Drigend Ratschlag junge Stern war ein ex Mietauto (AVIS)
Hallo Leute, bin echt sauer …. ich hab vor einer Woche eine E Klasse blind gekauft (online) bei Mercedes.
Mit dem Händler alles angesprochen 2. Hand Service neu guter Zustand, das übliche Fotos gesehen alles schick, war sehr nett hab ihn noch gedreht Auffälligkeiten ? „Nein super wagen“
So hab Geld überwiesen und heute mein Fahrzeugschein zur anmelden erhalten. Siehe Name der Firma (Avis Autovermietung) bin natürlich geschockt … im vertag stand auch nichts von Mietauto nichts klein gedrücktes …
Hab ich Rücktrittsrecht könnt ihr mir helfen ?
Ich habe immer gedacht man muss sowas irgendwo drin stehen haben (Mietauto/ Taxi) ?
37 Antworten
Die Sache ist einfach die natürlich kann man nicht sagen ist es jetzt gut oder schlecht ob es 1 Jahr lang ein Mietwagen war. Nun fühl ich mich aber einwenig betrogen : weil ich den Wagen gekauft habe mit dem Gewissen „Auffälligkeiten Nein“ hab keinen Hinweis gesehen mit dem Mietwagen. Ob er es wusste oder nicht ist erstmal auch nicht die Frage.
Wenn er dann ein neuen vertag macht mit dem Kreuzchen Mietwagen ja ist er ja nicht mehr den Preis wert wenn kein kreuzchen wäre?
Zitat:
@floerp schrieb am 9. Februar 2023 um 17:22:42 Uhr:
Hallo, wie ich meinen E220d in 2020 kaufte, waren im Kaufvertrag 3 Kästchen, Vermietung, fahrschlulwagen und leasing gestanden. Alle mit Nein angekreuzt. Unfallfrei und kein Taxi sowieso.
Vorbesitzer war Mercedes Mitarbeiter. Darauf hatte ich bestanden.
Wenn das ein junger Stern ist, hat man doch 10 Tage Rückgabe Recht!
Das Umtauschrecht ist eher eine Werbegag.
War das Fahrzeug bereits angemeldet oder wurde gefahren, muss man Abschläge hinnehmen. Zudem muss dann für den verbleibenden Restbetrag im Gegenzug ein anderes Fahrzeug des Händlers erworben werden....
Habe ja gerade wieder einen jungen Stern gekauft.
Also Auto zurückgeben und den Kaufpreis wiederbekommen ist nicht.
Falls im Kaufvertrag nicht Mietwagen angegeben war, das Fahrzeug als solches aber benutzt wurde, würde ich den Wagen zurückgeben.
Das sollte auch Mercedes einsehen und den Kauf Rückabwickeln. Evtl. gefahrene km sind zwar zu erstatten, aber die sind ja bei einem eben erst gekauften Auto nicht viele.
Leute last doch mal die Kirche im Dorf. Das Auto ist 6 Jahre alt und davon 5 Jahre in Privatbesitz. Wer weis denn wie der Privathalter das Auto gefahren ist? Wenn 5 Jahre alles gut gegangen ist, dann würde ich mir keine Gedanken wegen des Mietwagens machen.
Frage: Wie lang gilt ein Benz als Junger Stern? Bei 6 Jahren Fahrzeugalter wäre das für mich kein "Junger Stern" mehr.
Gruß Bastler
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Zitat:
@rascho19 schrieb am 9. Februar 2023 um 16:58:46 Uhr:
Ja stimmt sind nur 2. (2017 Avis) und ab (2018-2023) Privatperson.
Das klingt plausibler. Steht wirklich was im Vertrag dazu oder nicht. Es ist immer ein Unterschied, ob eine Falschangabe oder eine Nichtangabe erfolgt ist.
Man muss sich auch bewusst sein, dass rechtlich sicher so eine Angabe vom Fahrzeugalter abhängt. Ich kann mir nicht vorstellen, dass bis zum nahezu Schrottauto die Gerichte das vom 8. Besitzer verlangen, dass das erste Jahr Mietwagen anzugeben ist. Da ist als zweiter Besitzer sicher noch eine andere Nummer vorhanden, als wenn man viele Jahre später der Dritte wird.
Und auch zu beachten gilt, die Beweispflicht liegt hier nicht beim Verkäufer, sondern beim Käufer ... wenn es hart auf hart kommt. Und wie ich schon sagte, eine Zulassung auf die Firma Sixt ist kein Beweis für einen klassischen Mietwagen.
Zitat:
@Bastler456 schrieb am 9. Februar 2023 um 19:26:24 Uhr:
Leute last doch mal die Kirche im Dorf. Das Auto ist 6 Jahre alt und davon 5 Jahre in Privatbesitz. Wer weis denn wie der Privathalter das Auto gefahren ist? Wenn 5 Jahre alles gut gegangen ist, dann würde ich mir keine Gedanken wegen des Mietwagens machen.Frage: Wie lang gilt ein Benz als Junger Stern? Bei 6 Jahren Fahrzeugalter wäre das für mich kein "Junger Stern" mehr.
Ich bin bei dir. Dass das Auto eine Vorgeschichte hat, ist bei knapp 6 Jahren einfach so. Man kann die Mietwagennummer auch einfach überbewerten. Davon geht die Welt nicht unter. Natürlich wird es immer wieder mal wen geben, der nach dem Motto handelt "Don't bei gental, its a rental" ... aber diese Problem ist eigentlich bei allen Nummern vorhanden, wo klar ist, nach der Garantiezeit geht das Auto weg. Das kann bei Einzelnutzern auch so sein und dann ist es bei jeder Fahrt so.
Zu deiner Frage: Da gibt es klare Kriterien. 120.000km oder 6 Jahre sind die Grenze. Das Auto wird noch nicht 6 Jahre alt sein.
Zitat:
@roleeg schrieb am 9. Februar 2023 um 17:49:09 Uhr:
Wieder was dazugelernt, ich glaube aber dennoch nicht dass Ratschläge in einem konkreten Einzelfall die Ausnahme im Sinne von allgemeine Erörterung von Rechtsfragen in den Medien darstellen.
Leute, lasst die Kirche im Dorf. Niemand hier würde behaupten, dass es eine Rechtsberatung ist. Es liegt auch nicht nahe, dass diese hier durchgeführt wird.
Ja junge Sterne hat er noch bekommen. Trotzdem ist es ärgerlich das der Händler mir das nicht mitgeteilt hatte, machen wir uns nichts vor „Mietauto“ selbst wenn’s nur 1 Jahr war.. drückt sich auch auf dem preis.
Das mit dem Preis war vielleicht Mal so. Die Preise sind aber die letzten Coronajahre ganz schön gestiegen.
Zitat:
@rascho19 schrieb am 9. Februar 2023 um 23:23:45 Uhr:
Ja junge Sterne hat er noch bekommen. Trotzdem ist es ärgerlich das der Händler mir das nicht mitgeteilt hatte, machen wir uns nichts vor „Mietauto“ selbst wenn’s nur 1 Jahr war.. drückt sich auch auf dem preis.
Was ist denn eigentlich dein Ziel? Möchtest Du einen Preisnachlass oder das Auto zurückgeben?
Du hast ja offenbar mit dem Verkäufer gesprochen. Hast Du ihn konkret und eindeutig auf das Thema Rückgabe des Fahrzeuges angesprochen?
Ohne eine klare Forderung deinerseits kann das mit dem Verkäufer oder auch hier ja noch eine Weile ohne Ergebnis hin und her gehen.
Nochmal: Lies deinen Vertrag oder lass ihn dir von einem Rechtsanwalt erklären und auch, welche Optionen Du hast.
Alternativ: Wenn der erste Ärger verraucht ist und dir der Wagen gefällt mach den Deckel drauf und freu dich über dein Auto.
Gruß
Hagelschaden
Ja mit dem Verkäufer konnte ich nicht reden der ist bis Montag im Urlaub. In dem Vertag ist nicht von wegen Mietauto genannt, kann unbewusst sein oder halt nicht (laut Mercedes wusste ja keiner das 1. Besitzer Avis war). Ich will eigentlich wissen ist der vertag jetzt so richtig (rechtens)? Und ggf. halt das man mir entgegenkommt, da meines Erachtens ich ein Wagen gekauft habe, wo mir die Eigenschaft verwiegen wurde. Ich mein kann nicht sein das der Verkäufer sowas nicht kontrolliert ob bewusst oder nicht.
Zitat:
rascho19
Ja junge Sterne hat er noch bekommen. Trotzdem ist es ärgerlich das der Händler mir das nicht mitgeteilt hatte, machen wir uns nichts vor „Mietauto“ selbst wenn’s nur 1 Jahr war.. drückt sich auch auf dem preis.
Zitat:
@lejockel schrieb am 10. Februar 2023 um 02:02:45 Uhr:
Das mit dem Preis war vielleicht Mal so. Die Preise sind aber die letzten Coronajahre ganz schön gestiegen.
Das hat doch nichts mit Corona zu tun.
Ein Einsatz als Mietfahrzeug mindert den Preis in jedem Fall. Ein zusätzlicher Halter natürlich auch.
Wenn der Verkäufer das verschwiegen hat und zusätzlich auch noch einen Vorhalter unterschlagen hat, ist das mit dem Kaufvertrag doch ganz leicht zu beweisen. Da es sich nicht um einen Sachmangel handelt, sondern um einen Rechtsmangel, hat man in dem Fall, juristisch sehr gute/noch bessere Karten.
rascho19 muß nun entscheiden, was er will und sollte das vorab mit dem Verkäufer besprechen.
1. Rückgabe des Fzgs. und Erstattung des vollen Kaufpreises
oder
2. Eine angemessene Preisminderung von ?€ und das Fzg. behalten
Sollte der Verkäufer nicht willig sein, würde ich sogar ohne eine vorhandene Rechtsschutzversicherung, zum Rechtsanwalt gehen.
MfG
Tom
Zitat:
@hd-tom13 schrieb am 10. Februar 2023 um 11:42:23 Uhr:
Ein Einsatz als Mietfahrzeug mindert den Preis in jedem Fall. Ein zusätzlicher Halter natürlich auch.
Vorweg: Das mit dem Halter ist doch inzwischen raus, es waren zwei Vorhalter angegeben und es sind zwei Vorhalter.
Warum muss man ein Mietfahrzeug angeben? Genau, weil es unter gewissen Umständen den Preis mindert. Warum habe ich weiter oben bereits gesagt, dass man es beim 8. Besitzer nicht mehr machen muss? Richtig, weil da kein relevantes Preismerkmal mehr ist. Und nach knapp 6 Jahren ist mehr als fraglich, ob es noch ein relevantes Preismerkmal ist?
Selbst wenn man bewiesen bekommt, dass es ein Mietfahrzeug war, viel mindern wird nicht drin sein, aber viel Streit. Darum besser versuchen sich irgendwie zu einigen. Vielleicht ein Rabatt auf die nächste Inspektion? Mehr ist das auch nicht wert.
Hallo ins Forum,
sind vielleicht die TÜV-Berichte da (am besten alle)? Damit kann man auch erkennen, ob es wirklich als "Selbstfahrervermietfahrzeug" zugelassen war. Die müssen nämlich bereits nach einem Jahr zum TÜV (auch als Neuwagen). Außerdem könnte über das KBA (Kraftfahrzeugdatenbank) auch geschaut werden, was wie zugelassen war.
Nur die bloße Zulassung auf einen klassischen Autovermieter (hier AVIS) sagt noch gar nix über die Nutzung aus. Man hat dort auch Firmenfahrzeuge für die Beschäftigten, die ganz normal genutzt werden und keine Mietwagen sind. Dass die über die Rahmenverträge geordert werden und auch nach kürzerer Zeit in die Vermarktung gehen, ist jetzt nicht so unüblich.
Viele Grüße
Peter
Ich kann das Problem nicht nachvollziehen.
Wenn ein Pkw gekauft wird, der immerhin schon betagte 6 Jahre alt ist und davon die meiste Zeit, nämlich die letzten 5 Jahre privat gefahren, sowie regelmäßig nach MB Vorgaben gewartet wurde ( sonst wohl kein ´Junger Stern´) kann doch keine auf eine evtl. Mietwagenzeit
zurückzuführenden, wertmindernden, relevanten Probleme nach dieser langen Zeit aufweisen.
Das zeigt doch vielmehr : Der letzte Besitzer hat über immerhin 5 Jahre viel in regelmäßige Wartung und den überteuerten MB Service investiert.
Hier ist das Fzg. zwar erst drei Jahre alt, hat dafür aber einen reparierten Unfallschaden. Dem Kläger, dem nicht mitgeteilt wurde, daß es sich um ein ehemaliges Mietfahrzeug handelte, wurde der Kaufpreis trotzdem um 10% gemindert. 😉
Zitat:
@hd-tom13 schrieb am 11. Februar 2023 um 13:15:33 Uhr:
Hier ist das Fzg. zwar erst drei Jahre alt, hat dafür aber einen reparierten Unfallschaden. Dem Kläger, dem nicht mitgeteilt wurde, daß es sich um ein ehemaliges Mietfahrzeug handelte, wurde der Kaufpreis trotzdem um 10% gemindert. 😉
Erstens wurde dort dem Käufer eine Eigenschaft schriftlich zugesichert, die so nicht stimmte (was immer noch was anderes ist, als gar nichts zu vereinbaren) und zweitens sind es drei statt 6 Jahre. Wie viel % wären es wohl hier? 2%?
Zitat:
@xylo schrieb am 11. Februar 2023 um 11:39:04 Uhr:
Wenn ein Pkw gekauft wird, der immerhin schon betagte 6 Jahre alt ist und davon die meiste Zeit, nämlich die letzten 5 Jahre privat gefahren, sowie regelmäßig nach MB Vorgaben gewartet wurde ( sonst wohl kein ´Junger Stern´) kann doch keine auf eine evtl. Mietwagenzeit
zurückzuführenden, wertmindernden, relevanten Probleme nach dieser langen Zeit aufweisen.Das zeigt doch vielmehr : Der letzte Besitzer hat über immerhin 5 Jahre viel in regelmäßige Wartung und den überteuerten MB Service investiert.
Ist jetzt nicht wirklich relevant für diesen Fall, aber deine Fehlannahme haben schon viele gehabt. "Junge Sterne" gibt es auch, wenn das Auto nicht regelmäßig nach MB Vorgaben gewartet wurde. Genauso wenig wie es über die Unfallfreiheit was aussagt. Das Auto kann theoretisch nur einmal zum Service gewesen sein, nämlich direkt vor dem Verkauf. Denn Junge Sterne sagt nur aus, dass der letzte Service (nach MB Vorgaben) weniger als 6 Monate her ist.