Driften auf Privatparkplatz....was droht?
Moin,
ich war böse 😁
Eben fiel hier unverhofft in kurzer Zeit recht viel Schnee und da hab ich mir gedacht, ich nutze die Gelegenheit für ein wenig Training der Fahrzeugbeherrschung. Und zwar auf einem großen Parkplatz im Gewerbegebiet. Dieser gehört zu einer Disco/Bowlingbahn/Fitnessstudio.
Der Parkplatz ist quasi zweigeteilt und der eine Teil ist quasi frei. Der Platz ist ca. 50x30m, am Rand standen 2 Autos.
Nach 5 Minuten kam dann ein privater Räumdienst, ich hab natürlich die Aktion sofort abgebrochen. Er Tür auf, ich hingefahren, Fenster runter. Der gute Mann war not amused und dabei mein Kennzeichen aufzuschreiben. Ich wüsste, dass das verboten sei und das sei ein Privatparkplatz, aber kein Spielplatz. Auf meine Frage, was mich erwarten würde, konnte er mir nicht antworten. Er würde das dem Besitzer weiterleiten und ich dann sicherlich etwas hören.
Ja, was kann kommen?
Kurz nochmal die "Eckdaten":
- großer, quasi freier Parkplatz
- Gewerbegebiet, keine Anwohner
- es lag Schnee und war sehr glatt, ich habe also nix beschädigt
- Drehzahl kaum über 3.000 u/min, also keine Lärmbelästigung durch ständigen Drehzahlbegrenzer, etc.
- an der Einfahrt des Parkplatzes ist KEIN Schild, was auf Privatgelände hinweist.
Ich bitte, die Diskussion sachlich und themenbezogen (also nicht zum Sinn oder Unsinn des Driftens) zu führen. Vielleicht klappt es ja 🙂
Gruß
BMWRider
Beste Antwort im Thema
Driften auf Parkplatz....was droht?
Ganz einfach: Seitenlange Diskussionen auf MT. 😁😁😁
154 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von emx
Unbedingt! Wenn es ausartet, kannst du ja jederzeit einen Mod bitten, hier ein Schloss vorzuhängen.Zitat:
Original geschrieben von BMWRider
Ich bitte, die Diskussion sachlich und themenbezogen (also nicht zum Sinn oder Unsinn des Driftens) zu führen.Das Problem ist nicht neu. Viele machen das u. anderes mehr, mich eingeschlossen 😁
Zur Sachlage: Gerichtsentscheid OLG Düsseldorf VRS 64, 300:
"...Öffentlicher Verkehr findet auch auf nichtgewidmeten Verkehrsanlagen statt, wenn diese mit Zustimmung oder unter Duldung des Verfügungsberechtigten tatsächlich allgemein benutzt werden, so auch in Parkhäusern, auf zeitweilig geöffneten Parkplätzen während der Öffnungszeit, wilden Parkplätzen u.s.w. Hier gelten in vollem Umfang die straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften (VwV-StVO zu § 1 II.)..."
Ein privater Parkplatz eines Supermarktes gilt also wie in diesem Fall immer dann auch als öffentlicher Verkehrsraum, wenn er für Jedermann ohne Einfahrt-/Ausfahrt-Begrenzung durch zB Schranke, Zäune, Ticketschalter etc befahrbar ist.
Zitat:
Original geschrieben von emx
Eine Anzeige hätte zur Folge, dass in Summe ca 40 € zu zahlen wären.Zitat:
Original geschrieben von BMWRider
Ja, was kann kommen?
Driften ist im öffentlichen Verkehrsraum generell verboten !Die nachfolgenden Gründe werden auf dem Bescheid
auf der Basis des
"Bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog des KBA"
angegeben:Tatbestandsvorwurf 130100
Sie verursachten bei der Benutzung des Fahrzeugs unnötigen Lärm. 10,00 €
§ 30 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 StVGTatbstandsvorwurf 130106
Sie verursachten bei der Benutzung des Fahrzeuges vermeidbare Abgas- 10,00 €
belästigungen.
§ 30 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 StVGTatbestandsvorwurf 130112
Sie belästigten Andere durch unnützes Hin- und Herfahren mit dem 20,00 €
Fahrzeug innerhalb einer geschlossenen Ortschaft.
§ 30 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 StVGAber wie immer gilt: Wo kein Kläger, ....
Ganz zu schweigen davon, dass für so eine Lapalie hier wirklich nichts auf den TE zukommen kann. Hier werden wie so oft Probleme gewälzt, die eigentlich keine sind.
Aber jetzt zu deinem Post, unabhängig vom eigentlichen Thema.
Schon mal was von Tateinheit gehört? Zusammengezählt wird hier gar nichts. Dieser Post zeigt wieder einmal, dass hier Sachen von Leuten verbreitet werden, die wirklich keine oder zu wenig Ahnung von der Materie haben.
Zitat:
Original geschrieben von BMWRider
Nochmal: Ich sitze hier ganz entspannt, die Fingernägel sind nicht abgekaut und der Stift guckt auch nicht. Ich bin auch zuversichtlich, dass nix kommt und wenn, dann sicher nix, was mich zum Psychologen oder Kredithai zwingen würde.Aber der heutige Anlass hat mich einfach nur neugierig gemacht, was denn passieren könnte, wenn einer wirklich wollte. Welche Möglichkeiten hat ein Parkplatzbetreiber in so einer Situation, um ihm unliebsame Dinge zu unterbinden. Reine Neugier, nicht mehr, nicht weniger. 🙂
Das glaube ich Dir, dass die Nägel noch alle dran sind.
Ich weiß es genauso wenig und bin neugierig. Naja, neugierig ist fast zuviel. Für mich kommt es einfach zu selten vor, dass da was passieren könnte.
Wenn er gleich mit der Bürste drüberfährt, ist von den Fahrspuren eh nichts mehr da.
Er kann Dir höchstens Hausverbot erteilen, so wie einer, der im Mediamarkt randaliert, weil er keinen Laptop mehr gekriegt hat. Ansonsten wüsste ich keine rechtliche Handhabe, aber ich bin auch E-Techniker und kein Jurist, zugegebenermaßen und lasse mich gerne von den Profis hier belehren. 😉
cheerio
Und trotzdem verbietet das nicht das driften auf Schneebedeckten Straßen. Oder gibt es ein Gesetz, das die Fahrzeuglängsachse immer in Fahrtrichtung zeigen muss, oder das der summierte Abrollumfang der Reifen der Fahrtstrecke entsprechen muss?😉
Zitat:
Original geschrieben von emx
Tatbestandsvorwurf 130100
Sie verursachten bei der Benutzung des Fahrzeugs unnötigen Lärm. 10,00 €
§ 30 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 StVGSchneebedeckte Fahrbahn, sehr wenig Haftung, daher keine hohen Drehzahlen zum Driften nötig
Tatbstandsvorwurf 130106
Sie verursachten bei der Benutzung des Fahrzeuges vermeidbare Abgas- 10,00 €
belästigungen.
§ 30 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 StVGSiehe oben, keine hohen Drehzahlen nötig
Tatbestandsvorwurf 130112
Sie belästigten Andere durch unnützes Hin- und Herfahren mit dem 20,00 €
Fahrzeug innerhalb einer geschlossenen Ortschaft.
§ 30 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 StVGVielleicht drifte ich lieber Außerorts oder die Driftstrecke liegt zwischen zwei sinnvollen Zielen?
Aber wie immer gilt: Wo kein Kläger, ....
Mein Bruder wurde schonmal von der Rennleitung angehalten, weil er etwas lustig abgebogen ist. Es folgte eine allgemeine Verkehrskontrolle, sonst nichts.😛
Naja z.T liegt das auch im ermessen des/der Beamten... das sind auch nur Menschn... und vorallem jene die selbst Kinder im Alter haben wo die oft selbst so einen Unsinn machen haben die Beamten doch oft Verständnis...
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Ich hätte in der Situation dem Räumwagenfahrer gesagt:
Wird auch Zeit das Sie kommen. Ist ja so glatt hier das ich kaum wegkomme. Ich drifte permanent hin und her!
Ich wette die Situation wäre gänzlich anders ausgegangen.
Als ob der so blöd ist... 🙄
Zitat:
Original geschrieben von surfkiller20
Ich hätte in der Situation dem Räumwagenfahrer gesagt:
Wird auch Zeit das Sie kommen. Ist ja so glatt hier das ich kaum wegkomme. Ich drifte permanent hin und her!Ich wette die Situation wäre gänzlich anders ausgegangen.
Hehe, lustig ist das ja. Aber als Räumfahrer käme ich mir dann erstrecht veralbert vor, der ganze Parkplatz voller Kreise und dann noch so ein Spruch. Kann dann auch nach hinten losgehen. 😁
Zitat:
Original geschrieben von Chris492
Als ob der so blöd ist... 🙄
Das kann man ja in dem Moment schwer einschätzen...😁
Zitat:
Original geschrieben von surfkiller20
Ich hätte in der Situation dem Räumwagenfahrer gesagt:
Wird auch Zeit das Sie kommen. Ist ja so glatt hier das ich kaum wegkomme. Ich drifte permanent hin und her!Ich wette die Situation wäre gänzlich anders ausgegangen.
Der Spruch wäre live klasse.
Ich wette sowas fällt dir aber nur am pc ein 😉
Eventuell würde dieses in die ,,Übermaßige Straßenbenutzung" fallen und oder als Gefährdung des Straßenverkehrs bestraft werden.
Zitat:
Original geschrieben von Biker123456789
Eventuell würde dieses in die ,,Übermaßige Straßenbenutzung" fallen und oder als Gefährdung des Straßenverkehrs bestraft werden.
Hatte schon eine Weile nicht mehr hier teilgenommen ! Handelt es sich nicht mehr um den Privatparkplatz ?
hallo,
zur eingangsfrage. eine aufgeschriebene autonummer beweist ja nun absolut nichts. wenn was wäre würde ich alles abstreiten. das weiss der schneeräumer natürlich auch. also vergiss es.
mfg41 (der auch gerne driftet)
Hallo, Onkel-Howdy,
Zitat:
Original geschrieben von onkel-howdy
alles richtig. aber nix anderes hab ich ja geschrieben. 😉
mein Beitrag sollte als Ganzes gesehen werden und bezog sich hauptsächlich auf diese Aussage Deinerseits (Hervorhebung durch mich):
Zitat:
Original geschrieben von onkel-howdy
das ist kein privat parkplatz! ALLES was keine schranke hat gehöhrt zum öffentlichen verkehrsraum.
Es ist nun mal nicht so, dass alles, was keine Schranke hat, zum öffentlichen Verkehrsraum gehört.
Der Rest war ja richtig.
Mich wundert allerdings, dass niemandem mein Fehler in diesem Satz
Zitat:
Original geschrieben von uhu110
Der Eigentümer kann somit sein Hausrecht wahrnehmen und jemandem verbieten, solche Driftversuche zu unterlassen.
aufgefallen ist. 😁
Viele Grüße,
Nachteule
Zitat:
Original geschrieben von uhu110
Mich wundert allerdings, dass niemandem mein Fehler in diesem Satz aufgefallen ist. 😁
Aufgefallen ist das vermutlich vielen, zur Zeit sind aber anscheinend keine Korinthenkacker in diesem Thema unterwegs, die fahren Schneepflug...
Das erinnert mich mächtig an ein Erlebnis von vor - naja - gut 30 Jahren.
Da hab ich auch mal meinen Spaß gehabt bei frischer Schneedecke auf dem Parkplatz eines Großmarktes an einem Sonntag Abend.
Und prompt kam die Rennleitung in Grün vorbei.
Der entspannte Dialog:
"Was machen Sie hier?"
"Naja, bissel üben"
"Das ist Privatgelände, das geht nicht"
"Ok, verstehe, 'Tschuldigung, na dann..."
"Gute Fahrt"
Und weg war ich.
Und wie ich so in den Rückspiegel schau, was macht der Grüne?
Wedelt um die Laternen wie ein Slalom Ass....
Mag sein, dass man das heute nicht mehr ganz so sieht, ein schönes - und unvergessenes - Erlebnis war es dennoch. 🙂