Dringend! Fahrzeugüberwachung per Video, bitte um Tipps
Hallo zusammen,
Es reicht! Ich habe die Schnauze voll davon, mir mein Auto von wildgewordenen Mamis, halbblinden Rentnern, SUV-Kutschern und anderem ***"!###!!!**** durch unachtsames Türen öffnen verbeulen zu lassen!
Hat jemand von euch Erfahrung, wie ich meinen GTS wirksam mit Videoequipment zur Fahrzeugüberwachung vollstopfen kann, um solche Schw... endlich haftbar machen zu können? Hab zwar im Netz schon das ein oder andere gefunden, jedoch ist mir das angebotene Equipment a la Conrad Elektronik zu groß und ich will mir den Wagen statt mit Beulen nicht gerade mit übertrieben großen Kameras verunstalten.
Gibts da eventuell was kleines, unauffälliges zu einem guten Kurs, dass sich, wenn möglich, so gut wie unsichtbar (Minikameralinsen, Weitwinkeltechnik, schwarz-weiß-Aufnahme mit entsprechender Auflösung, um Nummernschilder und Personen gut erkennbar darzustellen) z.B. in A-Säulenverkleidung, Türpins, obere Verkleidung der Heckklappe, Verkleidung C-Säule usw verbauen lässt und die Daten via kleiner Black Box mit daran gekoppeltem USB-Stick aufzeichnet und an die Bordelektronik angeschlossen werden kann?
Der Einbauaufwand spielt dabei keine Rolle, muss demnächst hifi-technisch ran, und wenn ich dann schon die Türverkleidungen u.a. unten habe, kann ich das gleich miterledigen, da kommts auf drei, vier Kabel mehr nicht an, erst recht, wenn ich mit der Maßnahme das ganze Drecksgesindel endlich zur Kasse bitten kann.
Würde mich über zahlreiche Tipps freuen.
MfG
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von masterkaycee
[...]
Was irgendwelche "Persönlichkeitsrechte" u.ä. betrifft:
- Theoretisch richtig,
- ergo muss ich die Beweise anderweitig sichern.- damit irgendwelche verbödete Seuchenvögel, die von ihren Alten nicht richtig erzogen wurden
- wildgewordenen Mamis, halbblinden Rentnern, SUV-Kutschern und anderem ***"!###!!!****
Zitat:
Original geschrieben von gogol115
[...]
Und ehrlich gesagt, interessiert mich der Datenschutz von Parkremplern, Drängler usw. an der Stelle wenig.
Hallo,
Also erstmal zu dem TE...
Die mit deiner gewollten Kameratechnik aufgenommen Bilder / Videos verstoßen gegen geltendes Recht.
Im konkreten Fall können sich Verstöße gegen Art. 2 Abs. 1 GG (Allgemeines Persönlichkeitsrecht) ergeben.
Die Aufnahmen würden auch Bild / Videomaterial erzeugen, indem Personen bei täglichen Handlungen aufgezeichnet werden.
Steht Dein Fahrzeug z.B. immer in einer Parklücke vor dem Haus, wird beim Nachbar aufgezeichnet, wer ein und aus geht. Dieses Videomaterial verstößt gegen ein Grundgesetz und weitere Datenschutzbestimmungen im speziellen.
Unser Rechtsstaatsprinzip verbietet Selbstjustiz! Die Berweisführung gegen Straftaten darf nur mit geltendem Recht durchgeführt werden.
Das heißt, wird in irgendeiner Form ein Grundrecht oder anderes geltenden Recht eingeschränkt, muss dieses durch eine gesetzliche Befugnis und Aufgabe gerechtfertigt sein.
-> Videoaufzeichnung von der Autobahnpolizei zur Verhinderung/Unterbindung von Straftaten...
Zu den anderen Zitaten, möchte ich hinzufügen, dass keine Beule / Delle eine derartige verbale Entgleisung entschuldigt. Deine Beiträge sind voller Wut, Agressivität, Ignoranz und Überheblichkeit verfasst. Über die elterliche Erziehung sollte man bei derartigen öffentlichen Äußerungen auch mal selber nachdenken.
Ich habe nichts gegen Dich persönlich, dennoch bin ich der Meinung, dass du Deine Energie in Dein scheinbar fehlendes Wissen über unser Rechtsstaatsprinzip und unser aller Grundrechte investieren solltest, dann würden für Dich deratige Ideen selbsterläuternd sein.
Zu gogol115:
Solltes es aber, denn im Zweifelsfall steht eine Delle mit einem Schadenswert von 80 Euro einer Straftat (z.B. unerlaubtes erheben personenbezogener Daten, Verstoß gegen Artikel 2 Absatz 1 GG usw.) gegenüber. Welche Gewichtung wird ein Richter wohl vornehmen? Wer wird sich bei solch einem Rechtsstreit am Ende als lachender "Gewinner" fühlen?
Mein Tipp,
bei großen Parkpätzen einfach die letzte Ecke suchen und über zwei Parkplätze parken (in der Mitte). Dann ist die Gefahr, eine Delle vom Nachbarn zu bekommen, ein wenig gemildert. Sollte es dennoch zu einem Schaden kommen, zunächst ruhig bleiben, es handelt sich um einen Sachgegenstand!!
MFG
Cab1.8
44 Antworten
Das war mir ja fast klar, dass zum Thema selbst nur wenig kommt, stattdessen auf der Frage, ob entsprechende Überwachungsmaßnahmen rechtmäßig sind, herumgeritten wird... Fragt uns denn jemand nach unserem allgemeinen Persönlichkeitsrecht, wenn wir an diversen öffentlichen Plätzen und Gebäuden von Überwachungskameras gefilmt werden? Wohl kaum. Wahrscheinlich werden demnächst Einbrecher, die aufgrund von Videoaufnahmen überführt wurden, auf Strafmilderung klagen, weil ihr Persönlichkeitsrecht verletzt wurde... 🙄
Der Tipp, wenn möglich so zu parken, dass andere nicht am eigenen Auto anecken, ist mir bekannt und wird, wenn irgend möglich, auch praktiziert. Jedoch hilft das nicht immer.
Und ich bin auch schon selbst im Auto gesessen, als mir ne Autotür in die eigene gerammt wurde und derjenige noch frech behauptete, das sei nicht von ihm, die Delle würde zu tief sitzen - klar, er saß ja auch vorher noch in seinem Auto drin drin und so ein Fahrwerk gibt ja nicht nach, schon klar... Kurz: Die Polizei sah es anders und seine Versicherung durfte mir den Schaden bezahlen. Könnte man eigentlich auch schon mit Auge um Auge, Zahn um Zahn vergleichen, wenns man es ganz pingelig sieht...
Mein vorletztes Fahrzeug, das ich gerade mal zwei Jahre in Besitz hatte, fing sich in dieser Zeit ganze 16 (!) Schäden durch ach so arme, bemitleidenswerte,"versehentlich" unachtsame, "Persönlichkeitsrechte besitzende Mitbürger" - ich will ja niemanden beleidigen - ein. Darunter mehrere Dellen auf dem Dach, verursacht durch lange Gegenstände wie Holzlatten, die wohl irgendsoein "persönlichkeitsrechtgeschützter Mitbürger" vor dem Baumarkt nicht richtig zu handeln wusste. Dumm nur, dass der größte Teil nicht mal eben mittels Smart Repair für nen kleinen Fuffi wegzujucken war, sondern eigentlich ausbeulen, spachteln, füllern und lackieren bedurft hätte - bei silbermetallic natürlich ganz besonders toll... Und solche Kosten werde ich nicht mehr aus eigener Tasche finanzieren...
MfG
Also davon rate ich dir sehr ab... Was du vor hast ist ein Verstoß gegen das Persönlichkeitsrecht!
§ 22 KunstUrhG ! Sobald du versuchst diese Videos als Beweis vorzuführen verstößt du gegen dieses Gesetz.
Dadurch hat dein Gegner einen Unterlassungsanspruch gem. §§ 12, 862, 1004 Abs. 1 S. 2 BGB,
und dadurch dann einen Schadensersatzanspruch gem § 823 Abs. 2 gegen dich...
Glaub mir, da ziehst du den Kürzeren...
Ich fühl mit dir, und mich regt so etwas auch auf... Mir ist mal einer vor meinen Augen beim ausparken gegen mein Auto gefahren und ist dann einfach weiter gefahren... Kennzeichen gemerkt, Fahrerflucht gemeldet, Führerschein weg... So etwas ist dann eine super Genugtuung, aber leider viel zu selten...
Zitat:
Original geschrieben von masterkaycee
Das war mir ja fast klar, dass zum Thema selbst nur wenig kommt, stattdessen auf der Frage, ob entsprechende Überwachungsmaßnahmen rechtmäßig sind, herumgeritten wird... Fragt uns denn jemand nach unserem allgemeinen Persönlichkeitsrecht, wenn wir an diversen öffentlichen Plätzen und Gebäuden von Überwachungskameras gefilmt werden? Wohl kaum. Wahrscheinlich werden demnächst Einbrecher, die aufgrund von Videoaufnahmen überführt wurden, auf Strafmilderung klagen, weil ihr Persönlichkeitsrecht verletzt wurde... 🙄Der Tipp, wenn möglich so zu parken, dass andere nicht am eigenen Auto anecken, ist mir bekannt und wird, wenn irgend möglich, auch praktiziert. Jedoch hilft das nicht immer.
Und ich bin auch schon selbst im Auto gesessen, als mir ne Autotür in die eigene gerammt wurde und derjenige noch frech behauptete, das sei nicht von ihm, die Delle würde zu tief sitzen - klar, er saß ja auch vorher noch in seinem Auto drin drin und so ein Fahrwerk gibt ja nicht nach, schon klar... Kurz: Die Polizei sah es anders und seine Versicherung durfte mir den Schaden bezahlen. Könnte man eigentlich auch schon mit Auge um Auge, Zahn um Zahn vergleichen, wenns man es ganz pingelig sieht...
Mein vorletztes Fahrzeug, das ich gerade mal zwei Jahre in Besitz hatte, fing sich in dieser Zeit ganze 16 (!) Schäden durch ach so arme, bemitleidenswerte,"versehentlich" unachtsame, "Persönlichkeitsrechte besitzende Mitbürger" - ich will ja niemanden beleidigen - ein. Darunter mehrere Dellen auf dem Dach, verursacht durch lange Gegenstände wie Holzlatten, die wohl irgendsoein "persönlichkeitsrechtgeschützter Mitbürger" vor dem Baumarkt nicht richtig zu handeln wusste. Dumm nur, dass der größte Teil nicht mal eben mittels Smart Repair für nen kleinen Fuffi wegzujucken war, sondern eigentlich ausbeulen, spachteln, füllern und lackieren bedurft hätte - bei silbermetallic natürlich ganz besonders toll... Und solche Kosten werde ich nicht mehr aus eigener Tasche finanzieren...
MfG
Du, wenn dir deine Persönlichkeitsrechte egal sind bzw. sie dich sogar stören kannst du gern z.B. in den Iran auswandern, dann weißt du was abgeht, wenn Persönlichkeitsrechte nicht eingehalten werden oder diese Rechte einfach gar nicht existieren... Also so einen unintelligenten Kommentar hab ich selten gehört...
Zitat:
Original geschrieben von Fzischke
Also davon rate ich dir sehr ab... Was du vor hast ist ein Verstoß gegen das Persönlichkeitsrecht!
§ 22 KunstUrhG ! Sobald du versuchst diese Videos als Beweis vorzuführen verstößt du gegen dieses Gesetz.
Dadurch hat dein Gegner einen Unterlassungsanspruch gem. §§ 12, 862, 1004 Abs. 1 S. 2 BGB,
und dadurch dann einen Schadensersatzanspruch gem § 823 Abs. 2 gegen dich...
Glaub mir, da ziehst du den Kürzeren...
Jetzt wirds juristisch....
Und auf welche Vorbildung stützt Du deine Aussage?
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Zitat:
Original geschrieben von s45chBO
Jetzt wirds juristisch....Zitat:
Original geschrieben von Fzischke
Also davon rate ich dir sehr ab... Was du vor hast ist ein Verstoß gegen das Persönlichkeitsrecht!
§ 22 KunstUrhG ! Sobald du versuchst diese Videos als Beweis vorzuführen verstößt du gegen dieses Gesetz.
Dadurch hat dein Gegner einen Unterlassungsanspruch gem. §§ 12, 862, 1004 Abs. 1 S. 2 BGB,
und dadurch dann einen Schadensersatzanspruch gem § 823 Abs. 2 gegen dich...
Glaub mir, da ziehst du den Kürzeren...Und auf welche Vorbildung stützt Du deine Aussage?
Ein Jura Studium?! Ist aber auch sehr einach nachzulesen
http://www.gesetze-im-internet.de/aktuell.htmlAlso Jurist. Ist ja okay. Will dich ja nicht angreifen oder so.
Weil "Hobby"Anwalt aussagen niemandem helfen... 🙂
Dann musst Du mir als Hobbyjuristen (4 Sem. WiRe 🙂 ) aber erläutern, wie 12, 862 und 1004 damit zusammenhängen ???
Zitat:
Original geschrieben von s45chBO
Also Jurist. Ist ja okay. Will dich ja nicht angreifen oder so.
Weil "Hobby"Anwalt aussagen niemandem helfen... 🙂Dann musst Du mir als Hobbyjuristen (4 Sem. WiRe 🙂 ) aber erläutern, wie 12, 862 und 1004 damit zusammenhängen ???
Kein Problem, war auch nicht bös gemeint von mir 🙂
Die Paragraphen hab ich nur zur Vollständigkeit für die Beseitigung/Unterlassung mit eingebracht... Wobei ich eig. auch nur sagen wollte, dass es gesetzlich geregelt ist, ob, wie bzw. wann man Fotos/Videos etc von anderen Personen machen darf... Und die Situation des TE`s ist eindeutig nicht rechtens...
Wobei wenns soweit kommen würde, denke ich, dass sein Anwalt ihm vor einer Gerichtsverhandlung eh davon abraten würde 😉
Darf ich fragen warum "nur" 4 Sem. ? abgebrochen?
Ich kann den Threadersteller voll und ganz verstehen.
In unserer gesellschaft sind einfach zu viele Idioten, die sich um das Eigentum der anderen einen Dreck scheren. Wird halt mal die Türe aufgerissen bis es knallt. Das eigene Fahrzeug meist eh schon in einen verkehrsunsichereren Zustand. Dafür den Parknachbarn eine saubere Delle, am besten an einer Kante, reingezimmert.
Es kann zwar immer mal was durch ein Missgeschick passieren, aber dann muß man dafür auch grade stehen, was die Seltenheit ist (durch mangel harter Strafen)
Glaub irgendein Hollender hat mal in seinen Fahrzeug mal eine "Alarmanlage" eingebaut, indem der Dieb dann im Fahrzeug eingeschlossen wurde. Nach paar Automatischen Ansagen er solle das Fahrzeug wieder verlassen etc. wurden die Türen wieder entriegelt, bei missachtung der "Empfelung" wieder verreicgelt und es kam Tränengas aus einen Ausströmer. Meine Meinung --> Recht hat er! Richtig so.
Leider ist es hier nur so, dass zwischen Recht haben und Recht bekommen in unseren *****statt ein Himmelweiter Unterschied ist.
Ist ja aber auch kein wunder. Die größten Verbrecher sitzen ja ganz oben.
Wie es nun mit der Rechtslage aussieht, kann ich auch nicht genau sagen. Jedoch wurde z.B. von Abenteuer Auto mal ein VW-Bus verlost, andem rundrum Überwachungskameras installiert waren. Also wirds da ja wohl eine Möglichkeit geben.
Und dennoch zweifel ich an, dass eindeutige Video/Fotobeweise, welche dann doch Klarheit und div. Falschaussagen ans Licht bringen, vor Gericht keinen bestand haben.
Sollte es wirklich so sein, kann ich auch auch voll und ganz verstehen, dass mal ein anständiger und ganz normaler Bürger der den Staat mit finanziert mal ausrastet und dabei etwas "aufräumt".
Zum technischen Sicht habe ich aber auch noch meine Zweifel, dass es irgendeine saubere und dazu noch bezahlbare Lösung gibt. Man braucht halt richtig kleine Kameras, welche dabei noch ein gestochen scharfes Bild liefern, und dabei noch so wenig wie möglich Strom verbrauchen. Dazu müssen diese noch für den Außeneinsatz geeignet sein, sowie auch Temperaturschwankungen. Man braucht dabei noch mehrere Kameras, um das Gnaze Fahrzeug mich abdecken zu können.
Schau doch mal den VW Tuareg an. Diesen gibt es jetzt mit einen Paket, indem mehrere Kameras installiert sind, welche für den Offroadeinsatz dienen sollen.
MfG
W!ldsau
Na dann werde ich mal meine Firma verklagen, die den öffentlich zugänglichen/befahrbaren Parkplatz mit Videokameras überwachen und auch aufzeichnen! Auch wenns nur 5 Minutenschleifen sind, würde das gegen das deutsche Recht verstossen!
Also ich würd mir sowas einbauen! Wenns dann mal so einen BEWEIS geben sollte, kann man immer sagen, man hat es gesehen, wie der Fahrer die Tür gegen das eigene Auto gerammt hat. Und das er dann später abgehauen ist! Von der Kamera braucht man doch garnichts zu sagen!
Und das ist Unfallflucht! Das ist eine Straftat! Da kann man schon nachweisen, ob es DAS Auto war, welches man beobachtet hat.
Aufgrund von Lackrückständen kann man das herausfinden! Auch wenn sie noch so klein sind!
Das ist wie ein Fingerabdruck! Aber wie gesagt muss man dann auch wissen, wers war!
Wenns soweit ist, Kamera ausbauen, anzeigen, fertig! 😉
Habe auch schonmal überlegt diese IDIOTEN, welche diese schönen "Isch kaufen alle Auto" Zettel verteilen, anzuzeigen!
Ständig stecken die Dinger in den Türdichtungen, oder unter den Scheibenwischern! Das ist auch eine Straftat! Machen aber alle!
Auch die Politessen, die nen Strafzettel unter den Wischer stecken! Dürfen sie rein rechtlich nicht! Machen sie aber! Sobald sie den Wischer nur anfassen, ....
Bei den alten Wischern kann man den Zettel zusammenrollen und zwischen die Streben schieben. Bei den Flatblades geht das nicht mehr! Also heben sie die an!
Ich hatte mal wegen sowas fast eine katastrophe verursacht. Der Zettel hing ziehmlich weit unten unter dem Wischer! Habe ich nicht gesehen! Bin losgefahren. Dann auf der Bahn fing es an zu regnen. Da habe ich den Wischer betätigt, und auf einmal war meine Scheibe komplett weiss. Von dem Papier halt! Das hat sich aufgelöst, weils da vorher mal kurz gefisselt hat! Ich habe garnichts mehr gesehen! Draussen wars dunkel. Gegenlicht. Blindflug! Bin dann noch mit Warnblinker auf dem Seitenstreifen zum stehen gekommen.
Nach dem Entfernen des Restes und 2 Minuten Dauerwischwaschanlagenbenutzung gings dann wieder!
Den Verfasser des Zettels habe ich nicht mehr entziffern können! Wenn, hätte der ne saftige Anzeige bekommen!
Auch ist mir mal jemand über Nacht stumpf über mein Auto GELAUFEN! Auf dem Dach dann mal eben hochgesprungen und einmal aufgestampft! Aber hinten hat er sich glaub ich auf die Fresse gelegt, als er vom Heckspoiler abgerutscht ist! Im Kofferraumdeckel war ne kleine Delle, in Kopfhöhe, wenn man halt davorsitzt! Blut war auch da!
Aber den Burschen haben sie natürlich nicht gekriegt!
Wie immer! Mit nem Video wäre er evtl zu identifizieren gewesen!
Armes Deutschland!
@Fzischke: Im Rahmen von WiWi mitmachen müssen... 🙄
Ich denke aber die Tatbestände sind nicht erfüllt, weil nach § 201a StGB keine "Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen" gemacht werden. Darauf fussen ja denke ich auch Überwachungskameras...
Aber ich denke das führt alles zu weit hier...
Honda VTR 1000 hats ja eigentlich schön formuliert:
Zitat:
Wenns dann mal so einen BEWEIS geben sollte, kann man immer sagen, man hat es gesehen, wie der Fahrer die Tür gegen das eigene Auto gerammt hat. Und das er dann später abgehauen ist! Von der Kamera braucht man doch garnichts zu sagen!
@Honda VTR 1000:
Es gibt auch noch andere Satzzeichen als das "Ausrufezeichen"🙄 Nur so am Rande😁
Die Geschichte mit übers Dach laufen:
Ich denke eigentlich eher, dass das Irgendjemand war, der DIR und zwar genau DIR eins auswischen wollte, und nicht einfach so wahllos über ein Auto läuft. Kann ich mir sonst nicht vorstellen...
Ärgerlich ist soetwas immer, vorallem dann noch in diesem Ausmaß.
@alle:
Kann ich mich nicht im Persönlichkeitsrecht angegriffen fühlen, wenn jemand mein Auto, dass von hart verdientem Geld gekauft wurde, derart beschädigt?!
Kameras zum Zwecke des Schuldigen finden nutzen, und vor Gericht nicht erwähnen, dürfte wohl die beste Lösung sein.
Was keiner weis, kann ihn nicht im Bezug auf die Persönlichkeit angreifen 😎
Ich denke die juristische und moralische Seite dürfte allgemein ausreichend erläutert und geklärt sein, also sollte wenn wohl lieber mehr über technische Details diskutiert werden 😮
@TE:
Wie stellst du dir das eigentlich vor? Auf jeder Seite des Fahrzeugs eine Kamera an den Außenspiegel nach hinten zeigend?
Oder wie muss man das Verstehen?
@In-Stinkt:
Ja, ich weiss, das es noch andere Satzzeichen gibt..... 😁
Und das mit dem drüberherlaufen war in einem "fremden" Dorf, wo mich eigentlich niemand kennt.
Hab da bei meiner Perle gepennt. Passiert ist es Nachts. Also nichts gegen mich direkt! 🙄
Zudem stand das Auto noch hell erleuchtet unter einer Laterne. Denke mal ein paar Pi..blagen
vom Saufen auf dem Weg nach Mami! Waren jedenfalls Schuhe Grösse 38.
Hatte eigentlich noch Glück im Unglück! Kurz nachdem das passierte, habe ich noch einen leichten Wildunfall
gehabt. Dabei wurde die zerbeulte Motorhaube und ein Kotflügel ersetzt. Das Dach wurde vom Beulendock gerichtet.
Wenn man ganz flach drüberherguckt kann man es noch gerade eben erahnen, das da mal was war! Aber wenn mans nicht weiss, ...
War halt ärgerlich. Aber nu. Jetzt isser ja wieder ganz. Ohne die VK in Anspruch zu nehmen! TK hats ja gerichtet. 🙂
Also diese ewigen Hinweise "verstösst gegen geltendes Recht"...
das interessiert in dem Fall einen Dreck! Weil:
Der Themenstarter braucht die Videos gar nicht als Beweis... Er hat den Verursacher durch das Video PERSÖNLICH beobchtet und er beging Fahrerflucht... Er hat Beweise, die seine Aussagen unterstützen (Alter, Kennzeichen... usw...)
Hallo @alle,
das ist ja heiss diskutiert hier ...
Zitat:
Original geschrieben von In-Stinkt
@alle:Kann ich mich nicht im Persönlichkeitsrecht angegriffen fühlen, wenn jemand mein Auto, dass von hart verdientem Geld gekauft wurde, derart beschädigt?!
Genau meine Meinung ...
Zitat:
Original geschrieben von In-Stinkt
Kameras zum Zwecke des Schuldigen finden nutzen, und vor Gericht nicht erwähnen, dürfte wohl die beste Lösung sein.
Wie soll das denn gehen?
Ja - das interessiert mich eigentlich auch ... wie soll das technisch gehen?Zitat:
Original geschrieben von In-Stinkt
Ich denke die juristische und moralische Seite dürfte allgemein ausreichend erläutert und geklärt sein, also sollte wenn wohl lieber mehr über technische Details diskutiert werden 😮
@TE:
Wie stellst du dir das eigentlich vor? Auf jeder Seite des Fahrzeugs eine Kamera an den Außenspiegel nach hinten zeigend?
Oder wie muss man das Verstehen?
Gruß
Andreas
Also....eventuell habe ich das in dem "Rechtsstreit" überlesen.....
Ich stelle mich immer mittig auf zwei Parkplätze und nicht in die "erste" Reihe.....habe keine Probleme mit Beulen oder ähnlichem..... 😁 meiner Frau habe ich das auch schon angewöhnt aber Frauen parken meisten gerne in der Nähe des Eingangs, klappt nicht immer aber immer öfter 😁