden, aber es geht darum das sie KEIN EINKOMMEN HATTE!!! und die fehlenden deutschkenntnisse hast du auch überlesen... ihr wurde das als MIETWAGEN aufgeschwatzt. löst euch doch mal von dem "vertrag ist vertrag / selbst schuld" und bleibt sachlich!

am 10. August 2010 um 10:41

Zitat:

ihr wurde das als MIETWAGEN aufgeschwatzt. löst euch doch mal von dem "vertrag ist vertrag

So ist es aber nunmal, was sie unterschrieben hat hat sie unterschrieben und genau das zählt. wenn sie nicht weiß was sie unterschreibt ist das ihre sache. NAtürlich ist mies was da gelaufen ist, da wird vermutlich jeder den Kopf schütteln aber rechtlich ist die sachlage nunmal so.

Die Unterschrift eines ü18 jährigen in Deutschland ist nunmal Gold wert, da kann man nicht mal eben den Kopf aus der Schlinge ziehen.

Ich gehe auch mal davon aus das die Dame zum Zeitpunkt des Vertragsabschluss nicht Rechtschutzversichert war, wollt ihr ihr nun noch tausende Euro Anwalts/Gerichtskosten aufdrücken?

Themenstarteram 10. August 2010 um 10:50

nein, rechtschutzversichert ist sie nicht. natürlich sind die anwalts- und gerichtskosten ein enormes argument, zudem sieht sie selbst das deutlich entkrampfter als ich, zitat "dann muss ich das halt zahlen". aber diese miesen methoden gehen mir voll auf den zeiger und ich erinnere an meinen text bezüglich der sittenwidrigkeit, auf grund dessen ich zumindest chancen sehe. denn genau dazu gibt es diverse urteile, die sittenwidrigkeit bestätigen:

"das ist nicht ganz richtig... im kreditwesen ist es so, das z.b. eine bürgschaft sittenwidrig ist, wenn die raten (im falle des eintritts der bürgschaft) das einkommen des bürgen unter die pfändungsfreigrenzen treiben!! so. und mit diesem wissen gucke ich auf den leasing vertrag, der OHNE nachgewiesenes einkommen genehmigt wurde. von einem autohaus, das im selben haus sitzt wie die leasing gesellschaft. von denen beide nun pleite sind"

am 10. August 2010 um 10:56

Zitat:

Original geschrieben von ahartmann

nein, rechtschutzversichert ist sie nicht. natürlich sind die anwalts- und gerichtskosten ein enormes argument, zudem sieht sie selbst das deutlich entkrampfter als ich, zitat "dann muss ich das halt zahlen". aber diese miesen methoden gehen mir voll auf den zeiger und ich erinnere an meinen text bezüglich der sittenwidrigkeit, auf grund dessen ich zumindest chancen sehe. denn genau dazu gibt es diverse urteile, die sittenwidrigkeit bestätigen:

"das ist nicht ganz richtig... im kreditwesen ist es so, das z.b. eine bürgschaft sittenwidrig ist, wenn die raten (im falle des eintritts der bürgschaft) das einkommen des bürgen unter die pfändungsfreigrenzen treiben!! so. und mit diesem wissen gucke ich auf den leasing vertrag, der OHNE nachgewiesenes einkommen genehmigt wurde. von einem autohaus, das im selben haus sitzt wie die leasing gesellschaft. von denen beide nun pleite sind"

Aber es handelt sich nicht um eine Bürgschaft, eine Bürgschaft ist etwas komplett anderes als ein Leasingvertrag.

Ich stimme dem TE zu, dass die ganze Vertragsgeschichte sehr dubios ist, aber das Problem ist doch dass wenn Sie etwas dagegen Unternehmen will in der Beweispflicht ist und das erfordert in meinen Augen einen Anwalt.

Zu der Abrechnung von der (nachfolgenden) Leasingfirma würde ich erst mal Einspruch oder soetwas erheben nur um irgendwelche Fristen zu wahren und dann ganz schnell zum Verbraucherschutz oder einem Anwalt gehen. Ein Beratungsgespräch kostet nicht die Welt und Sie hat auf jedenfall mehr Wissen als alles was hier zusammen kommt. Zur Not kann der TE ihr den Besuch beim Anwalt ja auch sponsorn oder vorstrecken, wenn er Sie so gut kennt und mag wie er es geschrieben hat :-)

Der Verbraucherschutz wäre auch eine Idee. Denke das die auch wissen wie so eine Abrechnung eines Leasings aus zu sehen hat.

just my 2 cents

am 10. August 2010 um 11:05

Zitat:

Original geschrieben von con1970

Ich stimme dem TE zu, dass die ganze Vertragsgeschichte sehr dubios ist, aber das Problem ist doch dass wenn Sie etwas dagegen Unternehmen will in der Beweispflicht ist und das erfordert in meinen Augen einen Anwalt.

Zu der Abrechnung von der (nachfolgenden) Leasingfirma würde ich erst mal Einspruch oder soetwas erheben nur um irgendwelche Fristen zu wahren und dann ganz schnell zum Verbraucherschutz oder einem Anwalt gehen. Ein Beratungsgespräch kostet nicht die Welt und Sie hat auf jedenfall mehr Wissen als alles was hier zusammen kommt. Zur Not kann der TE ihr den Besuch beim Anwalt ja auch sponsorn oder vorstrecken, wenn er Sie so gut kennt und mag wie er es geschrieben hat :-)

Der Verbraucherschutz wäre auch eine Idee. Denke das die auch wissen wie so eine Abrechnung eines Leasings aus zu sehen hat.

just my 2 cents

Gibt es nicht von der Arge oder so so "Anwaltsscheine" für 10 Euro? Das wäre ja auch eine möglichkeit ...

Ich bleibe auch dabei: Unterstütze sie und geht erst mal zum Verbraucherschutz. Das ist kostengünsitger. Anwalt geht dann immer noch. Vielleicht liegen dort sogar mehrere Beschwerden vor.

Ich bleibe auch dabei, das der Vertrag nicht hätte ausgestellt werden dürfen von der Leasing. Weil die Leasing gewisse Sorgfaltspflichten hat. Der Verbraucher ist geschützt. Seit Juni mehr denn je im Kreditgeschäft. Es war für die Leasing unübersehbar, das es unzumutbar ist. Ich bin kein Anwalt, aber diese gesunde Einschätzung wird sicherlich auch unser Rechtssystem wiederspiegeln. Wäre sie Gewerbekunde, wird es wohl anders aussehen. Aber Privatleute sind hier im Vorteil. Natürlich ist es für andere ungerecht, wenn es jemand drauf anlegt und so aus ner Sache herauskommt. Aber bei ihr, sehe ich es als gerecht an, wenn die Leasing drauf sitzen bleibt.

BEN

Vorab: Wenn es hart auf hart kommt, wird man um einen Prozess und anwaltliche Unterstützung nicht herum kommen! Das großere Risiko - allein aufgrund der Beweislastverteilung - trägt die junge Dame. Das weiß die Leasing(Nachfolge)gesellschaft auch...

Nun aber zu ein paar Punkten:

1. Sie dachte es wäre ein Mietvertrag: Rechtlich gibt es hier den Ausweg der Anfechtung (wegen Irrtums bzw. Täschung), womit man gerade dieses pacta sunt... durchbrechen könnte. Allerdings dürfte hier die Beweisbarkeit sehr schwierig werden. Auch unter dem Stichwort Dissens (also fehlende Überinkunft) dürfte es spätenstens beim Nachweis schwierig werden.

2. Sittenwidrigkeit: Richtig, bei der Bürgschaft (und bei anderen Sicherungsmitteln) gibt es den Tatbestand der sog. Überforderung, der dann zur Sittenwidrigkeit (z.B. der Bürgschaft) führt. Elemtarer Unterschied ist aber, dass der Bürge - kurz gesagt - keine Rechte aus dem Vertrag, sondern nur Pflichten hat. Mit anderen Worten, weil er kein wirtschaftliches Äuivalent bekommt, wird er geschützt (das ist jetzt sehr vereinfacht dargestellt; im Übrigen gibt es noch ein paar mehr Voraussetzungen für die sittenwidrige Überforderung)... Hier hat die junge Dame zwar kein Vermögen (Risiko des LG), aber hat nach dem Vertrag die Rechte als Leasingnehmerin. Wo ist da die Sittenwidrigkeit?

3. Der ex-Freund: Wenn der ex-Freund (unter Umständen im Zusammenwirken mit dem Verkäufer) die Betroffene "übers Ohr gehauen" hat, kommen diesbezüglich Ersatzansprüche in Betracht. Zum einen besteht hier aber wiederum das Beweisproblem. Zum andern aber auch ein Vollstreckungsproblem. Ich habe da was von Insolvenz gelesen und kann mir unter den Gegebenheiten nicht vorstellen, dass beim ex-Freund was zu holen ist?!

Ein Betrachtung fern ab von Einzelheiten ist immer schwierig, aber bis hierin sieht es meinen Augen nicht sehr rosig aus :-(

Themenstarteram 10. August 2010 um 11:18

Zitat:

Original geschrieben von Penny21

Aber es handelt sich nicht um eine Bürgschaft, eine Bürgschaft ist etwas komplett anderes als ein Leasingvertrag.

ja das ist mir schon bewußt, aber wenn derartige regelungen für bürgen gelten dann wird es auch vergleichbares für kreditnehmer und leasingnehmer geben

 

Zitat:

Original geschrieben von con1970

Zu der Abrechnung von der (nachfolgenden) Leasingfirma würde ich erst mal Einspruch oder soetwas erheben nur um irgendwelche Fristen zu wahren und dann ganz schnell zum Verbraucherschutz oder einem Anwalt gehen. Ein Beratungsgespräch kostet nicht die Welt und Sie hat auf jedenfall mehr Wissen als alles was hier zusammen kommt. Zur Not kann der TE ihr den Besuch beim Anwalt ja auch sponsorn oder vorstrecken, wenn er Sie so gut kennt und mag wie er es geschrieben hat :-)

die abrechnung wurde schon bemängelt, auf grund des zeitdrucks gibt es heute erstmal "nur" einen brief von mir und bei dem nächsten schreiben der leasing folgt der besuch eines anwalts. und ich werde es tatsächlich so handhaben wie du es schreibst, ich werde diesen beratungstermin zahlen. nicht weil ich sie so gut kenne, sondern weil ich pickel kriege wenn ich an den damaligen verkäufer denke. ich war wie gesagt im porsche zentrum, wo er jetzt arbeitet, und habe ihn freundlich zu diesen praktiken befragt - in dem ich einen porsche leasen wollte :D alleine schon sein schmieriges grinsen ist es mir wert, zum anwalt zu gehen!

 

Zitat:

Original geschrieben von Penny21

[Gibt es nicht von der Arge oder so so "Anwaltsscheine" für 10 Euro? Das wäre ja auch eine möglichkeit ...

nee das scheidet aus. außerdem bezieht sie keine leistung und darum würde es diesen schein gar nicht für sie geben

Themenstarteram 10. August 2010 um 11:33

Zitat:

Original geschrieben von vor_freude

Vorab: Wenn es hart auf hart kommt, wird man um einen Prozess und anwaltliche Unterstützung nicht herum kommen! Das großere Risiko - allein aufgrund der Beweislastverteilung - trägt die junge Dame. Das weiß die Leasing(Nachfolge)gesellschaft auch...

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Ein Betrachtung fern ab von Einzelheiten ist immer schwierig, aber bis hierin sieht es meinen Augen nicht sehr rosig aus :-(

vielen dank für diese interessante einschätzung, ok der juristische unterschied zwischen bürge und kreditnehmer / leasingnehmer war mir nicht bekannt. wenn ich mir deine zeilen vor augen führe, ist meine zuversicht allerdings auch stark geschrumpft... hm.

den nachweis, das sie es für einen mietvertrag hielt, werden wir nicht bringen können denke ich. hm und wenn die sittenwidrigkeit auch so leicht raus diskutiert werden kann... weia, das sieht nicht gut aus. und bei dem ex freund ist auch nichts zu holen, mir liegt auch irgendwie nahe, das er mit dem verkäufer gemeinsame sache gemacht hat. aber beweisen kann man das auch nicht. und irgendwie hat sie vor dem mächtig angst, vielleicht gab es da mal prügel oder so.

Zitat:

Original geschrieben von benprettig

Ich bleibe auch dabei: Unterstütze sie und geht erst mal zum Verbraucherschutz. Das ist kostengünsitger. Anwalt geht dann immer noch. Vielleicht liegen dort sogar mehrere Beschwerden vor.

Ich bleibe auch dabei, das der Vertrag nicht hätte ausgestellt werden dürfen von der Leasing. Weil die Leasing gewisse Sorgfaltspflichten hat. Der Verbraucher ist geschützt. Seit Juni mehr denn je im Kreditgeschäft. Es war für die Leasing unübersehbar, das es unzumutbar ist. Ich bin kein Anwalt, aber diese gesunde Einschätzung wird sicherlich auch unser Rechtssystem wiederspiegeln. Wäre sie Gewerbekunde, wird es wohl anders aussehen. Aber Privatleute sind hier im Vorteil. Natürlich ist es für andere ungerecht, wenn es jemand drauf anlegt und so aus ner Sache herauskommt. Aber bei ihr, sehe ich es als gerecht an, wenn die Leasing drauf sitzen bleibt.

BEN

ben, ganz meine meinung ;) danke.

Leasing ist rechtlich gesehen ein Nutzungsüberlassungsvertrag. So gesehen klar ein Mietvertrag aber eben nicht typisch da mehr Bestandteile und andere Fristen etc. etc. Ein Kreditvertrag ist rechtlich gesehen etwas komplett anderes und sollte hier meines Erachtens auch nicht zu Vergleichszwecken herangezogen werden, da weder Paragraphen noch die Rechtsprechung vergleichbar sein dürften.

So was wie Sorgfaltspflicht für Mietverträge etc. etc. habe ich persönlich noch nie gehört. Warum soll sich der Mietgeber darum kümmern müssen ob der Mietnehmer sich das Mietobjekt leisten kann. Und das ist wohl beim Leasing genauso. Auch bleibt es dem Vermieter (Leasinggeber) vorbehalten eine Bonitätsprüfung durchzuführen. Das Ausfallrisiko liegt bei ihm egal ob gewerblicher Leasingnehmer oder nicht. Ich kann die Einschätzung nicht nachvollziehen: Sollen jetzt Vertragspartner immer prüfen ob sich die andere Partei die Kauf- oder Mietsache überhaupt leisten kann.

Meiner Einschätzung nach ist an dem Vertrag kaum zu rütteln. Auch wenn er bei Unterschrift nicht richtig verstanden wurde. Es besteht ne Verpflichtung sich ausreichend zu informieren um zu verstehen was Mann oder Frau gerade unterschreibt.

Problematisch ist eher die Abrechnung der Leasing. Der Wertverlust ist exorbitant. Da würde ich versuchen energisch nachzuhaken und eindeutige Nachweise anfordern. Den anderen Rest würde ich auch mal in diesem Zusdammenhang prüfen lassen.

Ich teile die Einschätzung dass dies nicht rosig ausschaut. Ich würde versuchen Schadensminimierung anzustreben.

Zitat:

Original geschrieben von ahartmann

zunächst mal danke für eure beiträge. der ex freund von 2008 und der aktuelle sind 2 verschiedene personen, das nur mal am rande. hartz4 bekommt sie nicht weil sie eu bürgerin und noch nicht lange genug in deutschland ist, das hat sie nicht persönlich durch fehler oder dergleichen zu vertreten. natürlich hat der ex freund das so ausgenutzt und sie aus meiner sicht bewußt vor die wand fahren lassen, erstaunlich ist zudem, das der leasinggeber und das autohaus unter der selben adresse firmieren...

1. Wenn die Freundin als Ausländerin kein ALG 2 erhält, weil sie bestimmte Bedingungen nicht erfüllt, kann sie ggfs. Sozialhilfe erhalten. Hierfür ist Sozialamt zuständig.

 

2. Da die Freundin mittellos ist, kann sie Beratungshilfe erhalten. Sie muss zum Amtsgericht gehen und dem für die Beratungshilfe/Prozesskostenhilfe zuständigen Rectspfleger/-in ihr Problem schildern. Wenn das Amtsgericht Auskunft geben kann, gewährt es selbst die Hilfe. Dies ist kostenlos. Kann das Amtsgericht nicht helfen, dann stellt es einen Berechtigungsschein aus, mit dem man einen Anwahl seiner Wahl aufsuchen kann. Gebühr beim RA 10 € (Gebühr kann auch erlassen werden, wenn es für Antragsteller eine große Härte darstellt).

Man kann auch direkt zum Anwalt gehen und dieser stellt dann beim Amtsgericht einen Antrag auf Beratungshilfe. Kosten auch 10€.

Beratungshilfe erhalten alle, die aufgrund ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse die Kosten nicht aufbringen können, auch Ausländer.

Jeder Anwalt ist zur Beratungshilfe verpflichtet.

 

Also zunächst Beratungshilfe in Anspruch nehmen und dann mit Anwalt entscheiden, ob Klage eingereicht wird. Für diese Klage wird dann auch Prozesskostenhilfe gewährt.

 

O.

 

@go-4-golf

Sehr hilfreich!!! Super, wusste ich garnicht.

BEN

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