dringend ABE für KLR gesucht
Hallo,
benötige ganz dringen ne ABE für KLR für Audi 80 B4 Avant ist ein Reimport, und hat ne 1,6 L Audi A4 Machiene drin, 74 KW/ 101 PS, der KLR ist von TwinTec, wollte mir letzte Woche nen KLR reinbauen lassen, die Werkstadt hat gesehen, das schon einer drin ist, laut vorbesitzer konnter den nicht eintragen, bzw umschlüsseln lassen, und er habe auch keine Papiere mehr. War dann nochmal in der werkstatt, diese sagte mir ich benötige nur die ABE, den rest erledigt die Werkstatt dann.Bei TwinTec stellen sie sich quer, und wollen mir keine geben, so bin ich nun hier gelandet, und hoffe auf schnelle Hilfe.
Danke für jede Antwort.
MFG SANDRA
32 Antworten
dann musste aber vielleicht noch sicherstellen & nachweisen,dass der wagen in dem es vorher verbaut war im urzustand is & auch so zugelassen is ?!
nen grund wirs schon haben,dass man die unterlagen nur 1mal kriegt ?
Zitat:
Original geschrieben von i need nos
Hi,Allerdings hast Du mit dem Einbau des KLR bereits einen Schritt ausgelassen: vorher muss ein Kat-Test durchgeführt werden.
Hallo
Genau den benötigt man nicht.
Dafür gibts keine rechtliche Grundlage.Dieser Test wurde an den Haaren herbei gezogen damit auch die Werkstätten noch Verdienen sonnst nichts.
Auch eine neue AU ast quatsch.
Deine AU ist gültig also benötigt man keine neue.
Anders sogar noch.
Nach neuer Rechtssprechung soll ein Test im Abgassystem Sprich AU nur noch Frühestens 1 Monat vor ablauf erfolgen.ab 2010 fällt die AU Plakette swie der Test ganz weg und wird einheitlich Bestandteil der HU.
ja, rein technisch gesehen brauchste den Kattest nicht, wenn Du eine bestehende AU hast, aber es stand nunmal in meinen Unterlagen vom KLR drin, dass es nötig seie. Mein TÜVPrüfer fand das auch unsinnig und hat den Test dann für lau gemacht. Also nix von wegen "Geld in die Taschen der Prüfer". Er hat ja jetzt nix dran verdient, musste den Test aber machen. Meine Zulassungsstelle hat da auch explizit nach gefragt und ließ sich auch nicht beirren. Haben Vorgabelisten aus dem Aktenschrank gezogen, wo drin stand, dass der KATTest belegt werden muss und da würde dann auch jegliches Argumentieren nicht helfen, wenn man den Test nicht gemacht hat.