Driften auf Privatparkplatz....was droht?
Moin,
ich war böse 😁
Eben fiel hier unverhofft in kurzer Zeit recht viel Schnee und da hab ich mir gedacht, ich nutze die Gelegenheit für ein wenig Training der Fahrzeugbeherrschung. Und zwar auf einem großen Parkplatz im Gewerbegebiet. Dieser gehört zu einer Disco/Bowlingbahn/Fitnessstudio.
Der Parkplatz ist quasi zweigeteilt und der eine Teil ist quasi frei. Der Platz ist ca. 50x30m, am Rand standen 2 Autos.
Nach 5 Minuten kam dann ein privater Räumdienst, ich hab natürlich die Aktion sofort abgebrochen. Er Tür auf, ich hingefahren, Fenster runter. Der gute Mann war not amused und dabei mein Kennzeichen aufzuschreiben. Ich wüsste, dass das verboten sei und das sei ein Privatparkplatz, aber kein Spielplatz. Auf meine Frage, was mich erwarten würde, konnte er mir nicht antworten. Er würde das dem Besitzer weiterleiten und ich dann sicherlich etwas hören.
Ja, was kann kommen?
Kurz nochmal die "Eckdaten":
- großer, quasi freier Parkplatz
- Gewerbegebiet, keine Anwohner
- es lag Schnee und war sehr glatt, ich habe also nix beschädigt
- Drehzahl kaum über 3.000 u/min, also keine Lärmbelästigung durch ständigen Drehzahlbegrenzer, etc.
- an der Einfahrt des Parkplatzes ist KEIN Schild, was auf Privatgelände hinweist.
Ich bitte, die Diskussion sachlich und themenbezogen (also nicht zum Sinn oder Unsinn des Driftens) zu führen. Vielleicht klappt es ja 🙂
Gruß
BMWRider
Beste Antwort im Thema
Driften auf Parkplatz....was droht?
Ganz einfach: Seitenlange Diskussionen auf MT. 😁😁😁
154 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von AS60
Schrottauto muss dann irgendwann entsorgt bzw. geholt werden.
Das Verbleiben des Fahrzeugs ist mit dem "Rausschmeißen" nicht kompatibel
Zitat:
Straffreier Ort wäre für mich zuvor der private eingezäunte Grund
Von eben diesem Privatgrund wird man doch aber (von Dir) runter geschmissen
Zitat:
Original geschrieben von Roadwin
Das Verbleiben des Fahrzeugs ist mit dem "Rausschmeißen" nicht kompatibelZitat:
Original geschrieben von AS60
Schrottauto muss dann irgendwann entsorgt bzw. geholt werden.
Zitat:
Original geschrieben von Roadwin
Von eben diesem Privatgrund wird man doch aber (von Dir) runter geschmissenZitat:
Straffreier Ort wäre für mich zuvor der private eingezäunte Grund
Ich geb's auf. Du willst es offensichtlich nicht verstehen.
Zitat:
Ich geb's auf. Du willst es offensichtlich nicht verstehen.
Wollen gerne, aber es scheitert oft bei mir am Können - ich bin nicht dumm genug.
Ich verstehe nicht, wie man gleichzeitig auf einem Privatgelände verbleiben kann und davon runter kommt, weil man rausgeschmissen wurde.
Du kannst allerdings auch nur erklären, dass es so geht, aber auch nicht wie, hast damit wohl auch Problem in der praktischen Ausführung.
Zitat:
Original geschrieben von Roadwin
Wollen gerne, aber es scheitert oft bei mir am Können - ich bin nicht dumm genug.Zitat:
Ich geb's auf. Du willst es offensichtlich nicht verstehen.
Ich verstehe nicht, wie man gleichzeitig auf einem Privatgelände verbleiben kann und davon runter kommt, weil man rausgeschmissen wurde.
Du kannst allerdings auch nur erklären, dass es so geht, aber auch nicht wie, hast damit wohl auch Problem in der praktischen Ausführung.
Überleg dir deine Wortwahl mein Freund. Ich versuche auch sachlich zu bleiben. Wieso verbleiben. Derjenige der sich dort aufhält wird runtergeschmissen und geht nach Hause. Was ist daran so schwer zu verstehen. Praktisch nennt man so was Platzverweis. Kennst du vielleicht nicht. Ich schon.
Und nochmal. Denk vorher nach bevor du durch die Blume andere als dumm bezeichnest. Da du so schlau bist, müsstest du das verstehen
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Zitat:
Original geschrieben von Roadwin
Das war es dann, so schnell kann manchmal Jurismus sein.Zitat:
Original geschrieben von ichtyos
Gibt keinen.
Da wäre ich mal trotzdem sehr optimistisch - sag mal an, wo Du
hierden Fall reinbekommen willst. Gerne auch Möglichkeiten außerhalb desselben. Aber bitte mit dazu passenden belastbaren Quellen.