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Driften auf Privatparkplatz....was droht?

Themenstarteram 8. Februar 2013 um 16:35

Moin,

ich war böse :D

Eben fiel hier unverhofft in kurzer Zeit recht viel Schnee und da hab ich mir gedacht, ich nutze die Gelegenheit für ein wenig Training der Fahrzeugbeherrschung. Und zwar auf einem großen Parkplatz im Gewerbegebiet. Dieser gehört zu einer Disco/Bowlingbahn/Fitnessstudio.

Der Parkplatz ist quasi zweigeteilt und der eine Teil ist quasi frei. Der Platz ist ca. 50x30m, am Rand standen 2 Autos.

Nach 5 Minuten kam dann ein privater Räumdienst, ich hab natürlich die Aktion sofort abgebrochen. Er Tür auf, ich hingefahren, Fenster runter. Der gute Mann war not amused und dabei mein Kennzeichen aufzuschreiben. Ich wüsste, dass das verboten sei und das sei ein Privatparkplatz, aber kein Spielplatz. Auf meine Frage, was mich erwarten würde, konnte er mir nicht antworten. Er würde das dem Besitzer weiterleiten und ich dann sicherlich etwas hören.

Ja, was kann kommen?

Kurz nochmal die "Eckdaten":

- großer, quasi freier Parkplatz

- Gewerbegebiet, keine Anwohner

- es lag Schnee und war sehr glatt, ich habe also nix beschädigt

- Drehzahl kaum über 3.000 u/min, also keine Lärmbelästigung durch ständigen Drehzahlbegrenzer, etc.

- an der Einfahrt des Parkplatzes ist KEIN Schild, was auf Privatgelände hinweist.

Ich bitte, die Diskussion sachlich und themenbezogen (also nicht zum Sinn oder Unsinn des Driftens) zu führen. Vielleicht klappt es ja :)

Gruß

BMWRider

Beste Antwort im Thema

Driften auf Parkplatz....was droht?

Ganz einfach: Seitenlange Diskussionen auf MT. :D:D:D

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Ich kann mir kaum vorstellen, daß der Parkplatzbesitzer wegen der paar Minuten Training ein Faß aufmacht. Da stehen ja Aufwand und "Nutzen" in absolut keinem (sinnvollen) Verhältnis zueinander.

Da kommt gar nix... der Parkplatzbesitzer könnte die Hausverbot / Platzverbot erteilen, aber das wars auch schon. Er wird müde grinsen und den Räumdienstler wegschicken, damit er seine Arbeit mache, für die er bezahlt wird.

das ist kein privat parkplatz! ALLES was keine schranke hat gehöhrt zum öffentlichen verkehrsraum. somit ist das grundstück zwar privat besitz aber es untersteht der tavo. und JETZT wird ein schuh draus. den in der stvo gibts den § von wegen "unnütze benutzung der strasse"...wen man das jetzt auf die spitze treiben würde dann könnte man dich wegen sowas drankriegen....

aber ich denke auch das nix kommen wird.

Themenstarteram 8. Februar 2013 um 16:55

Naja, ich nehme an, der Räumdienstler hat den Auftrag, die Kennzeichen aufzuschreiben.

Aber angenommen, der Betreiber leitet Schritte ein: Welche könnten das sein? "Platzverweis" ok, Anzeige bei der Polizei (weswegen?)? Oder selber ne Summe X als Strafe festlegen? :D

Zitat:

Original geschrieben von BMWRider

Oder selber ne Summe X als Strafe festlegen?

Dafür sehe ich keine Rechtsgrundlage.

Du hast da doch nur getestet, wie gut deine WR noch sind:D

Themenstarteram 8. Februar 2013 um 17:05

Zitat:

Original geschrieben von freddi2010

Du hast da doch nur getestet, wie gut deine WR noch sind:D

Hab ich dem Räummenschen auch gesagt....Fahrsicherheitstraining. Konnte ihn nicht beeindrucken :rolleyes: :D

Wart doch einfach mal ab......wenn der Schneeräumer so ein "Hilfssheriff" war (hat er dir denn erzählt,das ihm der Besitzer des Platzes ihm aufgetragen hat,Schneedrifter aufzuschreiben?),dann wird da nix passieren,außer der Besitzer des Platzes is auch so einer....

Aber dann wird schlimmstenfalls n Ticket aufgrund einer Ordnungswidrigkeit kommen....also irgendwas im Bereich bis 30 Euro oder wo da die Grenze zum Bußgeld aktuell liegen mag.

Also zurücklehnen und abwarten.

 

Greetz

Cap

Hallo, onkel-howdy,

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy

das ist kein privat parkplatz! ALLES was keine schranke hat gehöhrt zum öffentlichen verkehrsraum.

ganz so einfach ist es nicht.

Du hast zwar recht damit, dass so ein Parkplatz zum öffentlichen Verkehrsraum gehört und dass hier die StVO gilt, aber trotzdem bleibt es ein Privatparkplatz.

Der Eigentümer kann somit sein Hausrecht wahrnehmen und jemandem verbieten, solche Driftversuche zu unterlassen.

Kann er nachweisen, dass dadurch z. B. die aufgebrachten Markierungen der Parkbuchten beschädigt wurden, kann er den Verursacher sogar für diese Schäden haftbar machen.

Zur Schranke und zum öffentlichen Verkehrsraum:

Es gibt Bauernhöfe, die einen relativ großen Innenhof haben und obwohl diese oftmals nicht durch Schranken oder Ketten abgetrennt sind, sind sie noch lange nicht für den öffentlichen Verkehr freigegeben.

Viele Grüße,

Uhu110

Themenstarteram 8. Februar 2013 um 17:22

Zitat:

Original geschrieben von CaptainFuture01

Also zurücklehnen und abwarten.

Das mache ich ja auch.

Aber der Anlass hat mich halt allgemein neugierig gemacht, welche Mittel der Betreiber hätte, wenn er denn wollte.

Kostenpflichtige Abmahnung und Abgabe einer strafbewährten Unterlassungserklärung wäre auch möglich.

Abwarten.

Zitat:

Original geschrieben von uhu110

Der Eigentümer kann somit sein Hausrecht wahrnehmen und jemandem verbieten, solche Driftversuche zu unterlassen.

Das müßte er im vorliegenden Fall aber nachträglich machen, sofern kein entsprechendes Schild aufgestellt war.

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Das müßte er im vorliegenden Fall aber nachträglich machen, sofern kein entsprechendes Schild aufgestellt war.

Weil ohne ein besonderes Verbot das Driften, die Durchführung von Reparaturen an Fahrzeugen, das Autowaschen, Abstellen von Müll, Campen, ... erlaubt ist?

am 8. Februar 2013 um 17:32

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Zitat:

Original geschrieben von uhu110

Der Eigentümer kann somit sein Hausrecht wahrnehmen und jemandem verbieten, solche Driftversuche zu unterlassen.

Das müßte er im vorliegenden Fall aber nachträglich machen, sofern kein entsprechendes Schild aufgestellt war.

kann bitte mal jemand ein passendes schild dazu entwerfen?

son driftender bimmerschattenriss auf weißem grund im roten kreis könnt ich mir vorstellen.

würde sicherlich reissenden absatz finden.

die wilddrifterproblematik ist ja seit jahrzehnten bekannt :D:D

@rider: da kommt nix, wenn nix kaputt gemacht wurde.

für sowas hat kein mensch zeit, ausser empörte wärter hinter schranken, oder wichtigen schneeräumfahrzeugen

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