DRINGEND: Hilfe wegen Reifenfrage (rechtliche Sache) erbeten!

BMW 3er E90

Hallo zusammen,

ich brauche mal dringende eure Hilfe für folgenden Sachverhalt:

Ich habe heute Vormittag meine 330d Limo (LCI) bei einem BMW Händler abgeholt. Es handelt sich hier bei um einen Gebrauchtwagen mit dem Erstzulassungsdatum 02.03.2010. Das Fahrzeug wurde mir heute mit Winterreifen (auf Serienfelge Nr. 285) übergeben!!!

Weder in der Gebrauchtwagenanzeige, weder im schriftlichen Angebot, weder in der schriftlichen Bestellung noch im Leasingvertrag (ist ein Privatleasing über BMW) ist irgendwo die Rede, dass das Fahrzeug Winterreifen hat. Auch hat der Verkäufer zu keinem Zeitpunkt (noch nicht einmal direkt bei der Übergabe!!!) auch nur eine Silbe davon verlauten lassen. Ich habe es erst auf einem Autobahnparkplatz ca. 30 km "hinter" dem Autohaus bemerkt.

Der Händler ist jetzt der Auffassung, dass es nicht geregelt werden muss, wenn das Fahrzeug mit Winterreifen geliefert wird. Auch braucht der Kunde (also ich) nicht explizit darauf hingewiesen zu werden. Der Händler argumentiert weiterhin, dass ich ja sowieso einen Satz Winterreifen benötige. Was an sich zwar richtig ist, nur hadelt es sich hier um "H-Reifen". Ich würde mir niemals H-Reifen an einen 330d schrauben.

Ich bin natürlich komplett anderer Auffassung. Ich bin nicht eine einzige Sekunde auf die Idee gekommen, dass ich ein Fahrzeug mit Winterreifen bekomme. Deshalb habe ich auch nie nachgefragt.

Weiß hier jemand aus dem Forum Bescheid, wie es sich hier rechtlich verhält???

24 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von BMWxfan


[...] Allerdings hat der Händler dich drauf hinzuweisen, dass das Fahrzeug winterbereift ist. Er kann nicht damit gehört werden, dass du sehen musst, dass WR montiert sind.[...]

WARUM??? Wo steht das?? Es ist ein Gebrauchtwagen ... der gekauft wie gesehen wird!!!

Der Verkäufer muss doch bei einem Gebrauchtwagen auch nicth expliziet darauf hinweisen, dass kein Navi ... kein Xenon ... kein Komfortzugang .. usw. in einem GEBRAUCHTEN Auto ist. Da ist der Käufer selbst in der Pflicht nachzufragen, was das Auto hat und was nicht.

Ehrlich gesagt würde ich dem Händler ordentlich die Meinung geigen, wenn er mir ein Auto im Winter mit Sommerreifen verkauft .... aber auch selbst da bin ich selber in der Verantwortung, weil es ein gebrauchtes Auto ist, was ich mir zuvor genau angesehen habe!!

Bei einem Neufahrzeug, was direkt vom Werk kommt, sieht es natürlich anders aus ... wenn das Fahrzeug im Winter kommt .. und dann nur Sommerreifen drauf sind, denn im Winter würde ich auch vom Werk aus die Montage der Winterreifen als Pflicht sehen.

Und lieber TE ... warum bist du der Meinung, dass bei einem Gebrauchten Wagen Sommer- und Winterreifen inclusive sind?? Es ist ein Gebrauchter .. du kaufst den Wagen wie gesehen!!! Alles andere ist Verhandlungssache.

da es sich ja offensichtlich um ein leasingwagen handelst, laß dir vom händler schriftlich bestätigen dass dir der wagen mit den reifen so ausgeliefert wurde, mach die dinger runter und gib ihm die karre einfach so wieder mit den reifen ab nach leasingende...

Gerade bei Fahrzeugen die vorher bei z.B. Sixt oder als Werksdienstwagen liefen sind in der Regel keine Winter- oder Sommerreifen dabei (die werden einfach bereift ausgeliefert und weiterverkauft, bevor der Wechsel notwendig wäre).

Einen Aufkleber mit der Geschwindigkeitsbegrenzung braucht man in den Fahrzeugen nicht. Im Bordcomputer kann man ja hinterlegen, dass bei z.B. 210 km/h eine Warnung ertönt.

Mein 330d wurde genauso verkauft. Bei dem Händler gab es auch keine Sommerreifen dazu. Ich habe das vorher allerdings schon gesehen und nachgefragt. Von sich aus hat er nicht darauf hingewiesen. Ich habe mir jetzt auch Sommerreifen mit Felgen dazubestellt.
Ich glaube mit einem Rechtsanwalt kommt man da auch nicht weiter... Der Wagen wurde so verkauft. Es gibt keinen Anspruch auf die entsprechende Bereifung. Ein Wagen mit Sommerreifen darf auch im Winter verkauft werden...

Zitat:

Original geschrieben von fred8


Hallo zusammen,

ich brauche mal dringende eure Hilfe für folgenden Sachverhalt:

Ich habe heute Vormittag meine 330d Limo (LCI) bei einem BMW Händler abgeholt. Es handelt sich hier bei um einen Gebrauchtwagen mit dem Erstzulassungsdatum 02.03.2010. Das Fahrzeug wurde mir heute mit Winterreifen (auf Serienfelge Nr. 285) übergeben!!!

Weder in der Gebrauchtwagenanzeige, weder im schriftlichen Angebot, weder in der schriftlichen Bestellung noch im Leasingvertrag (ist ein Privatleasing über BMW) ist irgendwo die Rede, dass das Fahrzeug Winterreifen hat. Auch hat der Verkäufer zu keinem Zeitpunkt (noch nicht einmal direkt bei der Übergabe!!!) auch nur eine Silbe davon verlauten lassen. Ich habe es erst auf einem Autobahnparkplatz ca. 30 km "hinter" dem Autohaus bemerkt.

Der Händler ist jetzt der Auffassung, dass es nicht geregelt werden muss, wenn das Fahrzeug mit Winterreifen geliefert wird. Auch braucht der Kunde (also ich) nicht explizit darauf hingewiesen zu werden. Der Händler argumentiert weiterhin, dass ich ja sowieso einen Satz Winterreifen benötige. Was an sich zwar richtig ist, nur hadelt es sich hier um "H-Reifen". Ich würde mir niemals H-Reifen an einen 330d schrauben.

Ich bin natürlich komplett anderer Auffassung. Ich bin nicht eine einzige Sekunde auf die Idee gekommen, dass ich ein Fahrzeug mit Winterreifen bekomme. Deshalb habe ich auch nie nachgefragt.

Weiß hier jemand aus dem Forum Bescheid, wie es sich hier rechtlich verhält???

hast du einen finanzierungsvertrag?

dann kannst den wagen wohl einfach zurückgeben, sofern die 14 tage frist noch nicht abgelaufen ist. 

Damit bzw. mit der drohung könnte der händler vielleicht kulanter werden.

gretz

Ähnliche Themen

Winterreifen ist eine Sonderbereifung. Als Käufer kannst Du grundsätzlich davon ausgehen, dass ein Fahrzeug im Serienzustand, also mit SR ausgeliefert wird. Abweichungen vom diesem Serienzustand wären vertraglich zu vermerken gewesen.

Du hast bei einem Jahreswagen mit geringer km-Leistung Anspruch auf SR einer Marke und eines Typs, mit denen BMW die 330d Neuwagen ausliefert. Darauf besteht, nachdem wie Du Dich erkundigt hast, ein Rechtsanspruch. Das würde ich dem Händler so sagen und abwarten, was passiert. Diese SR hat es ja mal gegeben und der Händler muss für Ersatz sorgen, wenn sie nicht mehr vorhanden sind.

Wenn das Auto allerdings schon 40 bis 50tkm draufhat, wären die SR runtergefahren. In diesem Fall müsstest Du auf die Felgen auf eigene Kosten neue SR aufziehen lassen, die HR WR verkaufen und Dir dafür VR WR besorgen auf eigene Kosten. Ansonsten gilt bei niedrigerer km-Leistung der Rechtsanspruch auf Serienzustand, dh mit SR - und das jahreszeitunabhängig.

Zitat:

Original geschrieben von judo3


Winterreifen ist eine Sonderbereifung. Als Käufer kannst Du grundsätzlich davon ausgehen, dass ein Fahrzeug im Serienzustand, also mit SR ausgeliefert wird. Abweichungen vom diesem Serienzustand wären vertraglich zu vermerken gewesen.

Du hast bei einem Jahreswagen mit geringer km-Leistung Anspruch auf SR einer Marke und eines Typs, mit denen BMW die 330d Neuwagen ausliefert. Darauf besteht, nachdem wie Du Dich erkundigt hast, ein Rechtsanspruch. Das würde ich dem Händler so sagen und abwarten, was passiert. Diese SR hat es ja mal gegeben und der Händler muss für Ersatz sorgen, wenn sie nicht mehr vorhanden sind.

ah ja. Stimmt. Habe gerade noch mal nachgeschaut. Bei mir war im Kaufvertrag aufgeführt "S0931 - Winterräder statt Sommerräder"

Durch diese "Zusatzausstattung" war dann alles klar.

So, erstmal danke an alle fuer die zahlreichen antworten. Leider kann ich aufgrund von einer Dienstreise erst heute antworten.

Stand der dinge ist folgender: nachdem ich dem haendlewr recht lange telefoniert habe, versucht er jetzt die ”H” winterreifen gegen gleichwertige ”V” zu tauschen. Damit habe ich mich auch einverstanden erklaert, da diese deutlich mehr kosten als neue ”W” sommerreifen, welche ich seit heute drauf habe (Dunlop Sport Maxx TT, non-RFT).s

Ob der Tausch von H auf V so sinnvoll ist wage ich unter Beachtung der Schneetraktion zu bezweifeln, zumal eine Ummontage der RFTs zwar möglich ist, aber für die harten Seitenwände nicht so besonders gut. Wenn man bei niedrigen Temperaturen mit einem H Reifen mal kurz 220 fährt, passiert in der Regel nichts.

Mir ist das schon wichtig, da ich jeden Tag ca. 85 km "freie" Autobahn fahre. Da ich die Winterreifen ca. 5 Monate drauf habe, bin ich schon der Meinung, dass ich die "V" öfters nutzen kann.

Ich möchte Niemanden zu nahe treten, aber genau deshalb habe ich mir einen 330d und keinen 316d geholt! 😎

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