Driften auf Privatparkplatz....was droht?

Moin,

ich war böse 😁

Eben fiel hier unverhofft in kurzer Zeit recht viel Schnee und da hab ich mir gedacht, ich nutze die Gelegenheit für ein wenig Training der Fahrzeugbeherrschung. Und zwar auf einem großen Parkplatz im Gewerbegebiet. Dieser gehört zu einer Disco/Bowlingbahn/Fitnessstudio.
Der Parkplatz ist quasi zweigeteilt und der eine Teil ist quasi frei. Der Platz ist ca. 50x30m, am Rand standen 2 Autos.

Nach 5 Minuten kam dann ein privater Räumdienst, ich hab natürlich die Aktion sofort abgebrochen. Er Tür auf, ich hingefahren, Fenster runter. Der gute Mann war not amused und dabei mein Kennzeichen aufzuschreiben. Ich wüsste, dass das verboten sei und das sei ein Privatparkplatz, aber kein Spielplatz. Auf meine Frage, was mich erwarten würde, konnte er mir nicht antworten. Er würde das dem Besitzer weiterleiten und ich dann sicherlich etwas hören.

Ja, was kann kommen?

Kurz nochmal die "Eckdaten":
- großer, quasi freier Parkplatz
- Gewerbegebiet, keine Anwohner
- es lag Schnee und war sehr glatt, ich habe also nix beschädigt
- Drehzahl kaum über 3.000 u/min, also keine Lärmbelästigung durch ständigen Drehzahlbegrenzer, etc.
- an der Einfahrt des Parkplatzes ist KEIN Schild, was auf Privatgelände hinweist.

Ich bitte, die Diskussion sachlich und themenbezogen (also nicht zum Sinn oder Unsinn des Driftens) zu führen. Vielleicht klappt es ja 🙂

Gruß
BMWRider

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Driften auf Parkplatz....was droht?

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Man hat da natürlich einen entscheidenden Vorteil, wenn man den Grunstückseigner kennt und sich bezüglich des geplanten Vorhabens mit diesem abstimmen kann.

Zitat:

Original geschrieben von BMWRider


Moin,

ich war böse 😁

Eben fiel hier unverhofft in kurzer Zeit recht viel Schnee und da hab ich mir gedacht, ich nutze die Gelegenheit für ein wenig Training der Fahrzeugbeherrschung. ...

Nach 5 Minuten kam dann ein privater Räumdienst, ich hab natürlich die Aktion sofort abgebrochen. Er Tür auf, ich hingefahren, Fenster runter. Der gute Mann war not amused und dabei mein Kennzeichen aufzuschreiben. Ich wüsste, dass das verboten sei und das sei ein Privatparkplatz, aber kein Spielplatz. ...

Ein Freund von mir ist bei sowas mal von der Polizei ertappt worden.

Zumindest diese Polzisten haben nichts weiter geamcht.

(außer zurück gegrüßt 😁 )

Ich denke nicht, daß wegen so einer Kleinigkeit überhaupt was kommt. Außer es ist ein Schaden entstanden.

Driften auf Parkplatz....was droht?

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Zitat:

Original geschrieben von Blubber-AWD


Driften auf Parkplatz....was droht?

Ganz einfach: Seitenlange Diskussionen auf MT. 😁😁😁

Moin,

und der Schneeräumer war nur sauer, weil festgefahrener Schnee,

- schwerer zu beseitigen ist 🙄

schönen Gruß

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Zitat:

Original geschrieben von AS60


...Schon mal was von Tateinheit gehört? Zusammengezählt wird hier gar nichts. Dieser Post zeigt wieder einmal, dass hier Sachen von Leuten verbreitet werden, die wirklich keine oder zu wenig Ahnung von der Materie haben.

Ich kann dir nur empfehlen, das OWiG §19 einmal

GENAU

durchzulesen !

Da gibt es nämlich eine kleine Ausnahme von der Tateinheitsregelung.
Ob sie angewandt wird oder nicht, hängt vom Ermessen der die OWi verfolgenden Behörde ab.

Zitat:

Original geschrieben von emx



Zitat:

Original geschrieben von AS60


...Schon mal was von Tateinheit gehört? Zusammengezählt wird hier gar nichts. Dieser Post zeigt wieder einmal, dass hier Sachen von Leuten verbreitet werden, die wirklich keine oder zu wenig Ahnung von der Materie haben.
Ich kann dir nur empfehlen, das OWiG §19 einmal GENAU durchzulesen !

Da gibt es nämlich eine kleine Ausnahme von der Tateinheitsregelung.
Ob sie angewandt wird oder nicht, hängt vom Ermessen der die OWi verfolgenden Behörde ab.

Theorie ist das eine, Praxis dass wovon ich rede.

Zitat:

Original geschrieben von AS60



Zitat:

Original geschrieben von emx



Ich kann dir nur empfehlen, das OWiG §19 einmal GENAU durchzulesen !

Da gibt es nämlich eine kleine Ausnahme von der Tateinheitsregelung.
Ob sie angewandt wird oder nicht, hängt vom Ermessen der die OWi verfolgenden Behörde ab.

Theorie ist das eine, Praxis dass wovon ich rede.

Und zum Glück gilt im gesamten Ordnungswidrigkeitenrecht das Opportunitätsprinzip. Wegen solch einer läppischen Geschichte tätig zu werden, das liegt keinesfalls im öffentlichen Interesse. Selbst im Strafrecht werden deutlich gravierendere "Delikte" auf den Privatklageweg verwiesen.

Zitat:

Original geschrieben von Blubber-AWD



Und zum Glück gilt im gesamten Ordnungswidrigkeitenrecht das Opportunitätsprinzip. Wegen solch einer läppischen Geschichte tätig zu werden, das liegt keinesfalls im öffentlichen Interesse. Selbst im Strafrecht werden deutlich gravierendere "Delikte" auf den Privatklageweg verwiesen.

Rechts hast du, wenn auch nicht ganz. Das mit dem Hinweis auf den Rechtsweg bei Bagatellstraftaten/Antragsdelikten war früher einmal. Heutzutage behält es sich die StA vor selbst zu entscheiden.

Das heißt, heute wird für jeden Scheiß eine Strafanzeige gefertigt ( ob der Geschädigte das will oder nicht ), die dann im Nachhinein von der StA oft auf Grund fehlenden öffentlichen Interesses abgebügelt wird und gleichzeitig wird dann von der StA auf den Rechtsweg hingewiesen. Früher wars teilweise genau andersrum. Polizei hat auf den Schiedsmann/Rechtsweg verwiesen, wenn der keine Lösung gefunden hat, wurde die Sache an die StA abgegeben.

Ist aber jetzt sehr weit weg vom Thema.

Zitat:

Original geschrieben von AS60



Heutzutage behält es sich die StA vor selbst zu entscheiden.
Das heißt, heute wird für jeden Scheiß eine Strafanzeige gefertigt ( ob der Geschädigte das will oder nicht ), die dann im Nachhinein von der StA oft auf Grund fehlenden öffentlichen Interesses abgebügelt wird und gleichzeitig wird dann von der StA auf den Rechtsweg hingewiesen.
...

Richtig, so war es auch gemeint.

Zitat:

Original geschrieben von BMWRider


Anbei mal ein Bild des Parkplatzes. Es geht um den leeren Teil. Am Rand standen 2 Autos.

Ich bin da auch nicht mit 50 km/h langgeheizt, sondern mit geringer Geschwindigkeit versucht, ein paar "Zieldrifts" zu machen. Habe mich da im nördlichen Teil des Platzes aufgehalten und Abstand zu den Autos gehalten. Rein aus Selbstschutz, da ich keine Lust auf so nen dämlichen Unfall habe (genug Videos auf Youtube zu dem Thema gesehen 😁).
Fußgänger/Radfahrer gibt es da nicht, da der Parkplatz an ner Sackgasse ist und zum Weg östlich des Parkplatzes gibt es einen mannshohen Zaun.

Dass Driften streng genommen natürlich verboten ist und je nach Laune evtl. Polizisten geahndet wird, steht außer Frage.

In diesem Post verbirgt sich die wohl deutlich größere Gefahr.

Mal angenommen, Du hast diese schöne Luftbildaufnahme nicht selbst gemacht, da Dir gerade kein geeigneter Hubschrauber/Satellit zur Verfügung stand und hast den Urheber dieses Bildes NICHT um Erlaubnis für die Verwendung gefragt, dann wird es teuer. Abmahnanwalt ikk hörr Dir trapsen ...😁

Zitat:

Original geschrieben von superlolle


....

In diesem Post verbirgt sich die wohl deutlich größere Gefahr.
Mal angenommen, Du hast diese schöne Luftbildaufnahme nicht selbst gemacht, da Dir gerade kein geeigneter Hubschrauber/Satellit zur Verfügung stand und hast den Urheber dieses Bildes NICHT um Erlaubnis für die Verwendung gefragt, dann wird es teuer. Abmahnanwalt ikk hörr Dir trapsen ...😁

😁 Oh ja.... wobei die Beträge, die für die Verletzung von Bildrechten (auch im Internet mit sehr hoher Verbreitungswirkung) zugesprochen werden, eher marginal oder fast beschämend sind. Wenn überhaupt, dann orientiert sich die Rechtsprechung an der Bildhonorarliste, die regelmäßig von der MFM (Mittelstandsvereinigung Foto Marketing) herausgegeben wird. Eine Art "Verletzerzuschlag" wie im Patentrecht gibt es dort (leider) nicht. Aber schon allein die Abmahnung und die Unterlassungsverpflichtungserklärung kosten Geld.

Nachtrag: Wenns schon sein muß, und wenns irgend wie geht, dann nicht als Bild einstellen, sondern die Quelle des Bildes verlinken ... Verlinken ist nach höchstrichterlicher Rechtsprechung erlaubt, da dies gerade das Wesen des Internets ausmache.

Und? Wer schreibt dem TE jetzt einen bösen Brief mit forscher Kostennote 😁 😁 😁

Zitat:

Original geschrieben von superlolle


Und? Wer schreibt dem TE jetzt einen bösen Brief mit forscher Kostennote 😁 😁 😁

Ich nicht... 😁 ich mahne nur Industriebetriebe ab, keine Privatleute, ich heiße doch nicht Waldorf Frommer 😁

Ich schon gar nicht, bin kein Anwald 😉

Zitat:

Original geschrieben von Roadwin


Kostenpflichtige Abmahnung und Abgabe einer strafbewährten Unterlassungserklärung wäre auch möglich.

Natürlich! Dazu noch Führerscheinentzug auf Lebenszeit :-)

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