Dringend! Fahrzeugüberwachung per Video, bitte um Tipps

Opel Vectra C

Hallo zusammen,

Es reicht! Ich habe die Schnauze voll davon, mir mein Auto von wildgewordenen Mamis, halbblinden Rentnern, SUV-Kutschern und anderem ***"!###!!!**** durch unachtsames Türen öffnen verbeulen zu lassen!

Hat jemand von euch Erfahrung, wie ich meinen GTS wirksam mit Videoequipment zur Fahrzeugüberwachung vollstopfen kann, um solche Schw... endlich haftbar machen zu können? Hab zwar im Netz schon das ein oder andere gefunden, jedoch ist mir das angebotene Equipment a la Conrad Elektronik zu groß und ich will mir den Wagen statt mit Beulen nicht gerade mit übertrieben großen Kameras verunstalten.
Gibts da eventuell was kleines, unauffälliges zu einem guten Kurs, dass sich, wenn möglich, so gut wie unsichtbar (Minikameralinsen, Weitwinkeltechnik, schwarz-weiß-Aufnahme mit entsprechender Auflösung, um Nummernschilder und Personen gut erkennbar darzustellen) z.B. in A-Säulenverkleidung, Türpins, obere Verkleidung der Heckklappe, Verkleidung C-Säule usw verbauen lässt und die Daten via kleiner Black Box mit daran gekoppeltem USB-Stick aufzeichnet und an die Bordelektronik angeschlossen werden kann?
Der Einbauaufwand spielt dabei keine Rolle, muss demnächst hifi-technisch ran, und wenn ich dann schon die Türverkleidungen u.a. unten habe, kann ich das gleich miterledigen, da kommts auf drei, vier Kabel mehr nicht an, erst recht, wenn ich mit der Maßnahme das ganze Drecksgesindel endlich zur Kasse bitten kann.

Würde mich über zahlreiche Tipps freuen.

MfG

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von masterkaycee


[...]
Was irgendwelche "Persönlichkeitsrechte" u.ä. betrifft:
- Theoretisch richtig,
- ergo muss ich die Beweise anderweitig sichern.

- damit irgendwelche verbödete Seuchenvögel, die von ihren Alten nicht richtig erzogen wurden
- wildgewordenen Mamis, halbblinden Rentnern, SUV-Kutschern und anderem ***"!###!!!****

Zitat:

Original geschrieben von gogol115


[...]
Und ehrlich gesagt, interessiert mich der Datenschutz von Parkremplern, Drängler usw. an der Stelle wenig.

Hallo,

Also erstmal zu dem TE...
Die mit deiner gewollten Kameratechnik aufgenommen Bilder / Videos verstoßen gegen geltendes Recht.

Im konkreten Fall können sich Verstöße gegen Art. 2 Abs. 1 GG (Allgemeines Persönlichkeitsrecht) ergeben.
Die Aufnahmen würden auch Bild / Videomaterial erzeugen, indem Personen bei täglichen Handlungen aufgezeichnet werden.
Steht Dein Fahrzeug z.B. immer in einer Parklücke vor dem Haus, wird beim Nachbar aufgezeichnet, wer ein und aus geht. Dieses Videomaterial verstößt gegen ein Grundgesetz und weitere Datenschutzbestimmungen im speziellen.

Unser Rechtsstaatsprinzip verbietet Selbstjustiz! Die Berweisführung gegen Straftaten darf nur mit geltendem Recht durchgeführt werden.
Das heißt, wird in irgendeiner Form ein Grundrecht oder anderes geltenden Recht eingeschränkt, muss dieses durch eine gesetzliche Befugnis und Aufgabe gerechtfertigt sein.
-> Videoaufzeichnung von der Autobahnpolizei zur Verhinderung/Unterbindung von Straftaten...

Zu den anderen Zitaten, möchte ich hinzufügen, dass keine Beule / Delle eine derartige verbale Entgleisung entschuldigt. Deine Beiträge sind voller Wut, Agressivität, Ignoranz und Überheblichkeit verfasst. Über die elterliche Erziehung sollte man bei derartigen öffentlichen Äußerungen auch mal selber nachdenken.

Ich habe nichts gegen Dich persönlich, dennoch bin ich der Meinung, dass du Deine Energie in Dein scheinbar fehlendes Wissen über unser Rechtsstaatsprinzip und unser aller Grundrechte investieren solltest, dann würden für Dich deratige Ideen selbsterläuternd sein.

Zu gogol115:
Solltes es aber, denn im Zweifelsfall steht eine Delle mit einem Schadenswert von 80 Euro einer Straftat (z.B. unerlaubtes erheben personenbezogener Daten, Verstoß gegen Artikel 2 Absatz 1 GG usw.) gegenüber. Welche Gewichtung wird ein Richter wohl vornehmen? Wer wird sich bei solch einem Rechtsstreit am Ende als lachender "Gewinner" fühlen?

Mein Tipp,

bei großen Parkpätzen einfach die letzte Ecke suchen und über zwei Parkplätze parken (in der Mitte). Dann ist die Gefahr, eine Delle vom Nachbarn zu bekommen, ein wenig gemildert. Sollte es dennoch zu einem Schaden kommen, zunächst ruhig bleiben, es handelt sich um einen Sachgegenstand!!

MFG
Cab1.8

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Hallo,

da gibt es die sogenannte Carcam. Klein, kompakt und fertig konfektioniert.

Das ist ne Kamera, etwas größer als ne Streichholzschachtel, die, sobald Spannung anliegt, losvideografiert. Die Bilder werden auf ne SD-Karte abgelegt. Ist die voll wird die älteste Aufnahme überschrieben.

Per Google und auch YouTube sollte da einiges zu finden sein. Gab es erst als Flycam. War gedacht als Aufzeichnungsgerät für den Modellbau-Kunstflieger: auf das Modellfluzeug geschraubt wurde der Flug sauber aufgezeichnet. Die Carcam hat ne andere Software: zeichnet sofort und kontinuierlich auf sobald Spannung anliegt.

Gruß

Andreas

Natürlich kann ich Deine Wut verstehen. Aber ich finde es fraglich ob die Aufnahmen rechtlich Bestand hätten. Im Gegenteil, Du könntest Dich sogar selbst wegen Verletzung der Privatsphäre strafbar machen. Immerhin kannst Du damit alles und jeden aufnehmen was/der sich im Umkreis Deines Autos aufhält, ohne dass er/jemand was davon weiß. Du wärst quasi nichts anderes als jedes Google Street-View Auto. Und was die damit für Stress haben, sollte ja inzwischen die Runde gemacht haben.
Evtl. könnte es "legal" werden, wenn Du für jeden und von jeder Seite gut sichtbar hinweise an Deinem Auto anbringst. Sowas wie "Achtung, dieses Auto ist videoüberwacht!"
Aber ich würde mich da an Deiner Stelle erst mal über die rechtliche Frage schlau machen.

Im Unterschied zu Googl werden die gwonnen Daten aber nicht veröffentlicht! Und an haustüren die Viedeoüberwacht sind jan ich bis jetzt auch noch kein Schild gesehen!?

Wenn ich vor meiner eigenen Haustüre überwache, nehme ich i.d.R. nur Personen auf die sich auf meinem Grund und Boden befinden. Wenn er aber die Umgebung um sein Fahrzeug zu jedem Zeitpunkt aufnimmt, nimmt er damit Personen im öffentlichen Straßenverkehr oder sogar in deren Privater Umgebung, z.B. wenn sie sich in ihrem Auto neben dem des TE befinden, auf. Würde der TE nur den Innenraum seines Fahrzeugs aufnehmen, wäre das sicherlich was anderes.

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Moin,

ein System wie die Carcam wäre im Prinzip schon richtig, jedoch bringt mir das Ding nix, da die nur läuft, wenn Zündung an, da das Ding am Zigarettenanzünder hängt. Bräuchte was, was ich fest ans Bordnetz anschließe und mir nicht innerhalb weniger Tage die Autobatterie leersaugt. Und das Ding sollte mindestens 48 Stunden am Stück aufzeichnen, gerne paar Stunden mehr.

Was irgendwelche "Persönlichkeitsrechte" u.ä. betrifft: Theoretisch richtig, jedoch schert sich keine Sau um mein Eigentum, es hängt auch nie nen Zettel mit Adresse und Telefonnummer des Verursachers unterm Wischer, ergo muss ich die Beweise anderweitig sichern. Hätt ich ne alte Karre, die schon einzelne Schrammen und Dellen hat, würds mich nicht so sehr stören. Ich kauf mir aber keine geleckte Ersthandkarre, deren Lenkrad vom Vorbesitzer nur mit Handschuhen angefasst wurde, damit irgendwelche verbödete Seuchenvögel, die von ihren Alten nicht richtig erzogen wurden und somit nicht wissen, was Sorgfalt ist, mein Auto kaputt machen.
Als Sofortmaßnahme habe ich tatsächlich ein paar Aufkleber mit abschreckendem Text in Auftrag gegeben, jedoch hilft das nur ein halbes Jahr, ehe es wieder von vorn losgeht. Daher bin ich von Attrappen eher abgeneigt.

MfG

Hallo,

ein System wie die Carcam mit Dauerplus zu versorgen, dürfte für einen Sachkundigen kein Problem sein.

Ich bin kein Elektroniker, aber einen Zusatz-Akku für das Kamerasystem dazwischenzuschalten um die ein oder andere Stunde die Fahrzeugbatterie zu entlasten sollte für einen Elektroniker möglich sein.

Dazu von der Homepage

Zitat:

Die FlyCamOne² hat alles aufgezeichnet – dank dem FCO² eXtreme BatteryPack nun auch in Überlänge.1000 mAh zusätzliche Power für 2,5h extra Aufnahmezeit, ....

Siehe auch

http://www.flycamone.com/.../cgi_navigator.pl?...

Gruß

Andreas

Zitat:

Original geschrieben von masterkaycee



Was irgendwelche "Persönlichkeitsrechte" u.ä. betrifft: Theoretisch richtig, jedoch schert sich keine Sau um mein Eigentum, es hängt auch nie nen Zettel mit Adresse und Telefonnummer des Verursachers unterm Wischer, ergo muss ich die Beweise anderweitig sichern. Hätt ich ne alte Karre, die schon einzelne Schrammen und Dellen hat, würds mich nicht so sehr stören. Ich kauf mir aber keine geleckte Ersthandkarre, deren Lenkrad vom Vorbesitzer nur mit Handschuhen angefasst wurde, damit irgendwelche verbödete Seuchenvögel, die von ihren Alten nicht richtig erzogen wurden und somit nicht wissen, was Sorgfalt ist, mein Auto kaputt machen.
Als Sofortmaßnahme habe ich tatsächlich ein paar Aufkleber mit abschreckendem Text in Auftrag gegeben, jedoch hilft das nur ein halbes Jahr, ehe es wieder von vorn losgeht. Daher bin ich von Attrappen eher abgeneigt.

MfG

Sorry, aber wir sind ein Rechtsstaat. Das was Du machst geht eher in die Richtung Auge um Auge, Zahn um Zahn. Nur weil die anderen gegen das Gesetz verstoßen indem sie sich nicht zu dem verursachten Schaden bekennen, hast Du nicht das Recht mit ebenfalls (wahrscheinlich) unrechtmäßigen Mitteln diesen Personen "nachzustellen". Zumal es Dir nichts bringt so einen finanziellen und zeitlichen Aufwand zu treiben, wenn es vor der Polizei, einer Versicherung oder einem Richter sowieso nicht als Beweis anerkannt wird.

Nochmal, ich kann das voll und ganz verstehen! Will Dich auch nicht irgendwie runter machen! Hab gerade letzte Woche wieder von irgendeinem Idioten eine Macke in der hinteren Stoßstange kassiert und weiß nicht wer es war oder wo es passiert ist. Aber Dein Vorhaben würde ich als rechtswidrig ansehen. Und bevor Du deswegen noch verklagt wirst, würde ich mich einfach lieber erst Mal informieren.

Zitat:

ein System wie die Carcam wäre im Prinzip schon richtig, jedoch bringt mir das Ding nix, da die nur läuft, wenn Zündung an, da das Ding am Zigarettenanzünder hängt. Bräuchte was, was ich fest ans Bordnetz anschließe und mir nicht innerhalb weniger Tage die Autobatterie leersaugt. Und das Ding sollte mindestens 48 Stunden am Stück aufzeichnen, gerne paar Stunden mehr.

Ein einfacher Schalter genügt auch.

Auto abstellen, Schalter drücken, Kamera nimmt auf. Zurück ins Auto, Schalter drücken, Kamera geht aus.

Ich hatte mir schon mal überlegt vorne und hinten Kameras anzubringen, um die Mittelspurparker und sonstige geistig abwesende Verkehrsteilnehmer überführen zu können.

Wenn du dich über die rechtliche Lage informieren solltest, bitte ein kleines Statement hierlassen, dass hilft vielleicht auch andersweitig weiter^^

Recht nuss ich ihm auf jeden Fall geben, es gibt einfach zu viele Leute die ein Auto als Rammbock sehen und selbst vor meinen Augen meinen Vectra B damals geparkrämpelt haben. Kurzer Blick in den Rückspiegel und einfach weg gefahren. Leider/zum Glük war nichts am Auto, daher konnte ich das ganze nicht sinnvoll rechtlich verfolgen...

Aber solche Vögel gibt es überall und wird es überall geben.

Zitat:

Original geschrieben von In-Stinkt



Ich hatte mir schon mal überlegt vorne und hinten Kameras anzubringen, um die Mittelspurparker und sonstige geistig abwesende Verkehrsteilnehmer überführen zu können.

Wenn du dich über die rechtliche Lage informieren solltest, bitte ein kleines Statement hierlassen, dass hilft vielleicht auch andersweitig weiter^^

Hallo,

genau deswegen habe ich mich für die Carcam interessiert:

Um

1. Drängler und andere Rüpel auf der Autobahn zu dokumentieren und ggf. anzuzeigen

und 2. zur Dokumentation der Verkehrssituation im Falle eines Unfalls

Das mit der rechtlichen Sache ist jetzt vielleicht ein wenig OFFTOPIC, interessiert mich aber auch, besonders wg. Punkt 1. ganz besonders.

Und ehrlich gesagt, interessiert mich der Datenschutz von Parkremplern, Drängler usw. an der Stelle wenig.
Wenn ich aber jemand überführen will oder mich im Falle eines Unfalls entlasten will und die schönen Beweise sind nichts wert - und ich mache mich vielleicht selbst strafbar ...?

Gruß

Andreas

Zitat:

Original geschrieben von masterkaycee


[...]
Was irgendwelche "Persönlichkeitsrechte" u.ä. betrifft:
- Theoretisch richtig,
- ergo muss ich die Beweise anderweitig sichern.

- damit irgendwelche verbödete Seuchenvögel, die von ihren Alten nicht richtig erzogen wurden
- wildgewordenen Mamis, halbblinden Rentnern, SUV-Kutschern und anderem ***"!###!!!****

Zitat:

Original geschrieben von gogol115


[...]
Und ehrlich gesagt, interessiert mich der Datenschutz von Parkremplern, Drängler usw. an der Stelle wenig.

Hallo,

Also erstmal zu dem TE...
Die mit deiner gewollten Kameratechnik aufgenommen Bilder / Videos verstoßen gegen geltendes Recht.

Im konkreten Fall können sich Verstöße gegen Art. 2 Abs. 1 GG (Allgemeines Persönlichkeitsrecht) ergeben.
Die Aufnahmen würden auch Bild / Videomaterial erzeugen, indem Personen bei täglichen Handlungen aufgezeichnet werden.
Steht Dein Fahrzeug z.B. immer in einer Parklücke vor dem Haus, wird beim Nachbar aufgezeichnet, wer ein und aus geht. Dieses Videomaterial verstößt gegen ein Grundgesetz und weitere Datenschutzbestimmungen im speziellen.

Unser Rechtsstaatsprinzip verbietet Selbstjustiz! Die Berweisführung gegen Straftaten darf nur mit geltendem Recht durchgeführt werden.
Das heißt, wird in irgendeiner Form ein Grundrecht oder anderes geltenden Recht eingeschränkt, muss dieses durch eine gesetzliche Befugnis und Aufgabe gerechtfertigt sein.
-> Videoaufzeichnung von der Autobahnpolizei zur Verhinderung/Unterbindung von Straftaten...

Zu den anderen Zitaten, möchte ich hinzufügen, dass keine Beule / Delle eine derartige verbale Entgleisung entschuldigt. Deine Beiträge sind voller Wut, Agressivität, Ignoranz und Überheblichkeit verfasst. Über die elterliche Erziehung sollte man bei derartigen öffentlichen Äußerungen auch mal selber nachdenken.

Ich habe nichts gegen Dich persönlich, dennoch bin ich der Meinung, dass du Deine Energie in Dein scheinbar fehlendes Wissen über unser Rechtsstaatsprinzip und unser aller Grundrechte investieren solltest, dann würden für Dich deratige Ideen selbsterläuternd sein.

Zu gogol115:
Solltes es aber, denn im Zweifelsfall steht eine Delle mit einem Schadenswert von 80 Euro einer Straftat (z.B. unerlaubtes erheben personenbezogener Daten, Verstoß gegen Artikel 2 Absatz 1 GG usw.) gegenüber. Welche Gewichtung wird ein Richter wohl vornehmen? Wer wird sich bei solch einem Rechtsstreit am Ende als lachender "Gewinner" fühlen?

Mein Tipp,

bei großen Parkpätzen einfach die letzte Ecke suchen und über zwei Parkplätze parken (in der Mitte). Dann ist die Gefahr, eine Delle vom Nachbarn zu bekommen, ein wenig gemildert. Sollte es dennoch zu einem Schaden kommen, zunächst ruhig bleiben, es handelt sich um einen Sachgegenstand!!

MFG
Cab1.8

Schon die Äusserung:
Ist schon eine Beleidigung.
Ich bin Rentner und nicht Blind.
lg Bernd

Zitat:

Original geschrieben von masterkaycee


Würde mich über zahlreiche Tipps freuen.

ob du auch nur einen einzigen damit "überführst" ohne dich selbst in die pfanne zu hauen ist fraglich......

wenn dir das allerdings ziemlich oft passiert, das dein auto angedellt wird, solltest du vllt. mal die eigene parkmoral überdenken und z.b. etwas mehr abseits parken....

ansonsten wurde das thema kameraüberwachung ebreits mehrfach u.a. im sicherheits-unterforum durchgekaut....

Zitat:

Original geschrieben von Cab1.8



Hallo,

Also erstmal zu dem TE...
Die mit deiner gewollten Kameratechnik aufgenommen Bilder / Videos verstoßen gegen geltendes Recht.

Im konkreten Fall können sich Verstöße gegen Art. 2 Abs. 1 GG (Allgemeines Persönlichkeitsrecht) ergeben.
Die Aufnahmen würden auch Bild / Videomaterial erzeugen, indem Personen bei täglichen Handlungen aufgezeichnet werden.
Steht Dein Fahrzeug z.B. immer in einer Parklücke vor dem Haus, wird beim Nachbar aufgezeichnet, wer ein und aus geht. Dieses Videomaterial verstößt gegen ein Grundgesetz und weitere Datenschutzbestimmungen im speziellen.

Unser Rechtsstaatsprinzip verbietet Selbstjustiz! Die Berweisführung gegen Straftaten darf nur mit geltendem Recht durchgeführt werden.
Das heißt, wird in irgendeiner Form ein Grundrecht oder anderes geltenden Recht eingeschränkt, muss dieses durch eine gesetzliche Befugnis und Aufgabe gerechtfertigt sein.
-> Videoaufzeichnung von der Autobahnpolizei zur Verhinderung/Unterbindung von Straftaten...

Ich will ja nicht sagen, ich hab's gleich gesagt, aber...ich hab's gleich gesagt! 😉

Danke Cab 1.8 für die rechtliche Untermauerung meiner Vermutung.

Ich finde dieses Thema durchaus interessant.

Die Tips mit dem weit weg parken beherzige ich eigentlich auch immer, trotzdem gibt es immer Leute, die diese "Gebrauchsgegenstands"-Mentalität haben, die es trotzdem irgendwie schaffen, mein Eigentum zu beschädigen.

Interessant finde ich die Äusserungen von CAB1.8:

Woher nimmst Du deine Sicherheit bei deinen Aussagen?

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